Das ist immer eine Frage des Standpunktes. Ich versuche möglichst alle verschiedenen Aspekte eines Streitfalls zu berücksichtigen. Aus der Sicht desjenigen, der keine Hunde mag, wird er diskriminiert. Er muss einen Hund dulden, gegen seine Rechte, nur weil plötzlich ein behinderter Mensch unbedingt bei ihm im Haus einziehen will. Hat ein normaler, gesunder Mensch weniger Rechte, als ein behinderter Mensch? Welche Diskriminierung wiegt schwerer?
Selbst wenn du deinen Freund in deine Wohnung hineinklagen kannst, das Verhältnis zu deinem Vermieter und dem Nachbarn wird auf Dauer gestört sein. Wenn ihr Pech habt, ist dann Einer nachtragend und es passiert etwas mit dem Hund z.B.
Nun, rein rechltich gesehen ist ein Blindehund/Assistenzhund zu dulden. Punkt! Aber, da es ja hier nicht um den Hauptmieter, sondern um einen späteren Untermieter geht, denke ich, das es tatsächlich schwieirg sein könnte, die Genehemigung zu erhalten.