L
Lupo
... wurde gelöscht.
soeben per Mail erhalten:
BItte macht alle mit!!!!!!!!!!
damit "Tierschutz ins Grundgesetz" aufgenommen wird, geht auf die Seite von
und macht bei der Online Petition mit....(oder seit ihr vielleicht schon bei den
bis jetzt 5000 eingetragenen dabei??)
Und verbreitet das an alle euch bekannten TIERFREUNDE)
Online Petition
Tierschutz ins Grundgesetz
Tierschutz ins Grundgesetz - JETZT!
Eine gemeinsame Aktion des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e.V. und des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Schächten vom 15. Januar 2002 war vielen unverständlich und erschüttert uns zutiefst. Unbegreiflich, wo doch im geltenden Tierschutzgesetz steht, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Die Begründung für dieses Urteil ist in unserem Grundgesetz zu finden. Dort fehlt der Schutz der Tiere völlig. Da die im Grundgesetz verankerten Rechte immer über einzelgesetzliche Regelungen wie beispielsweise das Tierschutzgesetz zu stellen sind, hat auch im Falle des Schächtens die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit zu dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geführt.
Unsere gesamte Anstrengung muss darin liegen, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern.
Dabei geht es nicht allein um das neuerliche Schächt-Urteil. Die im Grundgesetz verankerte
Wissenschafts- Lehr- oder auch Kunstfreiheit führen immer noch zur tagtäglichen, völlig legitimierten Tierquälerei. Unter anderem unzählige, sinnlose Tierversuche werden mit Hilfe der Wissenschaftsfreiheit legalisiert. Beispiel: Ein Wissenschaftler wollte neugeborenen Affenbabys die Augenlider vernähen und erst ein Jahr später wieder öffnen. Anschließend war geplant, eine Kupferdrahtspule in die Augen einzusetzen, den Schädel der Tiere zu öffnen und dort eine Elektrode dauerhaft zu befestigen. Erst dann sollten die eigentlichen Versuche losgehen, bei denen die Affen in einem Stuhl festgeschraubt werden. Bei diesen bis zu sechs Monaten dauernden Experimenten sollten die Tiere stundenlang bewegungslos in einem sogenannten "Primatenstuhl" verharren und andressierte Übungen durchführen.
Als die Behörde die Versuche aufgrund ethischer Einwände untersagte, klagte der Wissenschaftler und hatte Erfolg: Er konnte alleine entscheiden und die geplanten Primatenversuche durchführen!
Auch die alltägliche Arbeit der Tierschutzvereine vor Ort wird durch das Fehlen des Tierschutzge- dankens im Grundgesetz ausgebremst. Wenn nach dem Tierschutzgesetz eine Wegnahme eines vernachlässigten Tieres notwendig ist, überwiegt in der Praxis oftmals das Eigentumsrecht. Praktisch kann es nur zu einer Wegnahme kommen, wenn das Tier tatsächlich kurz vor dem Verenden steht. Bei den sogenannten "minderschweren" Fällen, bei denen das Tier aber trotzdem erheblichen Leiden ausgesetzt ist, ist es nahezu unmöglich zu begründen, warum ein Eingriff in das Grundrecht des Eigentums vorgenommen werden muss. Daher kommt es trotz intensivster Bemühungen der Tierschutzvereine in den seltensten Fällen zu einer Wegnahme der Tiere. Die Fälle, in denen das Fehlen des Staatsziels ?Tierschutz' das tägliche Leben beeinflusst sind vielfältig. Nicht zuletzt diverse Hundeverordnungen und die Tatsache, dass ein vernünftiger Grund zum Töten eines Tieres nach geltendem Recht immer noch die Finanzlage der Kommunen sein kann, wären mit einer Grundgesetzänderung angreifbar. Wahrscheinlich bereits im Frühsommer 2002 wird erneut im Bundestag über das Staatsziel Tierschutz abgestimmt werden. Nur wenn wir jetzt den politischen Gegnern dieser dringend notwendigen Grundgesetzänderung zu verstehen geben, dass sie in der anstehenden Bundestagswahl eine Schelte aller moralisch verantwortlichen Wähler bekommen werden, wird sich etwas bewegen. Bei der letzen Abstimmung im Bundesrat scheiterte der Antrag an den Stimmen der CDU/CSU regierten Ländern. Vor dem Hintergrund der Empörung weiter Teile der Bevölkerung über das Schächt-Urteil bekommt die Forderung "Tierschutz ins Grundgesetz" nun eine neue Dimension. Weitergehende Informationen finden Sie bei Menschen für Tierrechte e.V. und dem Deutschen Tierschutzbund e.V., den Initiatoren dieser Kampagne. Sie können dort auch
Unterschriftenformulare herunterladen, von Freunden und Bekannten unterschreiben lassen und
zurücksenden.
