"Verbringen"

toraz

10 Jahre Mitglied
Ich habe aus aktuellem Anlaß doe bayr. Hundeverordnung nochmal gelesen.
Da steht:

"Auch die Zucht von sogenannten „Kampfhunden“ ist in Bayern verboten (Art. 37a LStVG) – ebenso, diese nach Bayern einzuführen (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland). Für manche Rassen gilt das Importverbot für ganz Deutschland. "

Frage an die Experten: Was heißt "Einführen nach Bayern"? ISt damit gemeint aus z.B. Italien oder Polen, oder ist damit gemeint aus Hessen oder Saarland?

Ich stelle die Frage deshalb, weil ich für einen Tierschutzhund aus Thüringen einen Platz in Bayern hätte, aber nicht weiß, ob das geht....(s.o.)

Danke für die Hilfe
 
  • 18. April 2024
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Hi toraz ... hast du hier schon mal geguckt?
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Frage an die Experten: Was heißt "Einführen nach Bayern"?
So wie es geschrieben steht. Überschreitung der bayer. Grenze zwecks dauernden Aufenthalt (Urlaube und Durchreisen ausgenommen).
Die Landes-Hundeverordnungen beziehen sich jeweils nur auf das betreffende Bundesland.
So wird durch die "Grenzüberschreitung" ein normaler Hund aus Niedersachsen in Bayern automatisch zu "gefährlichen" Listenhund.
Der einzige Unterschied:
Aus dem Ausland besteht ein grundsätzliches Importverbot.
Aus dem Inland nicht. Da greifen nur die "Sicherheitsvorkehrungen".

Ich stelle die Frage deshalb, weil ich für einen Tierschutzhund aus Thüringen einen Platz in Bayern hätte, aber nicht weiß, ob das geht....(s.o.)
Grundsätzlich geht das. Der bayer. Halter (und der Hund) muss dann nur mit den entsprechenden Auflagen (sicheres Grundstück, Wesenstest, Maulkorb, Leine etc.) leben.
Grüße Klaus
 
Um welche Rasse geht es denn?

Kategorie 1 Hunde werden in Bayern nicht genehmigt.
 
Um welche Rasse geht es denn?

Kategorie 1 Hunde werden in Bayern nicht genehmigt.

fast nicht - aber es gibt Ausnahmen


von denen ich aber abraten würde, weil einem Kat 1 Hund in Bayern, trotz event. Genehmigung eine dauerauflage von Leinen und Maulkorbzwang nicht zuzumuten ist...

Um welche Rasse geht es denn, bzw um welchen Hund?

- dann wird es leichter konkret die Chancen auf Genehmigung abzuschätzen
 
Um welche Rasse geht es denn?

Kategorie 1 Hunde werden in Bayern nicht genehmigt.

fast nicht - aber es gibt Ausnahmen
Die kannst du aber suchen, wie die Nadel um Heuhaufen - traurig aber wahr :(

von denen ich aber abraten würde, weil einem Kat 1 Hund in Bayern, trotz event. Genehmigung eine dauerauflage von Leinen und Maulkorbzwang nicht zuzumuten ist...
Naja, sooo hochdramatisch ist das auch nicht.
Das war ja in RLP jahrelang genauso, aber du weißt ja selbst: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es geht alles.....es gibt immer irgendwo Ecken, wo man ungestört ist und den Hund auch mal oben ohne laufen lassen kann.....man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.
 
Naja, sooo hochdramatisch ist das auch nicht.
Das war ja in RLP jahrelang genauso, aber du weißt ja selbst: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es geht alles.....es gibt immer irgendwo Ecken, wo man ungestört ist und den Hund auch mal oben ohne laufen lassen kann.....man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.


DAS kannste hier wirklich nicht bringen - einmal erwischt und der Hund wird beschlagnahmt, mit der Begründung, der Halter sei nicht zuverlässig, weil er sich nicht an die Auflagen hält.

Es gibt aber inzwischen Hoffnung.. ein Richter meinte inzwischen, dauerhafter Leinen und Maulkorbzwang wäre Tierquälerei...eines von beiden würde ausreichen..ich hoffe weiter...das die Vernunft langsam Oberwasser bekommt.

