toraz
10 Jahre Mitglied
Ich habe aus aktuellem Anlaß doe bayr. Hundeverordnung nochmal gelesen.
Da steht:
"Auch die Zucht von sogenannten „Kampfhunden“ ist in Bayern verboten (Art. 37a LStVG) – ebenso, diese nach Bayern einzuführen (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland). Für manche Rassen gilt das Importverbot für ganz Deutschland. "
Frage an die Experten: Was heißt "Einführen nach Bayern"? ISt damit gemeint aus z.B. Italien oder Polen, oder ist damit gemeint aus Hessen oder Saarland?
Ich stelle die Frage deshalb, weil ich für einen Tierschutzhund aus Thüringen einen Platz in Bayern hätte, aber nicht weiß, ob das geht....(s.o.)
Danke für die Hilfe
Da steht:
"Auch die Zucht von sogenannten „Kampfhunden“ ist in Bayern verboten (Art. 37a LStVG) – ebenso, diese nach Bayern einzuführen (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland). Für manche Rassen gilt das Importverbot für ganz Deutschland. "
Frage an die Experten: Was heißt "Einführen nach Bayern"? ISt damit gemeint aus z.B. Italien oder Polen, oder ist damit gemeint aus Hessen oder Saarland?
Ich stelle die Frage deshalb, weil ich für einen Tierschutzhund aus Thüringen einen Platz in Bayern hätte, aber nicht weiß, ob das geht....(s.o.)
Danke für die Hilfe