Tierheim Lübeck sucht Pflegestellen für gefährliche Hunde

DaPhazz

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Tierheim Lübeck sucht Pflegestellen für gefährliche Hunde (17.02.2006)

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Lübeck (aho) - Das Gefahrhunde- Gesetz zeigt Wirkung: Der Lübecker Tierschutzverein bereitet sich auf bis zu 25 gefährliche Hunde vor, die zwangseingewiesen werden - und sucht jetzt Pflegestellen. Hierüber berichteten die "Lübecker Nachrichten" (LN).

Seit 1. Mai 2005 gilt in Schleswig-Holstein das Gesetz, das die Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden schützen soll. Als gefährlich gelten Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen. Als gefährlich gelten aber auch Hunde, die Menschen gebissen haben, Menschen in drohender Weise angesprungen und andere Tiere gebissen haben. Wer solche Vierbeiner hält, muss etliche Auflagen erfüllen. Wie die Lübecker Nachrichten berichtet, werden außerdem weit höhere Steuern fällig: Für einen gefährlichen Hund berappt man in Lübeck 618 Euro im Jahr. Durch die neue Gefahrhunde-Verordnung "drohen nun in nächster Zeit bis zu 25 Hunde zwangsweise eingezogen zu werden", wird die Rechtsanwältin Ellen Kloth, Vorsitzende des Lübecker Tierschutzvereins in den NL zitiert.

Der Verein hat die Kosten für das Halten eines gefährlichen Hundes zusammengetragen. Rechnet man die Gebühren, Steuern und Kosten für Hundeführerschein sowie Wesenstest für das Tier zusammen, kommt man für ein Ehepaar, das sich einen gefährlichen Hund halten will, auf rund 1400 Euro. Diese Auflagen werden vielen Haltern zu teuer und zu aufwändig sein, schätzt der Tierschutzverein. Folge: Die Vierbeiner werden beschlagnahmt und ins Tierheim verfrachtet. Ein Vertrag aus dem Jahr 1989 zwischen der Stadt und dem Verein regelt, dass das Tierheim die Hunde aufnehmen muss. Vorsitzende Kloth im Gespräch mit den LN:
"Dafür erhält der Verein Gelder, die noch nicht einmal im Ansatz die Personalkosten decken." Weiteres Problem: Die vorhandene Hundeanlage schafft die Aufnahme so vieler gefährlicher Tiere nicht. Die so genannten Listenhunde können nicht im Rudel gehalten werden, aber die Zahl der Einzelzwinger ist begrenzt. Außerdem bräuchten die Tiere "ausreichenden Sozialkontakt" zu Menschen. Dafür aber reiche das Personal nicht, so die Vorsitzende.

Ein Gespräch mit der Stadtverwaltung am 12. Januar brachte keine Lösung, berichtet das Blatt. Dort habe man zwar Verständnis für die Lage des Tierheims gezeigt, aber darauf verwiesen, dass man die Gefahrhunde-Verordnung umsetzen müsse, berichtete Ellen Kloth der Zeitung. "Schlimmstenfalls ist mit einer Einschläferung der Tiere zu rechnen", wird die Vorsitzende in der Zeitung zitiert, "aber das machen wir nicht." Aus Sicht der Tierschützer sind "Hunde betroffen, die bisher völlig unauffällig waren, die nur der falschen Rasse angehören, und Hunde, die bei verantwortungsvollen Haltern unauffällig sein können."

Der Tierschutzverein sucht jetzt landesweit verantwortungsvolle Tierfreunde, die sich eine solche Aufgabe zutrauen und ein solches Tier aufnehmen möchten. Der Verein käme für die Tierarztkosten auf, heist es in den "LN". Der Hund bliebe zudem im Eigentum des Tierheims, das auch einen Kursus für den Hundeführerschein anbietet. Das Tierheim Lübeck kann telefonisch (Telefon 0451-306911) oder per Email
([email protected]) erreicht werden.
 
