Aus dem ZERG-Newsletter
Liebe Hundefreundinnen, liebe Hunderfreunde,
anbei übersende ich Ihnen ein Studie zu Beissvorfällen in Berlin und Brandenburg zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
mail: [email protected]
...............................................................................
Freie Universität Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, Institut für Tierschutz und Tierverhalten
Auffällig gewordene Hunde in Berlin und Brandenburg
- ihre Repräsentanz in offiziellen Statistiken und in der Hundepopulation
Rainer Struwe und Franziska Kuhne
Seit Mitte der neunziger Jahre und verstärkt nach dem Zwischenfall im Frühjahr 2000
in Hamburg, bei dem ein Kind von einem Hund tödlich verletzt wurde, haben die
meisten Bundesländer, zunächst auf dem Verordnungswege und jüngst auch in Gesetzesform
- so 2004 in Berlin - Rechtvorschriften zum Umgang und zur Haltung "gefährlicher
Hunde" erlassen. Ziel dieser Rechtsvorschriften ist die Prävention von Gefahren,
die für Mensch und Tier von Hunden ausgehen können. Problematisch erwies
sich dabei und erweist sich noch immer, zu definieren, von welchem Hund wann
und unter welchen Bedingungen eine potentielle Gefahr ausgeht. Zahlreiche Länder
haben zu diesem Zweck in ihren Rechtsvorschriften Hunderassen benannt, denen
eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt wird, die bei einem Teil
dieser Rassen für das Einzeltier durch einen Wesenstest widerlegt werden kann.
Seit ihrem Erscheinen in den Rechtsvorschriften wurden diese so genannten Rasselisten
vor allem von Tierhaltern, Verhaltenswissenschaftlern, Tierärzten und Juristen
aus fachlichen und juristischen Gründen kritisiert. Hauptkritikpunkt war die Charakterisierung
ganzer Rassen als besonders gefährlich, bzw. über das natürliche Maß hinausgehend
"angriffsfreudig" und "kampfbereit". Diese Vermutung wurde mit einer
anscheinend besonders auffälligen Häufigkeit von Hunden dieser Rassen bei Zwischenfällen
begründet. Von Tierhaltern und Juristen wurde auch ein Verstoß gegen
den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz kritisiert, da die Hunde einzelner Hunderassen,
für die sich der Begriff "Kampfhunde" eingebürgert hatte, gemaßregelt und ihre
Halter mit zusätzlichen Auflagen belastet wurden, obwohl es ebenso auffällig schien,
dass andere Rassen und Gruppen wie z.B. Mischlinge, Schäferhunde, Rottweiler,
Teckel und Terrier ebenso häufig Zwischenfälle verursachten, wie Hunde der "gelisteten"
Rassen.
In zahlreichen Verfahren vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten der Länder
wurden diese "Rasselisten" - teilweise erfolgreich - angegriffen. In einem Verfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht im März 2004 erklärte dieses zwar "das Einfuhr-
und Verbringungsverbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -
einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 ., soweit es sich auf Hunde der
darin genannten Rassen bezieht, (für) mit dem Grundgesetz vereinbar", forderte den
Gesetzgeber aber auf, "die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die
der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen".
Insbesondere sei die bereits häufig aufgeworfene Frage zu beantworten, inwieweit
die in den offiziellen Statistiken der Länder erscheinenden Häufigkeiten der einzelnen
Hunderassen mit der Häufigkeit dieser Rassen in der Hundepopulation korrespondiert
oder kontrastiert.
Material und Methoden
Für die vorliegende Untersuchung konnten offizielle Statistiken des Landes Brandenburg
von 1995 bis 2003 und des Landes Berlin von 1998 bis 2003 über Zwischenfälle
mit Hunden sowie Auszüge aus Dokumentationen von Tierkliniken und Tierarztpraxen
beider Länder herangezogen werden.
