Urlaub mit Listi in deutschen Bundesländern

Joki Staffi

Ihr Lieben,ich hab da mal eine Frage.

Wie sieht das aus mit Urlaub in Brandenburg?
Joker hat Wesenstest und ich Sachkundenachweis,Erlaubnis vom Land Sachsen-Anhalt natürlich auch.

Kann ich mit ihm dort Urlaub machen?
Und wie sieht das aus mit Mira?

Danke euch:)
 
  • 26. April 2024
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Hi Joki Staffi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich durfte mit meinen Dobermännern seinerzeit in Brandenburg Urlaub machen, jedoch galt trotz Maulkorb- und Leinenbefreiung, die ich für NRW hatte, in Brandenburg für meine Hunde permanente Leinen- und Maulkorbpflicht ohne Ausnahme. Die Befreiungen aus NRW wurden nicht anerkannt.
Meine Dobis galten allerdings auch als "widerlegbar gefährliche Hunde" während Staff, Bulli & Co. als "unwiderlegbar gefährlich" gelten, wie es bei denen aussieht, weiß ich leider nicht.

Gruß
tessa
 
Ihr Lieben,ich hab da mal eine Frage.

Wie sieht das aus mit Urlaub in Brandenburg?
Joker hat Wesenstest und ich Sachkundenachweis,Erlaubnis vom Land Sachsen-Anhalt natürlich auch.

Kann ich mit ihm dort Urlaub machen?
Und wie sieht das aus mit Mira?

Danke euch:)

Wenn du das Land Brandenburg meinst, gar kein Problem.
 
Wenn du das Land Brandenburg meinst, gar kein Problem.


Ja Land Brandenburg,wollten da einige Tage Urlaub machen und ich war jetzt so verunsichert.
Wie gesagt,Joker hat alles,ich auch,Erlaubnis vom Land Sachsen-Anhalt liegt vor.
Nur bei Mira bin ich auch unsicher,die ist ja auch ein Staff. 18 Wochen jetzt. Die hat natürlich nix und auch keinen Maulkorb:gruebel:

Edit: Danke für die Infos,was ich beachten muss:fuerdich:
 
hmm, ich habe zwar lange nicht mehr in der Brandenburger LHVO gestöbert....
wäre aber je nach Ecke in BRB mit Mira ggf Vorsichtig...

manche Ämter haben hier echt nen Knall.....

ich such mal......
 
genau........so hatte ich es in Erinnerung......

Besuchhunde werden nicht explizit erwähnt, lediglich

§ 15 Ausnahmeregelungen


(1) Die Verordnung gilt nicht für Diensthunde des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Bundeswehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Polizei.



(2) Die Verordnung gilt nicht für Jagd- und Herdengebrauchshunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.



(3) Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind mit Ausnahme der Anzeigepflicht des § 6 Abs. 1 von den Regelungen dieser Vorordnung befreit, wenn der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwendungszweck des Hundes nachgewiesen wird.

ist vorhanden

mir wäre es zu riskant bzw ggf vorab das Ministerium des Inneren Brandenburg kontaktieren und was schriftlichs für den Besuchzeitraum
anfordern......
 
hmm, ich habe zwar lange nicht mehr in der Brandenburger LHVO gestöbert....
wäre aber je nach Ecke in BRB mit Mira ggf Vorsichtig...

manche Ämter haben hier echt nen Knall.....

ich such mal......


Joker ist ja auch ein Staff,nur das der eben alles schon hat. Wesenstest etc.
Mira ist angemeldet hier auf mich und im Register eingetragen,aber da sie erst 5 Monate ist,natürlich noch kein Wesenstest. Darf ich ja frühestens mit einem Jahr hier:gruebel:
 
und das ist die Krux.....weil

§ 1 Halten von Hunden

(2) . Die Haltung von Hunden im Sinne des § 8 Abs. 2 ist verboten.

§ 8 Gefährliche Hunde


(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1:



  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier und
  5. Tosa Inu.
Zusammengekürzt

da es keine Ausnahme gibt, würde ich mich halt nicht auf das Alter verlassen. Joker hat seine Nachweise als Besuchshund, Mira ist ggf "gefährdet"

 
und das ist die Krux.....weil

§ 1 Halten von Hunden

(2) . Die Haltung von Hunden im Sinne des § 8 Abs. 2 ist verboten.

§ 8 Gefährliche Hunde


(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1:



  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier und
  5. Tosa Inu.
Zusammengekürzt

da es keine Ausnahme gibt, würde ich mich halt nicht auf das Alter verlassen. Joker hat seine Nachweise als Besuchshund, Mira ist ggf "gefährdet"


Ich werde mal dort anrufen am Besten,vielleicht können die mir ja dann was per Mail schicken,Bestätigung oder eben Ablehnung.
 
wäre das Sicherste......in "meiner" Gemeinde läuft so manch optisch unsicherer Kandidat rum......aber hier war immer ProHund angesagt....Nachbargemeinde sieht schon wieder ganz anders aus, die haben einen Schuß....

falls es hilft.....Abt 4 ..... die Seiten sind sehr..."Eigenwillig", was telefonische Erreichbarkeit angehen

 
Mir ist nicht klar, wo bei einem Besuchshund im Alter von 18 Wochen das Problem liegen könnte.
Ich lebe ja In BB und habe seit 2003 dort gelistete Hunde und weiß aus dem Th warum Listenhunde beschlagnahmt wurden.
Auch in derartigen Fällen müssen sich alle Ämter wohl an die BB Landeshundeverordnung halten.
 
Ich werde mal dort anrufen am Besten,vielleicht können die mir ja dann was per Mail schicken,Bestätigung oder eben Ablehnung.

Du willst doch nicht nach BB umziehen und deine Hunde dort halten.
Dann wären wohl beide Hunde das Problem.
Ihr müsst die Hunde so führen, wie es die VO vorschreibt, weil du ja nicht alleine fahren willst, auch sicher innerhalb von Ortschaften kein Problem.
 
Du willst doch nicht nach BB umziehen und deine Hunde dort halten.
Dann wären wohl beide Hunde das Problem.
Ihr müsst die Hunde so führen, wie es die VO vorschreibt, weil du ja nicht alleine fahren willst, auch sicher innerhalb von Ortschaften kein Problem.


Ich habe da mal angerufen,Antwort der guten Frau war: Beide Staffs mit Leine und Maulkorb,weil auch ein Staff unter einem halben Jahr schon mächtig zu beissen kann:wtf:

Also bei uns haben die ja schon einen am Sender,aber das ich jetzt für einen Hund,der nicht mal ein halbes Jahr alt ist,einen Maulkorb kaufen und trainieren soll:asshat:
 
Ich schreib dir später mal eine PN dazu.
Lass dir den Urlaub nicht vermiesen.
 
Nr.13

Also alles an “Erlaubnissen“ mitnehmen, was du hast und dann geniess deinen Urlaub ;)
 
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