Staff sprang Schwangere an - eingezogen!

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Staff-Mix sprang Schwangere an und wurde beschlagnahmt
Bremen, 25.10.01

Ein Staffordshire-Terrier-Mischling ist am Donnerstagnachmittag an der Straße Schüttes Kamp einer schwangeren 31-Jährigen gegen den Bauch gesprungen. Außerdem schnappte er nach der Frau und ihrer achtjährigen Tochter. Durch lautes Schreien und die Hilfe zweier Zeugen konnte der Kampfhund in den Vorgarten zurückgescheucht werden, über dessen Zaun er gesprungen war.
Dem 52-jährigen Grundstückseigentümer, der erklärte, seine Tochter betreue den Kampfhund für einen Freund, machten die Beamten zunächst nur die Auflage, den Hund und einen Schäferhundmischling, der zwar auch über den Zaun gesprungen war, aber nichts getan hatte, sicher einzusperren. Als die Beamten gegen 18 Uhr mit dem Streifenwagen noch einmal an dem Grundstück vorbei fuhren, befanden sich beide Hunde aber erneut im Vorgarten. Die Polizisten beschlagnahmten daraufhin den Kampfhund zur Vorbereitung der Einziehung, die gestern das Stadtamt vornahm. Gegen den Grundstücksbesitzer schrieben die Beamten Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegen den Hundehalter eine Anzeige wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden.

Quelle:

Und:

Hochschwangere wurde von AmStaff angesprungen: 2900 Euro Schmerzensgeld
Bremen, 22.11.02

Kein Mensch muss Hunde mögen. Von niemandem kann verlangt werden, dass er sich in kritischen Situationen adäquat gegenüber einem Hund verhält, auch wenn Hundebesitzer das zuweilen glauben. Dass die junge Mutter, die am Dienstag als Geschädigte und Zeugin vor dem Strafrichter in Blumenthal aussagte, noch heute eine panische Angst entwickelt, wenn sie Hunden begegnet, lässt sich sehr gut nachvollziehen.
Sie war, damals im achten Monat schwanger, am 25.Oktober vergangenen Jahres mit ihrer kleinen Tochter in Fähr-Lobbendorf unterwegs, als plötzlich zwei ziemlich große Hunde über einen rund ein Meter hohen Gartenzaun setzten. Einer sprang ihr an die Brust, der andere Hund packte ihrer kleinen Tochter an die Hose. Das Mädchen hat noch heute Angst und leidet unter Schlafstörungen. Mehr war nicht passiert, aber das reicht ja eigentlich auch.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten hatten sich nun der ein 32-jähriger Hundehalter, dessen 24-jährige Freundin und der 53-jährige Vater der jungen Frau, der selbst Halter eines Schäferhundmischlings ist. Der 32-Jährige hatte an diesem Tag seinen (Kampf-)Hund, einen American Stafforsdshire Terrier, aus beruflichen Gründen seiner Freundin überlassen und die hatte ihn im Laufe des Tages inklusive des Schäferhundmischlings an ihren Vater weitergereicht. Einige Zeit später kam es dann zu dem Vorfall.
Der Kampfhund, der eigentlich außerhalb eines Grundstücks nur mit Maulkorb und angeleint unterwegs sein durfte, wurde nach dem Zwischenfall beschlagnahmt und landete nach einem Verwaltungsverfahren in einem Tierheim. Sein Besitzer wird ihn nicht wieder zurück erhalten. Der Hund wird einen neuen Besitzer bekommen - sehr zum Leidwesen seines früheren Besitzers übrigens , der den Hund als „nicht aggressiv“ beschrieb. Schmerzensgeld an Mutter und Tochter muss der 32-jährige auch zahlen: 2900 Euro.
Wohl auch unter Berücksichtigung dieser Umstände wurde das Verfahren gegen den Hundehalter und dessen Freundin eingestellt. Das Verfahren gegen den 53-Jährigen, der zum Zeitpunkt des Vorfalls schließlich die tatsächliche Verantwortung für die Tiere hatte und der seiner Sorgfaltspflicht nicht genügend nachgekommen war, wurde gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig eingestellt.

Dass beide Hunde schon früher mal den Grundstückszaun übersprungen hatten, sagten Zeugen vor Gericht aus. Diese Tatsache hätte den Mann besonders vorsichtig machen müssen. Der Schäferhundmischling, der übrigens wohl auch nicht so ganz ohne ist, darf künftig nicht mehr unbeaufsichtigt auf dem Grundstück herumtollen - es sei denn, der Zaun wird erhöht.
Obwohl der Vorfall so lange noch gar nicht zurückliegt, zeigte sich auch bei dieser Gerichtsverhandlung mal wieder, dass dem Erinnerungsvermögen von Zeugen doch Grenzen gesetzt sind. So gab etwa die Geschädigte im Gegensatz zu einer anderen Zeugin an, sie sei von dem größeren der beiden Hunde angesprungen worden Das aber wäre dann nach Lage der Dinge wohl der Schäferhundmischling gewesen. Wer auch immer - es hätte viel schlimmer kommen können.

Quelle:

Gruß
tessa
 
  • 25. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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