Trotz Wesenstest Kampfhundesteuer von 840 €, kann man dagegen vorgehen?

juli&Nero

10 Jahre Mitglied
Hallo liebe Foris, :)
und zwar haben wir vor einen Staff Mix aus dem Tierschutz als Zweithund zu holen.
Um alles drum herum haben wir uns schon gekümmert und informiert aber eines will uns nicht ganz klar werden.
Wir kommen aus Filderstadt, normale Hundesteuer beträgt dort 120 Euro und die Kampfhundesteuer satte 840 Euro!
Selbst wenn man einen Wesenstest machen würde müsste man diesen Wucherpreis zahlen.
Die Gemeinde widerspricht sich, da ein Wesenstest ja die Gefährlichkeit des Hundes widerlegt und die Gemeinde die Kampfhundesteuer damit "rechtfertigt", dass die Hunde eine Gefahr für die Umwelt darstellen.
Nun meine Frage, kann man irgendwie gegen diese Kampfhundesteuer vorgehen indem man Klage einreicht oder ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister fordert.
Könnte man dieser Steuer entgehen wenn man den Hund als Therapie- oder Rettungshund ausbilden lässt?
Ich hoffe ihr könnt mir da Ratschläge geben.
Ich finde es eine Frechheit so die Kampfschmuserhalter abzuzocken :sauer:
Wobei ein Staff eine sehr hohe Reizschwelle hat, vom Wesen her sehr gutmütig ist und ein toller Familienhund ist.
Hier der Link zur Hundesteuersatzung, dort steht alles geschrieben:

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG Juli und Samojede Nero
 
  • 25. April 2024
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Hi juli&Nero ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich nehme an ihr kommt aus Filderstadt. Denn die haben erst vor 2 Jahren ihre Steuer auf diese unerhörte Höhe raufgetrieben.


Ob eine Klage was bringt weiß ich nicht. Städte und Gemeinde dürfen ihre Steuersätze so relativ beliebig gestalten in der Höhe. Ich las irgendwo mal was von einem Höchstbetrag der nicht überschritten werden darf. Und der lag glaube ich irgendwo bei 1000 Euro.

Kann dir aber nicht mit Sicherheit sagen ob das stimmt.

Und ja es ist so dass Städte und Gemeinden in BAWÜ erhöhte Steuern auch für Hunde mit Wesenstest verlagen dürfen.

Ob der Hund ausm Tierschutz kommt oder nicht macht auch keinen Unterschied. Es sei denn eure Gemeide hat da eine Regelung für Tierschutzhunde.

In vielen Städten und Gemeinde sind Kampfhunde auch von Steuerermäßigungen/vergünstigungen ausgenommen, auch mit Begleithundprüfung , Rettungshundausbildung etc.
Meist steht das auch in der Steuersatzung drin.

Du kannst natürlich ein Gespräch mit dem Bürgermeister anstreben. Ob es was bringen wird wirst du erst hinterher wissen.

Allerdings warne ich dich vor. Es gab vor dir schon viele andere die gegen die erhöhte Kampfhundsteuer vorgehen wollten. Auch mit Anwalt, Klagen usw.

Mir ist kein Fall bekannt wo ein Prozess in Bezug auf Hundesteuer Schlussendlich wirklich gewonnen wurde.
Ich weiß von einem Prozess wo es um die Hündin Xena ging wo die Besitzer klagten und dann schluss endlich doch verloren haben in der 2ten oder 3ten Instanz.

Du kannst dich aber auch an die Anwälte von wenden und fragen wieviel Erfolgchancen sie sehen wenn du dagegen klagen willst.

Aber das einfachste wäre ganz einfach , du ziehst in eine Gemeinde ohne Kampfhundsteuer oder aber eine wo man nach dem WT die normale Hundesteuer zahlt.
 
Hallo Nachbar ....
Da wirst du nicht viel machen können ....
Jede gemeinde kann selbst die Steuern Bestimmen. In STuttgart ist das glaub auch so Teuer.

Auch kostet der Zweite hund meistens doppelt so viel wie der erste ....

Kommt zu mir nach Steinenbronn :hallo:
 
Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, legt los und klagt. Steuerrecht ist immer mitversichert.
 
Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, legt los und klagt. Steuerrecht ist immer mitversichert.

klagen bevor der hund eingezogen ist?? ich würde den hund nämlich nur holen wenn man sich im zweifelsfall die 840euro doch zahlen kann. denn ob man bei der klage gewinnt weiß man ja vorher nicht.

und sowas kann sehr lange dauern. und bisher wurde in bawü diesbezüglich noch kein prozess gewonnen.
 
Ich dachte, sobald der Wesenstest für Kat. II Hunde erfolgreich abgelegt wurde, gilt der Hund nicht mehr als "Kampfund".

Folglich ist auch nicht der erhöhte (für Kampfhunde geltende) Steuersatz anzusetzen ... ! !! ! ? ?? ?
 
Ich dachte, sobald der Wesenstest für Kat. II Hunde erfolgreich abgelegt wurde, gilt der Hund nicht mehr als "Kampfund".

Folglich ist auch nicht der erhöhte (für Kampfhunde geltende) Steuersatz anzusetzen ... ! !! ! ? ?? ?

Da bist du nicht der einzige der so denkt. Aber diese blöde Sache ist vergleichbar mit dem weiter bestehenden Leinenzwang nach dem Wesenstest.

Es ist leider so dass die Gemeinden ihre Steuer nicht an den Wesenstest knüpfen müssen. Das heißt halt dann leider dass sie wenn sie kulant (und nicht so sehr verschuldet sind) ne normale Steuer verlangen und wenn nicht (und extrem verschuldet) eben trotz Wesenstest ne erhöhte Steuer verlangen.
 
klagen bevor der hund eingezogen ist?? ich würde den hund nämlich nur holen wenn man sich im zweifelsfall die 840euro doch zahlen kann. denn ob man bei der klage gewinnt weiß man ja vorher nicht.

und sowas kann sehr lange dauern. und bisher wurde in bawü diesbezüglich noch kein prozess gewonnen.

