Thüringen und Listen

Gerd Müller

Thüringens Regierung (Verordnungsgeber ThürGefHuVO) betreibt seit Mitte/Ende 2001 ...

... ein ganz linkes und in Deutschland einmaliges Spiel, dessen Geheimnis und vor allem Rechtswidrigkeit dieser Tage scheibchenweise oder auch in dicken Brocken der Bevölkerung ganz Deutschlands bekannt wird.

Sie hat eindeutig verloren mit ihrem verdeckten Rassenmist und Rassenwahn! Das Genick ist gebrochen, zum Wohle der Bürger dieses Landes. Ist auch gut so, denn wer Unrecht sät, wird Strafe ernten. Er muß, damit er in Zukunft solches nicht wieder tut, sprich die Bevölkerung oder Teile davon (Minderheiten) in Ruhe leben läßt.

Hier der neueste Stand in Thüringen, ermittelt durch rechtsanwaltliche Einschätzung:



Alle diskriminierten Hundehalter in Thüringen, die zu Unrecht vom Thüringer Staat (repräsentiert durch die Ordnungsbehörden) als "Halter von gefährlichen Hunden" behandelt werden bzw. wurden, nur weil der oder die Hunde als Hunde im Sinne des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesrichtlinie, steht im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz und dem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"), also nur aufgrund der Rassezugehörigkeit als behauptetermaßen "gefährliche Hunde" angesehen werden, und daher diese Halter u. a. hohe finanzielle Einbusen erlitten (Wesenstest, Halteerlaubnis, "Kampfsteuer" etc.), sollten sich bitte umgehend beim Verein Hund-und-Halter e. V. melden, um Kontakt mit den dort bemitgliedeten Anwälten zu bekommen (s. Dokument unter o. g. Link). Oder aber sie suchen sich in der eigenen Stadt einen Anwalt und erklären ihm/ihr anhand der hier wiederum aufgeführten Fakten die Lage, sofern sie klagen möchten, um das Geld, was ihnen zu Unrecht abgenommen wurde, wieder zu bekommen und die Erlaubnis "zum Halten eines gefährlichen Hundes" für null und nichtig da nicht notwendig erklären zu lassen, um damit auch den Hund vom Vorwurf der Schuld ("Du bist ein gefährlicher Hund, weil Du der Rasse xy angehörst!") freisprechen zu lassen.

Wer nicht zum Anwalt geht, wird auch nicht rehabilitiert werden können und sein Geld nicht wiedersehen. Die Behörde selbst wird von sich aus mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts diesbezügliches unternehmen, bedenkt das immer!

Oder ist Euer Hund etwa doch gefährlich, weil er dieser oder jener diskriminierten Rasse angehört? Denkt Ihr so über Eure Hunde, weil es der Staat so eingetrichtert hat? Wirklich??!!

Nein?!! Na also, dann los!

Der Thüringer Staat hat sich seit 2001 nach entgültigem Urteil der Verwaltungsgerichte Thüringen rechtswidrig verhalten, Ihr wurdet wegen Eurer Hunde rechtswidrig zur Kasse gebeten, die Erpressung einer Erlaubnisbeantragung wegen Eurem Hund war von Anfang an rechtswidrig.

Hier noch mal das alles entscheidende Urteil dazu, die Sache war zu entnehmen der Thüringer Tagespresse "Thüringer Allgemeine", die wohl größte Zeitung von Thüringen:

"Thüringen: Keine Gefährlichkeit aufgrund Rassezugehörigkeit!


Nicht als gefährlich abgestempelt

GRÄFENTONNA. Ihren American Staffordshire Terrier wollte Familie Glöckner in Gräfentonna von der Ordnungsbehörde nicht kampflos allein wegen seiner Rassenzugehörigkeit zum gefährlichen Kampfhund abstempeln lassen. Sie zog vor Gericht und gewann.

Hank ist bekannt in ganz Gräfentonna. Ist er doch für hiesige Breiten ein außergewöhnlicher Hund, ein American Staffordshire Terrier. Diese große Hunderasse wurde vor gut 200 Jahren in den USA als Helfer für die Cowboys - als Bullenbeißer mit kräftigem Kiefer - gezüchtet. Dieses genetische Erbe sollte für den Hund der Familie Glöckner zum Nachteil werden. Die Gemeinde befand, dass es sich um einen Hund mit starkem Aggressionspotenzial handelt, der für den Menschen gefährlich werden kann. Nach den schlimmen Vorfällen mit so genannten Kampfhunden in ganz Deutschland, wobei Menschen zu Schaden gekommen sind, sogar getötet wurden, haben die Ordnungsämter der Kommunen eine gesetzliche Handhabe bekommen, die Gefahr, die von Hunden ausgeht, abzuwehren.

In Thüringen wurde im Frühjahr 2000 die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erlassen. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) "Fahner Höhe", zu der die Gemeinde Tonna mit ihrem Ortsteil Gräfentonna gehört, meinte nun gegen Hank, den vermeintlichen Kampfhund, vorgehen zu müssen. Zwar war der Hund, der seit 1996 auf dem Grundstück der Familie Glöckner lebt, noch niemals aufgefallen, hatte praktisch keiner Fliege je etwas zu Leide getan, trotzdem fuhr eines Tages der VG-Chef mit dem Kontaktbereichsbeamten im Streifenwagen bei Glöckners vor. "Stellen Sie sich unseren Schreck vor und was das für ein Aufsehen im ganzen Dorf machte", erinnert sich Susanne Glöckner. Der "Kampfhund" soll bei dieser Gelegenheit dem Verwaltungschef zutraulich den Kopf auf den Schoß gelegt haben...

Aber: Glöckners wurden "nach mehreren vergeblichen Anschreiben" mit einem amtlichen Bescheid vom 24. Mai 2002 aufgefordert, für den Hund bis zum 5. Juni 2002 eine Erlaubnis zu beantragen - falls sie dem nicht nachkommen sollten, wurde ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Zur Begründung wurde angeführt, es handele sich bei dieser Rasse um eine gefährliche.

