Unabhängige für Kampfhunde-Prüfung
SCHOPFHEIM (BZ). Die Stadt will die Hundesteuersatzung ändern und Besitzer gefährlicher Kampfhunde künftig mit einer höheren Steuer belegen. Sie soll mit 900 Mark festgesetzt werden. Laut Polizeiverordnung des Landes ist die Möglichkeit eingeräumt, über eine Verhaltensprüfung oder ein tierpsychologisches Gutachten den Nachweis zu erbringen, das ein Hund einer als gefährlich eingestuften Rasse nicht aggressiv und gefährlich ist. Hierüber wird der Gemeinderat am Montag diskutieren. In ihrer Fraktionssitzung waren sich die Unabhängigen mehrheitlich darin einig, beim Gemeinderatspunkt Hundesteuer den Antrag von Dr. Otmar Nübling zu unterstützen. Der beinhaltet, dass nach bestandener Wesensprüfung des Tieres keine spezielle Kampfhundesteuer zu zahlen wäre.
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SCHOPFHEIM (BZ). Die Stadt will die Hundesteuersatzung ändern und Besitzer gefährlicher Kampfhunde künftig mit einer höheren Steuer belegen. Sie soll mit 900 Mark festgesetzt werden. Laut Polizeiverordnung des Landes ist die Möglichkeit eingeräumt, über eine Verhaltensprüfung oder ein tierpsychologisches Gutachten den Nachweis zu erbringen, das ein Hund einer als gefährlich eingestuften Rasse nicht aggressiv und gefährlich ist. Hierüber wird der Gemeinderat am Montag diskutieren. In ihrer Fraktionssitzung waren sich die Unabhängigen mehrheitlich darin einig, beim Gemeinderatspunkt Hundesteuer den Antrag von Dr. Otmar Nübling zu unterstützen. Der beinhaltet, dass nach bestandener Wesensprüfung des Tieres keine spezielle Kampfhundesteuer zu zahlen wäre.
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