Tierschutzgesetz - Hunde nicht länger als 4 Stunden alleine?

AngelBlueEyes

KSG-Häufchenrächer™
15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

würd gern mal eure Hilfe erbitten.

Möchte hier nicht wieder das Thema rauskramen von wegen "wie lange ist es vertretbar einen Hund alleine zu lassen! - nein, hier möchte ich keine Diskussion darüber führen, gibt es an zig anderen Stellen genug und da sollten wir es auch belassen.

Jedoch ist in einem anderen Forum (da gings um Katzen) von einem dortigen Mitglied die Aussage gefallen, man hätte jetzt im Tierschutzgesetz verankert, ein Hund dürfe nicht länger als 4 Stunden am Stück pro Tag alleine bleiben. Sonst wäre dies Tierschutzwiedrig.

Habt ihr davon schonmal was gehört und wo kann man sowas nachlesen?
Angeblich hätte diese Dame das irgendwo in einer Zeitschrift gelesen.

Würd mich einfach nur interessieren, online habe ich nämlich nichts gefunden.

Merci
 
  • 16. April 2024
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Hi AngelBlueEyes ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann ich mir nicht vorstellen. Wie genau soll denn das definiert sein? Darf ich dann nicht mehr am WE rocken gehen, weil der Hund dann (Nachts) länger als vier Stunden alleine wäre? Selbst Halbzeit Berufstätige dürften dann keinen Hund mehr halten. :verwirrt:

Ich glaube, das ist Unsinn. ;)
 
Danke - genau das dachte ich mir nämlich auch!!

Dann darf man ja nicht mal abends zu Freunden gehen oder in die Disse oder ins Kino oder sonst was, grosse Shoppingtour etc, alles für flach fallen!!

Und jeder halbtags berufstätige Mensch müsste dann seinen Hund auch abgeben und überhaupt.

Vorstellen konnte ich es mir nicht und die Machbarkeit dahinter stell ich doch ganz gross in Frage!!
 
Soll Dir der/diejenige doch mal belegen, wo er/sie das her hat - würde mich echt interessieren. ;)
 
Dann müssen wir nun wohl alle unsere hunde abgeben..
 
Das kann nicht stimmen :) Dann dürften ja nur Arbeitslose einen Hund haben....
 
Das kann nicht stimmen :) Dann dürften ja nur Arbeitslose einen Hund haben....

Und selbst die nicht, denn wenn die mal länger als 4 Stunden aufm Amt warten würden, wär es ja auch Tierschutzwiedrig.

@Cons - ANGEBLICH hätte sie das in ner Tierzeitung gelesen. Aber in welcher weiss sie plötzlich nicht mehr.

Und da ja das VetAmt (oder OAmt) den Hund der Nachbarn beschlagnahmt hat, der 8 Stunden allein geblieben ist, muss das ihrer Meinung nach richtig sein.
Das der Hund in der Wohnung allein total durchgeknallt ist und Mauern aufgefressen hat und laut war ohne Ende, das war ja angeblich nicht der Grund.
 
So ein Käse... Wahrscheinlich wars die Bild der Frau beim Frisör :rolleyes:

Ich hab nochmal nachgelesen, das TschG hält sich sehr offen in Sachen Tierhaltung.

Was ich mir maximal wenn überhaupt noch vorstellen könnte, wäre ein Passus bei der Zwingerhaltung, dass nach einer bestimmten Zeit ein "Auslauf" gewährleistet sein muss... (hab aber grad keine Zeit, die Passagen zur Zwingerhaltung rauszusuchen ;) )
 
Jedoch ist in einem anderen Forum (da gings um Katzen) von einem dortigen Mitglied die Aussage gefallen, man hätte jetzt im Tierschutzgesetz verankert, ein Hund dürfe nicht länger als 4 Stunden am Stück pro Tag alleine bleiben. Sonst wäre dies Tierschutzwiedrig.

Habt ihr davon schonmal was gehört und wo kann man sowas nachlesen?
Angeblich hätte diese Dame das irgendwo in einer Zeitschrift gelesen.

Die Aussage "irgendwo in einer Zeitschrift" ist auf jeden Fall fundiert :lol:
Wenn jemand etwas derartiges behauptet frage ich zuerst nach der genauen Quelle. Meist können die Leute die nicht nennen und man kann davon ausgehen, dass da wieder ein "Internet-Rechwissenschaftler" am Werk ist.
Abgesehen davon sind Informationen aus einer Zeitschrift ohnehin nicht besonders geeignet um in einer ernsthaften Diskussion zu argumentieren.
 
Hab ja auch nach einer Quelle gefragt, weil ich solche Aussagen immer ganz gern fundiert belegt hätte. Quelle konnte sie wie gesagt nicht liefern, nur diese ominöse Zeitung, die sie angeblich gelesen hätte. Aussage "Irgendwo in einer Zeitung gelesen" ...

Dachte nur ich frag trotzdem mal nach, denn vorstellen konnte ich es mir auch nicht.
 
Hat sie das am 1.April gelesen? :lol:

So ein Schmarrn, absoluter Schwachsinn. Dann würde ich mich ja schon strafbar machen wenn ich mit einem meiner Hund zum TA fahre und die anderen Zuhause bleiben :D
 
:D Angeblich wäre es "irgendeine Hundezeitschrift" gewesen.

Ja nee, is klar ... :p
 
Absolut richtig. Und Hausfrauen könnten ja auch mal länger beim Arzt sitzen oder beim Einkaufen festgehalten werden bzw. das Kaffee Kränzchen dauert dann bei den Nachbarn zu lange usw usw.

Also im Endeffekt absoluter Schwachsinn, der gar nicht durchführbar wäre.

Wenn ich mal zum Arzt muss oder auf irgendwelche Ämter, dann dauert das auch alles um einiges länger.
 
Sollte das stimmen, muessten wohl 90% der Hundehalter ihre Tiere abgeben. Die naechste Tierheim-Ueberfuellungs-Welle nach den Kampfhundegesetzen.

Gruss von einer "Rabenhundemami", die ihren Hund sogar einmal 4 und einmal 3 Stunden alleine lassen muss...
 
Schweden hat meines Wissens so eine ähnliche Regelung getroffen.

Da darf ein Hund maximal 6 Stunden in einer Wohnung eingesperrt sein, danach muß der Hundehalter dafür sorgen, dass der Hund rauskommt und sich lösen kann.

Leider hab ich über google nur diesen Link hier gefunden:



Aber wir hatten das Thema auch mal unter Presse/Medien hier.
 
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