Als Beweis für die Gefährlichkeit Hanks wurden auch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und § 11 des Tierschutzgesetzes angeführt; dort sei u.a. geschrieben, dass bei dieser Rasse von einem höheren Aggressionspotenzial als bei anderen Hunderassen auszugehen sei. "Ich wollte das meinem lammfrommen Hund, der damals schon neun Jahre alt und damit ein ´gesetzter Herr´ war, nicht antun: umstrittener Wesenstest, Beißkorbzwang. Der hätte die Welt nicht mehr verstanden", begründet Susanne Glöckner ihren Widerstand.

Der Zufall wollte es nun, dass "Frauchen" in der Rechtsanwaltskanzlei Straube & Thiel in Gotha tätig ist und damit die geeigneten Fachleute an der Hand hat. Glöckners legten gegen den Bescheid der VG beim Verwaltungsgericht Weimar Widerspruch ein u.a. mit dem Antrag, die sofortige Vollziehung auszusetzen.

Das Gericht gab dem statt (TA berichtete:( Bescheid rechtswidrig. Aus seiner Rassenzugehörigkeit kann nicht auf die Gefährlichkeit des Hundes geschlossen werden. Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist auf die konkrete Gefährlichkeit des einzelnen Hundes unabhängig von der Rassenzugehörigkeit abgestellt. Paragrafen aus der Tierschutz-Hundeverordnung und dem Tierschutzesgesetz als Argumente gegen Hank ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten: Das eine Gesetz ist auf die Gefahrenabwehr, das andere auf den Tierschutz abgestellt, d.h. zur Verhinderung der gezielten Zucht und Ausbildung aggressiver Beißer erlassen worden. Die Durchsetzung des Tierschutzgesetz liegt zudem nicht in der Kompetenz der Gemeinden.

Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 18. Juni 2002 legte die VG "Fahner Höhe" Beschwerde ein und beantragte, ihn aufzuheben. Glöckners wiederum beantragten, diese Beschwerde zurückzuweisen. Unweigerlich landete der Kampf um den Kampfhund vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht.

Doch das kam am 27. November 2003 zu keinem anderen Urteil: Die Beschwerde gegen den Beschluss der ersten Instanz ist unbegründet. Sie wird zurückgewiesen. Die VG muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Gut 500 Euro wird dieser Bumerang wohl kosten, hat Rechtsanwalt Mathias Thiel mal kurz überschlagen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in diesem Präzendenzfall ist unanfechtbar. Rita ROSSMANN (Aktenzeichen 3 EO 427/02, 3. Senat Thüringer Oberverwaltungsgericht)

19.12.2003"

.....

Es gibt keine "Kampfhundrassen" oder "gefährlichen Hunderassen", es gibt in Thürinigen keine Rasseliste (siehe die geltende Thüringer Gefahren-Hundeverordnung, kurz: ThürGefHuVO), es gab bisher nur einen schmutzigen, linken Trick vom Thüringer Innenministerium unter Trautvetter (der mit den Überwachungsstaattendenzen), der in einem Musterprozeß zugunsten unserer diskriminierten Hunde entschieden wurde. Sie wurden vollständig freigesprochen.

Nur müßt Ihr jetzt Euren eigenen Fall vor Gericht klären lassen, um Eure Kohle wiederzubekommen, um Eure Hunde rehabilitieren zu lassen und das ganze Zwangserlaubnisverfahren gegen Euch und Eure Hunde für rechtswidrig und nichtig erklären zu lassen.

Ein Präzendenzfall ist genau das, was auch Euch bisher gefehlt hat, jetzt ist er da und nun könnt Ihr in Eurem eigenen Fall das Recht wiederherstellen lassen. Ihr müßt nur klagen, denn freiwillig wird Euch dieser Staat wohl nichts zurückgeben, was ihm nicht gehört, sondern denen, denen es in rechtswidriger Weise genommen wurde.

Recht entsteht nur dort, wo ein Mensch sagt und tut: Recht, entsteh jetzt!

Gerd :cool:
 
  • 24. April 2024
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Hi Gerd Müller ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gerd,
halt mal den Ball flach!
Wer damals keinen Widerspruch einlegte hat wohl auch kaum Erfolg mit der Klage auf Erstattung der Kosten. Wesenstests wie von Dir erwähnt wurden übrigens nie zur Entscheidung herangezogen, es wurden einfach die vier Rassen aus §11 Tierschutz-HundeVO als gefährliche Hunde gemäß §1 ThürGefHuVo festgestellt.
Und die "Kampfhundesteuer" musst Du da auch raushalten, ist ein anderes Ding und schon x-mal zum Nachteil der Hundehalter entschieden worden.
Dein Enthusiasmus in allen Ehren, aber bitte keine Fehlinformationen!
Verleite bitte Betroffene nicht dazu sofort zum Anwalt zu rennen. Im Moment ist alles in der Schwebe, wie gesagt wer damals dem Bescheid in keiner Weise widersprach wird auch nun wohl höchstens eins zu seiner Genugtuung erfahren: Nämlich dass er keinen gefährlichen Hund mehr quasi an der Leine hat.

Ich denke mal, dass man nun nichts überstürzen muss. Das Landesverwaltungsamt wird sich dazu äußern und dann werden wir sehen. Jeder Hundehalter sollte erstmal abwarten und nach der Reaktion des LVA´s entscheiden, wie er reagieren will.
Gegebenfalls werde ich mich dazu äußern, jedenfalls erst wenn ich was Neues und Konstruktives weiß.
Unser lieber Wolfgang wird uns wohl auch auf dem Laufenden halten:D
 
Original geschrieben von Birgit
Gerd,
halt mal den Ball flach!
Wer damals keinen Widerspruch einlegte hat wohl auch kaum Erfolg mit der Klage auf Erstattung der Kosten. Wesenstests wie von Dir erwähnt wurden übrigens nie zur Entscheidung herangezogen, es wurden einfach die vier Rassen aus §11 Tierschutz-HundeVO als gefährliche Hunde gemäß §1 ThürGefHuVo festgestellt.
Und die "Kampfhundesteuer" musst Du da auch raushalten, ist ein anderes Ding und schon x-mal zum Nachteil der Hundehalter entschieden worden.
Dein Enthusiasmus in allen Ehren, aber bitte keine Fehlinformationen!
Verleite bitte Betroffene nicht dazu sofort zum Anwalt zu rennen. Im Moment ist alles in der Schwebe, wie gesagt wer damals dem Bescheid in keiner Weise widersprach wird auch nun wohl höchstens eins zu seiner Genugtuung erfahren: Nämlich dass er keinen gefährlichen Hund mehr quasi an der Leine hat.

