Hallo zusammen,
bestimmt für euch bestimmt keine neue Frage, aber ich blicke in diesem ganzen Listenhunden Wahn nicht durch....
Ich wohne in Rheinland-Pfalz, laut Wikipedia (?) ist der Mastiff kein Listenhund, aber wenn ich jetzt auf der Seite meiner Gemeinde gehe und dort schaue steht dann das:
Was hat jetzt das ganze miteinander zu tun? Ich blicke da einfach nicht ganz durch. Geht es hier um Haltungsverbote oder Steuer oder wie ist das ganze zu verstehen oder hat jetzt das eine mit dem anderen gar nichts zu tun....?
Ein Link wo das ganze verständlich erklärt ist würde uns schon reichen, auf der Stadtverwaltung will ich lieber nicht fragen.
Vielen Dank & beste Grüße
bestimmt für euch bestimmt keine neue Frage, aber ich blicke in diesem ganzen Listenhunden Wahn nicht durch....
Ich wohne in Rheinland-Pfalz, laut Wikipedia (?) ist der Mastiff kein Listenhund, aber wenn ich jetzt auf der Seite meiner Gemeinde gehe und dort schaue steht dann das:
Kampfhunde
Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderlegbar vermutet:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
Bei den folgenden Hunderassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben
Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 650,00 EUR pro Hund.
Der erhöhte Steuersatz nach Abs. 5 entfällt in den Fällen des Abs. 3 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem ein Sachverständigengutachten vorgelegt wird, das bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist. Liegen bei nach Abs. 6 von der Steuer befreiten Hunden Anhaltspunkte einer negativen Verhaltensänderung im Sinne des Abs. 1 vor, ist die Stadt berechtigt, die Vorlage eines neuen Gutachtens zu verlangen; wird der Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach
Was hat jetzt das ganze miteinander zu tun? Ich blicke da einfach nicht ganz durch. Geht es hier um Haltungsverbote oder Steuer oder wie ist das ganze zu verstehen oder hat jetzt das eine mit dem anderen gar nichts zu tun....?
Ein Link wo das ganze verständlich erklärt ist würde uns schon reichen, auf der Stadtverwaltung will ich lieber nicht fragen.
Vielen Dank & beste Grüße