Teletakt! Wie komm ich dem am besten bei!

San

15 Jahre Mitglied
:D Erstmal:
ja ich habe die suchfunktion benutzt aber irgendwie nicht wirklich was gefunden was mir direkt weitergeholfen hätte! :D

Zur geschichte:

Gegenüber dem Haus meiner Schwiegerma wohnt ne familie mit Hund (münsterländer).
ich hab die schon oft gesehen und irgendwie kam mir das ein oder andere immer seltsam vor!
Der hund geht immer ohne Leine gassi, springt rum , und dann an der straße bleibt er dann ganz plötzlich und apruppt stehen! Andere waren der meinung" gut erzogener Hund", für mich hatte das einen etwas seltsamen beigeschmack! :unsicher:
Des weiteren fand ich das große tuch das er immer um den hals trägt sehr merkwürdig, die leine war nämlich an was "darunter" befestigt! :hö:
und neulich blitzte unter dem tuch ein gelbes halsband mit nem kleinen kästchen drunter auf :(

Und gestern dann das "HIghlight".
ich sthe oben auf dem Balkon meines Schwagers, hab also freie sicht auf die Straße.
Mann kommt mit hund raus, wie immer ohne leine.Der hund schnuppert im gebüsch , entdeckt ne Bäckerei tüte und zeiht sie aus dem gebüsch, da plerrt der kerl "Aus", der hund bastelt an der Tüte weiter, der halte greift an seine hintere Hosentasche, zieht eine Fernbedienung raus und drückt auf einen knop! :verwirrt:
Der hund jault, springt aus dem stand nen Meter in die luft, lässt die tüte fallen und läuft den gewohnten weg weiter! :sauer:

Jetzt will ich nicht voreilig sein (ok, mir ist ein lautes "gehts noch" :sauer: rausgerutscht), aber er hat so getan als hätte er es nicht gehört und ist schleunigst weiter gelaufen!
Jetzt meine Fragen:
wie kann ich sicher sein das es ein teletakt ist?
Wie kann bzw. sollte ich ma besten gegen den kerl vorgehen!
(Name und adresse hab ich, seine tochter ist mit mir in die schule gegangen)

Danke für jeden tipp, ich möchte nichts falsch machen und dafür sorgen das der kerl wenigstens ne kleine abreibung bekommt :box:


Greetz san
 
  • 20. April 2024
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Hi San ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wäre vielleicht sinnvoll, wenn du Zeugen dabei hast und eventl. filmst.

Ich weiß gar nicht, ob man gerichtlich was dagegen tun könnte, denke kaum, dass über den Weg etwas zu erreichen wäre. Viel eher durch ein sachliches Gespräch, ohne irgendwelche Anklage.

Am besten wäre es natürlich, wenn man ihnen alternative Methoden aufzeigen könnte.

Denn selbst ihr Teletakt hilft nichts, wenn er "Aus" sagt, aber erst viel zu spät "bestraft", da kriegt er doch keine Verbindung.

Habt ihr nen guten Hundeplatz, wo ihr die Besitzer mal mitnehmen könnt, damit sie sich das ganze mal anschauen können?
lg,
Kaze
 
Bist Du Dir ganz sicher, daß es ein Tele ist? Schließlich könnte es auch eins von den Sprühhalsbändern sein, manche Hunde reagieren da ebenfalls sehr empfindlich drauf.
 
So wie Du es beschreibst, ist es kein "Teletakt" sondern ein "Innotek" :unsicher:


Bine, bei den Sprühhalsbänder springen die wenigsten Hunde senkrecht in die Luft, sie gehen eher etwas nach hinten bzw. bleiben stehen, um dem Luftdruck auszuweichen.
 
Ist die Frage, ob Teletak unter das Tierschutzgesetz fällt.

Mir würde nur eines einfallen, nämlich dann, wenn Du beweisen kannst:

1. Dass er es ständig und immer wieder verwendet
2. Wenn Du (durch Filmaufnahmen etc.) belegen kannst, dass er seinem Hund dadurch Schmerzen zufügt.

