Hallo ihr Lieben,
ich lese ja schon einige Jahre durch alles Sparten mit, bundesländerübergreifend - aber ich fühle mich dennoch etwas unbeholfen und unwissend. Wir wohnen seit 4 Jahren in Thüringen, welches ja bekanntlich (noch) keine Verordnung besitzt. Nun ist es so, dass ich dieses Jahr Oktober mit meinem Studium fertig bin und in einer Branche Fuß fassen will, die keine großen Standortwünsche ermöglicht (Bereich Kultur). D.h. das was kommt, muss genommen werden (hierbei natürlich zB Bayern ausgeschlossen). Aber.. Fragen die sich mir noch stellen: Bsp: BAWÜ. Wie ist das dort mit ,,Zugezogenen"? Mir geht es vor allem um die Frist zwischen Anmeldung beim Amt und Einforderung des Wesenstests, zwecks gezielter Vorbereitung. Hier in Thüringen gibt es leider keine speziellen Vorbereitungskurse, was ja auch nicht zweckmäßig ist, da keine Gesesetzgrundlage. Könnte es theoretisch zum worst case kommen, bei dem ich 2 Wochen nach Umzug gleich zum WT muss? In NRW zB. fällt mir das Durchschauen leichter, da der WT dort freiwillig zum MK Befreiung dient und man somit einen selbstgewählten zeitlichen Puffer besitzt - aber wie ist das mit diesen WT Pflicht-Bundesländern?
Zudem weiß ich noch nicht genau, wie ich das mit seiner Rassezugehörigkeit regel. Ich war hier in Thüringen beim Veterinäramt, die mir aber ein Rassegutachten verweigert haben (Begründung habe ich auch schriftlich ,,es ist nicht möglich aus dem phänotypischen Aussehen eines Mix-Hundes eindeutig eine Rassezugehörigkeit festzustellen" - man verwies mich an evtl. zutreffende Zuchverbädne beim VDH, hm.)
Es geht mir darum dass ich mich innerlich Sträube in ohne Gegenbeleuchtung jetzt einfach mal so als Kat 1 zu melden. Kann man das den Behörden so erklären und die vermitteln einen dann an das Vetamt weiter? (Es soll ja nicht zu zeitverzögerten Anmeldungsformalitäten meinerseits kommen.. deswegen frage ich)
Gibt es denn noch andere Abschlussabsolventen hier, die mal vor solch einem Schritt standen, wie seit ihr vorgegangen? Bei jedem potentiellen Wohnort im Amt anrufen und die behördlichen Vorraussetzungen absprechen?
Über jegliche Rückmeldungen würde ich mich freuen..
P.s. selbstverständlich ist meine oberste Prämisse etwas in Thü oder NS zu finden, allerdings kann man ja heutzutage nicht (mehr) davon ausgehen..
ich lese ja schon einige Jahre durch alles Sparten mit, bundesländerübergreifend - aber ich fühle mich dennoch etwas unbeholfen und unwissend. Wir wohnen seit 4 Jahren in Thüringen, welches ja bekanntlich (noch) keine Verordnung besitzt. Nun ist es so, dass ich dieses Jahr Oktober mit meinem Studium fertig bin und in einer Branche Fuß fassen will, die keine großen Standortwünsche ermöglicht (Bereich Kultur). D.h. das was kommt, muss genommen werden (hierbei natürlich zB Bayern ausgeschlossen). Aber.. Fragen die sich mir noch stellen: Bsp: BAWÜ. Wie ist das dort mit ,,Zugezogenen"? Mir geht es vor allem um die Frist zwischen Anmeldung beim Amt und Einforderung des Wesenstests, zwecks gezielter Vorbereitung. Hier in Thüringen gibt es leider keine speziellen Vorbereitungskurse, was ja auch nicht zweckmäßig ist, da keine Gesesetzgrundlage. Könnte es theoretisch zum worst case kommen, bei dem ich 2 Wochen nach Umzug gleich zum WT muss? In NRW zB. fällt mir das Durchschauen leichter, da der WT dort freiwillig zum MK Befreiung dient und man somit einen selbstgewählten zeitlichen Puffer besitzt - aber wie ist das mit diesen WT Pflicht-Bundesländern?
Zudem weiß ich noch nicht genau, wie ich das mit seiner Rassezugehörigkeit regel. Ich war hier in Thüringen beim Veterinäramt, die mir aber ein Rassegutachten verweigert haben (Begründung habe ich auch schriftlich ,,es ist nicht möglich aus dem phänotypischen Aussehen eines Mix-Hundes eindeutig eine Rassezugehörigkeit festzustellen" - man verwies mich an evtl. zutreffende Zuchverbädne beim VDH, hm.)
Es geht mir darum dass ich mich innerlich Sträube in ohne Gegenbeleuchtung jetzt einfach mal so als Kat 1 zu melden. Kann man das den Behörden so erklären und die vermitteln einen dann an das Vetamt weiter? (Es soll ja nicht zu zeitverzögerten Anmeldungsformalitäten meinerseits kommen.. deswegen frage ich)
Gibt es denn noch andere Abschlussabsolventen hier, die mal vor solch einem Schritt standen, wie seit ihr vorgegangen? Bei jedem potentiellen Wohnort im Amt anrufen und die behördlichen Vorraussetzungen absprechen?
Über jegliche Rückmeldungen würde ich mich freuen..
P.s. selbstverständlich ist meine oberste Prämisse etwas in Thü oder NS zu finden, allerdings kann man ja heutzutage nicht (mehr) davon ausgehen..