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hm... sie suchen nur Pflegesplätze, die Hunde bleiben ihr Eigentum und vermitteln keinen der Hunde auf verantwortungsvolle Endplätze? Das wundert mich etwas.
 
Die Meldung wollte ich auch gerade hier reinsetzen. Dann war ich wohl zu langsam.

Hmm ... "Die vorhandene Hundeanlage schafft die Aufnahme so vieler gefährlicher Tiere nicht. Die so genannten Listenhunde können nicht im Rudel gehalten werden, aber die Zahl der Einzelzwinger ist begrenzt." Soso. Diese gefährlichen Bestien können nicht mit anderen Hunden zusammen gehalten werden? :sauer: Gut, dass Schnute das nicht wusste - die hat ein Jahr lang mit einem Rüden zusammengesessen ...
 
scully schrieb:
hm... sie suchen nur Pflegesplätze, die Hunde bleiben ihr Eigentum und vermitteln keinen der Hunde auf verantwortungsvolle Endplätze? Das wundert mich etwas.

Vielleicht läuft es so wie bei uns in RLP.
Innerhalb von RLP werden die Listenhunde normalerweise nach dem Koblenzer Modell vermittelt.
D. h. das Tierheim bleibt Besitzer, die neuen Leute sind "nur" Pflegeperson.
Das hat den Hintergrund, das bei uns bei einer Vermittlung nach dem Koblenzer Modell kein Grund angegeben werden muß, warum man einen Kampfi halten will.
Das Koblenzer Modell wird vom Innenministerium bei uns absolut befürwortet und unterstützt.

Die neuen Leue sind natürlich in der Realität ganz normale Besitzer. Sie müssen auch den Sachkundenachweis ablegen, Hundesteuer zahlen, Haltegenehmigung beantragen usw. usw.
Ist also im Prinzip gehuppt wie geduppt.....

Das wäre mich mich eine logische Erklärung.
 
So ein Schwachsinn - Ich kenne etliche Tierheime, wo die Hunde in Rudeln oder mindestens zu zweit im Zwinger gehalten werden... *kopfschüttel*
 
Dieser Beitrag weckt bei mir ja richtige Sympathie :eg: .
Nicht nur das er fachlich oft falsch ist, schließlich haben wir in S-H ein Gefahrenhunde-Gesetz und keine Verordnung. Wer will schon einen "gefährlichen" Hund haben :eg: ?

Die Berichterstattung ist einfach miserabel! Das macht nicht gerade den Eindruck als wenn wir freundliche Hunde hätten.

Super Werbung für die SoKa-Hetze!

MfG Aristoteles :hallo:

P.S.: DaPhazz ist nicht gegen dich gerichtet.
 
Ich sag nur ROSA.. mehr sag ich zu diesem TH nicht... "Der Fall Rosa"
 
Meike schrieb:
Ich sag nur ROSA.. mehr sag ich zu diesem TH nicht... "Der Fall Rosa"

Oh man, daran erinnere ich mich nur zu gut :( . Als ich den Artikel in der WUFF laß, blieb mir echt die Spucke weg!!

Traurige Grüsse

Gesa & Borderbande
 
Aristoteles schrieb:
Dieser Beitrag weckt bei mir ja richtige Sympathie :eg: .
Nicht nur das er fachlich oft falsch ist, schließlich haben wir in S-H ein Gefahrenhunde-Gesetz und keine Verordnung.
Wenn Frau Rechtsanwältin schon keine Ahnung von Hunden hat, so sollte sie doch wenigstens den Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz kennen :sauer: .
 
So ein Schwachsinn :eg: Da wird ganz normalen HH die Tiere weggenommen, weil sie sich die hohen Kosten nicht mehr leisten können. Diese Tiere werden dann in Pflegefamilien gegeben und denen wird dann TA, Hundeführerschein usw bezahlt..... Was ist denn das für eine Logik ?????????????
 
Stadt Lübeck beschlagnahmt "gefährliche Hunde"

Die Stadt Lübeck beginnt gerade ihre Akten zu durchforsten und beschlagnahmt "gefährliche Hunde" die mal andere Hunde gebissen haben oder sonstwie auffällig geworden sind.

