- Kleine
Hallo Ihr Lieben!
Ich hoffe,Ihr könnt mir helfen,denn ich verzweifle bald,...
Und zwar geht es um eien Staff-Mix,der im hundeverhassten Hamburg im Tierheim ist!
In diesen süssen Hund habe ich mich total verliebt,und würde wirklich alles tun,um ihn da raus zu holen,...doch allerdings lässt mich die (echt) blöde Kuh aus dem Tierheim nicht mal mit ihm spazieren gehen,da als sie mich fragte,wo ich wohne Hamburg sagte,meinte sie,ich hätte nie eine chance den Hund zu bekommen,somit durfte ich auch nicht mit ihm spazieren gehen,...(unbegreiflich!!!)
Dann ist mir eine Idee gekommen,und somit kommen wir auch zu meiner Frage!Und zwar wohnt meine Arbeitskollegen in LWL und dass ist ja Meck-Pomm!Da dort die Gesetze ja nicht ganz so hart sind,ist mir die Idee gekommen,dass sie den Hund für mich aus dem Tierheim holen soll,und ihn dann an mich weiter verkauft!Wenn ich die Verordnung richtig verstanden habe,braucht man ja dem Amt nichts davon mitzu teilen,wenn der Hund weniger als 3 Tage dort ist,oder?Weiter habe ich es so verstanden,dass man erst nach 6 wochen die nötigen auflagen des § 4 (wie Sachkundenachweiß) erbringen muss!Dass würde dann doch heissen,dass sie den vorab,nur um den Hund zu holen nicht bräuchte,oder?Und dann habe ich noch eine Frage:und zwar,meldet das Tierheim die Hunde an,oder machen dass die neuen Besitzer selber?Wenn das Tierheim die Hunde anmeldet,wird es wahrscheinlich noch mehr schwierigkeiten geben,...!
ich hoffe,es kann mir jemand weiter helfen,...BITTE!Ich weiß nicht mehr weiter,..
Vielen Lieben Dank im Voraus!
Und lieben Gruß Kleine
Ich hoffe,Ihr könnt mir helfen,denn ich verzweifle bald,...
Und zwar geht es um eien Staff-Mix,der im hundeverhassten Hamburg im Tierheim ist!
In diesen süssen Hund habe ich mich total verliebt,und würde wirklich alles tun,um ihn da raus zu holen,...doch allerdings lässt mich die (echt) blöde Kuh aus dem Tierheim nicht mal mit ihm spazieren gehen,da als sie mich fragte,wo ich wohne Hamburg sagte,meinte sie,ich hätte nie eine chance den Hund zu bekommen,somit durfte ich auch nicht mit ihm spazieren gehen,...(unbegreiflich!!!)
Dann ist mir eine Idee gekommen,und somit kommen wir auch zu meiner Frage!Und zwar wohnt meine Arbeitskollegen in LWL und dass ist ja Meck-Pomm!Da dort die Gesetze ja nicht ganz so hart sind,ist mir die Idee gekommen,dass sie den Hund für mich aus dem Tierheim holen soll,und ihn dann an mich weiter verkauft!Wenn ich die Verordnung richtig verstanden habe,braucht man ja dem Amt nichts davon mitzu teilen,wenn der Hund weniger als 3 Tage dort ist,oder?Weiter habe ich es so verstanden,dass man erst nach 6 wochen die nötigen auflagen des § 4 (wie Sachkundenachweiß) erbringen muss!Dass würde dann doch heissen,dass sie den vorab,nur um den Hund zu holen nicht bräuchte,oder?Und dann habe ich noch eine Frage:und zwar,meldet das Tierheim die Hunde an,oder machen dass die neuen Besitzer selber?Wenn das Tierheim die Hunde anmeldet,wird es wahrscheinlich noch mehr schwierigkeiten geben,...!
ich hoffe,es kann mir jemand weiter helfen,...BITTE!Ich weiß nicht mehr weiter,..
Vielen Lieben Dank im Voraus!
Und lieben Gruß Kleine