Im TSG heißt es ja (sinngemäß:(

.... ist strafbar, wenn einem Wirbeltier ständig und immer wieder Schmerzen zugefügt werden....
 
Zitat: Quelle siehe unten...

Elektroreizgeräte in der Hundeausbildung – erlaubt oder verboten ? - Eine Antwort!

23.03.2005: Unter Hundehaltern und -sportlern, Ausbildern, Jägern, Tierschützern und weiteren mit dieser Materie befassten Personengruppen herrscht derzeit erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob der Einsatz von Elektroreizgeräten bei Hunden aktuell gesetzlich verboten ist oder nicht.
Elektroreizgeräte in der Hundeausbildung – erlaubt oder verboten ?

Unter Hundehaltern und -sportlern, Ausbildern, Jägern, Tierschützern und weiteren mit dieser Materie befassten Personengruppen herrscht derzeit erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob der Einsatz von Elektroreizgeräten bei Hunden aktuell gesetzlich verboten ist oder nicht. Selbst Juristen fällt es da nicht immer leicht, diese Frage korrekt zu beantworten, die Gerichte urteilen unterschiedlich.

Ein Blick auf die Fakten ergibt Folgendes:


1. Für das gesamte Bundesgebiet regelt § 3 Nr.11 des Tierschutzgesetzes die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen. Unter diese Norm fallen nicht nur Elektroreizgeräte in der Hundeausbildung, sondern beispielsweise auch Weidezäune, Kuhtreiber und bei anderen Tieren verwendete „Dressurhilfen“.
Die Verwendung dieser Geräte ist nach dem bundeseinheitlich geltenden Gesetzestext bei allen Tierarten verboten, wenn durch die Verwendung den Tieren nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, sofern dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften nicht doch zulässig ist. Eine solche Ausnahme gilt etwa für die Elektrofischerei, für die Hundeausbildung existiert eine solche Ausnahmeregelung nicht. Diese Ausnahmen müssen durch Gesetz oder Verordnung bestimmt sein, eine ministerielle Verwaltungsvorschrift oder ein Erlass –wie er etwa in NRW existiert- genügen hierzu nicht.

Anknüpfungspunkt des Gesetzes ist somit die Frage, ob durch die konkrete Verwendung eines Elektroreizgerätes im Einzelfall dem einzelnen Tier nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Geschieht dies, ist die Verwendung des Gerätes verboten und strafbar. Diese Beurteilung kann nur im Einzelfall getroffen und muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.


2. Aus dem Gesetzeswortlaut ist ein generelles Verbot der Elektroreizgeräte in der Hundeausbildung nicht abzuleiten, weder bundesweit noch regional.
Diese Einschätzung teilt und vertritt die Bundesregierung im zuletzt vorgelegten Tierschutzbericht 2003.
Auch die Landesregierung NRW liess auf eine entsprechende kleine Anfrage im Landtag erklären, dass sie den Einsatz von Elektroreizgeräten bei der Polizeihundeausbildung –verantwortungsvolle Handhabung vorausgesetzt- für mit dem Tierschutzgesetz vereinbar hält.
In der Rechtsprechung hat u.a. das Bayerische Oberste Landgericht deutlich gemacht, dass zur Prüfung der Frage, ob die Verwendung eines Elektroreizgerätes strafbar sei oder nicht, im Einzelfall konkret zu ermitteln ist, ob und inwieweit dem Hund nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden sind.
Bei den Strafverfolgungsbehörden macht beispielsweise die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ihre Beurteilung der Strafbarkeit bei der Verwendung von Elektroreizgeräten davon abhängig, ob dem einzelnen Hund konkret nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden sind.


