Tierbeschlagnahmung

Becca

Liebe Hundefreunde,
auf der Suche nach Informationen zur Tierbeschlagnahmung sowie der Herrausgabe von Beschlagnahmten Tieren, bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier einige hilfreiche Informationen zu erhalten.
Wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich betreibe eine private kleine Hundezucht, arbeite in der Notvermittlung und bilde Arbeitshunde aus. Mit Hunden habe ich zutun seit bereits 28 Jahren. Ich habe einen Sachkundenachweis nach § 11, werde regelmäßig von Zuchtwarten kontrolliert, meine Tierärztin kommt hier regelmäßig ins Haus und auch anerkannt fachkundige Personen können meine korrekte Tierhaltung bezeugen. Bei einer kürzlichen Kontrolle des Vetamtes mit einer Vertreterin des Ordnungsamtes, angeblich aufgrund einer anonymen Anzeige, wurden keinerlei Mängel festgestellt bzw. Auflagen erteilt.
Aufgrund verleumderischer Anzeigen von meinem Exmann, der seit fünf Jahren versucht mein Leben zu ruinieren, meines Nachbarn, dem meine Hunde schon lange ein Dorn im Auge sind sowie zweier mir völlig unbekannter Personen, die nie Zugang zu meinem Grundstück hatten, wurde mir durch eine korrupte Staatsanwältin alle meine Tiere beschlagnahmt, da ich sie in einer Art und Weise halten soll, an der sie schweren Schaden nehmen würden. Genauer wollte man sich nicht ausdrücken. Der bei der Beschlagnahmung hinzugezogene Hundesachverständige hat jedoch bestätigt, das sich alle HUnde in einem guten Futter und Pflegezustand befanden und einen ausgeglichenen und freundlichen Eindruck machten. Es wurden auch Tiere beschlagnahmt die sich nicht in meinem Eigentum befanden, sondern zu der Zeit hier nur gehalten wurden. Die Vorliegenden Eigentumsdokumente wurden von der Staatsanwältin mißachtet, O´Ton ''das interessiert mich nicht''.
Alle Tiere wurden im Eilverfahren ohne mir die rechtlich zustehende Anhöhrung zu gewähren an verschiedene Tierheime veräußert. Auch die Tiere, von denen ich nicht der Eigentümer bin. Die tatsächlichen Eigentümer haben bis heute, auch nach 8 Wochen, ihr Eigentum noch immer nicht zurück erhalten. Die Tierheime weigern sich, da sie wie sie behaupten, die Tiere gutgläubig erworben haben.
Nachweislich sind einige Hunde dort bereits erkrankt und weisen Verhaltensstörungen auf. Die Staatsanwältin verschleppt die Akte, sodaß meine Rechtsanwältin immer noch nicht die nötigen rechtlichen Schritte einleiten konnte.
Deshalb meine Frage:
Wer hat bereits schon so etwas erlebt und gegebenenfalls seine Hunde wieder erhalten.
Wer kann Angaben zu der Staatsanwältin **** liefern, die z.Zt. beim Landgericht Kiel tätig ist oder hat von weiteren ähnlichen Fällen gehört.

Vielen Dank

Gudrun

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#2
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Heute, 16:00


 
  • 29. März 2024
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Hi Becca ... hast du hier schon mal geguckt?
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Seit wann erwirbt ein Tierheim beschlagnahmte Hunde?
 
das habe ich mich auch gefragt. Es sieht wohl so aus, das die Tiere von der Staatsanwältin rechtlich an die Tierheime übereignet wurden. Obwohl die Tierheime darüber informiert wurden das es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, wurden meine ersten Hunde bereits weiter vermittelt. Selbstverständlich will ich sie zurück haben.
 
Um wieviele Hunde handelt es sich denn?
Welche Rassen?
 
Anwalt für solche Dinge:
Lars Jürgen Weidemann:
bzw.
Ruf ihn umgehend an.

Ansonsten bin ich sprachlos, sollte die Sache sich hier wirklich so darstellen..... :uhh:
 
Sorry, ich wußte nicht daß man Namen nicht nenne darf. Wundert mich allerdings, da es sich ja um ein öffentliches Verfahren handelt, somit wäre der Name schon erlaubt. Ich bitte daher um kurze Nachricht warum die Löschung erfolgte. Also wer näheres wissen möchte, bitte PN schicken.
Und ja, es verhält sich so wie ich geschildert habe.
Bei den Rassen handelt es sich um Hütehunde (Border Collie und Australian Cattle Dog) und zwei Herdenschutzhunde.
Danke für die Nennung der Rechtsanwaltskanzlei.
 
das habe ich mich auch gefragt. Es sieht wohl so aus, das die Tiere von der Staatsanwältin rechtlich an die Tierheime übereignet wurden. Obwohl die Tierheime darüber informiert wurden das es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, wurden meine ersten Hunde bereits weiter vermittelt. Selbstverständlich will ich sie zurück haben.