In Berlin standen aus zwei Tierkliniken und zwei Tierarztpraxen für insgesamt 31293
Hunde Angaben über die Rassezugehörigkeit zur Verfügung. In Brandenburg konnten
insgesamt 14451 Hunde aus einer Tierklinik und zwei Tierartpraxen in die Auswertung
einbezogen werden. Die Angaben aus den tierärztlichen Einrichtungen spiegeln
den Stand Oktober/November 2004 wieder. Die Einrichtungen waren so auf das
Stadtgebiet Berlin bzw. das Land Brandenburg verteilt ausgewählt worden, dass eine
Doppelerfassung von Hunden weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Für die Schätzung der Gesamthundepopulation wurden die Angaben über steuerlich
erfasste Hunde in Berlin und Brandenburg verwendet. Danach waren in Berlin 2004
laut mündlicher Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen per 1. Januar 2005
107804 Hunde steuerlich erfasst. Für Brandenburg liegt eine Angabe aus der Umfrage
des Deutschen Städtetages (Klein u. Mitarb., 1997) vor, wonach dort im Jahr
1996 87348 Hunde steuerlich erfasst waren. Somit repräsentieren die Stichproben
29,02 % der Hundepopulation in Berlin und 16.54% aller Hunde in Brandenburg.
Gegenwärtig gelten in Berlin und Brandenburg inhaltlich sehr ähnliche Rechtsvorschriften
zur Haltung von Hunden. Sowohl im Berliner Gesetz vom 29.9.2004 über
das Halten und Führen von Hunden als auch in der Brandenburger VO vom
25.7.2000, zuletzt geändert am 17.12. 2003, über das Halten und Führen von Hunden,
gelten Hunde als gefährlich im Sinne der Rechtsvorschrift: ". bei denen . von
einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust und
Schärfe . auszugehen ist, . die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt
haben ., die . unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, oder
. die . wiederholt Menschen gefährdet oder . in gefahrdrohender Weise angesprungen
haben". In beiden Ländern gelten so genannte Rasselisten. In Berlin wird
danach die vorgehend definierte Gefährlichkeit bei den Rassen: American Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino,
Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff unterstellt und
in Brandenburg außer für diese auch noch für die Rassen: Staffordshire Bullterrier,
Alano, Cane Corso, Dogue de Bordeaux, Perro de Presa Canario, Perro de Presa
Mallorquin sowie Dobermann und Rottweiler. Im Unterschied zu Berlin wird in Brandenburg
die Gefährlichkeit für die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire
Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu unwiderlegbar
festgestellt.
Mit dem Vierfeldertest wurde die Anzahl der registrierten Zwischenfälle von zwei statistisch
unabhängigen Rassen verglichen, dabei lautet die Ausgangshypothese, dass
die Wahrscheinlichkeit für Hunde der jeweiligen Rasse auffällig zu werden verglichen
mit dem durchschnittlichen Anteil der Zwischenfälle an der Gesamtpopulation sowie
dem Anteil auffällig gewordener Hunde einer anderen Rasse gleich ist.
Mit dem Chi-Quadrat-Unabhängigkeitstest wurde überprüft, ob die Anteile auffällig
gewordener Hunde der Rassen statistisch voneinander unabhängig sind. Bei einer
Irrtumswahrscheinlichkeit von p < 0,05 liegt der kritische Entscheidungswert für Chi-
Quadrat bei 3.841. Die Stärke des Unterschieds zwischen zwei Rassen wurde mittels
der Odds Ratio berechnet. Die Odds Ratio kann als Wahrscheinlichkeitsmaß aufgefasst
werden. Eine Odds Ratio von 1 bedeutet, dass es keinen Unterschied zwischen
den Rassen gibt, ist die Odds Ratio >1, sind Hunde der ersten Rasse auffälliger, ist
sie <1, sind sie unauffälliger als die der zweiten Rasse.
Auswertung der registrierten Zwischenfälle in Berlin und Brandenburg
Die Anzahl der Zwischenfälle ist im Erfassungszeitraum in Berlin von 1762 im Jahre
1998 auf 1020 im Jahre 2003 und in Brandenburg von 1803 Fälle im Jahre 1995 auf
922 im Jahre 2003 gesunken. Im Verhältnis zur geschätzten Gesamthundepopulation
wurden damit in Berlin 1998 1,63% und im Jahre 2003 0,95% aller Hunde und in
Brandenburg 1995 2,06% sowie im Jahre 2003 1,06% aller Hunde auffällig (Tab. 1).
