Stadt Mülheim an der Ruhr Meldefrist für Hunde einhalten!

merlin

20 Jahre Mitglied
Pressemitteilung von Montag, 2. April 2001
Stadt Mülheim an der Ruhr

Meldefrist für Hunde einhalten!

Das Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr macht darauf aufmerksam, dass die Meldefrist nach der Landeshundeverordnung (LHV-NRW) für Hunde, die größer als 40 cm Widerristhöhe oder schwerer als 20 kg sind, am 6. Juli 2001 abläuft.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Anmeldung beim Stadtsteueramt entbindet nicht von der Verpflichtung, die Hunde nach der LHV-NRW gesondert beim Ordnungsamt anzumelden.
Meldebögen sind bei den Polizeidienststellen von-Bock-Straße und Ulmenallee, in den Service-Centern des Bürgeramtes an der Viktoriastr. 17-19 und am Steineshoffweg, sowie im Ordnungsamt Zimmer 114 und 118 erhältlich.
Telefonische Anfragen unter  4 55 32 17 und 4 55 32 15.

Kontaktdaten:
Redaktion:
Referat I - Presse und Medien, Postfach 10 19 53, 45466 Mülheim an der Ruhr,
Volker Wiebels [Volker.Wiebels@stadt-mh.de], Pressesprecher
Telefon (02 0:cool: 4 55 13 50, Telefax (02 0:cool: 4 55 58 13 50
 
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