Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Ob Rottweiler, Dobermann(Bild) oder Staffordshire Terrier: Besitzer dieser Rassehunde brauchen eine Bewilligung. Foto: REUTERS
Katzenjammer wegen Hundelizenz
Chaos um Hundeführerschein für bestimmte Rassen: Nur vereinzelt Bewilligungen ausgestellt - Hunde sollen eingeschläfert werden
INNSBRUCK (i.r.). Bereits im Vorfeld haben die ab Freitag geltenden Bestimmungen für jede Menge Aufregung gesorgt - sowohl bei Hundebesitzern als auch Gemeinden und Tierärzten. Von "Schikane" spricht etwa der Tierschutzverein für Tirol - der Innsbrucker Tierarzt Peter Szabados wiederum weiß von Hunden, die aufgrund des neuen Gesetzes eingeschläfert werden.
Demnach brauchen Besitzer als gefährlich eingestufter Rassen künftig eine Bewilligung: Diese ist nicht nur teuer (ca. 200 Euro), sondern zudem an ein ärztliches Gutachten über die "physische und psychische Eignung" zur Führung eines Hundes gebunden. Auch die Besitzer von Mischlingshunden kommen zum Handkuss: Sie müssen, sofern in ihrem Vierbeiner ein als gefährlich eingestufter Hund steckt, ebenfalls um diese Bewilligung ansuchen.
"Purer Unsinn!" kritisiert Tierarzt Szabados den letzten Punkt. So könne weder über Blut- oder DNA-Test festgestellt werden, welche Rasse in einem Mischlingshund steckt. "Viele Besitzer haben vor dem Psychotest Angst", weiß Inge Welzig vom Tierschutzverein für Tirol. Ihrer Meinung nach zu Recht: So hätte etwa ein Tiroler den Lkw-Führerschein für Gefahrengut gemacht. Eine Woche später hätte ihm derselbe Arzt die Bewilligung für den Hundeführerschein verweigert.
Dass durch die Diskussion Besitzer der als Kampfhunde bezeichneten Rassen inzwischen angefeindet werden, weiß Gerhard Sponring. "Immer wieder werden Hundebesitzer angepöbelt", erzählt der Obmann des Dobermann Klubs. Vorfälle, die ein Grund sein könnten, warum erst wenige Betroffene um die Bewilligung angesucht haben. So sind in Innsbruck 80 reinrassige "Kampfhunde" gemeldet. Bislang haben erst 15 Besitzer den Hundeführerschein.
"Wir werden Besitzer noch einmal anschreiben. Wir rücken am Freitag aber nicht mit der Polizei aus, um Hundebesitzer zu überprüfen", nennt Magistratsdirektor Christoph Platzgummer ein weiteres Problem. Fehlt nämlich die Genehmigung, muss die Gemeinde das Tier vorübergehend abnehmen. Innsbruck könnte jedoch nur vereinzelt Vierbeiner unterbringen.
Aufgrund der heftigen Kritik hat inzwischen auch das Land reagiert. "Es gibt klare Erleichterungen", nennt VP-Landesrat Konrad Streiter Details. Demnach wird das ärztliche Attest über die Eignung zur Hundehaltung künftig jeder Allgemeinmediziner ausstellen - "die Untersuchung erfolgt nach dem Führerscheingesetz", sagt Streiter.
Damit wird dieses Gutachten nicht nur billiger (ca. 30 €), sondern entfallen auch Vorgaben - z.B., dass der Hundeführer das doppelte Gewicht des Tieres haben muss. "Jeder soll angstfrei zum Arzt gehen können", sagt Streiter. Gleich bleibt jedoch die Regelung, dass jeder, der mit dem Hund spazierengeht, das Attest über die "physische und psychische Eignung" benötigt. Auch die Besitzer von Mischlingshunden können aufatmen: Die Beurteilung, ob in dem Hund eine als gefährlich eingestufte Rasse steckt und der Führerschein erforderlich ist, richtet sich nur mehr nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tieres.
Eines steht für Streiter jedoch bereits fest: Ab dem 5. März werde es keine "Aktion scharf" geben. In die gleiche Kerbe schlägt Manfred Krahbichler von der Bergwacht, die das neue Gesetz u.a. überwachen soll. "Wir fragen nur dann nach der Bewilligung, wenn ein Tier aggressiv ist."
