Urlaub mit kupiertem Hund in der Schweiz?

Murhy

Hallo, ich hätte da mal eine Frage: ich habe einen Griffon vendeen aus dem französischen Tierschutz mit kupiertem Schwanz ( so ungefähr auf ein Drittel, kommt vom Jäger). Darf ich mit ihm Urlaub in der Schweiz machen oder bekomme ich da Probleme ? Danke für eure Antworten!
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Murhy ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Kriegst keine Probleme. Solange du Wohnsitz in D hast, kein Thema. Kann sein, dass man dich kontrolliert, aber das wäre schon ne Ausnahme.
Wenn man dich kontrolliert, schaut man, wo du wohnst. Impfpasst hast du ja eh dabei und gechipt wird er vermutlich ja auch sein. Alles paletti.
 
Dankeschön! Impfpass hab ich dann dabei (allerdings einen französischen) und gechipt
ist er auch.
 
Dankeschön! Impfpass hab ich dann dabei (allerdings einen französischen) und gechipt
ist er auch.
EU Impfpass ist tiptop. Chili hat auch einen französischen EU Pass :D und lebt in der Schweiz. Wo gehts denn hin? (Bin gar nicht neugierig.....)
 
Ich hab noch nichts Konkretes vor. Vor Jahren habe ich zwei Jahre im Aargau gelebt und gearbeitet, ich mag aus nostalgischen Gründen mal wieder hin
 
IIrgendwie hab ich was im Hinterkopf, dass man den kupierten Hund beim Zoll anmelden und eine Kaution hinterlegen muss, damit sichergestellt ist, dass der Hund auch wieder aus dem Land mitgenommen wird. Die Kaution gibt es dann bei Ausreise mit Hund zurück. Ist das noch so oder hat sich da was geändert?
 
IIrgendwie hab ich was im Hinterkopf, dass man den kupierten Hund beim Zoll anmelden und eine Kaution hinterlegen muss, damit sichergestellt ist, dass der Hund auch wieder aus dem Land mitgenommen wird. Die Kaution gibt es dann bei Ausreise mit Hund zurück. Ist das noch so oder hat sich da was geändert?
Das hab ich noch gar nie gehört.
 
IIrgendwie hab ich was im Hinterkopf, dass man den kupierten Hund beim Zoll anmelden und eine Kaution hinterlegen muss, damit sichergestellt ist, dass der Hund auch wieder aus dem Land mitgenommen wird. Die Kaution gibt es dann bei Ausreise mit Hund zurück. Ist das noch so oder hat sich da was geändert?
So was Ähnliches habe ich heute bei gelesen, aber der weiterführende link ließsich nicht öffnen ?!?
 
In einem anderen Forum berichteten Schweizer User davon.
 
Es scheint tatsaechlich so zu sein, man kann Die nicht funktionierende seite melden.
 
Hier kannst du dich eine zollstelle aussuchen wo dugedenkst rüber zu fahren, und dort mal genau nachfragen vielleicht

 
Super, toubab, vielen Dank ! Dann ruf ich doch mal in Stein am Rhein an , der Bodensee muss auch noch angefahren werden.
 
Das steht auf der Bundes Internetseite. Ich hab noch nie gehört, dass man Anmelden oder gar Kaution zahlen muss.
 

Anhänge

  • Screenshot_20220711-203051_Chrome.jpg
    Screenshot_20220711-203051_Chrome.jpg
    102,4 KB · Aufrufe: 11
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Urlaub mit kupiertem Hund in der Schweiz?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. schöne Strandbilder von einem Briard, ich sehe zur Urlaubszeit fast täglich welche bei Facebook, heute ein zweiter auf der Fähre nach Bornholm, ich klicke mittlerweile weiter, früher hatte ich noch versucht aufzuklären
Antworten
38
Aufrufe
2K
Lucie
M
Antworten
17
Aufrufe
1K
Ninchen
K
Antworten
2
Aufrufe
568
kalle2319
K
bxjunkie
Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe. In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.
Antworten
8
Aufrufe
808
Crabat
cleo318
Antworten
33
Aufrufe
2K
christine1965
christine1965
Zurück
Oben Unten