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Liebe Hundefreundinnen, liebe Hunderfreunde,
anbei übersende ich Ihnen ein Studie zu Beissvorfällen in Berlin und Brandenburg zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
mail: [email protected]
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Freie Universität Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, Institut für Tierschutz und Tierverhalten
Auffällig gewordene Hunde in Berlin und Brandenburg
- ihre Repräsentanz in offiziellen Statistiken und in der Hundepopulation
Rainer Struwe und Franziska Kuhne
Seit Mitte der neunziger Jahre und verstärkt nach dem Zwischenfall im Frühjahr 2000
in Hamburg, bei dem ein Kind von einem Hund tödlich verletzt wurde, haben die
meisten Bundesländer, zunächst auf dem Verordnungswege und jüngst auch in Gesetzesform
- so 2004 in Berlin - Rechtvorschriften zum Umgang und zur Haltung "gefährlicher
Hunde" erlassen. Ziel dieser Rechtsvorschriften ist die Prävention von Gefahren,
die für Mensch und Tier von Hunden ausgehen können. Problematisch erwies
sich dabei und erweist sich noch immer, zu definieren, von welchem Hund wann
und unter welchen Bedingungen eine potentielle Gefahr ausgeht. Zahlreiche Länder
haben zu diesem Zweck in ihren Rechtsvorschriften Hunderassen benannt, denen
eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt wird, die bei einem Teil
dieser Rassen für das Einzeltier durch einen Wesenstest widerlegt werden kann.
Seit ihrem Erscheinen in den Rechtsvorschriften wurden diese so genannten Rasselisten
vor allem von Tierhaltern, Verhaltenswissenschaftlern, Tierärzten und Juristen
aus fachlichen und juristischen Gründen kritisiert. Hauptkritikpunkt war die Charakterisierung
ganzer Rassen als besonders gefährlich, bzw. über das natürliche Maß hinausgehend
"angriffsfreudig" und "kampfbereit". Diese Vermutung wurde mit einer
anscheinend besonders auffälligen Häufigkeit von Hunden dieser Rassen bei Zwischenfällen
begründet. Von Tierhaltern und Juristen wurde auch ein Verstoß gegen
den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz kritisiert, da die Hunde einzelner Hunderassen,
für die sich der Begriff "Kampfhunde" eingebürgert hatte, gemaßregelt und ihre
Halter mit zusätzlichen Auflagen belastet wurden, obwohl es ebenso auffällig schien,
dass andere Rassen und Gruppen wie z.B. Mischlinge, Schäferhunde, Rottweiler,
Teckel und Terrier ebenso häufig Zwischenfälle verursachten, wie Hunde der "gelisteten"
Rassen.
In zahlreichen Verfahren vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten der Länder
wurden diese "Rasselisten" - teilweise erfolgreich - angegriffen. In einem Verfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht im März 2004 erklärte dieses zwar "das Einfuhr-
und Verbringungsverbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -
einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 ., soweit es sich auf Hunde der
darin genannten Rassen bezieht, (für) mit dem Grundgesetz vereinbar", forderte den
Gesetzgeber aber auf, "die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die
der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen".
Insbesondere sei die bereits häufig aufgeworfene Frage zu beantworten, inwieweit
die in den offiziellen Statistiken der Länder erscheinenden Häufigkeiten der einzelnen
Hunderassen mit der Häufigkeit dieser Rassen in der Hundepopulation korrespondiert
oder kontrastiert.
Material und Methoden
Für die vorliegende Untersuchung konnten offizielle Statistiken des Landes Brandenburg
von 1995 bis 2003 und des Landes Berlin von 1998 bis 2003 über Zwischenfälle
mit Hunden sowie Auszüge aus Dokumentationen von Tierkliniken und Tierarztpraxen
beider Länder herangezogen werden.