Katzenjammer wegen Hundelizenz
Chaos um Hundeführerschein für bestimmte Rassen: Nur vereinzelt Bewilligungen ausgestellt - Hunde sollen eingeschläfert werden
INNSBRUCK (i.r.). Bereits im Vorfeld haben die ab Freitag geltenden Bestimmungen für jede Menge Aufregung gesorgt - sowohl bei Hundebesitzern als auch Gemeinden und Tierärzten. Von "Schikane" spricht etwa der Tierschutzverein für Tirol - der Innsbrucker Tierarzt Peter Szabados wiederum weiß von Hunden, die aufgrund des neuen Gesetzes eingeschläfert werden.
Demnach brauchen Besitzer als gefährlich eingestufter Rassen künftig eine Bewilligung: Diese ist nicht nur teuer (ca. 200 Euro), sondern zudem an ein ärztliches Gutachten über die "physische und psychische Eignung" zur Führung eines Hundes gebunden. Auch die Besitzer von Mischlingshunden kommen zum Handkuss: Sie müssen, sofern in ihrem Vierbeiner ein als gefährlich eingestufter Hund steckt, ebenfalls um diese Bewilligung ansuchen.
"Purer Unsinn!" kritisiert Tierarzt Szabados den letzten Punkt. So könne weder über Blut- oder DNA-Test festgestellt werden, welche Rasse in einem Mischlingshund steckt. "Viele Besitzer haben vor dem Psychotest Angst", weiß Inge Welzig vom Tierschutzverein für Tirol. Ihrer Meinung nach zu Recht: So hätte etwa ein Tiroler den Lkw-Führerschein für Gefahrengut gemacht. Eine Woche später hätte ihm derselbe Arzt die Bewilligung für den Hundeführerschein verweigert.
Dass durch die Diskussion Besitzer der als Kampfhunde bezeichneten Rassen inzwischen angefeindet werden, weiß Gerhard Sponring. "Immer wieder werden Hundebesitzer angepöbelt", erzählt der Obmann des Dobermann Klubs. Vorfälle, die ein Grund sein könnten, warum erst wenige Betroffene um die Bewilligung angesucht haben. So sind in Innsbruck 80 reinrassige "Kampfhunde" gemeldet. Bislang haben erst 15 Besitzer den Hundeführerschein.
"Wir werden Besitzer noch einmal anschreiben. Wir rücken am Freitag aber nicht mit der Polizei aus, um Hundebesitzer zu überprüfen", nennt Magistratsdirektor Christoph Platzgummer ein weiteres Problem. Fehlt nämlich die Genehmigung, muss die Gemeinde das Tier vorübergehend abnehmen. Innsbruck könnte jedoch nur vereinzelt Vierbeiner unterbringen.
Aufgrund der heftigen Kritik hat inzwischen auch das Land reagiert. "Es gibt klare Erleichterungen", nennt VP-Landesrat Konrad Streiter Details. Demnach wird das ärztliche Attest über die Eignung zur Hundehaltung künftig jeder Allgemeinmediziner ausstellen - "die Untersuchung erfolgt nach dem Führerscheingesetz", sagt Streiter.
Damit wird dieses Gutachten nicht nur billiger (ca. 30 €), sondern entfallen auch Vorgaben - z.B., dass der Hundeführer das doppelte Gewicht des Tieres haben muss. "Jeder soll angstfrei zum Arzt gehen können", sagt Streiter. Gleich bleibt jedoch die Regelung, dass jeder, der mit dem Hund spazierengeht, das Attest über die "physische und psychische Eignung" benötigt. Auch die Besitzer von Mischlingshunden können aufatmen: Die Beurteilung, ob in dem Hund eine als gefährlich eingestufte Rasse steckt und der Führerschein erforderlich ist, richtet sich nur mehr nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tieres.
Eines steht für Streiter jedoch bereits fest: Ab dem 5. März werde es keine "Aktion scharf" geben. In die gleiche Kerbe schlägt Manfred Krahbichler von der Bergwacht, die das neue Gesetz u.a. überwachen soll. "Wir fragen nur dann nach der Bewilligung, wenn ein Tier aggressiv ist."