Ich denke mal, dass man nun nichts überstürzen muss. Das Landesverwaltungsamt wird sich dazu äußern und dann werden wir sehen. Jeder Hundehalter sollte erstmal abwarten und nach der Reaktion des LVA´s entscheiden, wie er reagieren will.
Gegebenfalls werde ich mich dazu äußern, jedenfalls erst wenn ich was Neues und Konstruktives weiß.
Unser lieber Wolfgang wird uns wohl auch auf dem Laufenden halten:D


Liebe Birgit,

ein wenig verwundert Dein Gegenspiel. Aber danke für Deine Reaktion und danke für Deine Bestätigung meiner/unserer Arbeit ("Dein Enthusiasmus in allen Ehren...") - was will man mehr an Bestätigung.

Gut, daß es in diesem Lande noch enthusiastische Menschen gibt, andernfalls würden wir hier noch alles verlieren.

Ist es nicht so, Birgit?



A) Es spielt keine Rolle, ob damals Widerspruch im Einzelfall eingelegt wurde oder nicht, Fakt ist, daß der Freistaat Thüringen bzw. die Thür. CDU-Regierung sich trotz gegenteiligem Bekunden ("Bei uns wird kein Hund aufgrund der Rasse verfolgt, es gibt keine Rasseliste in Thüringen, haben es immer gesagt ... blabla") willentlich und wissentlich rechtswidrig verhalten hat und daher die Verantwortung gegenüber jedem in genannter Weise behandelten Hundehalter zu tragen hat.

Der Hauptvorwurf: Bewußte Täuschung der Öffentlichkeit, zu der auch der einzelne Hundehalter zu zählen ist! Hinzu tritt der Tatbestand der Nötigung. ... Oh, was denkst Du, was die Anwälte hier alles noch finden werden?! Ich bin kein Anwalt, aber ich kann selbst denken und sehen, was hier im Busche liegt und nach Gerechtigkeit förmlich schreit.

Der Ball ist nicht flach zu halten, er springt, weil Papa Staat ihm einen ordentlichen Fußtritt verpaßt hat, jetzt aber jault: "Bumerang, laß mich in Ruh!"



B) Wesensteste haben diese rechtswidrig behandelten Hundehalter in Thüringen sehr wohl machen müssen, um sich dadurch der Erlaubnisbeantragung und all den Folgen entziehen zu können. Es kam ihnen in vielen Fällen erheblich billiger, als den Hund zum "Kampfhund" stempeln zu lassen, weil er keinen Wesenstest hat, aber einer der Rassen angehört, die gefährlich sein sollen.

Wir hier kennen persönlich drei Fälle, wo Leute in Thüringen Wesenstests am Hund haben machen lassen, um aus dem Schneider zu sein.

Sie haben ihn nur aufgrund der veränderten Lage in Thüringen seit Mitte/Ende 2001 gemacht. Fazit: Sie haben ihn unter Zwang gemacht, ansonsten wären sie in die Mühle geraten. Das ist nicht entkräftbar.

Kein Hundehalter mit Verstand macht mit seinem wissentlich ungefährlichen Hund freiwillig einen Wesenstest. Er hat dazu keine Veranlassung, hinzu tritt der Grund, daß es nicht wenig Kohle kostet!


C) Die "Kampfhundsteuer" ist kein anderes Ding, jedenfalls nicht in vielen Fällen. Du kannst in vielen Hundesteuersatzungen seit 2002 nachlesen:

"Als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes
1 gelten entsprechend § 11 der Tierschutz-
Hundeverordnung vom 2. Mai 2001
(BGBl. I S. 83:cool: Pitbull-Terrier, Staffordshire
Bullterrier, American Staffordshire Terrier
und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen
Tieren. In Zweifelsfällen haben die
Steuerschuldner Feststellungen zum Nachweis
der Rasse oder der Kreuzung zu ermöglichen;
andernfalls gilt der Hund als
gefährlicher Hund. Im Übrigen gelten auch ..."

Recherchiere einfach im Netz nach solchen Aussagen in den Satzungen, Du wirst mindestens 10 solche Satzungen finden. Und die allermeisten Gemeinden und Städte veröffentlichen solche Satzungen nicht im Netz, warum auch immer!

Beispiele: Apolda, Birkenfelde, Vacha, Uder ... Es ist ein absolut neuer Trend, denn wir wissen alle: Die Gemeinden suchen verzweifelt nach Wegen, die leeren Kassen aufzufüllen, da kommt ihnen die (nun für rechtswidrig erkannte) Verbindung ThürGefHuVO - Tierschutz-Hundeverordnung sehr recht, operiert doch auf dieser Grundlage die Thüringer Regierung "hinter dem freundlich grinzenden Gesicht". Warum sollen hier die Gemeinden nicht zu Trittbrettfahrern werden?!

Hier eine weitere rechtswidrige Floskel in Thüringer Hundesteuersatzungen:

"(2) Gefährliche Hunde werden nach Maßgabe dieser Satzung gesondert besteuert. Gefährliche Hunde
sind Hunde im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl.
2001, Teil I Nr. 16 vom 20. April 2001) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-
Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden. In Zweifelsfällen haben die Steuerschuldner Feststellungen zum Nachweis der Rasse oder der
Kreuzung zu ermöglichen, andernfalls gilt der Hund als gefährlicher Hund. Im Übrigen gelten auch ..."

Beispiele: Straußfurt, Haßleben, Gangloffsömmern ...

Es sind immer wieder bis fast aufs Wort die gleichen Definitionen in diesen Satzungen zu finden. Man hat sich also gemeinschaftlich auf solches Verhalten geeinigt bzw. wurde als Gruppe (Gemeinde- und Städtebund Thüringen) über diesen miesen Thüringer Trick informiert, um ihn in den eigenen Steuersatzungen anzuwenden. Grund wie gesagt: Ein Kampfhund bringt durchschnittlich zehn mal so viel Kohle in die leeren Kassen!

Es bedarf keines weiteren Beweises, Birgit! Wirklich nich. Du mußt auch nicht irgendwelche Gemeinden in Schutz nehmen, sie haben willentlich und wissentlich mitgemacht, weil sie nur von diesem Motiv geleitet werden: Kohle!