3. Das vielzitierte, umstrittene und noch nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bestätigt, stellt demgegenüber darauf ab, ob ein verwendetes Elektroreizgerät geeignet ist, beim Hund nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen zu können. Die Münsteraner Richter stellen somit nicht auf die Umstände des Einzelfalles –sprich der konkreten Anwendung am einzelnen Hund- ab sondern stellen pauschal und ohne jede Begründung fest, dass Elektroreizgeräten zur Zufügung nicht unerheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden geeignet sind.
Diese Auffassung wendet sich gegen den Wortlaut des Tierschutzgesetzes. Ob die Rechtsauffassungen aus Recklinghausen und Münster haltbar sind soll nunmehr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klären, um bundeseinheitliche Rechtssicherheit zu haben.


4. Alle bisherigen Entscheidungen der Gerichte und Behörden im Bundesgebiet betrafen Einzelfälle und haben nur bezogen auf den konkreten Fall Relevanz. Keine dieser Einzelentscheidungen ist also geeignet, die Rechtslage bundesweit oder regional festzuschreiben. Diese Kompetenz haben nur Grundsatzentscheidungen der obersten Bundesgerichte oder Gesetze und Verordnungen der Bundes- bzw. Landesregierung. Bis zu einer solchen Entscheidung können sich die Instanzgerichte und Behörden somit in zukünftigen Verfahren der einen oder anderen Rechtsauffassung anschliessen. Wie die Gerichte und Behörden in zukünftigen Fällen entscheiden, ist folglich derzeit offen.


5. Derzeit sind in verschiedenen Bundesländern Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit der Tierschutzkonformität u.a. der Elektroreizgeräte befassen. Ob und wann hier Ergebnisse vorliegen und in bundes- oder landesrechtliche Vorschriften eingearbeitet werden, ist derzeit noch offen.

Fazit: Das Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz von Elektroreizgeräten nicht generell, sondern nur bei unsachgemäßer Verwendung, nämlich wenn dem Hund bei der konkreten Verwendung nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
In keinem Bundesland ist derzeit eine allgemeinverbindliche abweichende Ausnahmeregelung durch den Landesgesetzgeber getroffen.
Sowohl der Erwerb als auch der Besitz von Elektroreizgeräten sind straffrei. Auch ist die Verwendung dieser Geräte am Hund erlaubt wenn technisch und durch sachkundige Anwendung sichergestellt ist, dass dem Hund durch die Verwendung keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Rettig
Rechtsanwalt


Artikel erschienen:
- Schäferhundmagazin NR.19 Feb 2005 (Seite 54)

- Deutsche Jagd Zeitung Ausgabe 05 2005 (Seite 3:cool:
 
das heißt wenn ich ihm das ding nicht abschwatzen kann, kann ich nix machen außer zukucken? :kindergarten: :wand:

Wie kann ich hunderprozentig erkennen das es sich nicht um ein sprühi handelt?
Da hätte doch sowas wie ein Nebel zu sehen sein müssen oder?
Hört man da nicht ein zischen?
ich bin mir ziemlich sicher das es strom ist :sauer: :(

Mit dem zu reden ist wie mit der wand reden.... :heul: :sauer:

so ein ******.......irgendwie hab ich da immer lust ihm :box: :schmoll:

wenn ich schon sehe mit welchem pervers ,sadistischen ausdruck der den knopf von dem tele drückt :wut: :stop: :würg:

das macht dem a...h doch spaß!


sorry aber bei sowas könnt ich platzen!
 
"In Privathand hat das nichts verloren"

Einsatz von Elektroschock-Halsbändern für Hunde kann mit Bußgeld geahndet werden

Es gibt sie überall zu kaufen, aber die meisten dürfen sie nicht benutzen: elektrische Hundedressurhilfen, auch Teletakt-Geräte genannt. Doch Experten wissen: Die Dunkelziffer ist hoch.

