Umzug mit Listenhund in anderes Bundesland

Kann nicht sein. Ich habe 2011 noch Leute auf dem Hundeplatz kennengelernt, die den Wesenstest und Sachkundenachweis machen mussten.
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi AlteOma ... hast du hier schon mal geguckt?
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:lol:

Na dann, leb ICH wohl gaaaaanz schön kriminell seit Jahren. Und alle Anderen die Staff und Co halten wohl auch. ;)

Belies dich doch bitte einfach zu einem Thema, bevor du Halbwissen verbreitest. Die "Rasseliste" gibt es seit 2003 nicht mehr. Man braucht gar nichts in Niedersachsen. Was DU wohl meinst, ist die 2011 verabschiedete Verordnung, die diesen Passus beinhaltet:

Die vielleicht deutlichste Veränderung stellt jedoch das Einführen eines Sachkundenachweises für Hundebesitzer vor, umgangssprachlich auch "Hundeführerschein" genannt. Dieser Nachweis ist für zukünftige Hundehalter verpflichtend, wenn sie sich ohne längere Vorerfahrung mit Hunden neu ein Tier anschaffen wollen. Befreit von dieser Pflicht ist, wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Alle anderen haben noch eine Übergangsfrist, und müssen den Sachkundenachweis erst ab 1. Juli 2013 erbringen.

Schüssi. :hallo:
 
Auch wenn hier niemand nach Bayern will... mit einen Bullterrier (hier nur Kat.2) überhaupt kein Problem
 
Ich kann zumindest eins sagen: Wenn du einen Hund hast, der in Niedersachsen als Listenhund gilt kannst du problemlos in ein Bundesland ziehen wo dieser Hund nicht als Listenhund gilt. War zumindest bei mir so.

Mal davon ab, dass Nds gar keine Liste mehr hat:
Dass man problemlos mit einem Hund in ein Bundesland ziehen kann, in dem er nicht gelistet ist, ist nun auch nicht wirklich überraschend. :lol:
 
Ich danke euch für eure Meinungen und Ratschläge.

Es bleibt mal abzuwarten, wie sich das entwickelt und wo ich letztlich lande. Wenn ich an der Uni bleiben will, werde ich nicht die große Wahl des Arbeitsplatzes haben, aber selbst das steht ja noch nicht fest.

Ich möchte mir nur mit der Aufnahme eines Listenhundes keine wichtigen Wege verbauen. Sind sie erst mal da, gehen sie vor allem anderen. Aber es gibt ja auch andere Prioritäten und ich mache mir schon wieder viel zu viele Gedanken ... bis dahin haben sich eh alle Verordnungen dreimal geändert.
 
Im neuen Gesetz für Niedersachsen finde ich auch wieder den Wesenstest!!! Heisst das das ich jetzt doch wieder ein Wesenstest machen muss???
Oder ist das nur, wenn man einen Hund hält (Rassenunabhängig)der negativ aufgefallen ist????
 
Einige Gemeinden haben in ihrer Hundesteuersatzung noch eine "Rasseliste", nach der Staff und Co. höher besteuert werden als andere Rassen.
Dann gibt es aber auch Gemeinden, die diese Hunde nach bestandenem WT mit "normalen" Steuern einstufen.
Richtig ist, dass jeder negativ aufgefallene Hund, rasseunabhängig, zum WT antreten muss.
 
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