Urteil zur Hundehaltung - WICHTIG -

merlin

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Urteil zur Hundehaltung - WICHTIG -


Urteil im Kampfhunde-Prozess wird rechtskräftig

Atos darf bleiben: "Sind keine Prozesshanseln"
Nun steht es unwideruflich fest: Atos, dreijähriger Rottweiler-Rüde der Familie Wilczek aus Kralenriede, darf in der Wohnung am Rodelandweg bleiben. Das Urteil des Amtsgerichts (Az.: 116 C 4405/00) im Prozess zwischen Baugenossenschaft Wiederaufbau und den Kampfhunde-Haltern Martin und Iwona Wilczek (wir berichteten), wird rechtskräftig. Nach reiflicher Überlegung habe man sich entschieden, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten, teilte Wiederaufbau-Vorstand Werner Wedekin der BZ kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist mit.

Als Klägerin hatte die Wiederaufbau die Abschaffung des Hundes beantragt - ein Ansinnen, welches das Gericht (unter Hinweis auf eine Anfang 1998 von der Klägerin selbst erteilte Genehmigung) am 12. Dezember als unbegründet abwies. Wie es in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung heißt, habe die Wiederaufbau als Vermieterin keinen Anspruch auf "Unterlassung der Hundehaltung" (gemäß § 550 BGB). Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietwohnung liege nicht vor.

Keine öffentlichen Bedenken

Im Übrigen sei die Klägerin nicht berechtigt gewesen, die einmal erteilte Genehmigung zur Haltung des Hundes nur deshalb zu widerrufen, weil dieser als Rottweiler in die Liste der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung aufgenommen wurde. Im Gegenteil: Daraus, dass die Verordnung vorschreibe, dass Rottweiler außerhalb einer Privatwohnung stets mit Maulkorb und angeleint zu führen sind, sei zu entnehmen, "dass öffentlich-rechtlich keine Bedenken bestehen, Hunde dieser Rasse zu halten".

Beherrschbares Risiko

Das bei Tieren dieser Größe zweifellos vorhandene "Risiko von Fremdgefährdungen" lasse sich, so das Gericht, durch das ordnungsgemäße Ausführen mit Maulkorb und Leine ausreichend beherrschen. Ein Grund zum Widerruf einer erteilten Erlaubnis komme somit erst dann in Betracht, wenn ein Hundehalter sich als unzuverlässig erwiesen hat, das heißt, den Hund ohne Maulkorb und Leine ausgeführt und dadurch andere Mieter belästigt hat.

Dieser Argumentation will sich nun auch die Wiederaufbau beugen. "Wir sind keine Prozesshanseln, die einen Fall unbedingt bis zum Ende durchfechten", erklärt Werner Wedkin in einer Stellungnahme - zumal die Zahl der gemeldeten Kampfhunde in Wiederaufbau-Wohnungen ohnehin sehr gering sei (in Braunschweig gibt es diesen Zahlen zufolge nur drei Kampfhunde in ca. 4500 Wohnungen).

Künftig, kündigte Wedekin aber gleichzeitig an, werde man keine "Gefahrtiere" mehr genehmigen. "Diesen Passus haben wir inzwischen in unsere Mietverträge eingearbeitet." nj

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  • 29. März 2024
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