Stafford Läuft Katze Hinterher Auf Die Strasse: Anzeige

Ausserdem wer hat hier gesagt,dass ich den Hund nicht anmelden will etc.?
Er wird angemeldet das dauert seine Zeit mit Versicherung etc.
Wir haben ihn erst auch grad mal 2 Wochen .
Geplant war es nicht ihn aufzunehmen sonst hätten wir vorher alles abgeschlossen.
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi snoopbebek ... hast du hier schon mal geguckt?
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Würdet ihr lieber einen Hund ins Tierheim abschieben lassen anstelle ihn bei euch aufzunehmen?
Auch wenn ihr noch nichts abgeschlossen habt etc.
 
Wenn du die Weisheit mit dem Löffel gefressen hast, dann ist doch alles ok. :unsicher:
Dann frag hier aber auch nicht nach - einfache Sache. ;)

Fakt ist:
Du bist im Unrecht und das kannst du auch alles schön schwarz auf weiß im Gesetz nachlesen.
Aber tu', was du nicht lassen kannst, du weißt ja alles besser.

Ich wünsch dir viel Glück, du wirst es brauchen können

Leuten wir dir ist schon mehr als eimmal der Hund beschlagnahmt worden.
Entweder man hält sich ans Gesetz oder man hat eben Pech (oder der Hund, wenn man es genau nimmt).

Hinterher ist dann das Geplärre groß.
Aber bitte, du weißt alles, du kannst alles, dann belästige uns doch auch nicht mit überflüssigen Fragen.
 
Wenn du die Weisheit mit dem Löffel gefressen hast, dann ist doch alles ok. :unsicher:
Dann frag hier aber auch nicht nach - einfache Sache. ;)

Fakt ist:
Du bist im Unrecht und das kannst du auch alles schön schwarz auf weiß im Gesetz nachlesen.
Aber tu', was du nicht lassen kannst, du weißt ja alles besser.

Ich wünsch dir viel Glück, du wirst es brauchen können

Leuten wir dir ist schon mehr als eimmal der Hund beschlagnahmt worden.
Entweder man hält sich ans Gesetz oder man hat eben Pech (oder der Hund, wenn man es genau nimmt).

Hinterher ist dann das Geplärre groß.
Aber bitte, du weißt alles, du kannst alles, dann belästige uns doch auch nicht mit überflüssigen Fragen.

Grüßt euch:hallo:!!
ich wollt mich als etwas Unwissende kurz einhaken und fragen, ob du das nicht etwas netter sagen könntest??
Muß man denn das so grob schreiben?? oder bist du sowas leider schon miterleben müssen???
 
Nein, das kann ich bei Unbelehrbaren nicht.
Er weiß doch alles, dann ist doch alles in Butter...... :wand:

Ich erlebe sowas viel zu oft und seit Jahren.
 
Habe hier nirgendwo gesagt,dass ich die grösste Ahnung hätte.
Wenn ich sie hätte würde ich nicht nachfragen welche Strafe auf uns wartet.
Und wenn du die grösste Ahnung von der Hundeverordnung und deren Bußgelder hättest, könntest du mir jetzt sagen was auf uns zukommt.

Tut mir Leid , es reicht schon wenn man von Menschen beschimpft wird die Kampfhunde hassen und sagen wie unverantwortlich es sei einen Kampfhund zu haben,aber dann noch von Leuten beschimpft zu werden die selbst so einen Hund haben ist ist schon komisch.

Ich habe mehrfach geschrieben,dass es nicht geplant war ihn bei uns aufzunehmen. Erst als der Halter meinte ich gebe ihn ins Tierheim ab das geht so nicht haben wir ihn zu uns genommen vor 2 Wochen !!!! Dann haben wir ihn auch sofort Chipen lassen , DA WIR IHN ANMELDEN WOLLEN ! Das Geld haben wir sehr wohl um so einen Hund zu finanzieren nur finde ich diese Willkür in den einzelnen Gemeinden und Städten ungerecht , zumal in dieser Stadt 0 für Hunde getan wird ! Das heisst noch lange nicht,dass wir ihn nicht anmelden wollen um das mal klarzustellen.
 
Leuten wir dir ist schon mehr als eimmal der Hund beschlagnahmt worden.


Hinterher ist dann das Geplärre groß.
Aber bitte, du weißt alles, du kannst alles, dann belästige uns doch auch nicht mit überflüssigen Fragen.


1. Mir wurde noch nie ein Hund beschlagnahmt

2. Bisschen abreagieren wäre mal angesagt ;) Ich habe eine ganz normale Frage gestellt mit wieviel Bußgeldstrafe wir rechnen müssen und du konntest mir die Frage nicht beantworten . Gut ist. Vielleicht findet sich hier noch jemand der mit sowas Erfahrung gemacht hat (Nichteinhalten der Maulkorbpflicht) .
 
Ich glaube ihr seht das zu krass mit Hund wird beschlagnahmt etc.

