Test nicht bestanden

Pete23021972 schrieb:
also enrico, korrigiere mich bitte, wenn ich etwas falsch verstanden habe.

ihr habt einen hund, welcher in bw als gefährlicher hund gilt, von einem befreundeten paar direkt übernommen, oder?


pete
@pete
Wir haben sie von einem sehr guten Bekannten übernommen weil er beruflich versetzt wurde und umziehen musste. Und die Hündin nicht mitnehmen konnte.
Es war uns ehrlich gesagt egal als was Lulu in BW gilt. Wir wollten ihr einfach ein neues
gutes zuhause geben und da wir sie ja schon kannten und sie öfters länger bei uns war, ( Urlaub, beruflich weg) sahen wir kein problem darin. Wir wusten was auf uns zukommt in sachen auflagen, Steuer etc...also ganz blauäugig sind wir die sache nicht angegangen.
 
  • 26. April 2024
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Hi Enrico ... hast du hier schon mal geguckt?
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Elvis XP schrieb:
Hallo Enrico,

bitte wende Dich UMGEHEND an eine der von mir benannten Kanzleien (...insofern Du es nicht ohnehin vielleicht schon getan hast? ;) ).
Die dort tätigen Anwälte sind seit 2000 mit sämtlichen Landes- und Bundes-HVOs und Hundegesetzen in Deutschland absolut vertraut und gerade in Situationen wie von Dir geschildert sehr erfahren und erfolgreich! :zufrieden:

Schneller als mit ihrer Hilfe wirst Du Euren Hund nicht wieder bekommen!

Gruß
Elvis

genau das rate ich dir auch und wende dich zusaätzlich an die Nummer die ich dir per PN schicke.

ich war am 18. Mai in ähnlicher Situation, als das OA meinen 5 Monate alten ! Miniature Bullterrier (der nirgends gelistet ist) ohne Vorfall und Grund versuchte zu beschlagnahmen, mir wurde geholfen und Momo liegt und lag die ganze zeit friedlich neben mir.
 
ok, das macht die vorgehensweise der behörde zwar nicht sympathischer aber verständlicher.

euer landeshundegesetz verlangt eine erlaubnis zur haltug eines gefährlichen hundes. eine erlaubnis ist vor anschaffung zu beantragen und muss bei anschaffung vorliegen. sie kann im falle eines gefährlichen hundes nur bei vorlage eines besonderen öffentlichen interesses erteilt werden. dieses liegt regelmäßig nur vor, wenn der hund aus einem tierheim übernommen wird. andere gründe sind nicht gegeben.

ihr habt einen hund privat übernommen und ohne erlaubnis gehalten. das alleine würde schon eine sicherstellung rechtfertigen.
die behörde hat nunmehr offensichtlich versucht, den hund bei euch zu belassen und den ausgang des tests abgewartet. dieser ist offensichtlich ganz schön in die hose gegangen. nunmehr musste die behörde handeln und den hund sicherstellen. dies dient der "gefahrenabwehr".

insgesamt ist festzustellen, dass hier so ziemlich alles schief gelaufen ist, was schief laufen konnte. die verantwortung dafür, so ungerecht das nun auch klingen mag, tragen jedoch die ehemaligen hundehalter und ihr, also deine frau und du. was hätte die behörde tun sollen? euch den hund, für dessen haltung ihr keine genehmigung hattet und der sich alls bissig erwies dennoch belassen?

ab jetzt heißt es nur noch alles daran zu tun, den hund nunmehr auf legale weise zu bekommen. im tierheim vorstellig werden, interesse an einer vermittlung bekunden und fragen was die wünschen.

liegen die restlichen voraussetzungen vor? eigenes haus oder erlaubnis des vermieters, keine einschlägigen vorstrafen, finazielle möglichkeiten insbesondere einer haftpflichversicherung? wenn ja, könnte das ganze noch recht glimpflich abgehen. den gefährliche hunde werden auch bei euch nicht vermittelt wie warem semmeln.

ich wünsche euch alles gute. bevor ihr zu einem anwalt geht, solltet ihr die erfroderlichen auskünfte des tierheimes einholen.


viel glück, pete
 
Dem kann ich nichts mehr hinzufügen, das waren von Anfang an meine Bedenken.
 
