Gerd Müller
Thüringens Regierung (Verordnungsgeber ThürGefHuVO) betreibt seit Mitte/Ende 2001 ...
... ein ganz linkes und in Deutschland einmaliges Spiel, dessen Geheimnis und vor allem Rechtswidrigkeit dieser Tage scheibchenweise oder auch in dicken Brocken der Bevölkerung ganz Deutschlands bekannt wird.
Sie hat eindeutig verloren mit ihrem verdeckten Rassenmist und Rassenwahn! Das Genick ist gebrochen, zum Wohle der Bürger dieses Landes. Ist auch gut so, denn wer Unrecht sät, wird Strafe ernten. Er muß, damit er in Zukunft solches nicht wieder tut, sprich die Bevölkerung oder Teile davon (Minderheiten) in Ruhe leben läßt.
Hier der neueste Stand in Thüringen, ermittelt durch rechtsanwaltliche Einschätzung:
Alle diskriminierten Hundehalter in Thüringen, die zu Unrecht vom Thüringer Staat (repräsentiert durch die Ordnungsbehörden) als "Halter von gefährlichen Hunden" behandelt werden bzw. wurden, nur weil der oder die Hunde als Hunde im Sinne des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesrichtlinie, steht im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz und dem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"), also nur aufgrund der Rassezugehörigkeit als behauptetermaßen "gefährliche Hunde" angesehen werden, und daher diese Halter u. a. hohe finanzielle Einbusen erlitten (Wesenstest, Halteerlaubnis, "Kampfsteuer" etc.), sollten sich bitte umgehend beim Verein Hund-und-Halter e. V. melden, um Kontakt mit den dort bemitgliedeten Anwälten zu bekommen (s. Dokument unter o. g. Link). Oder aber sie suchen sich in der eigenen Stadt einen Anwalt und erklären ihm/ihr anhand der hier wiederum aufgeführten Fakten die Lage, sofern sie klagen möchten, um das Geld, was ihnen zu Unrecht abgenommen wurde, wieder zu bekommen und die Erlaubnis "zum Halten eines gefährlichen Hundes" für null und nichtig da nicht notwendig erklären zu lassen, um damit auch den Hund vom Vorwurf der Schuld ("Du bist ein gefährlicher Hund, weil Du der Rasse xy angehörst!") freisprechen zu lassen.
Wer nicht zum Anwalt geht, wird auch nicht rehabilitiert werden können und sein Geld nicht wiedersehen. Die Behörde selbst wird von sich aus mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts diesbezügliches unternehmen, bedenkt das immer!
Oder ist Euer Hund etwa doch gefährlich, weil er dieser oder jener diskriminierten Rasse angehört? Denkt Ihr so über Eure Hunde, weil es der Staat so eingetrichtert hat? Wirklich??!!
Nein?!! Na also, dann los!
Der Thüringer Staat hat sich seit 2001 nach entgültigem Urteil der Verwaltungsgerichte Thüringen rechtswidrig verhalten, Ihr wurdet wegen Eurer Hunde rechtswidrig zur Kasse gebeten, die Erpressung einer Erlaubnisbeantragung wegen Eurem Hund war von Anfang an rechtswidrig.
Hier noch mal das alles entscheidende Urteil dazu, die Sache war zu entnehmen der Thüringer Tagespresse "Thüringer Allgemeine", die wohl größte Zeitung von Thüringen:
"Thüringen: Keine Gefährlichkeit aufgrund Rassezugehörigkeit!
Nicht als gefährlich abgestempelt
GRÄFENTONNA. Ihren American Staffordshire Terrier wollte Familie Glöckner in Gräfentonna von der Ordnungsbehörde nicht kampflos allein wegen seiner Rassenzugehörigkeit zum gefährlichen Kampfhund abstempeln lassen. Sie zog vor Gericht und gewann.