Das ist in der Tierheimpraxis nicht üblich. Man wartet auf die Freigabe zur Vermittlung, die erst nach dem Verfahren und dem Ablauf der Einspruchsfrist erfolgt. Bei einem langen Verfahren wäre die Überlegung für die Halter, den Tieren das zu ersparen und die Vermittlung zuzulassen, bevor sie jahrelang im Th sitzen. Aber "erworben" haben die Tierheime die beschlagnahmten Tiere ganz sicher nicht. Sehr mysteriös und sicher wird dir ein Anwalt helfen können. Um wieviele Hunde handelt es sich?
 
Das ganze ist mehr als mysteriös. Die Tierheime behaupten, das Sie die Tiere rechtlich erworben haben und verweigern deshalb die Herrausgabe auch der Tiere die nicht in meinem Eigentum sind. Das heist, es stehen dort Leute mit Eigentumsdokumenten in den Händen, aber erhalten ihre Tiere nicht zurück.
Die ersten von meinen Tieren und auch Tiere die mir nicht gehören sind bereits weiter vermittelt und verkauft worden. Es laufen bereits Dienstaufsichtsbeschwerden, Privatklagen werden eingeleitet und der Petitionsausschuß des Landtages wurde angerufen.
Meine 13 Jahre alte Hündin konnte nach 5 Wochen endlich von ihrer Züchterin, die ein Vorkaufsrecht hat, herrausgekauft werden. Das heist sie mußte für diesen alten kranken Hund noch Geld bezahlen. Der Hund befand sich bei der Übergabe in einem elenden Zustand und hat in der ganzen Zeit weder sein dringend benötigtes Medikament noch die Diätnahrung erhalten und das obwohl ich einen Behadlungsplan mitgegeben hatte.
Zur Zeit der Beschlagnahmung befanden sich 16 Hunde und 5 Welpen auf meinem Anwesen, wovon ich von 9 der Eigentümer bin. Wie schon gesagt, arbeite ich mit Hunden und bin somit ganztägig auf dem Hof bzw. meine Hunde begleiten mich.
Laut Meinung der Staatsanwältin würden wir in menschen und tierunwürdigen Zuständen hausen. Tatsacche ist, das wir in einem alten Bauernhaus leben, in dem es sicher nicht wie in einem Neubau oder Möbelhaus aussieht, den Tieren fehlt es aber an nichts und uns auch nicht. Der Kürzlich dagewesene Medizinische Dienst, der die Pflege meines alten Vaters kontrolliert sah das ebenfalls anders und hat keine Probleme mit unserer Lebensweise bzw. den hygenischen Verhältnissen.
Zwinger gibt es bei mir keine, sondern die Hunde leben mit uns im Haus und so sieht es dann auch zeitweise nicht immer sehr sauber aus. Wenn bei Regenwetter nasse langhaarige Hunde an weißen Kachel langgehen sind die nicht mehr weiß. Das kennt hier glaube ich jeder. Zur Zeit der Beschlagnahmung quälte ich mich seit 14 Tagen mit einer schweren Grippe mit Magen und Darm Problemen und hatte keine tägliche Grundreinigung durchgeführt, sodaß Kachel dreckig waren und Haarknäule in den Ecken lagen. Dafür war aber der Garten regelmäßig abgesammelt und die Hundedecken gewaschen. Da nicht nur ich unter Durchfall litt sondern auch einige Hunde befallen waren (diese waren bereits nachweislich behandelt worden) passierte es bei der Beschlagnahmung, die sich über 6 Stunden hinzog, das in zwei Räumen Hunde hinschmutzten, da man mich daran hinderte diese raus zu lassen. Dies wurde gefilmt und es wird jetzt behauptet, das meine Hunde in verdreckten und zugekoteten Räumen gehalten wurden, was natürlich völliger Blödsinn ist und auch widerlegbar. Aber man mußte ja irgend etwas finden, wenn die Tiere schon alle in Ordnung waren !
Ich denke, wie jeder von Euch werde ich meine Tiere jetzt nicht im Stich lassen und für ihr Wohlergehen kämpfen. Dabei bin ich natürlich für jede Unterstützung dankbar
 
Für Außenstehende ist es schwer hier irgendwas zu sagen.

Nur dein letzter Text über die Erklärung der Zustände bei dir, weckt bei mir die Erinnerung an den Zarenhof.

Ok, ganz die Menge der Tiere ist es wohl nicht, aber auch da waren immer wieder diverse Erklärungen/Ausreden über den Zustand der Räume vorhanden.

Und ganz ehrlich: 16 Hunde, 5 Welpen dann ja wohl auch noch "Farmtiere" - nehme an Schafe und vielleicht noch andere? Pfegebedürftigen Vater im Haus - wieviele Leute gab es denn, die diese Tiere versorgten?

Kann es nicht vielleicht sein, dass du doch etwas den Überblick verloren hast und dir die Sache über den Kopf gewachsen ist?
 
Wo in Schleswig-Holstein hat sich dieses ganze Spektakel denn abgespielt?

Und gibt es ein Urteil?