Natürlich überstürzen wir hier nichts und jeder sollte tatsächlich auf die hoffentlich in Kürze erfolgende Verlautbarung (Stellungnahme) der Thüringer Regierung zu diesem grandiosen Skandal abwarten, bevor man handelt. Ich habe hier nur den Weg für die Betroffenen vorgezeichnet, was sie machen sollen. Das ist legitim und es ist notwendig, um diese Sache völlig zu handhaben in Thüringen. Je mehr Klagen, desto sicherer die Abschaffung dieses linken, miesen "Thüringer Tricks" mit dem § 11 TSchHuVO. Auch das ist logisch.

Rechtsstreits in Hülle und Fülle mit deftigen Kosten für den rechtswidrige Wege gegangenen Prozeßgegner erzeugen massig Druck auf diesen, so daß er zum Handeln und Einlenken gezwungen wird, im Sinne und zum Schutz der zu Unrecht behandelten und auch anderer, die irgendwann auch mal zu Opfern werden könnten.


Dann laß uns doch bitte schnellstens wissen, was die Thüringer Landesregierung und das Landesverwaltungsamt in dieser Sache zu sagen hat. Das Volk will wissen.

Wir danken auch Dir. Ich persönlich danke Dir!

Gerd :cool:
 
Ach Gerd,
halte bitte die erhöhte Hundesteuer und die Kosten für die Erlaubniserteilung zur Haltung eines gefährlichen Hundes trotzdem auseinander.
Und wenn ein Hundehalter "ohne Not" einen Wesentest machen ließ, der nicht von einer Behörde eingefordert werden konnte (wenn doch, hat entsprechende Behörde nicht konform mit den Verwaltungsvorschriften gehandelt, jedenfalls nicht, wenn die "Gefährlichkeit" nur an der Rasse festgemacht wurde) dann hat dieser Hundehalter sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" gehandelt. Ich vermute mal ganz stark, dass man das nicht in Rechnung stellen kann. Außerdem vermute ich nach Deiner diesbezüglichen Äußerung, dass wir irgendwie aneinander vorbei reden. Hier in der Stadt hat keiner einer einen Wesentest gemacht/machen müssen. Und selbst wenn er es denn getan hätte, es hätte nichts bedeutet!

Und ich bitte Dich ausdrücklich weiterhin den Ball flach zu halten bis wir mehr wissen!
Vielleicht kömmt ja von der Obrigkeit was Positives? Abwarten!, bitte!
Ist schon blöd, dass dieses brisante Thema nun ausgerechnet zum Jahreswechsel solchen Anschub erhalten hat. Lass doch die Damen und Herren da oben sich erstmal von ihrem Urlaub erholen:D
 
Original geschrieben von Birgit
Ach Gerd,
halte bitte die erhöhte Hundesteuer und die Kosten für die Erlaubniserteilung zur Haltung eines gefährlichen Hundes trotzdem auseinander.
Und wenn ein Hundehalter "ohne Not" einen Wesentest machen ließ, der nicht von einer Behörde eingefordert werden konnte (wenn doch, hat entsprechende Behörde nicht konform mit den Verwaltungsvorschriften gehandelt, jedenfalls nicht, wenn die "Gefährlichkeit" nur an der Rasse festgemacht wurde) dann hat dieser Hundehalter sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" gehandelt. Ich vermute mal ganz stark, dass man das nicht in Rechnung stellen kann. Außerdem vermute ich nach Deiner diesbezüglichen Äußerung, dass wir irgendwie aneinander vorbei reden. Hier in der Stadt hat keiner einer einen Wesentest gemacht/machen müssen. Und selbst wenn er es denn getan hätte, es hätte nichts bedeutet!

Und ich bitte Dich ausdrücklich weiterhin den Ball flach zu halten bis wir mehr wissen!
Vielleicht kömmt ja von der Obrigkeit was Positives? Abwarten!, bitte!
Ist schon blöd, dass dieses brisante Thema nun ausgerechnet zum Jahreswechsel solchen Anschub erhalten hat. Lass doch die Damen und Herren da oben sich erstmal von ihrem Urlaub erholen:D


Sicher halte ich Steuer und Erlaubniskosten auseinander, hatte auch nie behauptet, es nicht zu tun, oder etwas diesbezügliches angedeutet.

Fakt ist weiter: Die Behörden haben die Sache mit dem Wesenstest offenbar unterschiedlich gehandhabt, hier mal so da mal so. In Deiner Stadt mögt Ihr einheitlich jene Richtung gegangen sein, kann schon sein.

Warum unterschiedliche Handhabungen? Weil die Verordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift aus 2000, die bis vor kurzem noch Gültigkeit besaß, keine oder unklare Aussagen zum Thema Wesenstest machten.

Wenn also jemand daherkam und einem Thüringer OA sagte, er habe zu seinem Hund einen Wesenstest gemacht, der die Ungefährlichkeit belegte, dann hat die eine oder andere Behörde (eben das OA) gesagt: Ok, der Hund ist nicht mehr gefährlich, die Gefährlichkeit ist mit diesem Gutachten WIDERLEGT worden. Fertig! Der Halter und sein Hund waren aus dem Schneider, Erlaubnisse waren nicht mehr zu beantragen gewesen.

Schau, die Behörden konnten auch gar nicht anders, ansonsten wären sie in eine Rechtsstreitigkeit geraten, die sie nicht gewinnen können: Wenn ein anerkanntes Gutachten eine definitive Aussage trifft, dann ist der Beweis erbracht und die Behörde hat keine Grundlage mehr. Oder ist es nicht so?

Man macht das Gutachten, um der Behörde zu zeigen: freundchen, so geht das nicht. Hier ist der Beweis, ein unabhängiger Gutachter hat sich das angeschaut, gerichtsfest!

So, Birgit, und jetzt nehmen wir mal die neue VwV her, da steht:

"Werden der zuständigen Ordnungsbehörde Tatsachen bekannt, ... daß eine Person möglicherweise einen gefährlichen Hund hält, hat sie ..." u. a. wie folgt zu verfahren:

"Der Hundehalter hat die Begutachtung des Hundes auf dessen Gefährlichkeit zuzulassen."

Was sagt uns das? das sagt uns, überspitzt aber an sich zutreffend ausgedrückt:

"Ei, Sie haben da einen bittbull, ei, kommen Sie morgen zum Wesenstest, andernfalls ist übermorgen der Hund weg, weil Sie sich weigern und keine Erlaubnis für diese Bestie haben."