Unserem Nachbarn wurde er auch nicht weggenommen vom Ordnungsamt OBWOHL er gar nichts für den Hund hatte ( sei es Sachkundenachweis,Anmeldung, Chip etc). WIR haben sogar den Sachkundenachweis, dank uns hat er den Chip, und bald Haftlichpflicht sowie Anmeldung.

Das Ordnungsamt war bestimmt 5-6 mal bei ihm und kein einziges mal war die Rede von wir nehmen den Hund jetzt mit oder er wird bald beschlagnahmt.

Sie wollten nur ,dass er ihn so schnell wie möglich anmeldet und er eine Genehmigung vom Vermieter kriegt.
 
Grüßt euch:hallo:!!
ich wollt mich als etwas Unwissende kurz einhaken und fragen, ob du das nicht etwas netter sagen könntest??
Muß man denn das so grob schreiben?? oder bist du sowas leider schon miterleben müssen???

Wenn nach drei Seiten Diskussion immer noch keine Einsicht herrscht (bei demjenigen, welcher - erst unwissentlich und jetzt wissentlich - gegen Gesetze verstößt, welche seinem Hund das Tierheim einbringen können), muss man nicht mehr mit einem netten "Tatata" rechnen. Warum auch? Es ist alles mehrfach gesagt und erklärt worden - inkl. Hilfestellung, Rat und Co. - was den Fredersteller allerdings nicht im geringsten tangiert. Irgendwann ist auch mal gut! :unsicher:
 
Habe hier nirgendwo gesagt,dass ich die grösste Ahnung hätte.
Wenn ich sie hätte würde ich nicht nachfragen welche Strafe auf uns wartet.
Und wenn du die grösste Ahnung von der Hundeverordnung und deren Bußgelder hättest, könntest du mir jetzt sagen was auf uns zukommt.

DAS OA HAT JETZT DAS RECHT, DEINEN HUND EINZUZIEHEN !!!

Grund: Du hast gegen mehrere Punkte der LHV NRW verstossen. Jetzt deutlich genug? :rolleyes:

Ich hoffe für Deinen Hund, das Du kulante MA beim OA hast, welche Dir die spätere Anmeldung Deines Hundes ermöglichen - solche gibt es natürlich auch, dies ist aber nicht die Regel!

Wende Dich - wie nun schon mehrfach geschrieben - an PittStaff oder die Anwälte von Hund und Halter, BEVOR Du weiter mit dem OA "verhandelst".

Ich begreife gar nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt? Ist alles im Gesetzestext nachzulesen und nichts, was hier jemand erfunden hätte! Das LHG NRW spiegelt nicht die persönliche Meinung der User hier wieder! :verwirrt:
 
Du raffst es einfach nicht, oder?

Euer Maulkorbproblem ist euer geringstes Problem.

Ihr könnt den Hund SO gar nicht legal anmelden.
Da braucht man nicht von Bußgeldern zu reden, hier geht es um illegale Haltung und damit steht eure Zuverlässigkeit auf dem Spiel (die auch nachzuweisen ist).
Du hast kein berechtigtes Interesse an dem Hund vorzuweisen, in NRW werden NUR Hunde aus dem Tierheim genehmigt.

Fazit:
Keine Zuverlässigkeit
Kein berechtigtes Interesse, da Hund von privat

Somit droht die Beschlagnahmung (wenn du kein kulantes OA hast, wie Consultani auch schon schrieb).
Vielleicht bist du ja einer der Wenigen, die Glück hat.
Die meisten Spezies von deiner Sorte haben ihre Hunde nämlich nicht mehr (mal so nebenbei: Wir haben auch grad wieder 2 Kampfis aus Beschlagnahmung bei uns sitzen, weil die Halter auch so intelligent waren und gegen das Landeshundegesetz verstossen haben).

Die Chippung und die Haftpflicht interessiert hier erst mal gar nicht.

Kapito oder immer noch nicht?

Wer lesen kann, ist auch klar im Vorteil.
Hast du dir mal die Mühe gemacht das Landeshundegesetz überhaupt mal durchzulesen?

Wende dich an die genannten Adressen.
Mir ist die Zeit zu schade, mich noch weiter mit dir zu befassen.
 
Ich glaube ihr seht das zu krass mit Hund wird beschlagnahmt etc.

Lesen und handeln - nicht glauben und annehmen.

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

§ 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
§ 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
§ 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen nicht duldet,
§ 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass diese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters verlassen können,
§ 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt,
§ 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen Maulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
§ 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten oder zu führen,
§ 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
§ 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
§ 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
§ 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, obwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
§ 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen abgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
§ 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes nicht erfolgt,
§ 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
§ 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
§ 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten Haltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
§ 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.

(3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

(4) Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.


(5) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.

Quelle: Hund und Halter
 
Ich glaube ihr seht das zu krass mit Hund wird beschlagnahmt etc.

Unserem Nachbarn wurde er auch nicht weggenommen vom Ordnungsamt OBWOHL er gar nichts für den Hund hatte ( sei es Sachkundenachweis,Anmeldung, Chip etc). WIR haben sogar den Sachkundenachweis, dank uns hat er den Chip, und bald Haftlichpflicht sowie Anmeldung.

