09.11.2000
Für Hunde nichts Neues
NIEDERROSSLA.
Die Gemeinde Niederroßla wird ihre Bestimmungen zur Hundehaltung im Dorf nicht ändern. Dazu verständigte sich der Gemeinderat auf seiner Sitzung in dieser Woche.
Als Reaktion auf die Kampfhund-Diskussion im Frühsommer erarbeitete die Gemeinde einen Fragebogen, in dem die Einwohner Stellung zum Thema beziehen konnten. "Wir fragten danach, ob die bestehende Leinenpflicht etwa durch einen Maulkorbzwang für Hunde ergänzt werden soll, die schon einmal auffällig geworden sind", erklärte Bürgermeister Hans-Jürgen Dietsch.
Von den 510 in der Gemeinde ausgegebenen Fragebögen kamen 51 zurück. "Mit der Rücklaufquote von genau zehn Prozent können wir ganz zufrieden sein", erkannte der Bürgermeister an. Von den Befragten sprachen sich 24 für eine solche Maulkorbpflicht aus. "Unsere Verordnung werden wir jedoch nicht ändern, weil wir nun erfahren haben, dass es in dieser Sache bereits ein höheres Recht auf Landesebene gibt", sagte Dietsch.
Entgegen des eigentlichen Niederroßlaer Ansinnes schreibt das allerdings vor, lediglich solchen Hunden einen Maulkorbzwang aufzuerlegen, die nicht nur ein Mal, sondern mehrfach auffällig wurden. "Eine optimale Lösung ist das für uns nicht. Wir wollten eher prophylaktisch tätig werden, und das Risiko, dass ein Hund wiederholt Menschen angreift, verringern", machte der Bürgermeister deutlich.
Dennoch scheint die Problematik nicht mehr nur in Niederroßla, sondern auch zunehmend beim Land Gehör zu finden. So beabsichtige der Freistatt nach Angaben Dietschs, gerade den vorbeugenden Aspekt in das entsprechende Gesetzeswerk einzuarbeiten.
Jens LEHNERT
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Für Hunde nichts Neues
NIEDERROSSLA.
Die Gemeinde Niederroßla wird ihre Bestimmungen zur Hundehaltung im Dorf nicht ändern. Dazu verständigte sich der Gemeinderat auf seiner Sitzung in dieser Woche.
Als Reaktion auf die Kampfhund-Diskussion im Frühsommer erarbeitete die Gemeinde einen Fragebogen, in dem die Einwohner Stellung zum Thema beziehen konnten. "Wir fragten danach, ob die bestehende Leinenpflicht etwa durch einen Maulkorbzwang für Hunde ergänzt werden soll, die schon einmal auffällig geworden sind", erklärte Bürgermeister Hans-Jürgen Dietsch.
Von den 510 in der Gemeinde ausgegebenen Fragebögen kamen 51 zurück. "Mit der Rücklaufquote von genau zehn Prozent können wir ganz zufrieden sein", erkannte der Bürgermeister an. Von den Befragten sprachen sich 24 für eine solche Maulkorbpflicht aus. "Unsere Verordnung werden wir jedoch nicht ändern, weil wir nun erfahren haben, dass es in dieser Sache bereits ein höheres Recht auf Landesebene gibt", sagte Dietsch.
Entgegen des eigentlichen Niederroßlaer Ansinnes schreibt das allerdings vor, lediglich solchen Hunden einen Maulkorbzwang aufzuerlegen, die nicht nur ein Mal, sondern mehrfach auffällig wurden. "Eine optimale Lösung ist das für uns nicht. Wir wollten eher prophylaktisch tätig werden, und das Risiko, dass ein Hund wiederholt Menschen angreift, verringern", machte der Bürgermeister deutlich.
Dennoch scheint die Problematik nicht mehr nur in Niederroßla, sondern auch zunehmend beim Land Gehör zu finden. So beabsichtige der Freistatt nach Angaben Dietschs, gerade den vorbeugenden Aspekt in das entsprechende Gesetzeswerk einzuarbeiten.
Jens LEHNERT
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