Hab´ dazu auch noch was gefunden:
Hier einige Informationen wie unser gemeinsamer Nachbar Frankreich mit dem
Problem "Kampfhund" umgeht.
Frankreich hat bereits 1999 folgende Regelung für unsere Hunde getroffen:
1. Kategotie, "les chiens d'attaque"
Pit-Bulls,(ähnlich der Rasse American Staffordshire Terrier)
AmStaffs (ohne anerkannten Abstammungsnachweis)
Boer-Bulls (ähnlich Mastiff ohne anerkannten Abstammungsnachweis)
Tosa (ohne anerkannten Abstammungsnachweis)
Orginaltext:
On retrouve dans cette catégorie les chiens assimilables par leurs
caractéristiques morphologiques aux races suivantes: Pit Bulls,
Staffordshire Terrier,(assimilable American Staffordshire Terrier)
Boer-Bull,(assimilable Mastiff) et Tosa, et qui ne sont pas inscrits à un
livre généalogique.
L'importation de ces chiens, qui ne sont pas des chiens de race, est
interdite à titre absolu, même pour des touristes désirant passer leurs
vacances en France. Le transit de ces animaux est lui autorisé selon les
conditions énoncées dans l'article.
Uebersetzung:
In dieser Kategorie findet man Hunde welche durch ihre Erscheinung folgenden
Hunden ähnlich sind, nicht aber einer anerkannten Rasse angehören:
Pit-Bulls, Staffordshire Terrier (ähnlich American Staffordshire Terrier),
Boer-Bulls (ähnlich Mastiff) und Tosa welche nicht in einem anerkannten
Rassehunde-Zuchtbuch eingeschrieben sind. Die Einfuhr dieser Hunde, (welches
keine Rassehunde sind) ist absolut verboten, auch für Touristen, welche ihre
Ferien in Fankreich verbringen möchten. Der Transitverkehr mit diesen Tieren
ist speziell geregelt.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelung sind Strafen bis 6 Monate Gefängnis und
100'000 Francs Busse vorgesehen.
Weitere Massnahmen für Hunde der Kat. 1
- Ankauf, Abtretung,Import:
verboten
- Haltung:
für Minderjährige verboten,
für vorbestrafte Personen verboten
- Anmeldepflicht bei der Wohngemeinde:
obligatorisch
- Identifizierung (Tätowierung
obligatorisch
- Impfung (Tollwut
obligatorisch
- Privathaftpflicht:
obligatorisch
- Maulkorb und Leine:
obligatorisch
- Oeffentliche Plätze:
verboten
- Oeffentliche Lokale:
verboten
- Oeffentliche Transportmittel:
verboten
- Sterilisation:
(seit 1/01/2000)
obligatorisch
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2. Kategorie, les chiens de garde et de défense
American Staffordshire Terrier (mit anerkanntem Abstammungsnachweis)
Rottweiler (mit anerkanntem Abstammungsnachweis)
Rottweiler (ohne anerkanntem Abstammungsnachweis)
Tosa (mit anerkanntem Abstammungsnachweis)
Orginaltext:
On retrouve dans cette catégorie les chiens de race dont l'appartenance à la
race est attestée par une inscription au livre généalogique. Cette
affiliation se vérifie par la production d'une déclarationn de naissance ou
de pedigree, délivrés par la société centrale canine du pays d'origine du
chien. Les races suivantes relève de la deuxième catégorie: American
Staffordshire Terrier, Rottweiler et Tosa.
L'importation de ces animaux en France est autorisée mais soumise à
condition. Ainsi, ils devront être muselés et tenus en laisse par une
personne majeur, sur la voie publique, dans les transports en commun et les
lieux publics.
Uebersetzung:
In dieser Kategorie findet man Hunderassen, welche ihre Zugehörigkeit zu
einem anerkannten Rassehunde-Zuchtbuch beweisen können. Diese Aufnahme ist
bestätigt durch die Ahnentafel, welche durch die zuchtbuchführende
Landesorganisation abgegeben werden, (Ausnahme Rottweiler). Die folgende
Rassen befinden sich in der 2. Kategorie:
American Staffordshire Terrier (mit anerkanntem Abstammungs-nachweis)
Rottweiler (mit anerkanntem Abstammungsnachweis)
Rottweiler (ohne anerkanntem Abstammungsnachweis)
Tosa (mit anerkanntem Abstammungsnachweis)
Das Verbringen dieser Tiere nach Frankreich ist gestattet, unterliegt aber
auch Bestimmungen. Die Hunde müssen in bewohntem Gebiet, in öffentliche
Verkehrsmitteln und öffentlichen Plätzen an der Leine mit einem Maulkorb von
einer erwachsenen Person geführt werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelung sind Strafen bis 3 Monate Gefängnis und
25'000 Francs Busse vorgesehen.
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Weitere Massnahmen für Hunde der Kat. 2
- Haltung:
für Minderjährige verboten,
für vorbestrafte Personen verboten
- Anmeldepflicht bei der Wohngemeinde:
obligatorisch
- Identifizierung (Tätowierung
obligatorisch
- Impfung (Tollwut
obligatorisch
- Privathaftpflicht:
obligatorisch
- Maulkorb und Leine:
obligatorisch
- Oeffentliche Plätze:
Maulkorb und Leine
- Oeffentliche Lokale:
Maulkorb und Leine
- Oeffentliche Transportmittel:
Maulkorb und Leine
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Der Staffordshire Bull Terrier war bis im Frühjahr 2001 offiziell auch noch
auf der Liste, d.h. er hies bei dem Behörden Staffordshire Terrier. Da aber
niemand genau wusste wer oder was gemeint war mit dieser Rassebezeichnung,
haben die französischen StaffBull-Liebhaber gemeinsam mit der Société
Central Canine nachgehakt, mit dem Erfolg, dass die Regelungen den
Staffordshire Bull Terrier nicht mehr betrifft.
Der Bull Terrier war nie auf einer Liste erwähnt und wurde auch nie in
Betracht gezogen.
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Ob die Trennung zwischen Rassehund und papierlosem Hund so krass sein muss,
überlasse ich dem Leser. Tatsache ist aber, dass durch diese restriktiven
Massnahmen in Frankreich die "Attraktivität" und die "Nachfrage" besonders
für Pit's in den ganz speziellen Kreisen nachgelassen hat. Welchem
"Zeitvertreib", welchem "Hobby" und welchen "Satussymbolen" sich diese Leute
jetzt zuwenden bleibt abzuwarten. Den wahren Hundeliebhaber können diese
Massnahmen nicht abschrecken, denn diese Auflagen sind erfüllbar. Anzumerken
an dieser Stelle bleibt, dass man in Frankreich die Besteuerung für Hunde
nicht kennt.
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Gruß Sylvia