@Pete
Also wir beide sind weder vorbestraft,noch sonst wie krimminel in erscheinung getreten.
Haben genug finanziele mittel und auch Erfahrung mit Hunden.
Wir haben die Hündin übernommen und sie gemeldet. Wo bitte ist hier das problem???
Eine Hündin die 4,5 Jahre unauffällig lebte. Sie wurde gemeldet, ein Amtstierartzt aufgesucht, 648 € Steuern bezahlt, Maulkorb und Leinen pflicht eingehalten .
Sorry aber das was du schreibst ist einfach nur i pünktchen reiterei.Wir haben sie ja nicht illegal gehalten. :sauer:
 
@enrico
du kannst mir jetzt ruhig böse sein, aber doch, ihr habt sie illegal gehalten. natürlich ist das "i pünktchen reiterei". da liegt ja das problem. nicht ich reite darauf rum, sondern die behörde hat das getan und sie hat das recht dazu. die anmeldung und auch die hundesteuer haben mit der ordnungsrechtlichen erlaubnis zur haltung eines gefährlichen hundes nichts zu tun. was die anderen voraussetzungen betrifft, so habe ich dir weder etwas unterstellt, noch behaupten wollen. hierbei handelt es sich nur um die grundvoraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, um einen gefährlichen hund zu halten. wie gesagt, schimpf ruhig mit mir.

pete
 
Ich habe die ganze Zeit nur still mitgelesen, muss Pete jetzt aber mal recht geben. Auch bei mir in Hessen gelten ähnliche Auflagen, wie bei dir, enrico.
Du benötigst eine Haltergenehmigung, diese stellt dir die Behörde (OA) aus, diese wird aber eigentlich nur ausgestellt, wenn der Hund vom TH oder Tierschutz kommt.
Da das Handeln (auch schenken) verboten ist.
In Ausnahmefällen könnte dir eine Haltergenehmigung erteilt werden, aber das ist langes hin und her. Wäre besser gewesen, deine Bekannten hätten den Hund ins TH gegeben und du hättest ihn dort rausgeholt! Ich weiß das ist schwachsinn, aber so sind leider die Gesetzte!

Liebe Grüße Nadine
 
Nadine_1986 schrieb:
Du benötigst eine Haltergenehmigung, diese stellt dir die Behörde (OA) aus, diese wird aber eigentlich nur ausgestellt, wenn der Hund vom TH oder Tierschutz kommt.
Da das Handeln (auch schenken) verboten ist.

Das gilt nur für Hunde ohne WT (also im Prinzip Hunde unter 15 Monaten). Ist der Hund getestet so ist die Abgabe von Privat ebenso wie das Handeln erlaubt (bitte in der VO nachlesen, bevor Du diese Behauptungen aufstellst).

In Ausnahmefällen könnte dir eine Haltergenehmigung erteilt werden, aber das ist langes hin und her.

Selbstverständlich ist das OA verpflichtet eine vorläufige Haltergenehmigung auszustellen, bevor man einen getesteten Hund von Privat übernimmt. BEVOR! Nur geht es hier nicht um Hessen sondern um Baden Württemberg.
 
Beckersmom schrieb:
Selbstverständlich ist das OA verpflichtet eine vorläufige Haltergenehmigung auszustellen, bevor man einen getesteten Hund von Privat übernimmt. BEVOR! Nur geht es hier nicht um Hessen sondern um Baden Württemberg.

Und wie ist das in BaWü? Laufen da alle getesteten Hunde unter "nicht gefährlich" und dürfen von Privat an Privat weitergegeben werden?

In diesem Fall WAR der Hund ja aber nicht getetstet...

Mann, da blickt doch kein Schwein mehr durch!
 
Enrico schrieb:
@Pete
Also wir beide sind weder vorbestraft,noch sonst wie krimminel in erscheinung getreten.
Haben genug finanziele mittel und auch Erfahrung mit Hunden.
Wir haben die Hündin übernommen und sie gemeldet. Wo bitte ist hier das problem???
Eine Hündin die 4,5 Jahre unauffällig lebte. Sie wurde gemeldet, ein Amtstierartzt aufgesucht, 648 € Steuern bezahlt, Maulkorb und Leinen pflicht eingehalten .
Sorry aber das was du schreibst ist einfach nur i pünktchen reiterei.Wir haben sie ja nicht illegal gehalten. :sauer:

Enrico,

was pete schreibt ist nicht pünktchenreiterei sonder das sind nunmal die Tatsachen von den Behörden her gesehen, die mussten so handeln!!

So schwer es für euch auch ist, sie ist durch den Test gefallen und da muss das OA handeln, so sind nun mal die Verordnungen, und das OA ist an diese Verordnungen gebunden. Ob diese Verordnungen Sinn machen ist eine ganz andere Frage.

Pete hat die Sache auf den Punkt gebracht, das müsst ihr einfach aktzeptieren und nun müsst ihr kühlen Kopf bewahren und die Rechtsmittel ausschöpfen.
 
