Tiervertreiber mit Solar, starkem Blitz und Ultraschallsignal

Tiervertreiber mit Solar, starkem Blitz und Ultraschallsignal

  • Ich sympathesiere mir Nachbar

    Stimmen: 0 0,0%
  • Polizei

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    5
Auch wenn du ein Stück von der Grundstücksgrenze weg bleibst?
Ich hätte hier, wenn, dann eh nicht vorne zur Staße hin eingezäunt, sondern nur hinterm Haus. Würde also außer den unmittelbaren Nachbarn gar niemand sehen. Und wenn die ein Problem mit meinen Katzen hätten, würden sie sich ja vielleicht nicht über einen katzensicheren Zaun beschweren. :gruebel:

Ich kenne übrigens katzensichere Gärten, die nicht mit einem festen Zaun, sondern mit einem Netz eingehegt sind.

Da braucht sich nur einer zu beschweren und Du musst den Zaun wieder abbauen. Egal, wo er steht.
Katzennetze sind halt nicht verbissfest. Zudem, wenn Du einen "wilden" Garten hast, wachsen Pflanzen hinein. Wenn Du dann beim Gärtnern falsch schneidest, ist der Zaun hinüber. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil wir beim gemieteten Haus diese Lösung versucht haben.
 
  • 20. April 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gottseidank brauch ich mir hier keine Gedanken zu machen - Katzen sind noch einigermaßen ortstreu und ich seh die fremden Katzen hier im Garten nicht so kritisch (allerdings hab ich ewige Feindschaft dem Kaninchen geschworen, dass mindestens 3 mal am Tag eine 1 m lange Röhre in mein frisch angelegtes Blumenbeet gräbt...)
 
Netze sind dafür auch deutlich geeigneter, da sie keinen festen Halt zum klettern bieten.
 
Mal abgesehen von der Lärmbelästigung von Geflügel- und Sittichhaltung, wäre es mir neu dass es Probleme bei der Gehegeerichtung gibt. Feste Bauten wie Ställe sind problematisch, Volieren und Gehege mit Abstand zur Grenze nicht.
 
Also die Beschallung des öffentlichen Raumes sehe ich mit diesem Gerät als eher kritisch, weil das Gerät keinen anderen Wert hat als die Vertreibung von Tieren....
Mit dem Argument, dass deine Katze seit dem nur noch im Keller sitzt wirst du es schwer haben.
Ich glaube aber dass auch andere wildlebende Tiere durch dieses Gerät stark in ihrem natürlichen Lebensraum gestört wurden.
Ich erinnere mich bei solchen Sachen immer zu gerne an eine Party, die wir veranstallten wollten, und die wir dann kurzfristig abbauen mussten weil im Weier nebenan ein seltener Blauschwanzmulch oder etwas in der Art heimisch war.
Also wenn du vlt einfach mit der Behauptung auftauchst in deinem Garten nistet eine gefährdete Spezies, glaube ich kannst du kurzfristig auf jeden Fall den Abbau dieses Geräts durch die Polizei erzwingen lassen.
Falls dein Nachbar dann auf sein Recht klagen will und du in die Beweispflicht kommst, glaube ich das sich der Tierschutzbund oder der örtliche Zoo eventuell auf deine Seite schlägt und dir z.B eine Kotprobe ausleiht um zu beweisen, dass in deinem Garten gefährdete Tiere leben....:verwirrt: Keine Ahnung ob es klappt, aber was hast du zu verlieren und was hat Sammy zu gewinnen?
 
Also die Beschallung des öffentlichen Raumes sehe ich mit diesem Gerät als eher kritisch, weil das Gerät keinen anderen Wert hat als die Vertreibung von Tieren....
Mit dem Argument, dass deine Katze seit dem nur noch im Keller sitzt wirst du es schwer haben.
Ich glaube aber dass auch andere wildlebende Tiere durch dieses Gerät stark in ihrem natürlichen Lebensraum gestört wurden.
Ich erinnere mich bei solchen Sachen immer zu gerne an eine Party, die wir veranstallten wollten, und die wir dann kurzfristig abbauen mussten weil im Weier nebenan ein seltener Blauschwanzmulch oder etwas in der Art heimisch war.
Also wenn du vlt einfach mit der Behauptung auftauchst in deinem Garten nistet eine gefährdete Spezies, glaube ich kannst du kurzfristig auf jeden Fall den Abbau dieses Geräts durch die Polizei erzwingen lassen.
Falls dein Nachbar dann auf sein Recht klagen will und du in die Beweispflicht kommst, glaube ich das sich der Tierschutzbund oder der örtliche Zoo eventuell auf deine Seite schlägt und dir z.B eine Kotprobe ausleiht um zu beweisen, dass in deinem Garten gefährdete Tiere leben....:verwirrt: Keine Ahnung ob es klappt, aber was hast du zu verlieren und was hat Sammy zu gewinnen?
Völliger Nonsens...
 
Hier darf ich nur bis 1,5 m einzäunen - danach bräuchte es ein aufwändiges Genehmigungsverfahren

Hier ist das Genehmigungsverfahren für Zäune zum Glück vereinfacht.