So ungefähr sind andere O-Behörden in Thüringen auch hin und wieder seit 2001/2 mit Leuten wie uns "Kampfschmuser-Enthusiasten" umgesprungen. Wieso? Weil der Behörde nicht klar gesagt wurde, wie zu verfahren sei. Jedenfalls schaut es hier und da so aus, wenn wir uns die hier bekannten Einzelfälle anschauen.

JETZT gibt es die klare Linie und die heißt: "Bittbull?! Ab zum WT oder Du bist hinter Gitter!"

Allerdings gibt es hier bereits einen von zig weiteren Widersprüchen in der neuen VwV: Die Unwiderlegbarkeit der Tiere wird festgeschrieben. Damit wird die Feststellung der Gefährlichkeit über den WT bei Verdacht ("Werden der zuständigen Ordnungsbehörde Tatsachen bekannt, ... daß eine Person möglicherweise einen gefährlichen Hund hält, hat sie ...") sinnlos und unanwendbar, denn wozu muß man einen unwiderleglich gefährlichen Hund auf die Gefährlichkeit hin überprüfen wie das aber die ThürGefhuVo vom 30. 9 . 2003 fordert??!

"§ 2 Verfahren: Bei aufgrund von Tatsachen begründeten Zweifeln über die gefährlichkeit kann die ... behörde [die Gefährlichkeit] feststellen. Dazu ist der Hund einem Wesenstest zu unterziehen."

(Vergl. VwV zu diesem Punkt, wie gerade zitiert: "Werden der zuständigen Ordnungsbehörde Tatsachen bekannt, ... daß eine Person möglicherweise einen gefährlichen Hund hält, hat sie ..." u. a. wie folgt zu verfahren: "Der Hundehalter hat die Begutachtung des Hundes auf dessen Gefährlichkeit zuzulassen.")

Hier sieht man mal wieder, was für echte Deppen in der Regierung bzw. dem Regierungs- und Verwaltungsapparat sitzen.

Sehr schön erkannt, Herr RA Weidemann:




Es ist ein eiziges Chaos, ein Widerspruch, ein völliger Blödsinn, die neuen Thüringer Bestimmungen in Bezug auf die stigmatisierten Hunderassen.

Was das für Klagen geben wird, ist noch gar nicht abzusehen...

Aber gut, Birgit, halten wir den Ball flach, obwohl hier ein Forum existiert, in dem man frei sprechen darf und sollte. Es muß ausgesprochen werden, die Dinge dürfen nicht verschwiegen werden. Und die Fakten sind ja bekannt.

Siehe auch hier zu den neuen Bestimmungen, das sind sie, die relevanten Seiten, offizielles von der Thüringer Regierung:




Ja, Birgit, auch wir hoffen darauf: "Vielleicht kömmt ja von der Obrigkeit was Positives"! Aber nur vielleicht!? :) :)

Schauen wir mal, aber nur bis übernächste Woche, wenn dann immer noch nichts passiert ist, wissen wir verläßlich: Die Regierung will es "aussitzen"!

Gerd
 
@Gerd:

Ich kann ja deinen Enthusiasmus verstehen; beim derzeigen Stand erscheint mir aber der wohltuend sachliche Ton im von dir angeführten Arbeitspapier von Hund und Halter eher angebracht.

Auf einige von dir angesprochene Punkte möchte ich etwas näher eingehen:

Bei der Entscheidung des OVG Thüringen handelt es sich nicht um eine Nichtigkeitserklärung der ThürGefHuVO, sondern um eine Einzelfallentscheidung aufgrund eines gegen einen Verwaltungsakt eingelegten Rechtsmittels. Sicher ist davon auszugehen, dass weitere Rechtsmittelverfahren in gleichgelagerten Fällen ebenso entschieden werden (mittlerweile auch im ersten Rechtszug). Möglicherweise wird die Entscheidung auch das Verwaltungshandeln beeinflussen. Ob und in welchem Umfang das der Fall sein wird, bleibt aber, wie Birgit schon zutreffend bemerkte, zunächst abzuwarten.

Aufgrund der Entscheidung des OVG jetzt gegen bestandskräftige Verwaltungsakte (Bescheide, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde) vorzugehen, halte ich für aussichtslos.

Ich schrieb bereits vor Monaten unter :

"Rechtlich unklare Regelung in Thüringen

Obwohl die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) vom 21. März 2000 keine Rasseliste enthält, gibt es eine Anweisung an die Gemeinden, die in § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001 genannten Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren als "gefährliche Hunde" einzustufen und somit der Erlaubnispflicht zu unterwerfen.

Diese Praxis steht auch im Widerspruch zu der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde vom 21.03.2000, in der es heißt:

"Das Verhalten eines Hundes wird wesentlich durch Erziehung und Erfahrungswerte des Hundes mit Tieren und Menschen geprägt. Deshalb und auf Grund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hat der Verordnungsgeber ausdrücklich auf die Nennung einzelner Hunderassen verzichtet."

Der Widerspruch zwischen geltendem Recht und Verwaltungshandeln ist bereits Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Beschluss des Verwaltungsgerichtes Weimar vom 18.06.2002). Soweit bekannt, ist dieses Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Hundehalter der vorgenannten Rassen sollten deshalb rechtlichen Rat suchen, wenn die zuständige Behörde sie mit einem Erlaubnisverfahren aufgrund der Rassezugehörigkeit ihres Hundes überzieht.

Zum von dir erhobenen Vorwurf der Nötigung erspare ich mir einen Kommnetar.

Auch sind aus der OVG-Entscheidung keine Auswirkungen auf die zitierten Hundesteuersatzungen abzuleiten. Die Rechtmäßigkeit solcher Formulierungen, die im übrigen auch in den alten Bundesländern verwendet werden, wurde schon mehrfach gerichtlich bestätigt.
 
Hallo Gerd,

die Urteile, die du nennst, habe ich seit einiger Zeit auf meiner Homepage (hundefuehrerschein.org) stehen.

Die Verurteilung einer Behörde wegen Nötigung ist leider sehr unwahrscheinlich, denn dazu müßte sowohl bewiesen werden können, dass die Rechtswidrigkeit bekannt war als auch dass das zu erreichende Ziel "verwerflich" sei. Dein Rechtsanwalt wird dir das auseinander klamüsieren können.

