Tenor der Hamburger SPD

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Menschenschutz vor Tierschutz
Argumente für die Kampfhunde-Debatte

SPD Bürgerschaftsfraktion

In der derzeitigen öffentlichen Debatte zum Thema Kampfhunde vertritt die
SPD-Fraktion die Position: Menschenschutz geht vor Tierschutz.

Zwar ist zu beobachten dass einige Medien in ihrer Berichterstattung
umschwenken und die "lieben und harmlosen" Kampfhunde präsentieren, deren
Halter gegen die neue Hundeverordnung vorgehen wollen.

Angesichts der vielen grauenvollen Vorfälle mit schweren Verletzungen bis
hin zum Tod des sechsjährigen Jungen in Wilhelmsburg ist die SPD- Fraktion
aber der Meinung: es gibt keinen Grund, dass Menschen Kampfhunde besitzen.
Niemand braucht ein "Kuscheltier" mit bis zu zwei Tonnen Beißkraft.

Der Schutz und die körperliche Unversehrtheit der Menschen, insbesondere
von Kindern, das Recht, sich ohne Angst vor Kampfhunden bewegen zu können,
muss Vorrang haben vor der Freiheit einzelner, eine
solche Kampfmaschine zu besitzen.

Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion die neue Hamburger Hundeverordnung mit
ihrer klaren Zielsetzung, Kampfhunde von den Straßen verschwinden zu
lassen.
Damit hat Hamburg den Kampfhunden den Kampf angesagt. Die weit reichenden
Bestimmungen ermöglichten ein schnelles Handeln und hartes Durchgreifen.
Besonders wichtig ist, dass ab sofort ein Leinen- und Maulkorbzwang für
alle Kampfhunde gilt.

Jetzt kommt es darauf an, die Verordnung umzusetzen und die Einhaltung der
Bestimmungen streng zu kontrollieren. Die SPD-Fraktion geht davon aus,
dass
sich die Zahl der Kampfhunde schnell sehr deutlich reduzieren wird.

Die Hundeverordnung, die der Hamburger Senat am 28. Juni neben weiteren
Maßnahmen beschlossen hat, bietet dafür eine gute Grundlage.

Die kurzfristige Beschlussfassung war möglich durch die weitgehenden
Vorarbeiten für den Erlass einer neuen Hundeverordnung, die zur Umsetzung
des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom Mai diesen Jahres kurz vor
dem Abschluss standen. Dazu hatte auch die SPD-Fraktion einen Antrag an
die
Bürgerschaft gestellt, der nach dem Erlass der neuen Hundeverodnung als
erledigt zurückgezogen wurde.

Die beschlossenen Maßnahmen des Senates umfassen folgende Bereiche:

1. Eine Neufassung der Hundeverordnung mit einem grundsätzlichen Verbot
der
Haltung, der Zucht, der Ausbildung und des gewerblichen Handels mit
gefährlichen Hunden.

2. Einen Gesetzentwurf zu Änderung des Gesetzes zum Schutz der
öffentlichen
Sicherheit und Ordnung (SOG).

3. Die Einführung einer erheblichen Erhöhung der Hundesteuer für
Kampfhunde
auf 1.200,-- DM.

4. Sowie Maßnahmen zum Vollzug und zur Kontrolle der erlassenen
Bestimmungen.

Als gefährliche Hunde gelten danach Pitbull (mit Unterfall Bandog),
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie alle
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen.

Hunde dieser Rassen können auch durch Gutachten von Sachverständigen nicht
als ungefährlich angesehen werden.

Zehn weitere Hunderassen (Bullmastiff, Bullterrier, dog Argentino, Dogue
de
Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano,
Kangal und Kaukasischer Owtscharka) gelten ebenfalls grundsätzlich als
gefährlich; bei diesen kann der Halter jedoch im Einzelfall durch
Gutachten
nachweisen, dasss sein Hund nicht gefährlich ist.