Hank ist bekannt in ganz Gräfentonna. Ist er doch für hiesige Breiten ein außergewöhnlicher Hund, ein American Staffordshire Terrier. Diese große Hunderasse wurde vor gut 200 Jahren in den USA als Helfer für die Cowboys - als Bullenbeißer mit kräftigem Kiefer - gezüchtet. Dieses genetische Erbe sollte für den Hund der Familie Glöckner zum Nachteil werden. Die Gemeinde befand, dass es sich um einen Hund mit starkem Aggressionspotenzial handelt, der für den Menschen gefährlich werden kann. Nach den schlimmen Vorfällen mit so genannten Kampfhunden in ganz Deutschland, wobei Menschen zu Schaden gekommen sind, sogar getötet wurden, haben die Ordnungsämter der Kommunen eine gesetzliche Handhabe bekommen, die Gefahr, die von Hunden ausgeht, abzuwehren.
In Thüringen wurde im Frühjahr 2000 die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erlassen. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) "Fahner Höhe", zu der die Gemeinde Tonna mit ihrem Ortsteil Gräfentonna gehört, meinte nun gegen Hank, den vermeintlichen Kampfhund, vorgehen zu müssen. Zwar war der Hund, der seit 1996 auf dem Grundstück der Familie Glöckner lebt, noch niemals aufgefallen, hatte praktisch keiner Fliege je etwas zu Leide getan, trotzdem fuhr eines Tages der VG-Chef mit dem Kontaktbereichsbeamten im Streifenwagen bei Glöckners vor. "Stellen Sie sich unseren Schreck vor und was das für ein Aufsehen im ganzen Dorf machte", erinnert sich Susanne Glöckner. Der "Kampfhund" soll bei dieser Gelegenheit dem Verwaltungschef zutraulich den Kopf auf den Schoß gelegt haben...
Aber: Glöckners wurden "nach mehreren vergeblichen Anschreiben" mit einem amtlichen Bescheid vom 24. Mai 2002 aufgefordert, für den Hund bis zum 5. Juni 2002 eine Erlaubnis zu beantragen - falls sie dem nicht nachkommen sollten, wurde ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Zur Begründung wurde angeführt, es handele sich bei dieser Rasse um eine gefährliche.
Als Beweis für die Gefährlichkeit Hanks wurden auch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und § 11 des Tierschutzgesetzes angeführt; dort sei u.a. geschrieben, dass bei dieser Rasse von einem höheren Aggressionspotenzial als bei anderen Hunderassen auszugehen sei. "Ich wollte das meinem lammfrommen Hund, der damals schon neun Jahre alt und damit ein ´gesetzter Herr´ war, nicht antun: umstrittener Wesenstest, Beißkorbzwang. Der hätte die Welt nicht mehr verstanden", begründet Susanne Glöckner ihren Widerstand.
Der Zufall wollte es nun, dass "Frauchen" in der Rechtsanwaltskanzlei Straube & Thiel in Gotha tätig ist und damit die geeigneten Fachleute an der Hand hat. Glöckners legten gegen den Bescheid der VG beim Verwaltungsgericht Weimar Widerspruch ein u.a. mit dem Antrag, die sofortige Vollziehung auszusetzen.
Das Gericht gab dem statt (TA berichtete Bescheid rechtswidrig. Aus seiner Rassenzugehörigkeit kann nicht auf die Gefährlichkeit des Hundes geschlossen werden. Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist auf die konkrete Gefährlichkeit des einzelnen Hundes unabhängig von der Rassenzugehörigkeit abgestellt. Paragrafen aus der Tierschutz-Hundeverordnung und dem Tierschutzesgesetz als Argumente gegen Hank ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten: Das eine Gesetz ist auf die Gefahrenabwehr, das andere auf den Tierschutz abgestellt, d.h. zur Verhinderung der gezielten Zucht und Ausbildung aggressiver Beißer erlassen worden. Die Durchsetzung des Tierschutzgesetz liegt zudem nicht in der Kompetenz der Gemeinden.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 18. Juni 2002 legte die VG "Fahner Höhe" Beschwerde ein und beantragte, ihn aufzuheben. Glöckners wiederum beantragten, diese Beschwerde zurückzuweisen. Unweigerlich landete der Kampf um den Kampfhund vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht.