Die Geräte sind unter verschiedenen Namen im Handel, das Prinzip ist aber immer dasselbe: Hunde erhalten bei Ungehorsam über ein Halsband Stromschläge, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen oder um Ihnen das Bellen abzugewöhnen. Diese Stromstöße kann der Halter über seinen Impulsgeber auch aus einiger Entfernung auslösen und in der Stärke dosieren. "Tierquälerei" sei das, da sind sich die Tierschützer einig. "Das Gemeine ist, dass der Hund die Schocks niemals mit seinem Herrchen in Verbindung bringen kann", erklärt Tierheim-Leiterin Ursula Gericke. Neurosen, Magen-Darm-Geschwüre, Herzerkrankungen, Schlafstörungen oder oft mit Gehorsam verwechselte erlernte Hilflosigkeit können laut Experten die Folge sein.
Trotzdem sind die Apparate im Einsatz. Überforderte Hundehalter greifen auf sie zurück, in Hundesportvereinen werden sie zum Training für Wettkämpfe benutzt. Obwohl Paragraph 3 des Tierschutzgesetzes dies verbietet.
"In Privathand hat dieses Teil nichts verloren", erklärt Polizeioberkommissar Thomas Staller kategorisch. Er ist Dienstgruppenleiter für Diensthundewesen in der Polizeidirektion (PD) Ludwigsburg und damit einer der wenigen, denen das Gesetz den Einsatz der Geräte erlaubt.
Selbst bei der spezialisierten Ausbildung der Diensthunde, von denen es zwölf in der PD Ludwigsburg gibt, kommen die Geräte laut Staller erst nach einer umfassenden Grundausbildung und dann "nur zu einem minimalen Prozentsatz" zum Einsatz. Neben der Polizei dürfen die Geräte laut Staller nur noch Zollbeamte, Grenzschützer und Jagdtreibende mit Berechtigungsbescheinigung bei der Ausbildung ihrer Hunde benutzen. Und auch dann "immer nur als letztes Mittel und nicht bei Tieren, die noch kein Jahr alt sind".
Für Staller liegt die Tücke der Halsbänder weniger im physischen Schmerz, den sie auslösen (die Stöße sind leichter, als bei manchen humanmedizinischen Anwendungen), sondern im psychischen Bereich: Der Hund wird aus heiterem Himmel bestraft. Wenn er nicht genau weiß warum, kann ihn das in kürzester Zeit total verrückt machen.
Kommt der Polizei ein Fall zu Ohren, bei dem die Halsbänder rechtswidrig zum Einsatz kommen, oder erwischt eine Streife gar jemand auf frischer Tat, sind die Beamten berechtigt, die Geräte zu beschlagnahmen. Oft kommt das nicht vor, denn, so Staller: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wir gehen aber davon aus, dass es eine ziehmliche Dunkelziffer gibt, weil die Geräte sehr effizient sind.
Wird ein Fall doch aktenkundig, wird der Betroffene im Regelfall erst mal einen Bußgeldbescheid erhalten. Dessen Höhe - zwischen 5 und 25 000 EURO sind möglich - richtet sich laut Veterinäramt nach der Schwere des Verstoßes, nach dem subjektiven Verschulden, den Auswirkungen des Vertoßes auf das Tier und den persönlichen Vermögensverhältnissen. Doch damit, so Staller, sei das wie mit den Knöllchen im Verkehr: Da wird bezahlt, aber ob sich danach das Verhalten ändert, weiß keiner.
Seine Empfehlung an alle Hundebesitzer: Eine gute Ausbildung der Tiere, dann gibt es hinterher wenig Stress und der Hund darf sich auch artgerecht bewegen.
(Quelle: Ludwigsburger Kreiszeitung 10.5.05)
 
Amy schrieb:
Rettig
Rechtsanwalt


Artikel erschienen:
- Schäferhundmagazin NR.19 Feb 2005 (Seite 54)

- Deutsche Jagd Zeitung Ausgabe 05 2005 (Seite 3:cool:
Wie war das doch gleich mit dem "Bock zum Gärtner machen"? :sauer:
 
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