Der Tagesspiegel 30.Oktober /Artikel des Tages
Kampfhundeverordnung
Senat reagiert gelassen auf das Urteil
Die Berliner Gesundheitsverwaltung sieht keine Parallelen zu Hessen.
pen
Die Berliner Gesundheitsverwaltung rechnet nicht mit einer juristischen
Aufweichung der Kampfhundeverordnung in der Stadt. Die Entscheidung des
hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag, mit welcher die dortige
Hundeverordnung teilweise ausgesetzt wurde, werde auf Berlin
voraussichtlich keine Auswirkungen haben, sagte gestern der Sprecher der
Sozialverwaltung, Klaus-Peter Florian. In dem einstweiligen
Rechtsschutzverfahren in Kassel hatten die Richter Anstoß an den
rechtlichen Unterschieden bei gefährlichen Hunden in Hessen genommen: Dort
gelten Pitbull, American Stafford und Staffordshire Bullterrier
"unwiderleglich" als Kampfhunde, während bei 13 weiteren Rassen die
Gefährlichkeit mit einer Wesensprüfung gestestet werden kann. Dann
entfällt der Maulkorbzwang. Dies billigten die Richter jetzt zunächst -
bis zu einer endgültigen Entscheidung - auch den ersten drei Rassen zu.
Außerdem hoben sie vorerst den Zwang zur Kastration auf.
In Berlin gilt der Maulkorb- und Leinenzwang dagegen bedingungslos für
sämtliche der hier definierten zwölf Kampfhunderassen. Unterschiede werden
im wesentlichen nur bei den Anforderungen an die Halter der fünf
gefährlichsten dieser Rassen gemacht. Sie brauchen ein Führungszeugnis,
einen Sachkundenachweis und ein Zeugnis für den Hund.
____________________________
P.S.: Auf der Titanic hat die Kapelle auch bis zum Schluß musiziert.
Die Berliner CDU wird dem Gesetz, so wie es vorliegt,
nicht zustimmen. Diese Aussage wurde in einer Sendung von
TV-Berlin abgegeben.
Mal sehen, wie Schöttler ihren Kopf aus der Schlinge zieht.
Kommt das Gesetz nicht durch, wackelt ihr Stuhl.
WIR SÄGEN WEITER
Kampfhundeverordnung
Senat reagiert gelassen auf das Urteil
Die Berliner Gesundheitsverwaltung sieht keine Parallelen zu Hessen.
pen
Die Berliner Gesundheitsverwaltung rechnet nicht mit einer juristischen
Aufweichung der Kampfhundeverordnung in der Stadt. Die Entscheidung des
hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag, mit welcher die dortige
Hundeverordnung teilweise ausgesetzt wurde, werde auf Berlin
voraussichtlich keine Auswirkungen haben, sagte gestern der Sprecher der
Sozialverwaltung, Klaus-Peter Florian. In dem einstweiligen
Rechtsschutzverfahren in Kassel hatten die Richter Anstoß an den
rechtlichen Unterschieden bei gefährlichen Hunden in Hessen genommen: Dort
gelten Pitbull, American Stafford und Staffordshire Bullterrier
"unwiderleglich" als Kampfhunde, während bei 13 weiteren Rassen die
Gefährlichkeit mit einer Wesensprüfung gestestet werden kann. Dann
entfällt der Maulkorbzwang. Dies billigten die Richter jetzt zunächst -
bis zu einer endgültigen Entscheidung - auch den ersten drei Rassen zu.
Außerdem hoben sie vorerst den Zwang zur Kastration auf.
In Berlin gilt der Maulkorb- und Leinenzwang dagegen bedingungslos für
sämtliche der hier definierten zwölf Kampfhunderassen. Unterschiede werden
im wesentlichen nur bei den Anforderungen an die Halter der fünf
gefährlichsten dieser Rassen gemacht. Sie brauchen ein Führungszeugnis,
einen Sachkundenachweis und ein Zeugnis für den Hund.
____________________________
P.S.: Auf der Titanic hat die Kapelle auch bis zum Schluß musiziert.
Die Berliner CDU wird dem Gesetz, so wie es vorliegt,
nicht zustimmen. Diese Aussage wurde in einer Sendung von
TV-Berlin abgegeben.
Mal sehen, wie Schöttler ihren Kopf aus der Schlinge zieht.
Kommt das Gesetz nicht durch, wackelt ihr Stuhl.
WIR SÄGEN WEITER