Doch das kam am 27. November 2003 zu keinem anderen Urteil: Die Beschwerde gegen den Beschluss der ersten Instanz ist unbegründet. Sie wird zurückgewiesen. Die VG muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Gut 500 Euro wird dieser Bumerang wohl kosten, hat Rechtsanwalt Mathias Thiel mal kurz überschlagen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in diesem Präzendenzfall ist unanfechtbar. Rita ROSSMANN (Aktenzeichen 3 EO 427/02, 3. Senat Thüringer Oberverwaltungsgericht)
19.12.2003"
.....
Es gibt keine "Kampfhundrassen" oder "gefährlichen Hunderassen", es gibt in Thürinigen keine Rasseliste (siehe die geltende Thüringer Gefahren-Hundeverordnung, kurz: ThürGefHuVO), es gab bisher nur einen schmutzigen, linken Trick vom Thüringer Innenministerium unter Trautvetter (der mit den Überwachungsstaattendenzen), der in einem Musterprozeß zugunsten unserer diskriminierten Hunde entschieden wurde. Sie wurden vollständig freigesprochen.
Nur müßt Ihr jetzt Euren eigenen Fall vor Gericht klären lassen, um Eure Kohle wiederzubekommen, um Eure Hunde rehabilitieren zu lassen und das ganze Zwangserlaubnisverfahren gegen Euch und Eure Hunde für rechtswidrig und nichtig erklären zu lassen.
Ein Präzendenzfall ist genau das, was auch Euch bisher gefehlt hat, jetzt ist er da und nun könnt Ihr in Eurem eigenen Fall das Recht wiederherstellen lassen. Ihr müßt nur klagen, denn freiwillig wird Euch dieser Staat wohl nichts zurückgeben, was ihm nicht gehört, sondern denen, denen es in rechtswidriger Weise genommen wurde.
Recht entsteht nur dort, wo ein Mensch sagt und tut: Recht, entsteh jetzt!
Gerd
... ein ganz linkes und in Deutschland einmaliges Spiel, dessen Geheimnis und vor allem Rechtswidrigkeit dieser Tage scheibchenweise oder auch in dicken Brocken der Bevölkerung ganz Deutschlands bekannt wird.
Sie hat eindeutig verloren mit ihrem verdeckten Rassenmist und Rassenwahn! Das Genick ist gebrochen, zum Wohle der Bürger dieses Landes. Ist auch gut so, denn wer Unrecht sät, wird Strafe ernten. Er muß, damit er in Zukunft solches nicht wieder tut, sprich die Bevölkerung oder Teile davon (Minderheiten) in Ruhe leben läßt.
Hier der neueste Stand in Thüringen, ermittelt durch rechtsanwaltliche Einschätzung:
Alle diskriminierten Hundehalter in Thüringen, die zu Unrecht vom Thüringer Staat (repräsentiert durch die Ordnungsbehörden) als "Halter von gefährlichen Hunden" behandelt werden bzw. wurden, nur weil der oder die Hunde als Hunde im Sinne des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesrichtlinie, steht im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz und dem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"), also nur aufgrund der Rassezugehörigkeit als behauptetermaßen "gefährliche Hunde" angesehen werden, und daher diese Halter u. a. hohe finanzielle Einbusen erlitten (Wesenstest, Halteerlaubnis, "Kampfsteuer" etc.), sollten sich bitte umgehend beim Verein Hund-und-Halter e. V. melden, um Kontakt mit den dort bemitgliedeten Anwälten zu bekommen (s. Dokument unter o. g. Link). Oder aber sie suchen sich in der eigenen Stadt einen Anwalt und erklären ihm/ihr anhand der hier wiederum aufgeführten Fakten die Lage, sofern sie klagen möchten, um das Geld, was ihnen zu Unrecht abgenommen wurde, wieder zu bekommen und die Erlaubnis "zum Halten eines gefährlichen Hundes" für null und nichtig da nicht notwendig erklären zu lassen, um damit auch den Hund vom Vorwurf der Schuld ("Du bist ein gefährlicher Hund, weil Du der Rasse xy angehörst!") freisprechen zu lassen.