Die Unterschriftenlisten liegen auch in vielen Tierheimen aus. Oder Sie schreiben/mailen
persönlich an die Verantwortlichen, eine Liste finden Sie ebenfalls dort. Zusätzlich sollten Sie an
unserer Online Petition teilnehmen.
LETZTE MELDUNG: Union ändert Kurs beim Tierschutz
Berlin, 19.3.02
Der Weg für die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz ist
frei. Nach jahrelangem Widerstand stimmte die CDU-Spitze gestern dem Vorhaben der rot-grünen Koalition zu. Die für die Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag gilt damit als sicher. Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz war zuletzt vor zwei Jahren am Widerstand der Union gescheitert.
Als Grund für die Kehrtwende nannte Parteichefin Angela Merkel das umstrittene
Verfassungsurteil zum Schächten, das Moslems erlaubt, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Merkel
sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar habe viele Menschen in ihrer Haltung zu
Tieren aufgerüttelt. Das sei mit ausschlaggebend für die neue Haltung der Union gewesen. Ähnlich
hatte sich zuvor bereits Unions-Kanzlerkandidat Stoiber geäußert. Verbraucherschutzministerin Renate Künast begrüßte die neue Haltung der CDU/CDU.
Tierheim Siegen: Die Online-Petition bleibt vorerst bestehen, um zu verhindern,
dass eine Lösung an Details der Formulierungen scheitert.
Gruß Lupo
Du bist stets für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast.
Antoine de Saint-Exupéry
BItte macht alle mit!!!!!!!!!!
damit "Tierschutz ins Grundgesetz" aufgenommen wird, geht auf die Seite von
und macht bei der Online Petition mit....(oder seit ihr vielleicht schon bei den
bis jetzt 5000 eingetragenen dabei??)
Und verbreitet das an alle euch bekannten TIERFREUNDE)
Online Petition
Tierschutz ins Grundgesetz
Tierschutz ins Grundgesetz - JETZT!
Eine gemeinsame Aktion des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e.V. und des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Schächten vom 15. Januar 2002 war vielen unverständlich und erschüttert uns zutiefst. Unbegreiflich, wo doch im geltenden Tierschutzgesetz steht, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Die Begründung für dieses Urteil ist in unserem Grundgesetz zu finden. Dort fehlt der Schutz der Tiere völlig. Da die im Grundgesetz verankerten Rechte immer über einzelgesetzliche Regelungen wie beispielsweise das Tierschutzgesetz zu stellen sind, hat auch im Falle des Schächtens die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit zu dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geführt.
Unsere gesamte Anstrengung muss darin liegen, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern.
Dabei geht es nicht allein um das neuerliche Schächt-Urteil. Die im Grundgesetz verankerte
Wissenschafts- Lehr- oder auch Kunstfreiheit führen immer noch zur tagtäglichen, völlig legitimierten Tierquälerei. Unter anderem unzählige, sinnlose Tierversuche werden mit Hilfe der Wissenschaftsfreiheit legalisiert. Beispiel: Ein Wissenschaftler wollte neugeborenen Affenbabys die Augenlider vernähen und erst ein Jahr später wieder öffnen. Anschließend war geplant, eine Kupferdrahtspule in die Augen einzusetzen, den Schädel der Tiere zu öffnen und dort eine Elektrode dauerhaft zu befestigen. Erst dann sollten die eigentlichen Versuche losgehen, bei denen die Affen in einem Stuhl festgeschraubt werden. Bei diesen bis zu sechs Monaten dauernden Experimenten sollten die Tiere stundenlang bewegungslos in einem sogenannten "Primatenstuhl" verharren und andressierte Übungen durchführen.
