Mich würden die da ohnehin nie sehen..weder mit noch ohne Hund...völlig egal wie schön es da ist, wenn ich immer Angst haben müßte ob ich wieder mit Hund nach Hause komme, never.
13 Hunderassen dürfen nicht nach Dänemark einreisen – es droht sogar Einschläferung!
Strenge Regeln für Einreise nach Dänemark: Was Hundebesitzer beachten müssen
Hundebesitzer müssen vor der Einreise nach Dänemark für ihre Vierbeiner einen vom Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, der bestätigt, dass eine Impfung oder Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Darüber informiert das Reiseportal VisitDenmark. Die letzte Impfung soll dabei nicht älter als sein als das Einsetzen des Chips oder eine Tätowierung, welche den Hund kennzeichnet. Außerdem muss eine Tollwut-Impfung mindestens drei Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein.
In einer anderen Angelegenheit ist Dänemark sogar noch strenger als viele andere Länder. Insgesamt 13 Hunderassen werden von unserem nördlichen Nachbarn als besonders gefährlich eingestuft, weshalb ihre Einfuhr, Haltung oder Zucht verboten ist. Folgende Rassen sind betroffen:
Pitbull Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanische Bulldogge
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtcharka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussischer Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
Wer verbotenerweise mit einem Hund einer dieser Rassen nach Dänemark reist, muss laut VisitDenmark mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe rechnen. Die örtliche Polizei ist obendrein befugt, das Tier einzuschläfern. Auch Kreuzungen der betreffenden Hunderassen sind demnach nicht in Dänemark erlaubt. Es liegt in der Verantwortung des Halters, die Rasse oder den Typ des Hundes sowie den Anschaffungszeitpunkt zu dokumentieren.
Das ist zudem wichtig, wenn es sich um eine Rasse handelt, die den oben genannten nur ähnlich sieht, wie das Ferienhaus-Portal Esmark informiert. So besteht zum Beispiel Verwechslungsgefahr mit Hunderassen wie dem Anatolischen Hirtenhund, der Bordeauxdogge oder einem Staffordshire Bullterrier. Besitzer solcher Hunde wird geraten, die entsprechenden Dokumente zur Hand zu haben, welche die Rassenzugehörigkeit des Hundes belegen.
13 Hunderassen dürfen nicht nach Dänemark einreisen – es droht sogar Einschläferung!
Strenge Regeln für Einreise nach Dänemark: Was Hundebesitzer beachten müssen
Hundebesitzer müssen vor der Einreise nach Dänemark für ihre Vierbeiner einen vom Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, der bestätigt, dass eine Impfung oder Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Darüber informiert das Reiseportal VisitDenmark. Die letzte Impfung soll dabei nicht älter als sein als das Einsetzen des Chips oder eine Tätowierung, welche den Hund kennzeichnet. Außerdem muss eine Tollwut-Impfung mindestens drei Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein.
In einer anderen Angelegenheit ist Dänemark sogar noch strenger als viele andere Länder. Insgesamt 13 Hunderassen werden von unserem nördlichen Nachbarn als besonders gefährlich eingestuft, weshalb ihre Einfuhr, Haltung oder Zucht verboten ist. Folgende Rassen sind betroffen:
Pitbull Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanische Bulldogge
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtcharka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussischer Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
Wer verbotenerweise mit einem Hund einer dieser Rassen nach Dänemark reist, muss laut VisitDenmark mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe rechnen. Die örtliche Polizei ist obendrein befugt, das Tier einzuschläfern. Auch Kreuzungen der betreffenden Hunderassen sind demnach nicht in Dänemark erlaubt. Es liegt in der Verantwortung des Halters, die Rasse oder den Typ des Hundes sowie den Anschaffungszeitpunkt zu dokumentieren.
Das ist zudem wichtig, wenn es sich um eine Rasse handelt, die den oben genannten nur ähnlich sieht, wie das Ferienhaus-Portal Esmark informiert. So besteht zum Beispiel Verwechslungsgefahr mit Hunderassen wie dem Anatolischen Hirtenhund, der Bordeauxdogge oder einem Staffordshire Bullterrier. Besitzer solcher Hunde wird geraten, die entsprechenden Dokumente zur Hand zu haben, welche die Rassenzugehörigkeit des Hundes belegen.