Als gefährlicher Hund kann nach der Hundeverordnung auch jeder andere Hund
gelten, wenn er "ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes
Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere" zeigt.

Grundsätzlich ist das Halten gefährlicher Hunde in Hamburg ab sofort
verboten. Wer bereits einen gefährlichen Hund nach der Definition der
neuen
Verordnung hat, muss in einer Übergangsfrist von fünf Monaten also bis
November dieses Jahres, eine Genehmigung dafür beantragen. Wichtigste
Voraussetzung ist der Nachweis eines "berechtigten Interesses."

Ein berechtigtes Interesse zum Halten einer Waffe auf vier Beinen kann es
nach Ansicht der SPD-Fraktion jedoch grundsätzlich nich geben.

Bei konsequenter Anwendung wird die Hundeverordnung also dazu führen, dass
so gut wie keine Genehmigungen zur Haltung gefährlicher Hunde erteilt
werden.

Zwar bleibt abzuwarten, ob die Festlegung von Hunderassen als gefährlich
einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist
jedoch das Argument nicht nachvollziehbar, man könne nicht entscheiden,
welche Rassen gefährlich sind. Wenn eine Expertenkomission zusätzlich zu
den Pitbulls und Staffordshire-Terrien auch andere Kampfhunde verböte:
welcher Schaden läge darin?
Der Nutzen dagegen, besserer Schutz der Allgemeinheit, liegt auf der Hand.

Die Umsetzung der neuen Hundeverordnung in Hamburg wird wie Bürgermeister
Ortwin Runde es gesagt hat, "keine einfache Sache" werden. Es wird
Proteste
von Hundehaltern geben.

Einziehen, Unterbringen und Töten von Hunden werden Schwierigkeiten
bereiten.

Hier kommt es auf eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und
die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger an.
Wichtig ist, dass auch Hundehalter ihre Verantwortung erkennen. Hier hat
es
viele ermutigende Reaktionen von verantwortungsbewussten Haltern gegeben,
die die Notwendigkeit der neuen Regelungen eingesehen haben und danach
verfahren.
============================

Passende eMail dazu:

>>>>>
_____

....... Bevor ich wieder wählen gehe, muss der Mensch erst seine soziale
Dummheit ablegen.

Susanne Hansen

<<<<<
_____

=========================================================================

WO BLEIBEN DIE NAMEN DER HAMBURGER POLIZISTEN ???

=========================================================================

Die Landesbank Oldenburg ist auf den Hund gekommen !
____________________________________________________

>>>>>
_____

An Alle!
Bitte um Mithilfe und Weiterleitung:

Traurig aber wahr: Konkursmasse Hund!
67 Hunde muessen in den naechsten 4 Wochen unterkommen!
Der ,,Zwinger'' von Moorbeek wird aufgeloest:

44 Neufundlaender, 10 Wochhen - 6 Jahre,
1 traechtige Huendin
11 Boxer, 10 Wochen - 6 Jahre
6 Schwarze Russische Terrier, 7 Monate-5 Jahre
2 Berner Sennen Hunde, 2-3 Jahre
2 Labrador Retriever, 3-4 Jahre
1 Deutscher Doggenruede, blau, 3 Jahre
1 Tervueren, 5 Jahre, ausgebildeter Blindenhund

Papiere sind noch nicht gefunden worden, sind aber keinesfalls
FCI-Papiere.
Laut Kreisveterinaer sind die Hunde in gutem Zustand.
Der Konkursverwalter mochte nicht darueber sprechen oder nachdenken, was
mit den Tieren passiert, wenn sie nicht in 4 Wochen unter kommen...
Die Nothundeorganisationen sind informiert und helfen alle schwer mit.
Vielleicht weiss der eine oder andere aber noch einen guten Platz fuer die
Hunde. Sie werden kostenlos abgegeben, der Bank duerfen jedoch auch keine
weiteren Kosten entstehen.

Info:
Landesbank Oldenburg

Herr Albers

Fon: 0441- 2371645

Viele Gruesse,
Nicole
 
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