Staff mit Wesenstest

Speedybo

10 Jahre Mitglied
Hallo, kann mir einer die Frage beantworten.
Ein Staff mit Wesenstest ist der Haltung eines "normalen" Hundes gleichgesetzt?
Habe das mal irgendwo gelesen. Interessiert mich nur mal am Rande. Wir sind mit Stafford in unsere Wohnung eingezogen, hatten einen zweiten Staff Mix, der auch geduldet wurde. Jetzt bei unserer dritten spinnt die Vermieterin rum, wei eine im Haus rumstänkert. Es ist nie etwas vorgefallen. Im Gegtenteil, alle im Haus sagen, das sind ja doch ganz liebe Hunde. Außer die eine Spinnerin: " Man weiß ja nie, was wir jetzt für eine haben!!!"
Kann da einer was zu sagen? Wir wohnen in NRW. Wäre schon hilfreich! Danke
 
  • 20. April 2024
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hallo!

was steht denn bei euch im meitvertrag? habt ihr eine erlaubnis zur haltung von stafford&co?
 
Im Mietvertrag steht nur als Zustaz: Wenn es "begründete" Einwände der anderen Eigentümer gibt, dass wir einverstanden sind den Hund abzugeben. Aber wie gesagt, sind mit Staff eingezogen!!!
 
Im Mietvertrag steht nur als Zustaz: Wenn es "begründete" Einwände der anderen Eigentümer gibt, dass wir einverstanden sind den Hund abzugeben. Aber wie gesagt, sind mit Staff eingezogen!!!

sorry, aber das ist nicht dein ernst, oder??? :sauer:

du hast das unterschrieben mit dem wissen, dass du deine hunde abgeben würdest, wenn die anderen bewohner sich begründet beschweren???

das kann doch schneller kommen als du bis 2 zählen kannst. wie du jetzt ja auch siehst. :unsicher:

sowas würde ich nie im leben unterschreiben.

find ich unmöglich! :nee:
 
Öhm, mich irritiert, das du nicht weißt, wie es in NRW mit den Haltevorschriften aussieht. :verwirrt:
Sind die Hunde nicht legal gemeldet?

Steht die Rasse im Mietvetrag?
Steht auch die Anzahl der Hunde im Mietvertrag?

Wenn nicht: Problem.....

Man kann sich ja nicht alle Furz lang neue Hunde ins Haus holen, ohne das vorab zu besprechen, da würde ich mich als Vermieter auch bedanken.


Wo habt ihr die Hunde her?
Kein Tierheim würde euch normalerweise einen Hund vermitteln, wenn o. g. Fragen nicht erfüllt sind.
 
Öhm, mich irritiert, das du nicht weißt, wie es in NRW mit den Haltevorschriften aussieht. :verwirrt:
Sind die Hunde nicht legal gemeldet?

Steht die Rasse im Mietvetrag?
Steht auch die Anzahl der Hunde im Mietvertrag?

Wenn nicht: Problem.....

Man kann sich ja nicht alle Furz lang neue Hunde ins Haus holen, ohne das vorab zu besprechen, da würde ich mich als Vermieter auch bedanken.


Wo habt ihr die Hunde her?
Kein Tierheim würde euch normalerweise einen Hund vermitteln, wenn o. g. Fragen nicht erfüllt sind
.

jep, das kommt auch alles noch dazu........................sehr merkwürdig! :unsicher:
 
In ihrer Vorstellung schreibt speedybo dass es jetzt ihr dritter Hund ist (nacheinander). Sie hat also nur einen Hund und nicht drei :)

Womit aber die anderen Fragen noch nicht geklärt sind :verwirrt:

LG Corinna und Fenja :hallo:
 
In ihrer Vorstellung schreibt speedybo dass es jetzt ihr dritter Hund ist (nacheinander). Sie hat also nur einen Hund und nicht drei :)

Womit aber die anderen Fragen noch nicht geklärt sind :verwirrt:

LG Corinna und Fenja :hallo:

Aaaahhh, ok :)

Steht in eurem Mietvertrag die Rasse mit drin?
Wenn nicht, könnte das ein Problem sein.

Ich würde Unterschriften sammeln bei den anderen im Haus, ob sie Probleme mit dem Hund haben.
 
Hallo, kann mir einer die Frage beantworten.
Ein Staff mit Wesenstest ist der Haltung eines "normalen" Hundes gleichgesetzt?
Habe das mal irgendwo gelesen.

... das gibt es in einem anderen BL, in NRW ist es nicht der Fall, da der Wesenstest in NRW (dieser heißt auch Verhaltenstest und Hundertest usw., je nach Gemeinde) nach Hundeverordnung nicht gefordert ist, um die "angenommene Gefährlichkeit zu widerlegen" (Wesenstest ist überhaupt nicht gefordert), sondern um Leinen- und/ Maulkorbbefreiung beantragen zu können. Der bestandene Test belegt, daß keine Gefahr für die Allgemeinheit von diesem Hund ausgeht. Trotzdem bleibt er ein "vermutet gefährlicher Hund", dessen Haltung erlaubnispflichtig und an Bedingungen gebunden ist.

Die Sache ist mißverständlich, da in der Hundeverordnung NRW steht, die Kategorie1-Hunde seien lediglich "vermutet gefährlich", es gibt aber keine Maßnahme, um diese Vermutung wirksam zu widerlegen.
 
... ach ja - der "normale Hund" ist der Kategorie2-Hund mit Verhaltenstest in NRW. Dessen vermutete Gefährlichkeit ist damit widerlegt.
 
Natürlich waren alle meine Hunde immer legal gemeldet und auch erlaubt.
Was falsch ist, ist Der Glaube, ich würde einen Wohnung meinem Hund vorziehen. Das war damals vor 8 Jahren. Die Umstände waren völlig anders und auch da wäre ich sofort wieder ausgezogen, wenn was gekommen wäre.
Seitdem hatten wir bereits 2 Staffs in dieser Wohnung, erlaubt. Außerdem sind begründete Einwände bestimmt nicht reine Meckerei einer Nachbarin, da muß schon was anderes kommen, Hund bellt ständig, droht jemanden, hat gebissen oder sonstwas. Wenn nicht, dann ziehen wir halt aus. Hab ich null Problem mit. Aber so einfach geht das nach 8 Jahren Erlaubnis nicht!!!!
Da habe ich mich schon erklundigt. Danke für die Beantwortung mit dem Wesenstest. Das war eigentlich meine Frage!
Wo man meinen Hund nicht will, bleibe ich auch nicht.
Ich hoffe das klärt alles Fragen!!!
 
PS. Ich kenne mich mit den Haltervorschriften in NRW nah 8 Jahren sehr gut aus. Das hat aber nix mit der Frage der Haltung in einer Mietwohnung zu tun. Was ihr aus so einer belanglosen Frage alles herausholt erstaunt mich!
Trotzdem Danke für die rege Anteilnahme!
 
Aber so einfach geht das nach 8 Jahren Erlaubnis nicht!!!!
Da habe ich mich schon erklundigt.

das glaube ich auch. Zumal der zweite Hund geduldet wurde. Spätestens da hätte etwas Schriftliches kommen müssen in der Form: beim nächsen Hund müssen Sie eine ausdrücklicher Erlaubnis einholen.
 
also bei mir zählt die erlaubnis immernur für denn jeweiligen hund. wo meiner verstorben ist und der neue dann einzog ,musste ich mir auch eine neue erlaubniss holen.
zum glück ohne probleme.
rechtlich gesehen wirst du da höchstwarscheinlich keine handhabe gegen den vermieter haben.
und die länge der haltung spielt immer nur für denn hund eine rolle, der im mietvertrag mit eingebunden ist .
du kannst 20jahre hunde in der wohnung gehalten haben, bei einer neuanschaffung spiel das für denn neuen hund keine rolle mehr.
 
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