hi kirsten,
ich weis net so recht, was ich ankreuzen soll...
1) bin ich generell gegen die todesstrafe... (das wäre eine weitere umfrage wert)....
2) ist die kastration auch keine lösung... denn das wichtigste S.exualorgan des menschen ist sein gehirn...
selbst der straftäter, der kastriert ist, hat S.exuelle fantasien die ihn oder sie umtreiben und damit weiterhin potentiell gefährlich machen. da müste schon ein eingriff in das gehirn erfolgen.
3) sollten wir uns mal gedanken über die wertigkeit des deliktes in bezug auf eine mögliche strafe machen...
ich versuche mal eine gliederung zu finden
3aa) S.exueller missbrauch von kindern mit todesfolge
3ab) S.exueller missbrauch von kindern ohne todesfolge
3ac) versuchter S.exueller missbrauch von kindern
3ba) S.exueller misbrauch von erwachsenen mit todesfolge
3bb) S.exueller missbrauch von erwachsenen ohne todesfolge
3bc) versuchter S.exueller missbrauch
usw, usw,....
dann ist noch die frage in wieweit das opfer bis zu einem bestimmten punkt einer S.exuellen handlung zugestimmt hat. (küssen und berühren erwünscht, penitrieren unerwünscht)
und wie sieht das mit der vergewaltigung in einer ehe oder beziehung aus?
wann will ich die todesstrafe fordern und wann nicht?
gibt es dann gute vergewaltiger die nicht mit der todesstrafe bestraft werden und schlechte, die auf jeden fall mit der todesstrafe bestraft werden?
letzten endes kann man nie ein pauschales urteil finden.
den bislang wichtigsten satz hat yari hier geschrieben.
wir wenden viel geld auf um uns um die täter zu kümmern,
das opfer leidet aber weiter... nun mag mancher einer sagen, was ist den schon dabei, sonst gibts ja auch S.ex... ist doch nicht so schlimm und da geht ja nichts kaputt.
die äusseren wunden mögen in relativ kurzer zeit verheilen...
die seele und die psyche eines menschen nimmt einen viel grösseren schaden, der oft ein leben lang andauert.
die opfer kämpfen oft noch um die anerkennung einer rente oder eines versorgungsanspruches, wenn die täter schon längst wieder in freiheit sind.
auch trauen sich viele opfer noch nichtmal das delikt anzuzeigen, da ihnen oft nicht geglaubt wird und sie sich evtl. sogar noch verteidigen müssen; gegen den vorwurf, den täter zu der tat animiert zu haben.
in erster linie bin ich für den opferschutz und die unterstützung der opfer.
unter diesem gesichtspunkt sind alle in den obigen kategorien genannten arten der vergewaltigungen gleich schlimm.
wir haben heute schon das problem, dass sich der vorwurf des "S.exuellen missbrauchs" auch trefflich in sorgerechtsstreitigkeiten um die kinder einsetzen lässt, wenn eine beziehung oder ehe auseinander geht. wie trefflich lässt sich dann ein solcher vorwurf erst einsetzenum z.b. einen lästigen konkurenten loszuwerden oder einen abgelegten ehemann oder partner??
auch hat das beispiel USA gezeigt, dass trotz todesstrafe die anzahl der delikte nicht sinkt.
bei erwiesener schuld wäre (im wahrsten sinne des wortes) LEBENSLÄNGLICH die beste variante.
da aber steht unser deutsches rechtssystem vor.
mir persönlich ist ein täter der sich mit seiner tat auseinandergesetzt hat und die unbedingte einsicht hat, dass das was er getan hat eine verbrechen ist, lieber als ein mensch der keinen inneren bezug zu seiner tat hat.
nach meinem empfinden verdient ertgenannter täter nach dr verbüssung seiner strafe noch eine chance.
und der letztgenannte die sicherungsverwahrung.
mumin
ps.: hier noch einige links zu diesem thema: