Consultani
15 Jahre Mitglied
Hallo,
das mit dem Tierheim wusste ich nicht. Ich dachte die würden ihn dort solange behalten,bis wir alle Auflagen erfüllt haben.
Das war mit einem Mann so ,der einen Stafford aus dem Heim holen wollte. Das hat 2 Monate gedauert (...)
Deswegen: Hund & Halter oder PitStaff oder BIN ... Die wissen sowas und sagen es Dir auch (wie wir hier ja auch, aber uns scheinst Du aus irgendeinem Grund nicht zu glauben ...)
Wir haben die Sachkunde gemäß § 6 Landeshundegesetz seit dem 20.05.2008
Es gibt in NRW zwei Arten von Sachkundenachweisen. Den "Normalen" (für die 20/40 Hunde) und den "Erweiterten". Ihr benötigt den "Erweiterten" zum Führen eines Anlage 1 Hundes. Wenn Ihr den jeweils gemacht habt, ist das doch schon mal ein guter Anfang.