Als die Behörde die Versuche aufgrund ethischer Einwände untersagte, klagte der Wissenschaftler und hatte Erfolg: Er konnte alleine entscheiden und die geplanten Primatenversuche durchführen!
Auch die alltägliche Arbeit der Tierschutzvereine vor Ort wird durch das Fehlen des Tierschutzge- dankens im Grundgesetz ausgebremst. Wenn nach dem Tierschutzgesetz eine Wegnahme eines vernachlässigten Tieres notwendig ist, überwiegt in der Praxis oftmals das Eigentumsrecht. Praktisch kann es nur zu einer Wegnahme kommen, wenn das Tier tatsächlich kurz vor dem Verenden steht. Bei den sogenannten "minderschweren" Fällen, bei denen das Tier aber trotzdem erheblichen Leiden ausgesetzt ist, ist es nahezu unmöglich zu begründen, warum ein Eingriff in das Grundrecht des Eigentums vorgenommen werden muss. Daher kommt es trotz intensivster Bemühungen der Tierschutzvereine in den seltensten Fällen zu einer Wegnahme der Tiere. Die Fälle, in denen das Fehlen des Staatsziels ?Tierschutz' das tägliche Leben beeinflusst sind vielfältig. Nicht zuletzt diverse Hundeverordnungen und die Tatsache, dass ein vernünftiger Grund zum Töten eines Tieres nach geltendem Recht immer noch die Finanzlage der Kommunen sein kann, wären mit einer Grundgesetzänderung angreifbar. Wahrscheinlich bereits im Frühsommer 2002 wird erneut im Bundestag über das Staatsziel Tierschutz abgestimmt werden. Nur wenn wir jetzt den politischen Gegnern dieser dringend notwendigen Grundgesetzänderung zu verstehen geben, dass sie in der anstehenden Bundestagswahl eine Schelte aller moralisch verantwortlichen Wähler bekommen werden, wird sich etwas bewegen. Bei der letzen Abstimmung im Bundesrat scheiterte der Antrag an den Stimmen der CDU/CSU regierten Ländern. Vor dem Hintergrund der Empörung weiter Teile der Bevölkerung über das Schächt-Urteil bekommt die Forderung "Tierschutz ins Grundgesetz" nun eine neue Dimension. Weitergehende Informationen finden Sie bei Menschen für Tierrechte e.V. und dem Deutschen Tierschutzbund e.V., den Initiatoren dieser Kampagne. Sie können dort auch
Unterschriftenformulare herunterladen, von Freunden und Bekannten unterschreiben lassen und
zurücksenden.
Die Unterschriftenlisten liegen auch in vielen Tierheimen aus. Oder Sie schreiben/mailen
persönlich an die Verantwortlichen, eine Liste finden Sie ebenfalls dort. Zusätzlich sollten Sie an
unserer Online Petition teilnehmen.
LETZTE MELDUNG: Union ändert Kurs beim Tierschutz
Berlin, 19.3.02
Der Weg für die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz ist
frei. Nach jahrelangem Widerstand stimmte die CDU-Spitze gestern dem Vorhaben der rot-grünen Koalition zu. Die für die Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag gilt damit als sicher. Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz war zuletzt vor zwei Jahren am Widerstand der Union gescheitert.
Als Grund für die Kehrtwende nannte Parteichefin Angela Merkel das umstrittene
Verfassungsurteil zum Schächten, das Moslems erlaubt, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. Merkel
sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar habe viele Menschen in ihrer Haltung zu
Tieren aufgerüttelt. Das sei mit ausschlaggebend für die neue Haltung der Union gewesen. Ähnlich
hatte sich zuvor bereits Unions-Kanzlerkandidat Stoiber geäußert. Verbraucherschutzministerin Renate Künast begrüßte die neue Haltung der CDU/CDU.
Tierheim Siegen: Die Online-Petition bleibt vorerst bestehen, um zu verhindern,
dass eine Lösung an Details der Formulierungen scheitert.
Gruß Lupo
Du bist stets für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast.
Antoine de Saint-Exupéry