Tierschutz in die NRW-Landesverfassung
25. Oktober 2000
Der Bundesverband der Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte begrüßt die jetzt von der Grünen - Landtagsfraktion getroffene Entscheidung, eine Gesetzesinitiative zur Aufnahme des Tierschutzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung zu ergreifen. Ebenso erfreulich ist die Tatsache, dass auch die anderen Landtagsfraktionen diesem Anliegen grundsätzlich zustimmen.
Dies ist ein wesentlicher Schritt, dem Schutz der Tiere, unserer nächsten biologischen Verwandten, einen neuen Stellenwert beizumessen. Daraus dürfte eine bundespolitische Signalwirkung hervorgehen, zumal Nordrhein-Westfalen dann das zehnte und größte Bundesland ist, dass den Tierschutz in seine Staatsfundamentalnormen aufnimmt. Darin liegt dann aber auch eine Verpflichtung, Tierquälereien in allen Konfliktfällen zu überwinden und nicht länger als Bagatelle zu behandeln, wie etwa im Bereich quälerischer Langzeittransporte oder der Legebatterien. Auf Landesebene sind die Staatsanwaltschaften und Regierungsbehörden gehalten, Verstöße gegen das Tierschutzrecht nicht länger als »geringfügig« einzustufen. Auch im Bereich der Schule und Ausbildung ist der Achtung und Ehrfurcht vor dem Leben der Mitgeschöpfe Geltung zu verleihen, denn »Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit« (Albert Schweitzer).
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper
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zu finden unter
merlin
25. Oktober 2000
Der Bundesverband der Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte begrüßt die jetzt von der Grünen - Landtagsfraktion getroffene Entscheidung, eine Gesetzesinitiative zur Aufnahme des Tierschutzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung zu ergreifen. Ebenso erfreulich ist die Tatsache, dass auch die anderen Landtagsfraktionen diesem Anliegen grundsätzlich zustimmen.
Dies ist ein wesentlicher Schritt, dem Schutz der Tiere, unserer nächsten biologischen Verwandten, einen neuen Stellenwert beizumessen. Daraus dürfte eine bundespolitische Signalwirkung hervorgehen, zumal Nordrhein-Westfalen dann das zehnte und größte Bundesland ist, dass den Tierschutz in seine Staatsfundamentalnormen aufnimmt. Darin liegt dann aber auch eine Verpflichtung, Tierquälereien in allen Konfliktfällen zu überwinden und nicht länger als Bagatelle zu behandeln, wie etwa im Bereich quälerischer Langzeittransporte oder der Legebatterien. Auf Landesebene sind die Staatsanwaltschaften und Regierungsbehörden gehalten, Verstöße gegen das Tierschutzrecht nicht länger als »geringfügig« einzustufen. Auch im Bereich der Schule und Ausbildung ist der Achtung und Ehrfurcht vor dem Leben der Mitgeschöpfe Geltung zu verleihen, denn »Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit« (Albert Schweitzer).
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper
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