Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Tierquälerei mit Gefängnis bestraft
Rendsburg – Ein Jahr und vier Monate Gefängnis und ein lebenslanges Verbot des Umgangs mit jeglichen Tieren – dieses ungewöhnlich harte Urteil hat das Rendsburger Amtsgericht gestern gegen den Mann verhängt, der auf einem Resthof im Amt Nortorf-Land seine 14 Hunde so stark hat verwahrlosen lassen, dass sie offenbar aus blankem Hunger mindestens einen ihrer Artgenossen töteten und fraßen. "So einen Fall von Versündigung an der Kreatur haben wir hier überhaupt noch nie erlebt", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Wer sich bei so vielen Tieren aufschwingt, durch Nahrungsentzug Herr über Tod und Leben zu sein, vor dem muss jede Kreatur bewahrt werden."
Der Angeklagte, ein 42-jähriger Pizza-Lieferfahrer, der inzwischen in Kiel wohnt, lebte von 2000 bis Sommer 2003 gemeinsam mit seiner Frau und den Hunden auf dem angemieteten Anwesen im Amt Nortorf-Land. Als Nachbarn im April 2003 beobachteten, dass einige seiner Hunde in einem Zwinger am Kadaver eines Artgenossen fraßen, schalteten sie das Kreis-Veterinäramt ein. Was die anschließende Durchsuchung des Anwesens erbrachte, schilderte gestern in Rendsburg die Staatsanwältin mit der Verlesung ihrer Anklageschrift: Vier tote stark verweste Hunde lagen in einer Garage, deren Boden bis zu 20 Zentimeter dick mit Hundekot bedeckt war. Eine weitere Hundeleiche lag weitgehend leergefressen im Garten. Elf Hunde, überwiegend Huskies, lebten noch, waren aber zum Teil fast verhungert und verdurstet, einzelne litten außerdem an den Folgen unbehandelter Verletzungen und Krankheiten. Das gesamte Grundstück, alle Schuppen und die Wohnung waren mit Hundekot buchstäblich gepflastert. In einem Schuppen fand sich eine Art Misthaufen aus Hundekot: rund zwei mal zwei Meter in der Grundfläche und fast zwei Meter hoch.
Laut dem Hundetrainer Ernst Hoff aus Mühbrook, der bei der Durchsuchung dabei war und der als Zeuge aussagte, fand sich nirgends auf dem gesamten Anwesen Futter für die Tiere, die einzige Tränke war eine alte Badewanne im Garten, deren Wasser grün von Algen war.
Der Angeklagte, der laut seinem Verteidiger "sehr an seinen Hunden hängt", hat diese "Zuneigung" offenbar mit völligem Desinteresse gegenüber seinen Tieren ausgedrückt. Selbst als im April 2003 Polizei und Ordnungsamt sein Haus und Grundstück durchsuchten, blieb der Mann im Wohnzimmer vor dem Fernseher sitzen und zeigte sich völlig unbeeindruckt von den Todesfällen unter seinen Hunden. Auch vor Gericht konnte der Mann in Cowboystiefeln und Nadelstreifenhose nicht einmal ansatzweise begründen, wie er sich gegenüber seinen Tieren so verhalten konnte.
Diese Gleichgültigkeit und Rohheit trug zur Härte des Urteils bei. Außerdem hatte der Mann sich trotz eines nach der Beschlagnahme seiner Hunde verhängten vorläufigen Tierhalteverbotes zeitweise wieder einen Hund besorgt. Strafverschärfend war auch, dass der 42-Jährige auf dem Grundstück Altöl in offenen Behältern, Schrottautos und alte Motoren lagerte, die Erdreich und Grundwasser zu verunreinigen drohten. Wegen solcher Umweltstraftaten war der Mann vorher bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden.