Dann kommt noch dazu, dass ein Staatsdiener (Staatsanwalt, Richter) kaum Interesse daran hat, einen anderen Staatsdiener (Ordnungsamt-Angestellte) zu verurteilen. Leider.

Denk an die skandalöse Handlungsweise des Amtes in Hamburg, das Ibrahim Külünk seine Hunde nicht wegnahmen und die Einhaltung des Maulkorbzwangs nicht überwachte. Natürlich sind alle Verfahren gegen die Beschuldigten im Amt eingestellt worden. So sieht die Rechtswirklichkeit aus. Gerechtigkeit ist natürlich etwas anderes.

Als Konsequenz kann man nur immer wieder betonen, dass gegen alle offensichtlich rechtswidrigen Bescheide rechtzeitig Rechtsmittel (Widerspruch, etc.) eingelegt werden muß.

Das Tierheim Olpe hat nun sämtliche Kosten für Maulkorbbefreiungen etc. gemäß der damaligen inzwischen nichtigen LHVO NRW zugesprochen bekommen. Wer sich nicht gewehrt hatte, schaut dumm in die Röhre. Merke: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Auch ich habe mit meinem Hund, der in Niedersachsen nie gelistet war, freiwillig einen WT (260€ plus Nebenkosten) gemacht und habe damit nun in NRW nach dem LHundG NRW Leinen- und Maulkorbbefreiung. Ich habe für den Befreiungssbescheid keine Gebühren zahlen müssen, anderenfalls hätte ich den Rechtsweg beschritten. Zu empfehlen ist eine Hudnehalter-Rechtsschutzversicherung.

Die Strafsteuer ist ganz klar von Genehmigungsverfahren getrennt zu betrachten. Aber die letzte Entscheidung des BVerfG ist gar nicht so aussichtslos, wie manche meinen. Vielmehr wird gesagt, dass es zum Stand des damaligen Verfahren (1988?) vorübergehend so hinzunehmen sei und später eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

Vor allem die diversen Doktorarbeiten über soKas, die zwischenzeitlich entstanden sind, geben neue (gute) Beweismittel her. Die Gegenseite kann sich nicht länger darauf berufen, dass keine Erkenntnisse vorlägen.
 
Hallo Gerd Müller!
Ich gebe Dir voll und ganz recht.
Vergleiche die Zitierten Aussagen Euere VwV mit der VwV-NRW, die sind im Detail gleich.
Ich persönlich, kann nur sagen, wir in NRW haben zwei Kostbare Jahre verschenkt, da wir zu lange abgewartet haben und nicht gleich in Klage bzw Rechtsanwälte eingeschaltet haben.
Da wir in NRW auch noch das Pech haben, keine Normen Kontrollklage einreichen zu können und somit über die kleinen Instanzen gehen müßen, dauert dieses zu allem Übel auch noch länger bis wir Klagetermine von den Verwaltungsgerichten bekommen.
Diese Mühlen laufen halt ebend etwas langsammer.
Was die erhöhte Hundesteuer betrifft, ja da hat Birgit nicht ganz unrecht. Aber das sind neue Themen, da die Gerichte sich noch an alte gesprochene Urteile orientieren.
Aber auch diese sind schon am zerbröckeln, außerdem, wenn eine HVO oder ein Landeshundegesetz per Gerichtsurteil gekippt ist, ist die Change sehr viel größer, auch die erhöhte Hundesteuer abzuwenden, da hier die Gleichbehandlung verletzt würde. Aber man muß dagegen Klagen.
Lieber Gerd, es war mir ein Vergnügen Dein Bericht zu lesen, es war ein Labsal für meine Seele. DANKE!!!!!

Freundschaftliche Grüße
Edgar Meinhard
 
Original geschrieben von Edgar Meinhard
Hallo Gerd Müller!
Ich gebe Dir voll und ganz recht.
Vergleiche die Zitierten Aussagen Euere VwV mit der VwV-NRW, die sind im Detail gleich.
Ich persönlich, kann nur sagen, wir in NRW haben zwei Kostbare Jahre verschenkt, da wir zu lange abgewartet haben und nicht gleich in Klage bzw Rechtsanwälte eingeschaltet haben.
Da wir in NRW auch noch das Pech haben, keine Normen Kontrollklage einreichen zu können und somit über die kleinen Instanzen gehen müßen, dauert dieses zu allem Übel auch noch länger bis wir Klagetermine von den Verwaltungsgerichten bekommen.
Diese Mühlen laufen halt ebend etwas langsammer.
Was die erhöhte Hundesteuer betrifft, ja da hat Birgit nicht ganz unrecht. Aber das sind neue Themen, da die Gerichte sich noch an alte gesprochene Urteile orientieren.
Aber auch diese sind schon am zerbröckeln, außerdem, wenn eine HVO oder ein Landeshundegesetz per Gerichtsurteil gekippt ist, ist die Change sehr viel größer, auch die erhöhte Hundesteuer abzuwenden, da hier die Gleichbehandlung verletzt würde. Aber man muß dagegen Klagen.
Lieber Gerd, es war mir ein Vergnügen Dein Bericht zu lesen, es war ein Labsal für meine Seele. DANKE!!!!!

Freundschaftliche Grüße
Edgar Meinhard



Danke, lieber Edgar, sehr nett!

Ja, liebe Leute, ich habe hier alle Meinungen bisher gelesen und ich sehe eigentlich nur eins, was wichtig wäre zu sagen:

Alles Palavern, alles Abwarten, alles Zerreden bringt nichts, überhaupt nichts! Es zeigt nur, daß solches nicht nur bei Politikern in der deutschen Republik so funktioniert, sondern solches sogar hier im Forum verbreitet ist. Aber jeder hat freilich das Recht darauf, zu palavern, abzuwarten, es zu zerreden, aber nichts geschehen zu lassen, keine Verantwortung zu übernehmen und nicht zu handeln. Jeder hat diese Wahl, er muß es nur mit seinem Gewissen vereinbaren können.