Man gibt eine Begründung an, warum man so hoch einzäunen möchte. In unserem Fall war es: Garten soll ausbruchsicher für einen großen Hund sein. Und es soll nicht jeder in den Garten kommen können, indem er einfach über den Zaun klettert.
Man legt idealerweise die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn vor.

Das war es.
 
Eine Katze braucht meiner Meinung nach Freigang, um artgerecht leben zu können. Damit meine ich keinen vernetzten kleinen Balkon :)
Es gibt zwar Katzen, die sich mit weniger begnügen, aber die meisten Katzen wollen raus. Und denen, die es noch nicht kennen und denen man es anbietet, werden das Angebot begeistert annehmen.

Wenn es möglich ist, ein ausreichend großes Grundstück so einzuzäunen, dass die Katze nicht entwischen kann, ist das schön für Miez und Halter. Allerdings haben die wenigsten die Möglichkeiten dazu. Es gibt z.B. auch Katzen in Wohnungen, die über Balkon oder Katzentreppe nach draußen gehen
Dann ist die Katze eben Freigänger ohne Begrenzung.

Wenn selbst die Rechtsprechung feststellt, dass es in der Natur der Katze liegt, dass sie stromert und da auch vor fremden Gärten nicht halt macht und das Nachbarn das tolerieren müssen, ist das für mich völlig in Ordnung.

Der Vergleich mit der Haltung eines Hundes ist für mich völlig daneben. Da prallen (Tier)Welten aufeinander.
 
Hier ist das Genehmigungsverfahren für Zäune zum Glück vereinfacht.

Man gibt eine Begründung an, warum man so hoch einzäunen möchte. In unserem Fall war es: Garten soll ausbruchsicher für einen großen Hund sein. Und es soll nicht jeder in den Garten kommen können, indem er einfach über den Zaun klettert.
Man legt idealerweise die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn vor.

Das war es.

Das ist wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wobei ein normaler Zaun noch was anderes ist als ein Guantanamo mit Übersteigschutz und 2,40 Höhe.
Da wird auch nicht jeder Nachbar zustimmen wollen, wenn er es durch seinen Einspruch vermeiden kann, auf ein Gitter zu sehen :)

Wir haben den Zaun extra in grün genommen und durch die dahinter stehenden Hecken fällt er kaum auf. Insofern haben wir hier keine Probleme, obwohl normalerweise hier auch die Zaunhöhe beschränkt wäre, wenn es denn überhaupt jemanden interessieren würde.
 
ein Guantanamo mit Übersteigschutz und 2,40 Höhe.
Also an der Notwendigkeit dieser Höhe habe ich Zweifel.
Im Zusammenhang mit Katzenschutz an Bäumen habe ich mal gelesen, dass man diese Sperre in min. 1,50m Höhe anbringen muss, da die Katzen so hoch nicht springen können und dann klettern müssen. Wenn man davon ausgeht, müssten m.E. doch sagen wir 1,80 plus Übersteigschutz reichen?
 
Katzen springen nur 1,50? Glaub ich nicht.
Meine Mutter hat ja n paar und 2 der Kater springen ohne Probleme aus dem Stand auf den gut 1,80 hohen Schlafzimmerschrank. Ich glaub jetzt nicht, dass die 2 so riesen Ausnahmen sind.
 
Also wenn du vlt einfach mit der Behauptung auftauchst in deinem Garten nistet eine gefährdete Spezies, glaube ich kannst du kurzfristig auf jeden Fall den Abbau dieses Geräts durch die Polizei erzwingen lassen.
Falls dein Nachbar dann auf sein Recht klagen will und du in die Beweispflicht kommst, glaube ich das sich der Tierschutzbund oder der örtliche Zoo eventuell auf deine Seite schlägt und dir z.B eine Kotprobe ausleiht um zu beweisen, dass in deinem Garten gefährdete Tiere leben....:verwirrt:
Selten so etwas Bescheuertes gelesen. Manchmal muß man sich echt fragen ....
Keine Ahnung ob es klappt, aber was hast du zu verlieren und was hat Sammy zu gewinnen?
Im Zweifelsfall nur einen Rechtsstreit mit erheblichen Kosten.
 
Naja -man sollte sich bloß die richtige Kotprobe geben lassen - nicht dass man nachher noch Tiger oder Elefanten oder gar Eisbären im eigenen Garten nachweisen könnte...
 
Also an der Notwendigkeit dieser Höhe habe ich Zweifel.
Im Zusammenhang mit Katzenschutz an Bäumen habe ich mal gelesen, dass man diese Sperre in min. 1,50m Höhe anbringen muss, da die Katzen so hoch nicht springen können und dann klettern müssen. Wenn man davon ausgeht, müssten m.E. doch sagen wir 1,80 plus Übersteigschutz reichen?

Unser Katzenschutz an Bäumen auf 1,70 Meter Höhe wurde übersprungen. Katzen können wesentlich höher springen als 1,50 Meter.
 
Unsere gesunde Katze springt gegen den Zaun und landet knapp unterhalb vom Übersteigschutz :)
 
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