Staffmix biss anderen Hund: 800 Euro Strafe
Pirmasens/R.-P., 2.5.02
"Zum Glück wurde nur ein Hund verletzt", so äußerte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu den Vorfällen am 27. April 2001, als im Pirmasenser Stadtteil Fehrbach der nicht angeleinte Staffordshire-Mischling eines 59-jährigen Maurers aus Pirmasens den (angeleinten) Hund eines Ehepaares in den Hals biss.
Dem 59-Jährigen konnte in der Gerichtsverhandlung nicht nachgewiesen werden, dass er dem Kampfhund absichtlich den Maulkorb ausgezogen haben soll. Deshalb wurde am Ende nicht die angeklagte Sachbeschädigung (also der Biss) verurteilt, sondern eine zweifache Ordnungswidrigkeit, weil der Angeklagte sowohl seinen Staffordshire als auch seinen Rottweiler frei umher laufen ließ. 800 Euro Geldbuße muss der 59-Jährige nun zahlen.
In der Tat hatte sich der Hundebesitzer - so ergab auch die Zeugenaussage einer Kauffrau, die zusammen mit ihrem Ehemann ihren korrekt angeleinten Hund spazieren führte - sehr fahrlässig verhalten. Die Zeugin erinnerte sich, dass auf dem unbefestigten Weg in der Nähe des Neubaugebietes Im Hirschenteich schon einige Zeit vor dem Vorfall ein Hund frei umher gelaufen war. Das Ehepaar stoppte - dann kamen plötzlich der Rottweiler und der Staffordshire-Mischling gerannt und balgten sich mit ihrem Hund. "Sie sind einfach drauf los gerannt", sagte die Frau.
Ihr Mann habe den Hundebesitzer aufgefordert, seine Hunde zurückzunehmen. Dies gelang bei dem Rottweiler. Als sich der 59-Jährige aber am Maulkorb des Staffordshire zu schaffen machte, lief der Hund plötzlich ohne Bissschutz umher. Der Besitzer behauptete, er habe den Hund am Maulkorb (einem Drahtgestell mit Riemen) festhalten wollen, und der habe sich dabei befreit; die Zeugin sagte zunächst, der Angeklagte habe absichtlich seinen Hund vom Maulkorb befreit, konnte dies aber in der Hauptverhandlung nicht genau bestätigen.
Dann biss sich der Staffordshire im Hals des anderen Hundes fest; nicht einmal der 59-Jährige konnte ihn von dem anderen Tier trennen. Der Hund hatte Glück: Seine Halsband schützte ihn vor schlimmeren Verletzungen; anstandslos zahlte später der 59-Jährige die Tierarztrechnung.
Am Ende war dem 59-Jährigen der Vorsatz nicht nachzuweisen. Dass er jedoch seine Hunde frei umher laufen ließ, verstieß im Fall des Staffordshire-Mischlings gegen die Gefahrenabwehrverordnung des Landes. Beim Rottweiler, der nicht als gefährlicher Hund gilt, wurde gegen die entsprechende Verordnung der Stadt Pirmasens verstoßen, die vorgibt, dass in bewohnten Gebieten Hunde jeder Rasse an einer höchstens 1,5 Meter langen Leine geführt werden müssen. Die Höchstgeldbuße liegt bei beiden Ordnungswidrigkeiten bei 5000 Euro.
Spürbar war der Unmut von Richter Dieter Dexheimer, der klar machte, dass er sich nicht vorstellen könne, wie ein Hund aus einem solch stabilen Maulkorb entwischen könne. "Das passt zusammen", kommentierte der Strafrichter eine Vorstrafe wegen dreifachen Verstoßes gegen das Waffengesetz (hier ging es um Pistolen), die der Angeklagte erst im Jahr 1999 erhalten hatte. Zweifel hatte der Richter auch daran, dass der Mann, der angab, zusammen mit seiner Frau nur von Arbeitslosenhilfe zu leben, den Unterhalt für zwei solche Hunde überhaupt aufbringen könne.