Die Fakten sind glasklar vorliegend und hier jedermann und -frau bekannt: Thüringens Regierung und Oberverwaltung hat seit 2001 bewußt die Öffentlichkeit getäuscht, indem es immer wieder betonte, daß in Thüringen keine Rassen als gefährlich gelten, insgeheim aber sehr wohl eine Rasseliste gemäß § 11 TSch-HuVO seit ca. Oktober 2001 geführt, nach der hunderte Halter in Erlaubnisverfahren hineingepreßt wurden, sie es über sich ergehen ließen, weil sie gar keine andere Wahl hatten, um nicht anzuecken.

Nur wenige haben den Betrug und das Unrecht erkannt, von diesen wenigen haben sich noch mal wenige dazu aufgemacht, den Mut zusammenzunehmen, und sind in Widerspruch gegangen und nun sind die ersten obersten und abschließenden Gerichtsentscheide gefällt wurden, durch DIESE Leute, die Mut hatten: das thüringer "Modell" ist rechtswidrig. Es ist ein Skandal, es ist ein einziger Widerspruch, ein Betrug. Fertig!

So ist die Lage, da kann man zerreden und abwarten und palavern wie man will, es ändert sich an dieser Situation nichts. Das wichtigste ist bekannt, um jetzt zu handeln.

Nur jetzt ist die Lage noch gefährlicher als 2001/2002, denn seit Ende 2003 gibt es offiziell eine Behördenvorschrift, in der offen ausgedrückt wird und dies im krassesten Widerspruch zum "Thüringer Alleingang: keine Rassenverfolgung mit uns!" steht, verbindlich für alle Ordnungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften (§ 143 StGB:(

"Bei den in § 11 Tierschutz-Hundeverordnung genannten vier Hunderassen sowie deren Kreuzungen ist die Gefährlichkeit i. S. d § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung gegeben, da diese ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen. ... Eine Widerlegbarkeit der Gefährlichkeitsvermutung der in § 11 Tierschutz-Hundeverordnung genannten vier Hunderassen ist nach dem Wortlaut NICHT möglich"!


Zufinden ist diese Verwaltungsvorschrift hier in eingescannter Form:



und hier als Online-Staatsanzeiger, allerdings nur kostenpflichtig (aber wer mitkämpfen will, der scheut die paar Groschen nicht, zumal es wohl auch ein Gratisexemplar gibt:(





--------------

Frage an alle im Forum:

Statt zu palavern, zerreden, abwarten und nichtstun, was tust DU ganz konkret in diesen Tagen und Stunden, damit die Thüringer Regierung so unter Druck gerät, daß sie dieses Unrecht eingestehen muß und es UNVERZÜGLICH wieder abschafft, sprich die bereits vom OVG Weimar abschließend bestätigte Rechtswidrigkeit des sonderbaren, gesonderten, alleingängerischen Thüringer Vorgehens erkennt und unverzüglich eine neue VwV herausgibt, um die Rechtswidrigkeit der alten aufzuheben?

Was tust Du?

Schreibst Du vielleicht aufklärende Protestbriefe oder dergleichen an alle oder die wichtigsten Parlamentarier im Thüringer Landtag, besonders die von der Opposition?

Hier die komlette Liste aller Abgeordneten mit Anschrift, Emailadressen, Telefon und Faxnummern?



Informierst Du vielleicht andere Stellen, die Einfluß auf die Thüringer Landesregierung nehmen können? Forderst Du diese dazu auf, Druck auf die Regierung zu machen?

Informierst Du Dir bekannte Hundehalter in Thüringen, die gelistete Hunde haben, über die neue Situation, die rechtliche sowieso?

Machst Du Eingaben bei den Ordnungsbehörden, wobei Du z. B. an dreißig Städte und Gemeinden schreibst und dort Deinen Unmut und Protest zum Ausdruck bringst, mit der Bitte, es an die Regierung weiterzuleiten, damit die dort wissen, was Sache ist und gezwungen werden, JETZT zu reagieren?

Hier die meisten Thüringer Städte und Gemeinden im Netz:



Dort findest Du Adressen, Telefonnummern, ... fast jeder Thür. Stadt und Gemeinde.

Wenn Du selbst betroffen bist, gehst Du zum Anwalt und läßt Dich beraten, was Du in Deinem Fall tun kannst und tun solltest?

Was tust Du ... jetzt, dieser Tage?

Stell Dir obige Fragen selbst und beantworte sie Dir selbst. Und schau, wie Du Dich darüber fühlst und was dieses Gefühl Dir rät.

...

Was auch immer, was tust Du?

Gerd :cool:
 
An die (wenigen) hier im Forum betroffenen HH aus Thüringen.
Meldet Euch mal zu Wort. Ich weiß jetzt nur von babsi, gelle babsi Du hast doch auch einen der betreffenden Hunde an der Leine oder täuscht mich da jetzt mein Alzheimer?
 
Hallo Gerd,

klener Hinweis am Rande:
Du brauchst nicht den komplette nWortlaut des Vorredners zu zitieren, insbesondere nicht, wenn dessen Posting ohnehin genau über deiner Antwort steht.

Du kannst auch einfach so antworten. Nur so als Hinweis, der die Lesbarkeit und die bersichtlichkeit verbessern helfen soll.
 
Ja Biggi, ich hab auch so einen teueren Hund an der Leine (also noch keine Alzheimer :D )

Bei mir war es so das ich von der Polizei angehalten wurde und diesen meine Halteerlaubnis sehen wollten, ich muß ja ehrlich zugeben das ich mich bis dato davor gedrückt hatte und Shyla beim Steueramt nur als Terriermischling gelaufen ist (als ich sie angemeldet hatte war das mit den Sokas noch kein Thema)
Jedenfalls hatte ich dann auch ganz fix Post vom Steueramt im Briefkasten wo ich freundlich (mit der Pistole auf der Brust) dazu aufgefordert wurde sofort und rückwirkend die Gefahrenhundsteuer (oder wie die heißt) zu entrichten :sauer:

So ganz Blick ich immer nicht durch, bei diesem amtsdeutsch, aber soweit wie ich mitbekommen habe ändert sich ja an der Steuer nix :rolleyes: Gegen den 'Führerschein' für Hunde(halter) hab ich kein Problem, im Gegenteil ich wäre dafür das jeder Hundehalter so einen Test machen sollte... sicher kostet der erstmal Geld, das tut mir aber nicht so weh wie die hohe Hundesteuer..


