Strafe wegen beißendem Rottweiler
Mitleid mit einer Rottweiler-Hündin zeigte der Strafrichter Donnerstag
in einer Verhandlung im Gifhorner Gericht. Er hat nicht die Tötung des
Tieres verfügt, sondern lediglich darauf bestanden, dass die Hündin
künftig nicht mehr bei ihrem bisherigen Besitzer bleibt. Dieser Hundehalter,
ein 31 Jahre alter arbeitsloser Mann, war wegen fahrlässiger Körper-
verletzung in mehreren Fällen angeklagt, seine 21 Jahre alte frühere
Freundin wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall.
Der Hund hatte Passanten in Beine, Knie oder Oberschenkel gebissen,
weil die Angeklagten das Tier nicht angeleint hatten, als sie mit ihm in
der Gifhorner Südstadt spazieren gingen.
"Rottweiler können Eisenstangen durchbeißen. Ein solcher Hund ist wie
eine Waffe, da muss man doppelt vorsichtig sein", mahnte der Richter,
während die beiden Angeklagten versicherten: "Der Hund ist total brav
und tut eigentlich nichts." In einem Fall habe er sich lediglich erschreckt,
weil plötzlich ein Mann aus einer Gartenkolonie aufgetaucht war. Der
Geschädigte wurde ins Bein gebissen, auf Schmerzensgeld wartet er
noch immer, da weder der Hundehalter noch die junge Frau eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten.
Zwar versuchten die beiden Angeklagten, die Vorfälle herunterzuspielen,
die sich von April bis Juni diesen Jahres ereignet hatten ("Der hat gar
nicht
richtig gebissen, nur gezwickt, darum kamen auch immer nur ein paar
Tropfen Blut."), räumten im wesentlichen aber die Taten ein. Den Hund
hätten sie der nicht in Gifhorn lebenden Mutter der Angeklagten zur
Betreuung übergeben. "Da muss er aber auch bleiben, sonst lasse ich
das Tier töten", warnte der Richter und riet zu anderen Haustieren:
"Katze oder Goldfisch, da kann wenigstens nichts passieren."
Da der Angeklagte bereits eine Reihe Vorstrafen im Register stehen hat
und es sich um beharrliche Wiederholungsstraftaten gehandelt habe, müsse
der Mann ernsthaft bestraft werden, forderte die Staatsanwältin. Positiv
sei lediglich zu werten, dass er den Hund bereitwillig weggegeben habe,
sagte sie und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 5550 Mark für den
Hundehalter und 300 Mark für die junge Frau. Das erschien dem
Angeklagten zu hoch: "Ich will mir sowieso in Zukunft nichts mehr zu
Schulden kommen lassen, ich fahre noch nicht mal mehr schwarz. Geld
habe ich nicht, geben sie mir lieber eine Bewährungsstrafe", meinte er
zur Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil lautete schließlich
sechs Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, dazu
noch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Im Fall der jungen Frau
folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Mitleid mit einer Rottweiler-Hündin zeigte der Strafrichter Donnerstag
in einer Verhandlung im Gifhorner Gericht. Er hat nicht die Tötung des
Tieres verfügt, sondern lediglich darauf bestanden, dass die Hündin
künftig nicht mehr bei ihrem bisherigen Besitzer bleibt. Dieser Hundehalter,
ein 31 Jahre alter arbeitsloser Mann, war wegen fahrlässiger Körper-
verletzung in mehreren Fällen angeklagt, seine 21 Jahre alte frühere
Freundin wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall.
Der Hund hatte Passanten in Beine, Knie oder Oberschenkel gebissen,
weil die Angeklagten das Tier nicht angeleint hatten, als sie mit ihm in
der Gifhorner Südstadt spazieren gingen.
"Rottweiler können Eisenstangen durchbeißen. Ein solcher Hund ist wie
eine Waffe, da muss man doppelt vorsichtig sein", mahnte der Richter,
während die beiden Angeklagten versicherten: "Der Hund ist total brav
und tut eigentlich nichts." In einem Fall habe er sich lediglich erschreckt,
weil plötzlich ein Mann aus einer Gartenkolonie aufgetaucht war. Der
Geschädigte wurde ins Bein gebissen, auf Schmerzensgeld wartet er
noch immer, da weder der Hundehalter noch die junge Frau eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten.
Zwar versuchten die beiden Angeklagten, die Vorfälle herunterzuspielen,
die sich von April bis Juni diesen Jahres ereignet hatten ("Der hat gar
nicht
richtig gebissen, nur gezwickt, darum kamen auch immer nur ein paar
Tropfen Blut."), räumten im wesentlichen aber die Taten ein. Den Hund
hätten sie der nicht in Gifhorn lebenden Mutter der Angeklagten zur
Betreuung übergeben. "Da muss er aber auch bleiben, sonst lasse ich
das Tier töten", warnte der Richter und riet zu anderen Haustieren:
"Katze oder Goldfisch, da kann wenigstens nichts passieren."
Da der Angeklagte bereits eine Reihe Vorstrafen im Register stehen hat
und es sich um beharrliche Wiederholungsstraftaten gehandelt habe, müsse
der Mann ernsthaft bestraft werden, forderte die Staatsanwältin. Positiv
sei lediglich zu werten, dass er den Hund bereitwillig weggegeben habe,
sagte sie und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 5550 Mark für den
Hundehalter und 300 Mark für die junge Frau. Das erschien dem
Angeklagten zu hoch: "Ich will mir sowieso in Zukunft nichts mehr zu
Schulden kommen lassen, ich fahre noch nicht mal mehr schwarz. Geld
habe ich nicht, geben sie mir lieber eine Bewährungsstrafe", meinte er
zur Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil lautete schließlich
sechs Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, dazu
noch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Im Fall der jungen Frau
folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.