Mag sein das Enrico einen Fehler gemacht hat. Aber ich denke das es jetzt wichtiger ist ihm mit Rat und Tat weiter zur Seite zu stehen, als ihm seine Fehler vorzuhalten.
Keiner von uns möchte in so eine Situation kommen.:heul:
Abgesehen davon finde ich das Verhalten der dortigen Prüfer und der Polizei einfach furchtbar:sauer:
Etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre in dem geschilderten Fall angebrachter gewesen als diese " Hackebeilmethoden ":sauer: :heul:
 
Hallo,

ich denke, es ist ziemlich problematisch, daß in BaWü der Wesenstest nur 1 x gemacht werden darf. (Es sei denn, man könnte den Prüfern grobes Fehlverhalten nachweisen).

Zum Verhalten von Prüfer und Polizei etwas zu sagen, finde ich ziemlich schwierig, da nicht dabeigewesen.

Die Hauptfrage ist doch jetzt: Kann Enrico trotz des verhauenen Tests die Hündin wieder (diesmal hochoffiziell) aus dem TH holen? Dann hätte sie zwar (wegen des verhauenen Tests) Leinen- und Maulkorbzwang, aber das wäre doch immer noch besser als Daueraufenthalt im TH.

Wie sieht es aus mit der Haltergenehmigung aus "berechtigtem Interesse" in diesem Fall?
 
legolas schrieb:
Enrico,

was pete schreibt ist nicht pünktchenreiterei sonder das sind nunmal die Tatsachen von den Behörden her gesehen, die mussten so handeln!!

So schwer es für euch auch ist, sie ist durch den Test gefallen und da muss das OA handeln, so sind nun mal die Verordnungen, und das OA ist an diese Verordnungen gebunden. Ob diese Verordnungen Sinn machen ist eine ganz andere Frage.

Pete hat die Sache auf den Punkt gebracht, das müsst ihr einfach aktzeptieren und nun müsst ihr kühlen Kopf bewahren und die Rechtsmittel ausschöpfen.

DAS ist leider wahr,

Tatsache und erstes Ziel unser aller, die wir hoffentlich nie in solch eine Situation geraten,

- sollte aber sein zusammen zu halten und zu helfen, damit der Hund wieder nach Hause kann. Es sitzen viel zu viel unserer Mäuse im TH :(
 
Enrico ich verstehe deine dich sehr gut. Uns ist es genau gleich ergangen, auch wir wurden total verarscht an unserem Test! Nun gut wir sind aus der Schweiz, wollten aber ein Vorbild sein und mit unserem Wuffi den Test gleich machen, damit er wieder springen und toben kann. Auch wir sind Naiv an den Test, und sind durchgefallen, nein, sie haben sogar den Test abgebrochen, mit der aussage er sei zu verspielt. Wir waren wütend und haben auch um unseren Hund gekämpft, damit wir zumindest den Test beenden können, doch als antwort von dem zuständigen Tierarzt war nur wir sollen froh sein das dies nicht der grosse Test ist, ansonsten würden sie sofort uns weg nehmen, danach sind wir (zum glück) mit Hund wieder nach Hause und haben alles in bewegung gesetzt was uns in der macht stand....

Sicher habt ihr anscheinend, nicht korrekt gehandelt was das übernehmen des Hundes angeht, aber dies ist hier ja nicht das Thema, oder? Es geht darum dass ihr verarscht worden seit am WT, sie haben euch extra lange warten lassen, und extra musstest du den Hund führen und nicht deine Frau, denn den Prüfern ist es noch so recht, dass man durchfällt. Ich würde auf diese Punkte beharren, dass dies nicht korrekt ablief...

Viel Glück
 
Hovi schrieb:
Hallo,

ich denke, es ist ziemlich problematisch, daß in BaWü der Wesenstest nur 1 x gemacht werden darf. (Es sei denn, man könnte den Prüfern grobes Fehlverhalten nachweisen).

Zum Verhalten von Prüfer und Polizei etwas zu sagen, finde ich ziemlich schwierig, da nicht dabeigewesen.

Die Hauptfrage ist doch jetzt: Kann Enrico trotz des verhauenen Tests die Hündin wieder (diesmal hochoffiziell) aus dem TH holen? Dann hätte sie zwar (wegen des verhauenen Tests) Leinen- und Maulkorbzwang, aber das wäre doch immer noch besser als Daueraufenthalt im TH.

Wie sieht es aus mit der Haltergenehmigung aus "berechtigtem Interesse" in diesem Fall?

Hovi, hier zu deinen Fragen die Antworten:

Alle Listenhunde mit bestandenem Wesenstest, dürfen in BaWü verkauft, gezüchtet oder verschenkt werden.

Listenhunde ohne Wesenstest gelten als "Gefährliche Hunde" und man darf sie nur mit berechtigtem Interesse halten, und wie willst du ein berechtigtes Interesse vorweisen ? Also geht nicht.

Listenhunde ohne Wesenstest oder mit durchgefallenem Wesenstest werden von den Tierheimen die ich kenne nicht vermittelt, was geht wäre ein Tierheimaustausch.