Auf jeden Fall würde ich vom Interessenten für den Hund VORAB eine Haltegenehmigung von der Geminde seines Wohnsitzes verlangen, für den zu vermittelnden Hund.

Auch ist das ein oder andere Tierheim hier in Bayern engagiert zu helfen, die Genehmigung zu erhalten.

Ein paar mehr Infos währen gut, zum Hund, zur Gemeinde in der er leben soll, der Wohnsituation des zukünftigen Halters ect.
 
DAS kannste hier wirklich nicht bringen - einmal erwischt und der Hund wird beschlagnahmt, mit der Begründung, der Halter sei nicht zuverlässig, weil er sich nicht an die Auflagen hält.
Hätte bei uns auch Ärger gegeben, keine Frage.....

Ich sagte ja nicht, das es ungefährlich ist.....es ist nur die einzige Möglichkeit dem Hund ein einigermaßen erträgliches Leben zu gestatten.

Ich bin mir auch immer vorgekommen wie ein Schwerverbrecher, wenn ich meinen Rüden habe laufen lassen und habe mich nach allen Seiten umgesehen, ob auch ja keiner da ist....

Es gibt aber inzwischen Hoffnung.. ein Richter meinte inzwischen, dauerhafter Leinen und Maulkorbzwang wäre Tierquälerei...eines von beiden würde ausreichen..ich hoffe weiter...das die Vernunft langsam Oberwasser bekommt.
Laufen da noch irgendwelche Gerichtsverfahren? Wird geklagt?

Auf jeden Fall würde ich vom Interessenten für den Hund VORAB eine Haltegenehmigung von der Geminde seines Wohnsitzes verlangen, für den zu vermittelnden Hund.

Auch ist das ein oder andere Tierheim hier in Bayern engagiert zu helfen, die Genehmigung zu erhalten.

Ein paar mehr Infos währen gut, zum Hund, zur Gemeinde in der er leben soll, der Wohnsituation des zukünftigen Halters ect.

Sehe ich absolut genauso.
 
Danke für die Infos.

Es geht natürlich um den gefährlichsten aller gefährlichen, den grausammen und blutrünstigen Pitbull.

@ Kangalklaus: Deine Antwort versteh ich nicht so ganz:
Zuerst schreibst Du, das "verbringen" über die bayr. Grenze zwecks Daueraufenthalt ist untersagt, dann, im 2. Abschnitt :Grundsätzlich...mit Auflagen. (???)

@ all: Geschiebe undgedrehe kommt nicht in Frage, es darf grundsätzlich alles nur legal zugehen, weil sonst steht der Hund ja nach 2 Monaten wieder am Zaunpfahl.
Und das ist ja wohl nicht der Sinn einer Vermitlungsaktion!
 
Hallo!
Grundsätzlich ist es möglich einen Hund aus dem Tierschutz in Bayern aufzunehmen.Allerdings hat die Gemeinde in Bezug auf Haltung das letzte Wort.In der Regel fordern die ein Wesensgutachten.Es gibt einige anerkannte Gutachter des Landes Bayern,einer davon ist Hr.Lothary,siehe GB-F.de,zweiter Vorsitzender.Zu den Auflagen der Gemeinde(gemeindeabhängig:(In der Regel eingezäuntes Grundstück etc.,oft ist es so,das einer von der Gemeinde vorbei kommt und sich die Örtlichkeiten vor Ort anschaut und dann die Auflagen daran fest macht.
 
ja, aber leider lassen sich wirklich nur sehr wenige gemeinden darauf ein einen kat 1 Hund zu genehmigen.

War der Hund schon beim Amtstiersrzt? Hat er ein Rassegutachten? ist er wirklich Kat 1 ? oder vielleicht doch nur Kat 2 Hund? - das wäre dann sehr viel einfacher und wirklich kaum ein Problem...
 
Hey Silvia,also ich sag nur einmal gegen die Auflage verstossen 148 Euro!!!!danach sollte man sich reiflich überlegen sich nochmal erwischen zu lassen da hast du schon recht!!!
 
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