Urlaub mit Amstaff in Frankreich

Mr.Kilmister

Liebe Gemeinde, wir sind neu hier. Der Mr. Kilmister ist ein Amstaff mit VDH-/FCI-/DCBT-Papieren und fast zwei Jahre alt. Ein unermüdlicher Chaoskopf, der gerne durch Wände gehen würde, um seinen Willen durchzusetzen.
Habt ihr Erfahrung mit Urlaub in Frankreich? Die Gesetzeslage ist mir leider nicht ganz klar geworden, außer dass der Amstaff mit Papieren in Kategorie 2 fällt. Darf ich Urlaub in Frankreich machen oder benötige ich den französischen Wesentest, die Sachkunde usw.?
Vielleicht könnt ihr mir behilflich sein.
Viele Grüße
Mr. Kilmister
 
  • 28. März 2024
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Hi Mr.Kilmister ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mit einem "Kategorie 2 Hund" kannst Du problemlos in Frankreich einreisen und Urlaub machen. Das Einreiseverbot betrifft nur Hunde, die phänotypisch "Listenhund" sind, aber keine anerkannten Papiere haben. Diese sind in Kategorie 1 eingeordnet.

Edith, weil vergessen: Im Urlaub solltet Ihr eine Kopie des Abstammungsnachweis immer bei Euch haben, falls Ihr mal angesprochen werdet.
 
Hallo Paulemaus,
danke für die schnelle Antwort. Ich bin nur so verwirrt über die Gesetzeslage, weil teilweise geschrieben wird, dass man den Hund in Frankreich melden müsste und man dafür einen Wohnsitz bräuchte. Falls die Gesetze Spielraum lassen, würde ich dann nämlich lieber auf Frankreich verzichten.
 
Nein, als Urlauber brauchst Du den Hund hier nicht anmelden.
 
Danke dafür! Wohnst du in Frankreich? Ich habe eben echt Panik, dass die mir den Hund kassieren. Ich habe hier noch ein bisschen im Forum gestöbert, da gibt es ja auch so unterschiedliche Einschätzungen. Sorry, dass ich so nachbohre. Würde so gern mal wieder nach F, aber mit Staff ist halt die Unsicherheit so groß.
 
Ja, ich lebe in F und habe selbst einen Listenhund.
 
Vorsichtshalber würde ich mir das aber in so einem Fall von der Botschaft nochmal klar bestätigen lassen schriftlich.
 
Was ist denn die offizielle Frankreich Webseite? Eine URL wäre da bestimmt hilfreich. Denn wenn man den Franzosen vor Ort ne allgemeine Website zeigt, glaube ich irgendwie nicht, dass das ausreicht :D.
 
Es könnte natürlich auch sein, dass man das gar nicht muss, weil die Behörden in F ihre eigenen Gesetze kennen.
 
Es könnte natürlich auch sein, dass man das gar nicht muss, weil die Behörden in F ihre eigenen Gesetze kennen.

Vor allem, weil Frankreich die Bürokratie quasi erfunden hat und das immer noch sehr pflegt. gg

Ja, es gibt tatsächlich Rechtssicherheit in Frankreich.
 
Finde ich gerade nicht hilfreich. Auch die Aussage "Google mal" ist in dem Fall Quatsch. Man kann auch einfach hilfreich sein und eine Seite angeben. Nach allem, was schon in anderen Ländern vorgefallen ist mit Zwangseinzug des Besuchshundes, ist eine offizielle schriftliche Bestätigung sicher immer gut mitzuführen ;). Einfach auf eine Website verweisen, finde ich da problematisch.
 
Hallo zusammen,

wir haben einfach auf Frankreich verzichtet. Kroatien war auch toll, aber tatsächlich teurer als unser letzter Frankreich-Urlaub. Das kann man sich nicht alle Jahre leisten.
Trotzdem danke für eure Hilfe. Einen Streit wollte ich hier gar nicht entfachen.

LG
Die Kilmister-Bande
 
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