Tiere sind rechtlich nur schwach geschützt

watson

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Tiere sind rechtlich nur schwach geschützt

Anhörung der Grünen - Verfassungsrechtler skeptisch


Der Tierschutz in Deutschland steht nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Johannes Caspar juristisch auf schwachen Beinen.

Daran könne auch die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung des Landes Baden-Württemberg nichts ändern, da Bundesrecht Landesrecht breche, sagte Caspar in dieser Woche bei einer öffentlichen Anhörung der Landtags-Grünen in Stuttgart.

Aus dieser Sicht plädierte der Jurist für eine Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz.

Derzeit stünden dem Tierschutz noch die grundgesetzlichen Bestimmungen über den Schutz des Eigentums, die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Freiheit der Kunst entgegen, sagte Caspar.

Da der Tierschutz keinen Verfassungsrang habe, sei er im Grunde " nicht vollzugsfähig", sondern bewege sich in einem " rechtlichen Vakuum". Auch EU-Vorschriften zum Tierschutz könnten in Deutschland rechtlich nicht umgesetzt werden. "Die verfassungsrechtliche Lage lässt den Tierschutz ins Leere laufen", sagte Caspar bei der Anhörung. (lsw)

06.12.2000

 
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