bamstaff
Bislang hatte ich gelesen, dass in RLP nur Staffs aus Tierheimen in RLP angemeldet werden können - hat man einen Staff vom Züchter oder aus einem Tierheim eines anderen Bundeslandes und zieht später nach RLP, liegt kein berechtigtes Interesse vor.
Jetzt habe ich aber folgendes gefunden:
Dort schreibt ein Herr Kuhn (siehe Link oben), der auch in einem anderen Thread erwähnt wird, nach einem Gerichtsurteil von 2009
sinngemäß, dass ein berechtigtes Interesse bei Übernahme aus einem Tierheim, Umzug aus einem anderen Bundesland oder Halterwechsel innerhalb enger Verwandschaft vorliegen kann.
( Hier der andere Thread: Berechtigtes Interesse an Listenhund in RLP)
Der Hund darf aber scheinbar noch nicht durch Beißvorfälle aufgefallen sein.
Versteht ihr das ebenso? Sollte wir uns in Hessen also einen Staffi vom Züchter zulegen und absurderweise mal irgendwann in den nächsten 15 Jahren auf die Idee kommen, nach RLP umzuziehen, wäre dies ggf. also doch möglich (wahrscheinlich werden wir das eh nie tun)?
Jetzt habe ich aber folgendes gefunden:
Dort schreibt ein Herr Kuhn (siehe Link oben), der auch in einem anderen Thread erwähnt wird, nach einem Gerichtsurteil von 2009
sinngemäß, dass ein berechtigtes Interesse bei Übernahme aus einem Tierheim, Umzug aus einem anderen Bundesland oder Halterwechsel innerhalb enger Verwandschaft vorliegen kann.
( Hier der andere Thread: Berechtigtes Interesse an Listenhund in RLP)
Der Hund darf aber scheinbar noch nicht durch Beißvorfälle aufgefallen sein.
Versteht ihr das ebenso? Sollte wir uns in Hessen also einen Staffi vom Züchter zulegen und absurderweise mal irgendwann in den nächsten 15 Jahren auf die Idee kommen, nach RLP umzuziehen, wäre dies ggf. also doch möglich (wahrscheinlich werden wir das eh nie tun)?