Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Tierschutz ins Grundgesetz !
Die Rechte der Tiere als unsere Mitgeschöpfe sind bisher kaum durchsetzbar da sie immer hinter anderen (auch rein wirtschaftlichen) Interessen zurückstehen müssen.
Ob es nun darum geht, misshandelte Tiere ihren Besitzern zu entziehen, barbarische Rituale wie das Schächten zu verbieten oder die artgerechte Haltung und Behandlung (Intensivhaltung, Lebendviehtransporte) von Nutztieren einzufordern: die Tiere verlieren vor Gericht fast immer.
Der Grund für ihre schwache Rechtsposition liegt darin, das in unserer Verfassung zwar die freie Berufsausübung, freie Entfaltung der Persönlichkeit (des Menschen), die Freiheit von Forschung und Lehre und sogar die freie Religionsausübung garantiert werden, die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz jedoch bisher am Widerstand der CDU/CSU und teilweise auch der FDP gescheitert ist.
Dabei geht es nur um 3 Worte: Der bestehende Artikel 20 a müsste lediglich um „und die Tiere“ ergänzt werden. Dann hat der Schutz der Tiere bei einer juristischen Güterabwägung eine wirkliche Chance.
Für eine Verfassungsänderung ist im Bundestag jedoch eine 2/3 -Mehrheit erforderlich. Und die scheiterte bei den Abstimmungen 1996, 1998 und 2000 am „Nein“ der CDU/CSU ! Die Rücksichtnahme auf die großen Parteispender aus Agrar- und Fleischindustrie ging den Abgeordneten dieser Parteien bisher über das Staatsziel Tierschutz.
Das Ergebnis der Abstimmung im April 2000:
Ja-Stimmen: SPD 280, B. 90/ Grüne: 43, FDP 33, PDS 32, CDU/CSU 4
Nein-Stimmen: CDU/CSU 205
Enthaltungen: CDU/CSU 5, FDP 1
Entschuldigt: CDU/CSU 5, FDP 1, SPD 1
(Die Namensliste liegt mir vor)
Nun steht erneut die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz zur Debatte, voraussichtlich im Mai 2002 wird darüber im Bundestag abgestimmt !
Der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ und die „Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte e.V.“ führen in den nächsten Monaten bundesweit Aktionen und Unterschriftensammlungen durch. Auch der „Tag der Tierschützer“ des Arbeitskreises Tierschutz der SPD am 16.03.02 in Hannover wird unter diesem Generalmotto stehen.
Näheres zur Kampagne findet ihr unter:
Liebe Tierfreunde, hier könnt Ihr alle konkret mithelfen. Beteiligt Euch an den Aktionen, gebt Eure Unterschrift für die Rechte der Tiere ! Und, besonders wichtig: sprecht Eure Bundestagsabgeordneten an, fordert sie auf, für die Aufnahme der Tierrechte in das Grundgesetz zu stimmen ! Insbesondere natürlich die Abgeordneten von CDU/CSU, denn von denen hängt es ab ob wir endlich eine Rechtsgrundlage gegen Schächten, tagelange Tiertransporte, Katzenfelle als Karnevalskostüm, tierquälerische Intensivhaltung und andere Tierquälereien bekommen !
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Wolfs
Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs
AK Tierschutz Do.14.02.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover
"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover-Kröpcke
Die Rechte der Tiere als unsere Mitgeschöpfe sind bisher kaum durchsetzbar da sie immer hinter anderen (auch rein wirtschaftlichen) Interessen zurückstehen müssen.
Ob es nun darum geht, misshandelte Tiere ihren Besitzern zu entziehen, barbarische Rituale wie das Schächten zu verbieten oder die artgerechte Haltung und Behandlung (Intensivhaltung, Lebendviehtransporte) von Nutztieren einzufordern: die Tiere verlieren vor Gericht fast immer.
Der Grund für ihre schwache Rechtsposition liegt darin, das in unserer Verfassung zwar die freie Berufsausübung, freie Entfaltung der Persönlichkeit (des Menschen), die Freiheit von Forschung und Lehre und sogar die freie Religionsausübung garantiert werden, die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz jedoch bisher am Widerstand der CDU/CSU und teilweise auch der FDP gescheitert ist.
Dabei geht es nur um 3 Worte: Der bestehende Artikel 20 a müsste lediglich um „und die Tiere“ ergänzt werden. Dann hat der Schutz der Tiere bei einer juristischen Güterabwägung eine wirkliche Chance.
Für eine Verfassungsänderung ist im Bundestag jedoch eine 2/3 -Mehrheit erforderlich. Und die scheiterte bei den Abstimmungen 1996, 1998 und 2000 am „Nein“ der CDU/CSU ! Die Rücksichtnahme auf die großen Parteispender aus Agrar- und Fleischindustrie ging den Abgeordneten dieser Parteien bisher über das Staatsziel Tierschutz.
Das Ergebnis der Abstimmung im April 2000:
Ja-Stimmen: SPD 280, B. 90/ Grüne: 43, FDP 33, PDS 32, CDU/CSU 4
Nein-Stimmen: CDU/CSU 205
Enthaltungen: CDU/CSU 5, FDP 1
Entschuldigt: CDU/CSU 5, FDP 1, SPD 1
(Die Namensliste liegt mir vor)
Nun steht erneut die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz zur Debatte, voraussichtlich im Mai 2002 wird darüber im Bundestag abgestimmt !
Der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ und die „Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte e.V.“ führen in den nächsten Monaten bundesweit Aktionen und Unterschriftensammlungen durch. Auch der „Tag der Tierschützer“ des Arbeitskreises Tierschutz der SPD am 16.03.02 in Hannover wird unter diesem Generalmotto stehen.
Näheres zur Kampagne findet ihr unter:
Liebe Tierfreunde, hier könnt Ihr alle konkret mithelfen. Beteiligt Euch an den Aktionen, gebt Eure Unterschrift für die Rechte der Tiere ! Und, besonders wichtig: sprecht Eure Bundestagsabgeordneten an, fordert sie auf, für die Aufnahme der Tierrechte in das Grundgesetz zu stimmen ! Insbesondere natürlich die Abgeordneten von CDU/CSU, denn von denen hängt es ab ob wir endlich eine Rechtsgrundlage gegen Schächten, tagelange Tiertransporte, Katzenfelle als Karnevalskostüm, tierquälerische Intensivhaltung und andere Tierquälereien bekommen !
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gibt es in Wolfs
AK Tierschutz Do.14.02.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover
"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover-Kröpcke