Unabhängige für Kampfhunde-Prüfung

merlin

20 Jahre Mitglied
Unabhängige für Kampfhunde-Prüfung

SCHOPFHEIM (BZ). Die Stadt will die Hundesteuersatzung ändern und Besitzer gefährlicher Kampfhunde künftig mit einer höheren Steuer belegen. Sie soll mit 900 Mark festgesetzt werden. Laut Polizeiverordnung des Landes ist die Möglichkeit eingeräumt, über eine Verhaltensprüfung oder ein tierpsychologisches Gutachten den Nachweis zu erbringen, das ein Hund einer als gefährlich eingestuften Rasse nicht aggressiv und gefährlich ist. Hierüber wird der Gemeinderat am Montag diskutieren. In ihrer Fraktionssitzung waren sich die Unabhängigen mehrheitlich darin einig, beim Gemeinderatspunkt Hundesteuer den Antrag von Dr. Otmar Nübling zu unterstützen. Der beinhaltet, dass nach bestandener Wesensprüfung des Tieres keine spezielle Kampfhundesteuer zu zahlen wäre.
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Ich weiß ja nicht wie es sich da verhält, aber in Hessen m ü s s e n alle diese Rassen zum Wesenstest. Wer ihn nicht besteht wird eingezogen und nach einem 2. negativen Test eingeschläfert.

Was sollte da eine neue Hundesteuersatzung, die nur für Hunde die hohe Steuer fordert, die den Wesenstest nicht bestanden haben.

Wie verhält sich das in anderen Bundesländern???

Gruß


Beckersmom
 
Hallo
Denke bei uns in reihnland-pfalz verhält es sich genau
so wie bei euch mom habe jedenfalls noch nichts anderes
gehört sachkunde theorie kann 2 x wiederholt werden
sachkunde praxis auch wenn hund dann nicht bestanden wird hund eingezogen
Bis Denne

Ballu
 
Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es keinen Wesenstest. Das heißt es ist keiner vorgeschrieben und es existieren auch keine Richtlinien. In Halle/Saale ist z. Bsp. seit 3 Wochen Kampfhundsteuer für 15 Rassen und deren Mischlinge bei 1200 pro Hund. Es gibt zur Zeit auch keine Befreiung von der Steuer bei einem freiwillig durchgeführten Wesenstest (den es ja eigentlich auch nicht gibt).

Kai
 
Hi Mom !

In NRW ist der Halter der Anlagenhunde zur Sachkunde (ohne Hund) verpflichtet, er braucht den Sachkundenachweis für die Erlaubnis zur Haltung.

Der Wesenstest allerdings ist !!bis jetzt!! noch keine Pflicht.
Halter der Anlagenhunde können diesen freiwillig mit Ihren Hunden machen um eine Befreiung von Mk und / oder Leine zu erreichen.
Wird er nicht gemacht muss der Hund immer mit MK und Leine ausgeführt werden.

Schöne Grüße


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merlin
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