Ich weiss nicht, ob diese Arbeit hier schon aufgeführt wurde.
Statistische Auswertung von Sachverständigengutachten über Hunde mit Beißvorfällen in Bayern
In der Presse wird regelmäßig über Beißvorfälle mit Hunden berichtet. Die von Hunden
ausgehenden Gefahren fallen in den Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts und somit in
den Zuständigkeitsbereich der Länder. In Bayern wurde durch die Erlassung der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10.07.1992 über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit versucht Beißvorfälle mit Hunden zu minimieren.
Statistische Auswertung von Sachverständigengutachten über Hunde mit Beißvorfällen in Bayern
In der Presse wird regelmäßig über Beißvorfälle mit Hunden berichtet. Die von Hunden
ausgehenden Gefahren fallen in den Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts und somit in
den Zuständigkeitsbereich der Länder. In Bayern wurde durch die Erlassung der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10.07.1992 über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit versucht Beißvorfälle mit Hunden zu minimieren.