AS
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"Waffenschein" für Rambo, King und Spike
Für das Halten von insgesamt 17 Hunderassen werden künftig in Tirol strenge Regeln gelten. Das Land will mittels eines neuen Gesetzes Bissverletzungen durch so genannte Kampfhunde vorbeugen.
Verhaltenstest sollen entscheiden
Wer sich einen Bullterrier oder Rottweiler zulegen möchte, braucht in Zukunft dafür eine Bewilligung durch die Behörden. Insgesamt 17 Hunderassen sind nach ausführlichen Tests durch einen Amtstierarzt für bissig erklärt worden.
Andreas Krenn von der Innsbrucker Polizei erklärt, wie man die Gefährlichkeit der Rassen festgelegt hat: "Man schaut, wie der Hund auf gewisse Situationen reagiert. Und da kann man ihn dann als gefährlich bzw. nicht gefährlich einstufen. Das sind Verhaltenstests."
Laut neuem Gesetz dürfen aggressive Hunde nur mehr solche Personen halten, die physisch und psychisch dazu geeignet sind. Unter anderem dürfen Sie weder alkohol- noch drogenkrank sein noch wegen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung, Zuhälterei oder Menschenhandels verurteilt worden sein. Die Behörde kontrolliert das durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens sowie einer Strafregisterbescheinigung.
Gschwentner: "Ganz andere Beißkraft"
Der zuständige LHStv., Hannes Gschwentner, setzt große Hoffnungen in das neue Gesetz: "In der vergangenen Zeit sind vermehrt und immer wieder Vorfälle mit Hunden vorgekommen. Diese Novellierung des Landespolizeigesetzes soll sowohl den Menschen als auch den Hunden zugute kommen. Überwiegend sind schwere Verletzungen von diesen Hunderassen ausgegangen, weil sie, wenn sie aggressiv sind, eine ganz andere Beißkraft haben und eine andere Aggressivität entwickeln. Für diese Rassen gibt es jetzt eine Bewilligungspflicht."
Bürgermeister stellt "Führerschein" aus
Diese Art "Hundeführerschein" soll von den Bürgermeistern ausgestellt und muss von den Hundehaltern mitgeführt werden. Wer diese Bewilligung bei einer Kontrolle nicht vorlegen kann, muss unter Umständen bis zu 10.000 Euro Strafe bezahlen.
Die Besitzer von gefährlichen Hunden müssen außerdem dafür sorgen, dass ihre Tiere das Grundstück oder den Zwinger nicht eigenständig verlassen können.
Welche Rassen sind betroffen?
Das Halten oder das Führen eines von einem Amtstierarzt als bissig beurteilten Hundes sowie das Halten oder das Führen eines Hundes folgender Rassen bedürfen einer Bewilligung der Behörde:
Bullterrier
Staffordshire-Bullterrier
Bordeaux-Dogge
Bullmastiff
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Ridgeback
Mastiff
Dogo Argentino
Rottweiler
Weiters:
American Staffordshire Terrier, Mastin Espanol, Argentinischer Mastiff, Tosa Inu und der Kreuzung Bandog und Pitbullterrier bedürfen einer Bewilligung der Behörde.
Quelle:
wieso hab ich das geahnt?... ich wette: die liste wurde von deutschland abgeguckt <img border="0" alt="[SoAngry]" title="" src="graemlins/soangry.gif" />
und ich wette: das ganze machen auch noch andere bundesländer nach..
oh gott.. ich könnte ko****
<small>[ 28. August 2002, 17:48: Beitrag editiert von: AS ]</small>
Für das Halten von insgesamt 17 Hunderassen werden künftig in Tirol strenge Regeln gelten. Das Land will mittels eines neuen Gesetzes Bissverletzungen durch so genannte Kampfhunde vorbeugen.
Verhaltenstest sollen entscheiden
Wer sich einen Bullterrier oder Rottweiler zulegen möchte, braucht in Zukunft dafür eine Bewilligung durch die Behörden. Insgesamt 17 Hunderassen sind nach ausführlichen Tests durch einen Amtstierarzt für bissig erklärt worden.
Andreas Krenn von der Innsbrucker Polizei erklärt, wie man die Gefährlichkeit der Rassen festgelegt hat: "Man schaut, wie der Hund auf gewisse Situationen reagiert. Und da kann man ihn dann als gefährlich bzw. nicht gefährlich einstufen. Das sind Verhaltenstests."
Laut neuem Gesetz dürfen aggressive Hunde nur mehr solche Personen halten, die physisch und psychisch dazu geeignet sind. Unter anderem dürfen Sie weder alkohol- noch drogenkrank sein noch wegen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung, Zuhälterei oder Menschenhandels verurteilt worden sein. Die Behörde kontrolliert das durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens sowie einer Strafregisterbescheinigung.
Gschwentner: "Ganz andere Beißkraft"
Der zuständige LHStv., Hannes Gschwentner, setzt große Hoffnungen in das neue Gesetz: "In der vergangenen Zeit sind vermehrt und immer wieder Vorfälle mit Hunden vorgekommen. Diese Novellierung des Landespolizeigesetzes soll sowohl den Menschen als auch den Hunden zugute kommen. Überwiegend sind schwere Verletzungen von diesen Hunderassen ausgegangen, weil sie, wenn sie aggressiv sind, eine ganz andere Beißkraft haben und eine andere Aggressivität entwickeln. Für diese Rassen gibt es jetzt eine Bewilligungspflicht."
Bürgermeister stellt "Führerschein" aus
Diese Art "Hundeführerschein" soll von den Bürgermeistern ausgestellt und muss von den Hundehaltern mitgeführt werden. Wer diese Bewilligung bei einer Kontrolle nicht vorlegen kann, muss unter Umständen bis zu 10.000 Euro Strafe bezahlen.
Die Besitzer von gefährlichen Hunden müssen außerdem dafür sorgen, dass ihre Tiere das Grundstück oder den Zwinger nicht eigenständig verlassen können.
Welche Rassen sind betroffen?
Das Halten oder das Führen eines von einem Amtstierarzt als bissig beurteilten Hundes sowie das Halten oder das Führen eines Hundes folgender Rassen bedürfen einer Bewilligung der Behörde:
Bullterrier
Staffordshire-Bullterrier
Bordeaux-Dogge
Bullmastiff
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Ridgeback
Mastiff
Dogo Argentino
Rottweiler
Weiters:
American Staffordshire Terrier, Mastin Espanol, Argentinischer Mastiff, Tosa Inu und der Kreuzung Bandog und Pitbullterrier bedürfen einer Bewilligung der Behörde.
Quelle:
wieso hab ich das geahnt?... ich wette: die liste wurde von deutschland abgeguckt <img border="0" alt="[SoAngry]" title="" src="graemlins/soangry.gif" />
und ich wette: das ganze machen auch noch andere bundesländer nach..
oh gott.. ich könnte ko****
<small>[ 28. August 2002, 17:48: Beitrag editiert von: AS ]</small>