In Berlin standen aus zwei Tierkliniken und zwei Tierarztpraxen für insgesamt 31293
Hunde Angaben über die Rassezugehörigkeit zur Verfügung. In Brandenburg konnten
insgesamt 14451 Hunde aus einer Tierklinik und zwei Tierartpraxen in die Auswertung
einbezogen werden. Die Angaben aus den tierärztlichen Einrichtungen spiegeln
den Stand Oktober/November 2004 wieder. Die Einrichtungen waren so auf das
Stadtgebiet Berlin bzw. das Land Brandenburg verteilt ausgewählt worden, dass eine
Doppelerfassung von Hunden weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Für die Schätzung der Gesamthundepopulation wurden die Angaben über steuerlich
erfasste Hunde in Berlin und Brandenburg verwendet. Danach waren in Berlin 2004
laut mündlicher Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen per 1. Januar 2005
107804 Hunde steuerlich erfasst. Für Brandenburg liegt eine Angabe aus der Umfrage
des Deutschen Städtetages (Klein u. Mitarb., 1997) vor, wonach dort im Jahr
1996 87348 Hunde steuerlich erfasst waren. Somit repräsentieren die Stichproben
29,02 % der Hundepopulation in Berlin und 16.54% aller Hunde in Brandenburg.
Gegenwärtig gelten in Berlin und Brandenburg inhaltlich sehr ähnliche Rechtsvorschriften
zur Haltung von Hunden. Sowohl im Berliner Gesetz vom 29.9.2004 über
das Halten und Führen von Hunden als auch in der Brandenburger VO vom
25.7.2000, zuletzt geändert am 17.12. 2003, über das Halten und Führen von Hunden,
gelten Hunde als gefährlich im Sinne der Rechtsvorschrift: ". bei denen . von
einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust und
Schärfe . auszugehen ist, . die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt
haben ., die . unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, oder
. die . wiederholt Menschen gefährdet oder . in gefahrdrohender Weise angesprungen
haben". In beiden Ländern gelten so genannte Rasselisten. In Berlin wird
danach die vorgehend definierte Gefährlichkeit bei den Rassen: American Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino,
Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff unterstellt und
in Brandenburg außer für diese auch noch für die Rassen: Staffordshire Bullterrier,
Alano, Cane Corso, Dogue de Bordeaux, Perro de Presa Canario, Perro de Presa
Mallorquin sowie Dobermann und Rottweiler. Im Unterschied zu Berlin wird in Brandenburg
die Gefährlichkeit für die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire
Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu unwiderlegbar
festgestellt.
Mit dem Vierfeldertest wurde die Anzahl der registrierten Zwischenfälle von zwei statistisch
unabhängigen Rassen verglichen, dabei lautet die Ausgangshypothese, dass
die Wahrscheinlichkeit für Hunde der jeweiligen Rasse auffällig zu werden verglichen
mit dem durchschnittlichen Anteil der Zwischenfälle an der Gesamtpopulation sowie
dem Anteil auffällig gewordener Hunde einer anderen Rasse gleich ist.
Mit dem Chi-Quadrat-Unabhängigkeitstest wurde überprüft, ob die Anteile auffällig
gewordener Hunde der Rassen statistisch voneinander unabhängig sind. Bei einer
Irrtumswahrscheinlichkeit von p < 0,05 liegt der kritische Entscheidungswert für Chi-
Quadrat bei 3.841. Die Stärke des Unterschieds zwischen zwei Rassen wurde mittels
der Odds Ratio berechnet. Die Odds Ratio kann als Wahrscheinlichkeitsmaß aufgefasst
werden. Eine Odds Ratio von 1 bedeutet, dass es keinen Unterschied zwischen
den Rassen gibt, ist die Odds Ratio >1, sind Hunde der ersten Rasse auffälliger, ist
sie <1, sind sie unauffälliger als die der zweiten Rasse.
Auswertung der registrierten Zwischenfälle in Berlin und Brandenburg
Die Anzahl der Zwischenfälle ist im Erfassungszeitraum in Berlin von 1762 im Jahre
1998 auf 1020 im Jahre 2003 und in Brandenburg von 1803 Fälle im Jahre 1995 auf
922 im Jahre 2003 gesunken. Im Verhältnis zur geschätzten Gesamthundepopulation
wurden damit in Berlin 1998 1,63% und im Jahre 2003 0,95% aller Hunde und in
Brandenburg 1995 2,06% sowie im Jahre 2003 1,06% aller Hunde auffällig (Tab. 1).
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