Umfrage - S.exualstraftäter

Wie sollte euerer Meinung nach mit S.exualstraftätern verfahren werden ?

  • Lebenslänglich mit anschl. Sicherheitsverwahrung bis ans Lebensende

    Stimmen: 91 51,7%
  • Gefängnisstrafe im derzeitigen Rahmen der Gesetzgebung mit Therapie

    Stimmen: 19 10,8%
  • Gefängnisstrafe m. Kastration (Bei Frauen problematisch :-( )

    Stimmen: 21 11,9%
  • Todesstrafe

    Stimmen: 45 25,6%

  • Umfrageteilnehmer
    176
Wolf, nochmal hier die Frage .
Es gibt natürlich mehr männliche als weibliche S.exualstraftäter.
Schniedel bei Männern abschneiden ist ja okay.
Doch, wie ich auf Seite 1 nach deinem 1. Posting bereits ansprach : wie willst du das bei den weiblichen Tätern machen, die es ja auch gibt ?
 
  • 25. April 2024
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Hi Kirsten ... hast du hier schon mal geguckt?
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Andrea, wo wohnt deine Freundin ?

Da es sich um eine nachgewiesene Straftat handelte, wäre ein Verbleiben in unmittelbarer Nähe des Täters eine unzumutbare Härte.

Mail mich bitte mal an.
Da gibt es durchaus Möglichkeiten.
 
@Kirsten
Ja, mach ich gleich

Bei weiblichen Tätern würde ich das so machen wie in Afrika: Beschneidung!
 
Immer dann, wenn ein S.exualstraftäter, der Kinder überfallen Frauen vergewaltigt und ermordet hat, gefasst und vor Gericht gestellt wird, gibt es Schlagzeilen, Politiker-Statements und die Fragen werden diskutiert: Wie sicher leben wir? Wie können wir mit S.exualstraftätern auskommen? Was kann man gegen S.exualstraftäter tun? Müssen die Gesetze verschärft werden? Die Fragen wiederholen sich, jedes Mal, immergleich. Quälende Fragen, die ohne Antwort bleiben.

Den Opfern würde alles auf einen Schlag genommen, was der Mensch zum leben braucht, die Tat verfolgt sie oft ein Leben lang, die äußeren Verletzungen heilen fast immer, aber die inneren Verletzungen heilen nie.

Was soll man mit diesen S.exualstraftäter tun, wegsperren oder therapieren????? Ich denke, dass man sie von der Zivilisation wegsperren muss, damit sie ein Leben lang auf ihren Tod warten müssen. Ihnen sollte das Handwerk gelegt werden, man sollte ihnen das antun, was sie ihren Opfern auch angetan haben und sie sollten immer wieder, die Bilder von ihren Opfern vor den Augen haben.


Yari
 
Hi Yari,

ich seh das genauso wie du, allerdings sträuben sich bei den Kosten die so ein Kerl verursacht (und wir Bürger für aufkommen) die Nackenhaare.

Die sollten ab in den Steinbrauch oder was anderes machen und sich ihre Unterkunft und Verpflegung selbst erarbeiten!

Nein, Therapie bei solchen Perversen nicht...

Meike
 
Steinbruch hatte ich dann noch als 5. Möglichkeit. Fiel mir aber erst ein, als das Thema schon erstellt war, und ich wußte nicht, wie ich das noch hinzu fügen konnte.
 
Original geschrieben von Kirsten
Wolf, nochmal hier die Frage .
Es gibt natürlich mehr männliche als weibliche S.exualstraftäter.
Schniedel bei Männern abschneiden ist ja okay.
Doch, wie ich auf Seite 1 nach deinem 1. Posting bereits ansprach : wie willst du das bei den weiblichen Tätern machen, die es ja auch gibt ?


Zunähen geht auch, kommt ohne Betäubung total gut. :eg: :eg: :eg:


Original geschrieben von Kirsten
Steinbruch hatte ich dann noch als 5. Möglichkeit. Fiel mir aber erst ein, als das Thema schon erstellt war, und ich wußte nicht, wie ich das noch hinzu fügen konnte.

