Stellungnahme zur Petition der Tierschutzpartei an Bundestag

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Sera und Rest

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Stellungnahme zur Petition der Tierschutzpartei an Bundestag


9.1.02

Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuß

Platz der Republik 1
11011 Berlin

08.01.2002

Az: Pet 1-14-06-2192-039677
Stellungnahme zur Petition der Eheleute Martina und Jürgen Gerlach
Ihr Schreiben vom 19.12.2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o.a. Petition und der Antwort des Herrn Ministerialdirektor Müller (Bundesministerium des Inneren) vom 28.11.2001 nehmen wir wie folgt Stellung:

Nachdem im Jahr 2001 bereits erneut ein tödlicher Beißunfall (Tod einer 11-jährigen am 06.08.2001 durch einen Deutschen Schäferhund in Lutzhorn, Schleswig Holstein) zu verzeichnen war und das neue Jahr mit einem Beißunfall, in welchem ein 10-jähriges Mädchen am 01.01.2002 in Achim, Niedersachsen, wiederum durch einen Deutschen Schäferhund schwerstens verletzt wurde, begann, können wir einen von Ihnen behaupteten, durch das von uns beanstandete Gesetz (HundVerbrEinfG) bewirkten Rückgang von Beißunfällen keineswegs bestätigen.

Die dem Gesetz zugrundeliegende Zielsetzung der Gefahrenabwehr ist erkennbar in keinster Weise erreicht worden.

Wir fordern Sie auf, das o.a. Gesetz sowie sämtliche Rasselisten beinhaltende Hundeverordnungen der Länder als auch den entsprechenden rassenbezüglichen Passus im novellierten Tierschutzgesetz unverzüglich zurück zu nehmen.

Wir begründen diese Forderung nicht mit den dadurch verursachten Überbelegungen der Tierheime und Kostenexplosionen bei den Kommunen.
Rechte und Interessen der Züchter diskriminierter Rassen sind für uns als Tierschutzverein von tendenziell geringem Belang.
Ebenso werden wir hier nicht eine verfassungsmäßig verankerte "Gleichheit" aller Hundehalter und deren Rechte ins Feld führen.

Der grobe sachliche und verfassungswidrige Fehler, mit dem sämtliche Rasselisten beinhaltende Gesetzgebungen behaftet sind, ist ein anderer und weit schwerwiegender:

Den Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier wird seitens der Gesetzgebung in toto eine genetisch immanente Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt (Sophisma der "unwiderleglichen Vermutung"). Zur Legitimation dieser Behauptung wird das Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) herangezogen und falsch zitiert.

Die empirischen Erfahrungen sind wie folgt zu bewerten:

Tierheime und Tierschutzvereine haben seit jeher schon im eigenen Interesse gefährliche Hunde töten lassen. Nach nunmehr anderthalb Jahren sind die Tierheime immer noch überfüllt mit Tausenden von Hunden der gelisteten Rassen. Im Umkehrschluß können diese nicht gefährlich sein.

Die Halter der gelisteten Rassen waren deutschlandweit gezwungen, ihre Hunde sogenannten "Verhaltensüberprüfungen" unterziehen zu lassen. Nur ein äußerst geringer Prozentsatz der Hunde bestand diese Tests nicht. Leider wurden keine Vergleichsdaten für nicht-gelistete Hunderassen erfaßt.

Diese beiden bislang größten empirischen Tests widerlegen eindrucksvoll die "unwiderlegliche Vermutung" der Gefährlichkeit der betreffenden Rassen.

Es darf zudem die Frage aufgeworfen werden, welche Art von "uneingeschränkter Solidarität" seitens der Bundesregierung praktiziert wird, wenn amerikanische und andere Nationalrassen auf den Listen aufgeführt werden, während die deutsche Nationalrasse "Deutscher Schäferhund" für 26 von insgesamt 54 tödlichen Beißunfällen im Zeitraum von 1968 bis 2001 in Deutschland verantwortlich ist, auf diesen Listen jedoch nicht erscheint.

Das vom Gesetzgeber zur Legitimation herangezogene Qualzuchtgutachten selbst bezieht sich bzgl. der dort angeführten Defektzuchten ausdrücklich auf einzelne Zuchtlinien, nicht auf Rassen (S. 31 ebendort).

Genetisch bedingte sowie erworbene Erkrankungen, die zu gesteigertem Aggressionsverhalten und damit zur Gefährdung von Menschen führen können, sind wissenschaftlich für alle Hunderassen belegt.

Verwiesen sei an dieser Stelle lediglich beispielhaft auf das sog. "Wutsyndrom", eine der Epilepsie benachbarte neurologische Erkrankung, welche besonders bei Cockerspaniel, Retriever, Labrador und Berner Sennen zu beobachten ist, grundsätzlich aber bei jedem Hund jeder Rasse oder Kreuzung auftreten kann.


Wir selbst mußten inzwischen aufgrund dieses Phänomens drei Hunde im Tierheim euthanasieren lassen, da sie eine Gefahr für ihre Umwelt darstellten. Keiner der Hunde gehörte einer der auf den Listen erfaßten Rassen an.

Folgerichtig verneinen sämtliche wissenschaftliche Experten im In- und Ausland, insbesondere die Tierärzteschaft und die Professoren für Haustierzucht und Genetik, die Gefährlichkeit einzelner Hunderassen als solcher.

Der Erlass von Gesetzen und Verordnungen auf der alleinigen Basis von Vermutungen und Meinungen, unter ausdrücklicher und bewußter Negation wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesicherter empirischer Erfahrungen, stellt einen Verfassungsverstoß ersten Ranges dar.

Ziehen Sie also bitte die o.a. verfassungswidrige Gesetzgebung unverzüglich zurück.

Wir sind anderenfalls gerne bereit, die auf Ihrer Seite vorhandenen kognitiven und emotionalen Blockaden höchstrichterlich beseitigen zu lassen.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Bona
(1. Vorsitzende)


Erinnerung:
Die Petition
Martina Gerlach (Tierschutzpartei) bitte um zügige Mithilfe:
Petition an den Deutschen Bundestag


Quelle:

Bis dann Sera


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