Urlaub in anderen Bundesländern

Mahony

10 Jahre Mitglied
Hi Leute,
da ich ja Neu-Staff-Besitzer bin und mein OA hier nichmal im Ansatz Ahnung hat und keine Fragen beantworten kann: wie sieht das aus, was muß ich beachten, und darf ich zum Beispiel in Brandenburg überhaupt Urlaub machen? Wie is das mit der Durchreise, wenn ich nach Berlin will? Muß ich mich erst b.zuständigen OA des Urlaubsortes informieren und da Genehmigung beantragen? Fragen über Fragen...
Wär toll wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...
LG, Claudia
 
Die Bayern dürfen dir bzw. deinen Hund keine Probleme machen - solange du nur auf Urlaub bleibst und hier nicht herziehen magst.
Wo soll es denn hin gehen?
 
  • 22. Juni 2025
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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Wir haben mal nen Kurztrip nach Berlin/ Brandenburg gemacht... soweit ich weiß gilt hier MK und Leinenpflicht.
 
Hi Rimini,
ich wollt ne Woche nach Klein Machnow im Herbst, das is in Brandenburg, und soweit ich weiß is da die Haltung ganz verboten. Da ich den Hund dann ja die Woche dort halten würde hab ich natürlich Angst daß die mir mein kleines Tiguilienchen einfach wegnehmen können. Dann würdich natürlich lieber zu Hause bleiben. Finde aber auch im Netz nix über Urlaub und Auflagen etc.
Gruß,Claudia
 
In Brandenburg kenne ich mich überhaupt nicht aus, vielleicht findet sich noch ein User von dort, der dir weiterhelfen kann.
 
  • 22. Juni 2025
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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meine tochter sollte wegen ihres hundes das land (brandenburg) innerhalb von 24 std. wieder verlassen.
(siewollte mich auch nur für ne woche besuchen)

LG
 
Also in Brandenburg gilt Folgendes: Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (§ 2 Abs. 5).
:hallo:
 
Hm - danke für die genaue Auskunft. Soka, hatte deine Tochter das nicht? So wie sich das anhört müßte's doch gehen wenn man Haltergenehmigung usw dabei hat...
 
ich würde beim zuständigen OA des Ortes anrufen, in den du willst.
Und im Zweifelsfall wo anders hin fahren. (Hier in MV ist Urlaub mit dem Soka nicht so ein großes Problem :) *schleichwerbungmach*
 
Tja, wird wohl wirklich das beste sein -obwohl ich ja grad wie gesagt an meinem OA-Fuzzi seh und hier auch in anderen Threats gelesen hab daß die auch keine Ahnung haben. Und Unwissenheit, wenn auch unabsichtlich, schützt vor Strafe nich...;-(. Alles Mist diese Verteufelung so vieler toller Hunde...
Hier auf Sylt isses für Gäste eigentlich auch recht unproblematisch, Schleichwerbung zurück ;)!
 
bitte den Mitarbeiter des OA dir schriftlich das gesagte mit zuteilen...dann hast du die Aussage wenigstens schwarz auf weiß...
 
ich würde beim zuständigen OA des Ortes anrufen, in den du willst.
Und im Zweifelsfall wo anders hin fahren. (Hier in MV ist Urlaub mit dem Soka nicht so ein großes Problem :) *schleichwerbungmach*

das würde ich auch tun, denn hier kocht jedes amt "seine eigene suppe", hab ich den eindruck.
(p.s.: selbstverständlich hatte meine tochter für ihren hund alle unterlagen und papiere)


LG
 
jetz muss ich auch mal fragen: Habe vor nächsten Sommer wieder mit dem Fahrrad an die Ostsee zu fahren, also den Oder-Neiße-Radweg schön entlang und somit auch Brandenburg. Jetzt ist ja in Sachsen Maja nicht auflagenpflichtig da sie ja ein Mix is. Auf was müsst ich da denn achten?
 
Also, unser OA-Fuzzi läßt sich auf sowas nich ein. Krieg ja nichmal hier ne schriftliche Bestätigung daßich Haltergenehmigung beantragt hab ;-(. Und dann will er meine Sachkunde partout nich anerkennen, eiert seit 6Wochen nur verbal rum. Nu will er den bestandenen Prüfungsbogen haben um zu entscheiden. Wenn eure auch so sind is man ja nie auf der sicheren Seite.
 
@Lange91:
Würd mir die jeweiligen Landes-Gefahrenhunde-Gesetzte ziehen. Hier in SH sind Reinrassige, Mischungen untereinander und mit anderen (nicht Gefahrhunde-) Rassen betroffen.
 
Wenn jemand meine 2 Wauzis sehen will: mich gibt's bei wkw...
 
Hab's mir grad mal angesehen. Aktuell hat Thüringen und Niedersachsen jetzt auch Verordnungen, Niedersachsen aber noch Recht human soweit ich informiert bin. Maulschlaufe isnich in SH, es sei denn in Sonderfällen in Ansprache mit dem jeweiligen OA, wenn der Hund dort lebt + bekannt ist. Bei nem Welpen z.B. wenn einfach noch kein MK vernünftig passt. Ob man das allerdings schriftlich kriegt wag ich zu bezweifeln.
Ansonsten gilt: Haltergenehmigung (gibt's nur mit Versicherungsnachweis, lupenreinem Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Chip gg.100€), gegebenenfalls Maulkorb und Leinen Befreiung immer mit sich führen, Leine 2m und leuchtend blaues Halsband bzw. Geschirr. Wobei letzteres auch wieder von OA zu OA unterschiedlich streng gehandhabt wird, denn blau is nu mal Retrieverfarbe.
Wer mit dem Hund außer dem Halter unterwegs is muß'ne Genehmigung zum Führen eines gefährlichen Hundes haben, auch beim OA gg.Sachkundenachweis+100€ zu haben. Da is zumindest laut Antrag Führungszeugnis nicht relevant, kann aber erst nach genehmigter Haltung bewilligt werden,
da Aktennummer erforderlich.
Auf Sylt is besonders zu beachten: da es hier nur 1 (nämlich meinen :) ) AmStaf gibt fällt man auf wie ein bunter Hund und sollte daher von Anfang an Eigeninitiative zeigen um alles richtig zu machen, dann hat man den guten Willen des Amtes und wird auch in Ruhe gelassen.
So, nu wißt ihr alles was ich weiß. Wie das allerdings mit Urlaub aussieht...;-( ?
 
Wollte mal für 2 tage nach neumünster. Oa der stadt meinte ohne mk und blaues halsband geht nichts. Auch bei einem welpen. Da bin ich in meinem geliebten niedersachsen geblieben :)
 
Wir kommen aus RLP, unsere Hündin Rosa American Bulldog Mix steht hier nicht auf der Liste. Also haben wir in RLP keine Auflagen.

Wir haben Bekannte und Verwandte in NRW, die wir regelmäßig besuchen. Also haben wir telefonisch Rücksprache mit einem OA in NRW gehalten und folgende Auskunft erhalten:
Wenn wir unserer Bekannten und Verwanden in NRW besuchen haben wir Leinen- und Maulkorbpflicht, da Rosa dort zu den Kategorie 2 Hunden zählt und wir logischerweise keine Sachkunde und Wesentest in NRW abgelgt haben.
Als Maulkorb ist eine Maulschlaufe ausreichend, die fest eingestllt werden kann.
Ein Halti wäre auch möglich, allerding muß dann auch am Halti geführt werden, d. h. auch eine Leine am Halti eingehackt sein.
 
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