Was sagt dein Anwalt zu der Angelegenheit?
 
ich habe nicht erwartet das hier jemand für mich Partei ergreift, sondern habe lediglich um hilfreiche Info gebeten. Und da Du keinerlei Einblick in meine Lebensumstände hast verbitte ich mir auch solche Äußerungen und vorallen Dingen einen Vergleich mit Country Dogs. Dies hier war kein Zarenhof und ich bin nicht Gesa Kuhn ! Mein Vater erhält zwar die Pflegestufe I aufgrund altersbedingter Gebrechen ist aber sehr wohl in der Lage vieles selber zu regeln und hat sich auch mit um die Hunde gekümmert.
Außerdem arbeite ich mit etlichen erfahrenen Leuten zusammen, die auch mir eine Unterstützung sind.
Manch einer ist bereits mit zwei Hunden überfordert und ein anderer händelt gut 20 Hunde. Die meisten Hundehalter sind voll berufstätig, ich dagegen bin den ganzen Tag zuhause und betreue nur die Hunde. Wenn das hier ein Messiehaus gewesen wäre, hätte ich kaum die sehr guten Bewertung des Zuchtwartes erhalten. Auch andere fachkundige Personen sind von der Qualität meiner Hundehaltung überzeugt.
Es lag in meiner Absicht, auf Behördenwillkür und Mißstände hizuweisen und aufzeigen, wie Tatsachen verdreht und Zusamenhänge konstruiert werden wenn man einen Großeinsatz rechtfertigen will weil man nicht die angezeigten Mißstände vorgefunden hat. Ich wollte mich hier nicht rechtfertigen, dazu fehlen mir im Moment wirklich die Nerven.
Mal ganz ehrlich, hat bei dir noch kein HUnd Durchfall gehabt oder mal hingekotzt ? Wieviel Stunden beschäftigst Du dich mit deinen Hunden ? Sind bei dir immer alle Wände weiß oder hat bei dir noch nie ein Welpe einen Stuhl angenagt. Das bedeutet nicht, das es bei mir immer so aussieht. Aber du kannst gern mal auf einen Kaffee vorbei kommen, wenn Du dich traust.
Sorry, aber das mußte ich jetzt loswerden. Weil es bei einigen Personen schief läuft muß man nicht gleich jeden vertäufeln, der mehr als drei Hunde hat.
 
Moin Becca.

Ungeachtet der Fragen, ob die Beschlagnahme nach §§ 16a und 2 TierSchG rechtmäßig und erforderlich war und Du des Weiteren schon einen Leistungsbescheid erhalten hast, stünde angesichts der durch Dich dargestellten Entwicklung (u.a. der Verkauf von eigenen und nicht in Deinem Eigentum befindlichen Hunden) und unter der Voraussetzung, die vakanten Missstände sofortig zu beseitigen, für mich umgehend der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Herausgabe der Hunde ganz oben auf der to-do-Liste.
 
Habe im Internet etwas entdeckt zum gelöschten Realnamen:
 
Und was hat dass nun mit den beschlagnahmten Tieren zu tun?
 
Und was hat dass nun mit den beschlagnahmten Tieren zu tun?

ich hab da gelesen: "Wer kann Angaben zu der Staatsanwältin **** liefern"
Ich finde das interessant. Und Kollege google findet noch einiges andere auch... also ich finds "interessant"... mehr kann ich dazu nicht sagen...
 
Klaus:
Ich bin anderer Meinung wie du.
Normalerweise dürfen beschlagnahmte Tiere nicht weitervermittelt werden, bis der Eigentümer offiziell auf das Eigentum verzichtet und dies in schriftlicher Form der zuständigen Behörde und auch dem Tierheim vorliegt.
So lange ist das Tierheim nur Verwahrstation / Pension und hat kein Recht das Tier weiterzuvermitteln.
 
Nun ja, auch für mich hören sich diese "Zustände" so an, als ob hier Handlungsbedarf bestanden hat :kp:
 
das habe ich mich auch gefragt. Es sieht wohl so aus, das die Tiere von der Staatsanwältin rechtlich an die Tierheime übereignet wurden. Obwohl die Tierheime darüber informiert wurden das es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, wurden meine ersten Hunde bereits weiter vermittelt. Selbstverständlich will ich sie zurück haben.

Wenn ein Tierheimvorstand vom Amt eine rechtliche Übereignung hat, liegt das Eigentum beim Tierheim und Hunde können vermittelt werden.
 
das habe ich mich auch gefragt. Es sieht wohl so aus, das die Tiere von der Staatsanwältin rechtlich an die Tierheime übereignet wurden. Obwohl die Tierheime darüber informiert wurden das es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, wurden meine ersten Hunde bereits weiter vermittelt. Selbstverständlich will ich sie zurück haben.

Wenn ein Tierheimvorstand vom Amt eine rechtliche Übereignung hat, liegt das Eigentum beim Tierheim und Hunde können vermittelt werden.

Ja....und nur dann!!!!!!
 
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