Da hat Lalo ja doch nicht so ganz falsch gelegen. :D :D :D
 
S.exualstraftäter

Also ich bin auf jeden Fall gegen die Todesstrafe. Einfach weil es nicht immer sicher ist, dass es Derjenige auch wirklich war. Habe vor einiger Zeit mal eine Doku im TV gesehen, da haben sich Jura-Studenten als Fallbeispiel die Strafsache eines im Todestrakt sitzenden Mannes zu Studienzwecken vorgenommen und dabei festgestellt, dass der Mann unschuldig ist!!! Hat noch ewig gedauert, bis sie das den Behörden verklickern konnten und der Mann nach etlichen Jahren endlich frei kam.
Kastration halte ich auch für Blödsinn, da die S.exuelle Komponente einer solchen Tat eher die Kleinere ist, die Hauptsache für so einen Täter ist doch die Ausübung der Macht über sein Opfer, und da hat Schniedel ab doch gar keinen Einfluss, das nächste Mal quält er sein Opfer mit etwas anderem, was er ja bei seiner Tat sowieso meistens auch schon gemacht hat.
Ich wünsche mir: Wegsperren, aber ganz ganz sicher, und damit meine ich nicht "Sicherungsverwahrung", das ist doch sowieso nur Augenauswischerei und ganz und gar nicht sicher, siehe Schmökel
 
ich muß euch ehrlich was sagen

nochmal genau nachdenken muß äußere mich vielleicht später bitte um verzeihung
 
Original geschrieben von veilchen
einfach in einen sicherheitstrakt gehören sie wo sie ihr restliches dasein fristen könne. abgeschnitten von der außenwelt.

...aha, sozusagen lebendig begraben, gell? Viel besser. Hauptsache man hat sich nicht die Finger schmutzig gemacht...

Alexis
 
ebenfalls aus den vorher angegeben gründen gelöscht

meine das aber nicht so @ alexis
 
Der einzige, und wirklich einzige Vorteil der Todesstrafe IST das Wiederholungstäter ausgeschlossen sind, aber! Der Tod eines Menschen, bringt kein Leben zurück und ersetzt auch keines.
Keiner .. aber auch wirklich keiner hat das Recht zu entscheiden wann ein Mensch lebenswürdig ist und wann nicht. Lediglich die Entscheidung darf gefällt werden ob es diesem Menschen gestattet sein soll ein Leben in der Öffentlichkeit zu führen. Sich unter anderen Menschen zu bewegen, diese zu gefährden und da
sagen ich NEIN.


Yari
 
hi kirsten,

ich weis net so recht, was ich ankreuzen soll...

1) bin ich generell gegen die todesstrafe... (das wäre eine weitere umfrage wert)....

2) ist die kastration auch keine lösung... denn das wichtigste S.exualorgan des menschen ist sein gehirn...
selbst der straftäter, der kastriert ist, hat S.exuelle fantasien die ihn oder sie umtreiben und damit weiterhin potentiell gefährlich machen. da müste schon ein eingriff in das gehirn erfolgen.

3) sollten wir uns mal gedanken über die wertigkeit des deliktes in bezug auf eine mögliche strafe machen...

ich versuche mal eine gliederung zu finden

3aa) S.exueller missbrauch von kindern mit todesfolge
3ab) S.exueller missbrauch von kindern ohne todesfolge
3ac) versuchter S.exueller missbrauch von kindern

3ba) S.exueller misbrauch von erwachsenen mit todesfolge
3bb) S.exueller missbrauch von erwachsenen ohne todesfolge
3bc) versuchter S.exueller missbrauch
usw, usw,....

dann ist noch die frage in wieweit das opfer bis zu einem bestimmten punkt einer S.exuellen handlung zugestimmt hat. (küssen und berühren erwünscht, penitrieren unerwünscht)

und wie sieht das mit der vergewaltigung in einer ehe oder beziehung aus?

wann will ich die todesstrafe fordern und wann nicht?

gibt es dann gute vergewaltiger die nicht mit der todesstrafe bestraft werden und schlechte, die auf jeden fall mit der todesstrafe bestraft werden?