Aslo die Möglichkeit das Enrico quasi über die kalte Küche wieder zu seinem Hund kommt kannst du glatt vergessen.

Das einzigste was jetzt hilft ist ein guter Rechtsanwalt.
 
legolas schrieb:
Listenhunde ohne Wesenstest oder mit durchgefallenem Wesenstest werden von den Tierheimen die ich kenne nicht vermittelt, was geht wäre ein Tierheimaustausch..

Jep, da es "unmöglich" ist, diesen Hund angemeldet zu bekommen, berechtigtes Interesse für einen "gefährlichen" Hund, vergiss es mal...

legolas schrieb:
...Das einzigste was jetzt hilft ist ein guter Rechtsanwalt.

Jep, und der muss wirklich gut sein!

Bei uns im LK wäre der Hund sofort eingezogen worden ohne Test!
 
Mann, mann, mann, es ist müßig darüber zu Diskutieren, aber versuchen wir es nocheinmal:
1.) Der Hund ist erst "eingeführt" und dann angemeldet worden, ohne dass bei den Behörden ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden konnte/ wurde.
2.) Da aus Niedersachsen kommend mit Sicherheit ohne Wesenstest.
3.) Der Halter wird vermutlich der Mann sein und damit auch derjenige der den Test mit dem Hund mußte (Merkblatt in der Ausführungsbestimmungen, Anlage 1c, Link hatte ich ja oben schon eingestellt).
4.) Die Chance den Hund in BW wieder aus dem TH zu bekommen ist gegen null gehend, weil verhauter WT.
Jetzt waren die Behörden im Prinzip schon so gnädig, den Test durchführen zu lassen, ohne den Hund wegen Verstoß gegen die Hundeverordnung gleich einzuziehen und jetzt wirft man denen vor, daß sie entsprechend der Vorschrift gehandelt haben.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, dass der Ursprüngliche Halter seinen Hund zurückfordert um ihn innerhalb Niedersachsens unterzubringen, denn in BW ist die Chose gelaufen.
 
Wenn ich es richtig gelesen habe wurde der Hund in Niedersachsen als Mix geführt. Also wurde er dort nicht als kat. Hund angegeben.
Ich geh dann davon aus, dass die neuen Besitzer den Hund als "Mix" übernommen haben. Sich dann gedacht haben wir machen alles richtig. Gehen zum Rassegutachter und melden den Wuff dann korrekt an!

Meines Achtens nach, hätte der Rassegutachter. (Vetamt.) damals die Halter schon hinweisen müssen, dass der Hund nicht ohne berechtigten Grund angeschaft und gehalten werden darf. Auch das OA bei der Anmeldung hätte die Besitzer daraufaufmerksam machen müssen!
Nein, da meldet jemand seinen Hund guten Gewissens an, geht dann mit dem Hund zum WT und dann wird der Hund wegen sowas abgenommen? (Verkehrte Welt!?)

Ich finde das der Vorbesitzer in NS schon Fahrlässig gehandelt hat, nachdem der den Hund als "Mix" laufen lässt und sich einen Sch.... drum kümmert das es ein Kat-Mix ist.

Sorry!

Ich drück ganz fest die Daumen dass der Hund bald wieder aus dem TH rauskommt. und sich alles zum guten wendet!

LG
Kessy
 
Was für eine schlimme Geschichte :heul: ! Auch ich drücke fest die Daumen, daß das Hundemädchen bald wieder ein festes Zuhause hat!

Enrico bitte siehe die Äußerungen die hier gemacht werden, auch die kritischen Äußerungen, nicht als Anfeindungen. Ich glaube, daß es allen leid tut wie es Euch ergangen ist! Durch die divers Bestimmungen die für unsere Hunde gelten durchzusteigen ist wirklich nicht einfach. Schade, daß der Vorbesitzer Euch da nicht besser vorbereitet hat :( .

Bitte berichte unbedingt weiter!
Könnt Ihr die Kleine denn im Tierheim besuchen? Das ist bestimmt ganz wichtig für sie!
 
Kessy78 schrieb:
Wenn ich es richtig gelesen habe wurde der Hund in Niedersachsen als Mix geführt. Also wurde er dort nicht als kat. Hund angegeben.

Ich finde das der Vorbesitzer in NS schon Fahrlässig gehandelt hat, nachdem der den Hund als "Mix" laufen lässt und sich einen Sch.... drum kümmert das es ein Kat-Mix ist.


Es gibt in NS keine Hunde-VO mit Rassenliste mehr. Ergo mußte der Hund dort auch nicht als Wasauchimmer gemeldet werden ;)

Ich finde es immer wieder recht verwirrend für die Fragenden, wenn mit mangelndem Wissen um sich geworfen wird :(
 
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