Da hätte ich gleich mal eine Frage an dich, Biggi.. Wie ist das eigentlich wenn jemand seine 128,-€ im Quartal nichtmehr bezahlen kann? wird dann der Hund eingezogen, oder wie läuft das dann :verwirrt:
 
Anhang:

Als ich meine und Shylas Prüfung abgelegt habe, erzählte mir der Prüfer das er sich mit seiner Komune (weiß jetzt nicht wo Gutmannshausen dazu zählt) geeinigt hat, das die Hundehalter die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben nur den normalen Steuersatz von 56,-€ im Jahr bezahlen brauchen. Warum kann das nicht überall so sein?

Nur wenige haben den Betrug und das Unrecht erkannt, von diesen wenigen haben sich noch mal wenige dazu aufgemacht, den Mut zusammenzunehmen, und sind in Widerspruch gegangen und nun sind die ersten obersten und abschließenden Gerichtsentscheide gefällt wurden, durch DIESE Leute, die Mut hatten:

Dass dieses Gesetz nicht wirklich was mit Gerechtigkeit zutun hat, weiß ja wohl jeder Hundehalter - zumindest die einen Soka haben. Nur sich nicht dagegen wehren zu können hat ja nun wirklich nichts mit Feigheit zutun. Bist du schonmal auf die Idee gekommen das vieleicht auch viele Leute einfach nicht das Geld und die Nerven haben sich ewig vor Gericht mit der Stadt oder dem Land rumzustreiten...
 
Original geschrieben von babsi
Ja Biggi, ich hab auch so einen teueren Hund an der Leine (also noch keine Alzheimer :D )

Bei mir war es so das ich von der Polizei angehalten wurde und diesen meine Halteerlaubnis sehen wollten, ich muß ja ehrlich zugeben das ich mich bis dato davor gedrückt hatte und Shyla beim Steueramt nur als Terriermischling gelaufen ist (als ich sie angemeldet hatte war das mit den Sokas noch kein Thema)
Jedenfalls hatte ich dann auch ganz fix Post vom Steueramt im Briefkasten wo ich freundlich (mit der Pistole auf der Brust) dazu aufgefordert wurde sofort und rückwirkend die Gefahrenhundsteuer (oder wie die heißt) zu entrichten :sauer:



Hallo "Babsi",

Berichte uns doch bitte einmal näheres zu diesem Vorfall.


WANN genau geschah dies, als du von den Polizisten angehalten wurdest?

Was genau haben die Beamten zu Dir gesagt? (Erinnere Dich einfach mal.)

Haben sie sich bei diesem Vorkommnis über die Hundesteuer mit Dir unterhalten? Was wurde genau gesagt?

Mit welchen Worten sind die Beamten wieder gegangen?



Erkläre doch mal bitte auch den Anwesenden im Forum:


Wann hast Du Deinen Hund als "gefährlich" registrieren lassen?

Warum hast Du das getan?

Mit welcher exakten Begründung wurdest Du von der Ordnungsbehörde damals abgespeißt, als es um die Halteerlaubnis Deines Hundes wegen seiner "unwiderlegbaren Gefährlichkeit", die in Thüringen wohl seit Oktober 2001 allen diesen Hunden unterstellt wird, ging?

Hast Du das alles freiwillig gemacht oder ggf. Widerspruch eingelegt?

Erzähl mal ein wenig! Das ist wirklich eine interessante Sache, wie hier mit Sicherheit viele Leser denken.

Keine Sorge, Du bist hier annonym und wirst es auch bleiben. Nenne einfach auch nicht die Gemeinde oder Stadt, in der Du lebst mit Deinem Hund. Dir kann überhaupt nichts nachgesagt werden. Außerdem. Du hast ja nichts verbrochen, wie sollte man Dir also ans Bein pinkeln können, selbst wenn ein Irrer Deine Identität um jeden Preis aufzufinden wünscht?!

Danke, Dein Beitrag zur Aufklärung der ungeheuerlichen Vorgänge in Thüringen, auch zu Deinem Wohl und das Deines Hundes, ist sehr willkommen und gebraucht! Danke!

Gerd
 
Wann das war kann ich im Moment nicht sagen, da auch in dem Ausweiß kein Ausstellungsdatum steht. Müßte ich zuhause mal gucken. Dürfte aber so zwei Jahre her sein..

Warum sollte ich Angst haben das mir jemand 'ans Bein pinkelt', Habe nix zu verbergen.
Ich versuch mal meine grauen Zellen ein bissl anzustrengen und das ganze wieder zusammen zu kriegen..
Als ich seine Frage nach meiner Erlaubnis verneinen mußte, fragte er mich ob sie denn überhaupt angemeldet sei, das habe ich bejaht. Darauf hin sagte er das er das an das Ordnungsamt melden muß und es automatisch auch an das Steueramt weiter geleitet wird. Und ich in kurzer Zeit Post bekommen würde.
Der Typ war eigentlich ganz nett, er sagte noch er würde mir noch ein Infoblatt in den Briefkasten stecken. Ein paar Tage später muß dann der Herr vom Ordnungsamt bei mir gewesen sein, denn als ich dann dort war hatte er ein Foto von meiner Wohnungstür in seiner Akte (hab ein 'Achtung Kampfschmuser' Schild mit Foto an der Tür). Hatte dann eine Karte bekommen mit der Aufforderung mich binnen xx Tagen dort zu melden.
Tja, und so nahm dann der bürokratische Weg seinen Lauf...
 
Original geschrieben von babsi


Wehe du Petzt :D

och, würd ich doch nie nicht tun :D :D

btw: haste den typ von eurem OA, der mich bei dir vor der Haustür angehauen hat, eigentlich mal wieder gesehen??

;) PJ
 
Nö, wurde bis jetzt nur einmal angehalten, seit dem ich diesen Wisch in der Tasche habe wollte ihn keiner mehr sehen :unsicher:
Warst aber auch zur richtigen Zeit am richtigen Ort :D
 
Original geschrieben von babsi
Nö, wurde bis jetzt nur einmal angehalten, seit dem ich diesen Wisch in der Tasche habe wollte ihn keiner mehr sehen :unsicher:
:D das ist doch immer so :D
Warst aber auch zur richtigen Zeit am richtigen Ort :D
jo, da fährste ewig, kämpfst dich durch das ganze kaff durch und der erste der dir übern weg rennt ist vom oa :rolleyes: hat ja sein müssen


:hallo: bis dann
 
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