Das Ordnungsamt war bestimmt 5-6 mal bei ihm und kein einziges mal war die Rede von wir nehmen den Hund jetzt mit oder er wird bald beschlagnahmt.

Sie wollten nur ,dass er ihn so schnell wie möglich anmeldet und er eine Genehmigung vom Vermieter kriegt.
ganz davon abgesehen dass der Hund ILLEGAL angeschafft wurde (Verstoß gegen das LHundG), keine Steuern bezahlt werden (Steuerhinterziehung), der Hund ohne MK geführt wird (trotz fehlendem Verhaltenstest,Verstoß gegen das LHundG) habt ihr zusätzlich noch gegen das LHundG verstoßen indem er ein Tier gehetzt hat
http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R22H8944HGILDE/$file/hundevordruck8.pdf
Gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG NRW
Als gefährliche Hunde im Sinne der LHV NRW gelten:
a) Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung
gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen,
zum Schutzhund oder eine Ausbildung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,
b) Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,
c) Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,
d) Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Ich denke mal nicht, dass die User das hier zu "krass" sehen: du siehst es leider zu locker. Wende dich an einen der Anwälte die dir genannt wurden.....
 
Kann mir dann mal jemand sagen,wieso das Ordnungsamt den Hund nicht viel früher beschlagnahmt hat??
Er war bestimmt 5-6 Monate bei unserem Nachbarn. Seine Nachbarn wiederum haben ihn beim Ordnungsamt gemeldet ,welche auch unverzüglich kamen und trotz alledem wurde er unserem Nachbar nicht weggenommen ,obwohl er in den 5-6 Monaten keine Schritte eingeleitet hat zum Anmelden des Hundes etc.
 
Kann mir dann mal jemand sagen,wieso das Ordnungsamt den Hund nicht viel früher beschlagnahmt hat??
Er war bestimmt 5-6 Monate bei unserem Nachbarn. Seine Nachbarn wiederum haben ihn beim Ordnungsamt gemeldet ,welche auch unverzüglich kamen und trotz alledem wurde er unserem Nachbar nicht weggenommen ,obwohl er in den 5-6 Monaten keine Schritte eingeleitet hat zum Anmelden des Hundes etc.

Vermutlich hat Dein Nachbar schlicht Glück gehabt!
 
Ja, dann müssten wir ja wohl erst Recht Glück haben zumal er ja fast alles dank uns hat um ihn anzumelden .
Aber ok ich stehe nicht so drauf mich beschimpfen zu lassen.
Falls es dann noch jemanden interessieren sollte kann ich euch ja erzählen wie es ausgegangen ist, damit ihr alle aus unserer Dummheit lernt ;)
Und keine Sorge ich hänge mehr an dem Hund als ihr und würde nicht zulassen,dass ihm was passiert .

mfg
bis bald
 
Die meisten Menschen treten nur selten aus ihrem Kopf heraus ... Dumm. Unglaublich Dumm. :nee:
 
Die meisten Menschen treten nur selten aus ihrem Kopf heraus ... Dumm. Unglaublich Dumm. :nee:


Ist ja gut jetzt. Dumm hier dumm da.
Ihr kennt mich nichtmal und meint ich wäre dumm hoch ³ . Die ganzen Gesetze etc. habe ich mir auch schon durchgelesen !
Geldstrafe BIS ZU 10.000€ heisst ja wohl nicht dass man diese Strafe auch kriegt.
Ich wollte von anderen hören welche Erfahrung sie damit gemacht haben und ob sie vielleicht als Strafe 100€,200€ oder 300€ bekommen haben,was ja wohl eher der Fall ist.

Einen Maulkorb besaß dieser Hund auch niemals und wir haben uns auch vor 2 Wochen einen Maulkorb aus dem Internet bestellt welcher handgefertig wird (was seine Zeit dauert). So ein billig Maulkorb haben wir auch zu hause von dem aber seine NASE BLUTET . Aber da es das Gesetz so will muss der kleine wohl bluten bis sein neues Maulkörbchen kommt wa?
 
Geldstrafe BIS ZU 10.000€ heisst ja wohl nicht dass man diese Strafe auch kriegt.
Ich wollte von anderen hören welche Erfahrung sie damit gemacht haben und ob sie vielleicht als Strafe 100€,200€ oder 300€ bekommen haben,was ja wohl eher der Fall ist.
Hallo??? was meinst du eigentlich wieviele Leute hier ihre Hunde illegal halten??????? :verwirrt:
 
Ich wollte von anderen hören welche Erfahrung sie damit gemacht haben und ob sie vielleicht als Strafe 100€,200€ oder 300€ bekommen haben,was ja wohl eher der Fall ist.

Worse Case: Bis zu 100.000 Euro Geldstrafe und Einziehung des Hundes inkl. lebenslangem Halteverbot für Anlagehunde für Dich. So steht es im LHG.
 
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