Das komische daran ist eigentlich, das jetzt auf einmal Tiere beschlagnahmt werden, die vor 4-5 Jahren auffällig geworden sind, seitdem aber ohne Zwischenfälle bei ihren Haltern leben. Ist so etwas in anderen Städten auch üblich?
In meinen Augen ist es doch eine sauerei, das längst Gras über die Vorfälle gewachsen ist und jetzt erst "vollstreckt" wird - zudem nach 5 Jahren auch nicht mehr wirklich nachvollziehbar ist, warum und wieso der Hund gebissen hat. Natürlich sind nicht nur Listenhunde betroffen sondern auch andere Hunderassen.

Hinzu kommt noch, das das Lübecker Tierheim voll ist und keine weiteren Hunde mehr aufgenommen werden können. Die beschlagnahmten Hunde erwartet jetzt wohl die Einschläferung (so stand es in der Tageszeitung).

Ich bin gespannt was sich die Stadt Lübeck als nächstes einfallen lässt um den Hundehaltern das Leben schwer zu machen....

Gruß,
Björn
 
Wenn das stimmt ist das eine ganz schöne Sche1ße!
 
Ohne gesetzliche Grundlage oder richterliche Anordnung würde bei mir Niemand etwas beschlagnahmen. Bei Geschehnissen die schon Jahre zurückliegen kann ja nun auch keine Gefahr mehr im Verzuge sein.
Die Stadt würde mir so einfach keinen Hund wegnehmen - soviel ist schon mal klar.
 
Ich würde unbedingt einen Anwalt einschalten und der örtliche Tierschutzverein oder andere Tierschutzorgisationen, evtl. sogar der Deutsche Tierschutzverband sollten dagegen rechtlich vorgehen!

Wenn jetzt die Promillegrenze auf 0,0 gesenkt wird, drohen Autofahrern, die vor Jahren mit 0,5 Promille erwischt wurden, ja wohl auch keine Konsequenzen mehr, oder?
 
Seltsam - fast jedes Verbrechen verjährt irgendwann. Aber ein Hund, der vor x Jahren aus unerfindlichen Gründen leider mal gebissen hat und lange Zeit schon unauffällig lebt, ist für immer gebrandmarkt.

Aber das das rechtens ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
 
Hallo, glaube nicht, dass dies so einfach geht. In diesem Fall würde ich auch einen RA einschalten und bei mir würde auch NIEMAND so einfach einen Wuffel rausbekommen.
Dies sollte wirklich mal an den Deutschen Tierschutz weitergeleitet werden.
Ich glaube es nicht!!!

Marion Dein Vergleich mit Promille ist sehr gut.

Lieben Gruß
Pala
 
Marion schrieb:
Ich würde unbedingt einen Anwalt einschalten und der örtliche Tierschutzverein oder andere Tierschutzorgisationen, evtl. sogar der Deutsche Tierschutzverband sollten dagegen rechtlich vorgehen!

Wenn jetzt die Promillegrenze auf 0,0 gesenkt wird, drohen Autofahrern, die vor Jahren mit 0,5 Promille erwischt wurden, ja wohl auch keine Konsequenzen mehr, oder?

Tz ja - es gibt in Deutschland schon viele "Unterschiede". z.B. gibt es auch keine Liste der vier Automarken, die die häufigsten Unfälle (mit Todesfolge) verursachen....

- ihr wisst was ich meine...

Bjorn, es wäre schön, wenn du dazu eine Quelle hättest, vielleicht eine Verordnung auf grund derer die Stadt Lübeck so vorgeht.

Ansonsten kann ich mir leider gut vorstellen, das dies wirklich so ist. 1992 passierte in Nürnberg das gleiche, geklagt habt wegen der hohen Kosten, kaum jemand.

Wenn das so ist, wehrt euch bitte
 
Björn,

auf welchen Bericht, welche Verordnung oder Anweisung stützt Du Deine Behauptung?

Mehr Informationen wären wirklich hilfreich...

watson
 
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