Die Gesamtstrafe von 16 Monaten Haft setzt sich aus den Einzelstrafen für die Tötung und das Quälen der Tiere sowie die umweltgefährdende Entsorgung von Abfall zusammen. Von Jan Köster
nordClick/kn vom 03.03.2004 01:00
Rendsburg – Ein Jahr und vier Monate Gefängnis und ein lebenslanges Verbot des Umgangs mit jeglichen Tieren – dieses ungewöhnlich harte Urteil hat das Rendsburger Amtsgericht gestern gegen den Mann verhängt, der auf einem Resthof im Amt Nortorf-Land seine 14 Hunde so stark hat verwahrlosen lassen, dass sie offenbar aus blankem Hunger mindestens einen ihrer Artgenossen töteten und fraßen. "So einen Fall von Versündigung an der Kreatur haben wir hier überhaupt noch nie erlebt", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Wer sich bei so vielen Tieren aufschwingt, durch Nahrungsentzug Herr über Tod und Leben zu sein, vor dem muss jede Kreatur bewahrt werden."
Der Angeklagte, ein 42-jähriger Pizza-Lieferfahrer, der inzwischen in Kiel wohnt, lebte von 2000 bis Sommer 2003 gemeinsam mit seiner Frau und den Hunden auf dem angemieteten Anwesen im Amt Nortorf-Land. Als Nachbarn im April 2003 beobachteten, dass einige seiner Hunde in einem Zwinger am Kadaver eines Artgenossen fraßen, schalteten sie das Kreis-Veterinäramt ein. Was die anschließende Durchsuchung des Anwesens erbrachte, schilderte gestern in Rendsburg die Staatsanwältin mit der Verlesung ihrer Anklageschrift: Vier tote stark verweste Hunde lagen in einer Garage, deren Boden bis zu 20 Zentimeter dick mit Hundekot bedeckt war. Eine weitere Hundeleiche lag weitgehend leergefressen im Garten. Elf Hunde, überwiegend Huskies, lebten noch, waren aber zum Teil fast verhungert und verdurstet, einzelne litten außerdem an den Folgen unbehandelter Verletzungen und Krankheiten. Das gesamte Grundstück, alle Schuppen und die Wohnung waren mit Hundekot buchstäblich gepflastert. In einem Schuppen fand sich eine Art Misthaufen aus Hundekot: rund zwei mal zwei Meter in der Grundfläche und fast zwei Meter hoch.
Laut dem Hundetrainer Ernst Hoff aus Mühbrook, der bei der Durchsuchung dabei war und der als Zeuge aussagte, fand sich nirgends auf dem gesamten Anwesen Futter für die Tiere, die einzige Tränke war eine alte Badewanne im Garten, deren Wasser grün von Algen war.
Der Angeklagte, der laut seinem Verteidiger "sehr an seinen Hunden hängt", hat diese "Zuneigung" offenbar mit völligem Desinteresse gegenüber seinen Tieren ausgedrückt. Selbst als im April 2003 Polizei und Ordnungsamt sein Haus und Grundstück durchsuchten, blieb der Mann im Wohnzimmer vor dem Fernseher sitzen und zeigte sich völlig unbeeindruckt von den Todesfällen unter seinen Hunden. Auch vor Gericht konnte der Mann in Cowboystiefeln und Nadelstreifenhose nicht einmal ansatzweise begründen, wie er sich gegenüber seinen Tieren so verhalten konnte.
Diese Gleichgültigkeit und Rohheit trug zur Härte des Urteils bei. Außerdem hatte der Mann sich trotz eines nach der Beschlagnahme seiner Hunde verhängten vorläufigen Tierhalteverbotes zeitweise wieder einen Hund besorgt. Strafverschärfend war auch, dass der 42-Jährige auf dem Grundstück Altöl in offenen Behältern, Schrottautos und alte Motoren lagerte, die Erdreich und Grundwasser zu verunreinigen drohten. Wegen solcher Umweltstraftaten war der Mann vorher bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden.
Die Gesamtstrafe von 16 Monaten Haft setzt sich aus den Einzelstrafen für die Tötung und das Quälen der Tiere sowie die umweltgefährdende Entsorgung von Abfall zusammen. Von Jan Köster
nordClick/kn vom 03.03.2004 01:00