letzten endes kann man nie ein pauschales urteil finden.

den bislang wichtigsten satz hat yari hier geschrieben.

wir wenden viel geld auf um uns um die täter zu kümmern,
das opfer leidet aber weiter... nun mag mancher einer sagen, was ist den schon dabei, sonst gibts ja auch S.ex... ist doch nicht so schlimm und da geht ja nichts kaputt.
die äusseren wunden mögen in relativ kurzer zeit verheilen...
die seele und die psyche eines menschen nimmt einen viel grösseren schaden, der oft ein leben lang andauert.

die opfer kämpfen oft noch um die anerkennung einer rente oder eines versorgungsanspruches, wenn die täter schon längst wieder in freiheit sind.
auch trauen sich viele opfer noch nichtmal das delikt anzuzeigen, da ihnen oft nicht geglaubt wird und sie sich evtl. sogar noch verteidigen müssen; gegen den vorwurf, den täter zu der tat animiert zu haben.

in erster linie bin ich für den opferschutz und die unterstützung der opfer.

unter diesem gesichtspunkt sind alle in den obigen kategorien genannten arten der vergewaltigungen gleich schlimm.

wir haben heute schon das problem, dass sich der vorwurf des "S.exuellen missbrauchs" auch trefflich in sorgerechtsstreitigkeiten um die kinder einsetzen lässt, wenn eine beziehung oder ehe auseinander geht. wie trefflich lässt sich dann ein solcher vorwurf erst einsetzenum z.b. einen lästigen konkurenten loszuwerden oder einen abgelegten ehemann oder partner??

auch hat das beispiel USA gezeigt, dass trotz todesstrafe die anzahl der delikte nicht sinkt.

bei erwiesener schuld wäre (im wahrsten sinne des wortes) LEBENSLÄNGLICH die beste variante.
da aber steht unser deutsches rechtssystem vor.

mir persönlich ist ein täter der sich mit seiner tat auseinandergesetzt hat und die unbedingte einsicht hat, dass das was er getan hat eine verbrechen ist, lieber als ein mensch der keinen inneren bezug zu seiner tat hat.
nach meinem empfinden verdient ertgenannter täter nach dr verbüssung seiner strafe noch eine chance.
und der letztgenannte die sicherungsverwahrung.

mumin

ps.: hier noch einige links zu diesem thema:



 
Hui...

bin überrascht, was für ein Thema in der KS?

Nun ich kann mich nur Mumin anschließen.

Früher hätte ich sofort für die Todesstrafe gestimmt!

Aber (im Erwachsenenbereich) gibt es sicherlich doch
"Grenzbereiche" die damit wohl leicht überzogen sind.

Außerdem ist nicht jeder Mißbrauch tatsächlich einer!

Allerdings bin ich auch Vater einer 5-jährigen Tochter und
wenn ich so jemanden treffen würde.......................

Ich glaube hier eine pauschale Aussage zu treffen ist sehr
schwierig. Grundsätzlich wäre es sicherlich abschreckend
wenn bei Kapitalverbrechen auch eine Todesstrafe möglich wäre wie in den USA.

Trotzdem gibt es dort auch noch Morde, Vergewaltigungen usw.

Jemand der sich an Kindern, Frauen oder wehrlosen Tieren vergreift ist für mich nicht geistig normal.

Und würden "geistig kranke" Menschen auf die Todesstrafe Rücksicht nehmen? Ich glaube wohl weniger.

Aber es gibt es auch immer wieder Unschuldige die falsch belastet werden.

Vom Kopf kann ich nur sagen "nein" gegen die Todesstrafe
da dabei zuviel falsch laufen kann.

Emotional, hmm lasst mich mit so einem Typen einfach
5-10 Minuten alleine im Zimmer ohne Zeugen...
 
Original geschrieben von Mumin
hi kirsten,

ich weis net so recht, was ich ankreuzen soll...

1) bin ich generell gegen die todesstrafe... (das wäre eine weitere umfrage wert)....
Das wäre nicht eine weitere Umfrage, sondern eine weitere Diskussion wert (die hier übrigens schon mal geführt wurde); ein ja- oder nein-Klick ist mir bei der Bedeutung dieses Themas zu seicht.