Wer nicht zum Anwalt geht, wird auch nicht rehabilitiert werden können und sein Geld nicht wiedersehen. Die Behörde selbst wird von sich aus mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts diesbezügliches unternehmen, bedenkt das immer!
Oder ist Euer Hund etwa doch gefährlich, weil er dieser oder jener diskriminierten Rasse angehört? Denkt Ihr so über Eure Hunde, weil es der Staat so eingetrichtert hat? Wirklich??!!
Nein?!! Na also, dann los!
Der Thüringer Staat hat sich seit 2001 nach entgültigem Urteil der Verwaltungsgerichte Thüringen rechtswidrig verhalten, Ihr wurdet wegen Eurer Hunde rechtswidrig zur Kasse gebeten, die Erpressung einer Erlaubnisbeantragung wegen Eurem Hund war von Anfang an rechtswidrig.
Hier noch mal das alles entscheidende Urteil dazu, die Sache war zu entnehmen der Thüringer Tagespresse "Thüringer Allgemeine", die wohl größte Zeitung von Thüringen:
"Thüringen: Keine Gefährlichkeit aufgrund Rassezugehörigkeit!
Nicht als gefährlich abgestempelt
GRÄFENTONNA. Ihren American Staffordshire Terrier wollte Familie Glöckner in Gräfentonna von der Ordnungsbehörde nicht kampflos allein wegen seiner Rassenzugehörigkeit zum gefährlichen Kampfhund abstempeln lassen. Sie zog vor Gericht und gewann.
Hank ist bekannt in ganz Gräfentonna. Ist er doch für hiesige Breiten ein außergewöhnlicher Hund, ein American Staffordshire Terrier. Diese große Hunderasse wurde vor gut 200 Jahren in den USA als Helfer für die Cowboys - als Bullenbeißer mit kräftigem Kiefer - gezüchtet. Dieses genetische Erbe sollte für den Hund der Familie Glöckner zum Nachteil werden. Die Gemeinde befand, dass es sich um einen Hund mit starkem Aggressionspotenzial handelt, der für den Menschen gefährlich werden kann. Nach den schlimmen Vorfällen mit so genannten Kampfhunden in ganz Deutschland, wobei Menschen zu Schaden gekommen sind, sogar getötet wurden, haben die Ordnungsämter der Kommunen eine gesetzliche Handhabe bekommen, die Gefahr, die von Hunden ausgeht, abzuwehren.
In Thüringen wurde im Frühjahr 2000 die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erlassen. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) "Fahner Höhe", zu der die Gemeinde Tonna mit ihrem Ortsteil Gräfentonna gehört, meinte nun gegen Hank, den vermeintlichen Kampfhund, vorgehen zu müssen. Zwar war der Hund, der seit 1996 auf dem Grundstück der Familie Glöckner lebt, noch niemals aufgefallen, hatte praktisch keiner Fliege je etwas zu Leide getan, trotzdem fuhr eines Tages der VG-Chef mit dem Kontaktbereichsbeamten im Streifenwagen bei Glöckners vor. "Stellen Sie sich unseren Schreck vor und was das für ein Aufsehen im ganzen Dorf machte", erinnert sich Susanne Glöckner. Der "Kampfhund" soll bei dieser Gelegenheit dem Verwaltungschef zutraulich den Kopf auf den Schoß gelegt haben...
Aber: Glöckners wurden "nach mehreren vergeblichen Anschreiben" mit einem amtlichen Bescheid vom 24. Mai 2002 aufgefordert, für den Hund bis zum 5. Juni 2002 eine Erlaubnis zu beantragen - falls sie dem nicht nachkommen sollten, wurde ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Zur Begründung wurde angeführt, es handele sich bei dieser Rasse um eine gefährliche.