Steuerrecht hat NICHTs mit den Hundeverordnungen der einzelnen Länder zu tun - deshalb ist es auch völlig gleichgültig, ob der Hund einen Test hat oder nicht. Rein theoretisch könnten die Städte auch für Dackel, Pudel oder die Rasse xy die Steuer erhöhen.
Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge (Rechtsgegenstände) ob ich gegen erhöhte Steuer oder eine entzogene Halteerlaubnis klage.
 
Sehr interessant, man lernt nie aus. Ein ALG II Bezieher erhält ja Steuerbegünstigungen,...weißt du zufällig ob diesem die Hundesteuer erlassen wird?
 
klagen bevor der hund eingezogen ist?? ich würde den hund nämlich nur holen wenn man sich im zweifelsfall die 840euro doch zahlen kann. denn ob man bei der klage gewinnt weiß man ja vorher nicht.

und sowas kann sehr lange dauern. und bisher wurde in bawü diesbezüglich noch kein prozess gewonnen.

Steuerrecht hat NICHTs mit den Hundeverordnungen der einzelnen Länder zu tun - deshalb ist es auch völlig gleichgültig, ob der Hund einen Test hat oder nicht. Rein theoretisch könnten die Städte auch für Dackel, Pudel oder die Rasse xy die Steuer erhöhen.
Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge (Rechtsgegenstände) ob ich gegen erhöhte Steuer oder eine entzogene Halteerlaubnis klage.

hä ich komm nicht mehr mit..... dass es zwei verschieden paar schuhe sind gegen steuererhöhungen oder gegen das entziehen der haltererlaubniss klagt steht doch hier garnicht zur debatte. ich kann deinen gedankengängen grad nicht folgen.

zumindest in bawü ist es so dass der wt oftmals ausschlaggebend ist ob man die erhöhte oder normale steuer zahlt. denn einige städte und gemeinde verlangen nach dem wt nur den normalen steuersatz.

die bundesregierung überlässt es den städten und gemeinden die steuer zu senken oder zu erhöhen. dies dürfen sie allerdings nur tun wenn sie eine begründung dafür darlegen.
und ich meine mal gelesen zu haben dass hierfür sowohl das stopfen von finanzlöchern sowie das eindämmen der haltung gewisser rassen als grund genommen werden darf.

deshalb ist es auch so schwierig dagegen anzugehen. weil eine gemeinde eben auch den schäferhund oder rottweiler oder american bulldog höher besteuern kann, wenn sie damit das ziel verfolgen wollen dass diese rassen im gemeindegebiet weniger gehalten werden sollen.

rassenlisten und verordnungen sind hierfür absolut überheblich und somit auch bestandene wesensteste.

es gibt gemeinden in bawü, wie zbsp Tamm die haben den Rhodesian Ridgeback bei sch höher besteuert oder eine andere Gemeinde (Name ist mir entfallen) verlangt für dem Am. Bulldog erhöhte Steuer.


Und aufgrund dieser Tatsachen, dass die Städte und Gemeinden ziemlichen Spielraum haben in Bezug auf die Hundesteuer, denke ich nicht dass man mit einer Klage etwas ausrichten kann.
 
Mir fällt es leider schwer die Unterschiede deutlich zu erklären sorry und ein wenig fehlt mir auch die Zeit dazu. Prinzipiell würde ich aber sagen ob eine Klage erfolg hat oder nicht liegt immer auch daran wie "sattelfest" die Hundesteuersatzung einer Gemeinde oder Stadt ist.
 
Mmh,... okay... muss ich echt mal schauen, wie das hier in München ist.
 
Definitiv ist es so dass in Filderstadt dann der "kampfhund" zum ersthund wird also 840 euro kostet und der 2te "normale" hund dann 240 euro...

*aus filderstadt rüberwink*

definitiv ist es hier so, dass man "solche hunde" hier einfach nicht haben mag :/
 
Ich kann mir ehrlich gesagt bei vielen Haltern von SoKa`s, und das soll nicht despektierlich klingen, nicht vorstellen, dass die finanziell in der Lage sind, 1000 € on top im Jahr an Steuern zu zahlen,...
 
so ist es ja gewollt, dass man wenn man "so einen hund" hat den schön abgibt oder keinen anschafft...
 
aber es klappt ja nicht,...sonst würde ich nicht "so viele komische Leute" mit SoKa sehen
 
Mir fällt es leider schwer die Unterschiede deutlich zu erklären sorry und ein wenig fehlt mir auch die Zeit dazu. Prinzipiell würde ich aber sagen ob eine Klage erfolg hat oder nicht liegt immer auch daran wie "sattelfest" die Hundesteuersatzung einer Gemeinde oder Stadt ist.

Da hast du natürlich recht! Ist immer alles eine Sache der Formulierung bei Steuersatzungen.
 
Ich kann mir ehrlich gesagt bei vielen Haltern von SoKa`s, und das soll nicht despektierlich klingen, nicht vorstellen, dass die finanziell in der Lage sind, 1000 € on top im Jahr an Steuern zu zahlen,...

es gibt so manches mal gesetzliche lücken die man nutzen kann ohne sich strafbar zu machen.

andererseits sagte ich ja schon dass es auch gemeiden gibt wo die steuern nicht so hoch sind.

achja und das mit dem ALG 2 oder Hartz 4 kannste bei normalen Hunden anwenden. Aber auch nicht immer. bei kampfhunden mit oder ohne wt generell nicht.
 
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