Pirmasens/R.-P., 2.5.02
"Zum Glück wurde nur ein Hund verletzt", so äußerte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu den Vorfällen am 27. April 2001, als im Pirmasenser Stadtteil Fehrbach der nicht angeleinte Staffordshire-Mischling eines 59-jährigen Maurers aus Pirmasens den (angeleinten) Hund eines Ehepaares in den Hals biss.
Dem 59-Jährigen konnte in der Gerichtsverhandlung nicht nachgewiesen werden, dass er dem Kampfhund absichtlich den Maulkorb ausgezogen haben soll. Deshalb wurde am Ende nicht die angeklagte Sachbeschädigung (also der Biss) verurteilt, sondern eine zweifache Ordnungswidrigkeit, weil der Angeklagte sowohl seinen Staffordshire als auch seinen Rottweiler frei umher laufen ließ. 800 Euro Geldbuße muss der 59-Jährige nun zahlen.
In der Tat hatte sich der Hundebesitzer - so ergab auch die Zeugenaussage einer Kauffrau, die zusammen mit ihrem Ehemann ihren korrekt angeleinten Hund spazieren führte - sehr fahrlässig verhalten. Die Zeugin erinnerte sich, dass auf dem unbefestigten Weg in der Nähe des Neubaugebietes Im Hirschenteich schon einige Zeit vor dem Vorfall ein Hund frei umher gelaufen war. Das Ehepaar stoppte - dann kamen plötzlich der Rottweiler und der Staffordshire-Mischling gerannt und balgten sich mit ihrem Hund. "Sie sind einfach drauf los gerannt", sagte die Frau.
Ihr Mann habe den Hundebesitzer aufgefordert, seine Hunde zurückzunehmen. Dies gelang bei dem Rottweiler. Als sich der 59-Jährige aber am Maulkorb des Staffordshire zu schaffen machte, lief der Hund plötzlich ohne Bissschutz umher. Der Besitzer behauptete, er habe den Hund am Maulkorb (einem Drahtgestell mit Riemen) festhalten wollen, und der habe sich dabei befreit; die Zeugin sagte zunächst, der Angeklagte habe absichtlich seinen Hund vom Maulkorb befreit, konnte dies aber in der Hauptverhandlung nicht genau bestätigen.
Dann biss sich der Staffordshire im Hals des anderen Hundes fest; nicht einmal der 59-Jährige konnte ihn von dem anderen Tier trennen. Der Hund hatte Glück: Seine Halsband schützte ihn vor schlimmeren Verletzungen; anstandslos zahlte später der 59-Jährige die Tierarztrechnung.
Am Ende war dem 59-Jährigen der Vorsatz nicht nachzuweisen. Dass er jedoch seine Hunde frei umher laufen ließ, verstieß im Fall des Staffordshire-Mischlings gegen die Gefahrenabwehrverordnung des Landes. Beim Rottweiler, der nicht als gefährlicher Hund gilt, wurde gegen die entsprechende Verordnung der Stadt Pirmasens verstoßen, die vorgibt, dass in bewohnten Gebieten Hunde jeder Rasse an einer höchstens 1,5 Meter langen Leine geführt werden müssen. Die Höchstgeldbuße liegt bei beiden Ordnungswidrigkeiten bei 5000 Euro.
Spürbar war der Unmut von Richter Dieter Dexheimer, der klar machte, dass er sich nicht vorstellen könne, wie ein Hund aus einem solch stabilen Maulkorb entwischen könne. "Das passt zusammen", kommentierte der Strafrichter eine Vorstrafe wegen dreifachen Verstoßes gegen das Waffengesetz (hier ging es um Pistolen), die der Angeklagte erst im Jahr 1999 erhalten hatte. Zweifel hatte der Richter auch daran, dass der Mann, der angab, zusammen mit seiner Frau nur von Arbeitslosenhilfe zu leben, den Unterhalt für zwei solche Hunde überhaupt aufbringen könne.