Als Beweis für die Gefährlichkeit Hanks wurden auch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und § 11 des Tierschutzgesetzes angeführt; dort sei u.a. geschrieben, dass bei dieser Rasse von einem höheren Aggressionspotenzial als bei anderen Hunderassen auszugehen sei. "Ich wollte das meinem lammfrommen Hund, der damals schon neun Jahre alt und damit ein ´gesetzter Herr´ war, nicht antun: umstrittener Wesenstest, Beißkorbzwang. Der hätte die Welt nicht mehr verstanden", begründet Susanne Glöckner ihren Widerstand.
Der Zufall wollte es nun, dass "Frauchen" in der Rechtsanwaltskanzlei Straube & Thiel in Gotha tätig ist und damit die geeigneten Fachleute an der Hand hat. Glöckners legten gegen den Bescheid der VG beim Verwaltungsgericht Weimar Widerspruch ein u.a. mit dem Antrag, die sofortige Vollziehung auszusetzen.
Das Gericht gab dem statt (TA berichtete Bescheid rechtswidrig. Aus seiner Rassenzugehörigkeit kann nicht auf die Gefährlichkeit des Hundes geschlossen werden. Die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung ist auf die konkrete Gefährlichkeit des einzelnen Hundes unabhängig von der Rassenzugehörigkeit abgestellt. Paragrafen aus der Tierschutz-Hundeverordnung und dem Tierschutzesgesetz als Argumente gegen Hank ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten: Das eine Gesetz ist auf die Gefahrenabwehr, das andere auf den Tierschutz abgestellt, d.h. zur Verhinderung der gezielten Zucht und Ausbildung aggressiver Beißer erlassen worden. Die Durchsetzung des Tierschutzgesetz liegt zudem nicht in der Kompetenz der Gemeinden.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 18. Juni 2002 legte die VG "Fahner Höhe" Beschwerde ein und beantragte, ihn aufzuheben. Glöckners wiederum beantragten, diese Beschwerde zurückzuweisen. Unweigerlich landete der Kampf um den Kampfhund vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht.
Doch das kam am 27. November 2003 zu keinem anderen Urteil: Die Beschwerde gegen den Beschluss der ersten Instanz ist unbegründet. Sie wird zurückgewiesen. Die VG muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Gut 500 Euro wird dieser Bumerang wohl kosten, hat Rechtsanwalt Mathias Thiel mal kurz überschlagen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in diesem Präzendenzfall ist unanfechtbar. Rita ROSSMANN (Aktenzeichen 3 EO 427/02, 3. Senat Thüringer Oberverwaltungsgericht)
19.12.2003"
.....
Es gibt keine "Kampfhundrassen" oder "gefährlichen Hunderassen", es gibt in Thürinigen keine Rasseliste (siehe die geltende Thüringer Gefahren-Hundeverordnung, kurz: ThürGefHuVO), es gab bisher nur einen schmutzigen, linken Trick vom Thüringer Innenministerium unter Trautvetter (der mit den Überwachungsstaattendenzen), der in einem Musterprozeß zugunsten unserer diskriminierten Hunde entschieden wurde. Sie wurden vollständig freigesprochen.
Nur müßt Ihr jetzt Euren eigenen Fall vor Gericht klären lassen, um Eure Kohle wiederzubekommen, um Eure Hunde rehabilitieren zu lassen und das ganze Zwangserlaubnisverfahren gegen Euch und Eure Hunde für rechtswidrig und nichtig erklären zu lassen.
Ein Präzendenzfall ist genau das, was auch Euch bisher gefehlt hat, jetzt ist er da und nun könnt Ihr in Eurem eigenen Fall das Recht wiederherstellen lassen. Ihr müßt nur klagen, denn freiwillig wird Euch dieser Staat wohl nichts zurückgeben, was ihm nicht gehört, sondern denen, denen es in rechtswidriger Weise genommen wurde.
Recht entsteht nur dort, wo ein Mensch sagt und tut: Recht, entsteh jetzt!
Gerd