Untermieter mit Hund

Das ist immer eine Frage des Standpunktes. Ich versuche möglichst alle verschiedenen Aspekte eines Streitfalls zu berücksichtigen. Aus der Sicht desjenigen, der keine Hunde mag, wird er diskriminiert. Er muss einen Hund dulden, gegen seine Rechte, nur weil plötzlich ein behinderter Mensch unbedingt bei ihm im Haus einziehen will. Hat ein normaler, gesunder Mensch weniger Rechte, als ein behinderter Mensch? Welche Diskriminierung wiegt schwerer?
Selbst wenn du deinen Freund in deine Wohnung hineinklagen kannst, das Verhältnis zu deinem Vermieter und dem Nachbarn wird auf Dauer gestört sein. Wenn ihr Pech habt, ist dann Einer nachtragend und es passiert etwas mit dem Hund z.B.

Nun, rein rechltich gesehen ist ein Blindehund/Assistenzhund zu dulden. Punkt! Aber, da es ja hier nicht um den Hauptmieter, sondern um einen späteren Untermieter geht, denke ich, das es tatsächlich schwieirg sein könnte, die Genehemigung zu erhalten.

 
  • 20. April 2024
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Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zum einen sind die Vermieterrechte nach den neuen Mietgesetzen ohnehin eingeschränkter als vorher , was das Verbot der Tierhaltung angeht,- und zum anderen ist es bei einem Assistenzhund nochmal eine andere Sache , da ist m.E. auch kein Unterschied zu einem Blindenführhund (mehr) zu machen.

LG Barbara

Kann sein, dass du da Recht hast. Ich hab grade gelesen, dass "die Haltung von Hunden, die aus therapeutischen Gründen bei ihrem Besitzer leben" nicht verboten werden kann.
Nun ist für mich damit allerdings noch nicht klar, ob der Vermieter nur einem Mieter, der schon da wohnt und nun so einen Hund braucht, die Haltung nicht verbieten darf, oder ob er auch jemanden, der noch nicht da wohnt, mit so einem Hund aufnehmen muss. Ich bezweifle, dass man ein juristisches Recht hat, in eine bestimmte Wohnung einziehen zu dürfen. :gruebel:

edit: Pyrrha hat diese Bedenken ja auch schon geäußert, sehe ich grade.
 
Ja das mag ja alles richtig sein. Nur dass der Vermieter nicht einmal so viel Verständnis aufbringt, dass ein kranker Mensch der einen Hund hat, auf diesen angewiesen ist, nicht allein leben kann und deswegen sowieso immer irgendwo Untermieter sein muss, ist doch einfach eine Sauerei.

Es wird immer und überall jemanden geben, der sagt er will keinen größeren Hund im Haus haben. Und die Optionen sind in diesem Fall ja begrenzt, wenn nur Familie, Freunde und Bekannte in frage kommen. Denn niemand möchte vor fremden umkippen und voll gepinkelt und zitternd in der Ecke liegend gefunden werden, in regelmäigkeit

Der Vermieter hat doch nur gebeten, nach der Zustimmung anderer Mieter zu fragen, nicht aber verlangt, über medizinische Details Auskunft zu geben...

Und wieso ist es eine "Sauerei", wenn ein Vermieter darum bittet, sich mit den Nachbarn zu einigen? Der Vermieter ist doch nicht verantwortlich für die Erkrankung deines Freundes. Es gäbe ja noch die Möglichkeit, dass du zusammen mit dem Kumpel dir eine Wohnung suchst, in der Hundehaltung kein Problem ist..

Außerdem scheinst du (!) ein Problem mit dem Anfallsleiden deines Kumpels zu haben, ansonsten würdest du wohl nicht derart ein Anfallsgeschehen schildern....
 
Doch einbiest, das tut es. Wenn hier ins Haus ein blinder einzieht, der seinen Blindenhund benötigt um ein halbwegs normales Leben zu führen und ich verweigere mich diesem Hund, dann diskriminiere ich nicht nur behinderte Menschen sondern meine Mitmenschen haben alles Recht zu sagen, dass ich ein schäbiger Mensch bin!!!

Wenn der Vermieter beim Einzug meint "keine Hundehaltung", dann diskrimiert er keinen Behinderten, sondern macht nur von der Vertragsfreiheit Gebrauch: es zwingt ja den Blinden keiner, genau dort ein zu ziehen
 
Wenn der Vermieter beim Einzug meint "keine Hundehaltung", dann diskrimiert er keinen Behinderten, sondern macht nur von der Vertragsfreiheit Gebrauch: es zwingt ja den Blinden keiner, genau dort ein zu ziehen

Nun, er muss tatsächlich nicht an diesen Blinden vermieten. Sollte aber ein bereits vorhandener Mieter nun blind werden, muss er den Hund akzeptieren. (so verstehe ich die Urteile dazu)
 
So würde ich es auch verstehen - Fakt ist in diesem Fall aber, dass die Wohnung an einen Nicht-Hundehalter vermietet wurde...
 
Zumal ja auch gar nicht klar ist, ob der Husky überhaupt ein offiziell ausgebildeter Assistenzhund ist.
Da ist diese Rasse ja wohl eher ungewöhnlich.
Das er das lernen kann, keine Frage, aber wenn es ihm halt nur "privat" beigebracht wurde, dann zählt das gesetzlich nicht....
Was ihn natürlich nicht weniger "effizient" macht
 
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