2) ist die kastration auch keine lösung... denn das wichtigste S.exualorgan des menschen ist sein gehirn...
selbst der straftäter, der kastriert ist, hat S.exuelle fantasien die ihn oder sie umtreiben und damit weiterhin potentiell gefährlich machen. da müste schon ein eingriff in das gehirn erfolgen.
Richtig, die Frage ist aber, ob das unter humanitären Gesichtspunkten vertretbar ist und ob dadurch wirklich potentielle Opfer geschützt würden.

den bislang wichtigsten satz hat yari hier geschrieben.

wir wenden viel geld auf um uns um die täter zu kümmern,
das opfer leidet aber weiter... nun mag mancher einer sagen, was ist den schon dabei, sonst gibts ja auch S.ex... ist doch nicht so schlimm und da geht ja nichts kaputt.
die äusseren wunden mögen in relativ kurzer zeit verheilen...
die seele und die psyche eines menschen nimmt einen viel grösseren schaden, der oft ein leben lang andauert.

die opfer kämpfen oft noch um die anerkennung einer rente oder eines versorgungsanspruches, wenn die täter schon längst wieder in freiheit sind.
Dem stimme ich voll und ganz zu! Opferschutz und -versorgung sind stark verbesserungswürdig!

auch trauen sich viele opfer noch nichtmal das delikt anzuzeigen, da ihnen oft nicht geglaubt wird und sie sich evtl. sogar noch verteidigen müssen; gegen den vorwurf, den täter zu der tat animiert zu haben.

wir haben heute schon das problem, dass sich der vorwurf des "S.exuellen missbrauchs" auch trefflich in sorgerechtsstreitigkeiten um die kinder einsetzen lässt, wenn eine beziehung oder ehe auseinander geht. wie trefflich lässt sich dann ein solcher vorwurf erst einsetzenum z.b. einen lästigen konkurenten loszuwerden oder einen abgelegten ehemann oder partner??
Bei der gerichtlichen Aufarbeitung solch schmutziger Verbrechen können keine anderen Rechtsgrundsätze gelten wie bei jedem anderen Verbrechen auch, weil es leider immer wieder vorkommt, dass unberechtigte Tatvorwürfe erhoben werden; einige Beweggründe dafür hast du schon genannt. Gerade heute wurde in den Nachrichten wieder über eine angebliche Vergewaltigung berichtet.

bei erwiesener schuld wäre (im wahrsten sinne des wortes) LEBENSLÄNGLICH die beste variante.
da aber steht unser deutsches rechtssystem vor.
Nein, das deutsche Rechtssystem lässt eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe zu.

mir persönlich ist ein täter der sich mit seiner tat auseinandergesetzt hat und die unbedingte einsicht hat, dass das was er getan hat eine verbrechen ist, lieber als ein mensch der keinen inneren bezug zu seiner tat hat.
nach meinem empfinden verdient ertgenannter täter nach dr verbüssung seiner strafe noch eine chance.
und der letztgenannte die sicherungsverwahrung.
Das ist der Knackpunkt! Wer bestimmt, ob der Täter zu dieser oder jener Gruppe zu zählen ist? Die Fehlurteile der Gefängnispsychologen und Gutachter sind keine Einzelfälle und deshalb meine ich, dass der Schutz potentieller neuer Opfer stärkeres Gewicht haben müsste als die Täterinteressen!
 
Mich würde interessieren, ob ihr gerne einen Menschen in eurem Freundeskreis hättet, der den Beruf eines Henkers ausübt.
 
hi knutschibubbel

bei solch einem menschen würde ich sogar diesen beruf des henkers ausüben hoffe deine frage beantwortet zu haben

bis dann nadine und dasy
 
was bitte ist das für eine frage????

kann man auch gleich fragen willst du S.ex mit mr. spok haben ??

mumin
 
Das Teil öffentlich steinigen lassen, der Rest der dazugehört in die Zelle bis ans Lebensende.
 
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