- Scotty
Nachdem in Deutschland die wildesten Geruechte rum gehen und in verschiedenen Themen hier in der KSG immer wieder mal das Thema Frankreich angesprochen wird, denke ich, ist es an der Zeit mal ein eigenstaendiges Thema zu Frankreich zu eroeffnen.
Hier mal eine kurze Zusammenfassung von den aktuellen Tatsachen bezueglich Frankreich und SoKas:
Einfuhr / Haltung:
Kat 1:
Rassen:
Pit Bull
APBT
Staffordshire Terrier ohne FCI Papiere - ohne Papiere gilt er als Pit Bull
Am Staff ohne FCI Papiere - ohne Papiere gilt er als Pit Bull
Mastiff - ohne Papiere
Boerbul - ohne Papiere
Tosa Inu - ohne Papiere
Verbote: Erwerb, Verkauf und Einfuhr, Zugang zu oeffentlichen Verkehrsmitteln, fuehren an oeffentlichen Orten, Anleinen an Mehrfamilienhaeusern. Pflicht Sterilisation.
Kat 2: erlaubt aber bitte Auflagen beachten!
Rassen:
Staffordshire Terrier mit FCI Papieren
Am Staff mit FCI Papieren
Mastiff mit FCI Papieren
Boerbul mit FCI Papieren
Tosa Inu mit FCI Papieren
Rottweiler mit oder ohne FCI Papieren
Verbote: Anleinen an Mehrfamilienhaeusern
Verpflichtungen: Anmeldung bei der Gemeinde, Haftpflichtversicherung, Impfausweis, an oeffentlichen Orten: Leine und Maulkorbpflicht.
Fuer KAT 1 und KAT 2 Hunde gilt weiterhin: Halten und fuehren nur durch Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, nicht wegen Verbrechen verurteilt wurden oder denen das Halten von Hunden vorher schon verboten wurde.
Abrichten von Hunden:
Es ist verboten Hunde zum Zweck des Angriffs auf Menschen abzurichten. Eine Sonderregelung erlaubt es jedoch einigen zertifizierten Hundetrainern, Hunden diese Ausbildung zu geben, damit sie als Schutz und Wachhunde eingesetzt werden. Fuer die Ausbildung und fuer das Halten eines solch ausgebildeten Hundes bedarf es einer Sondergenehmigung und ein Zertifikat ueber die spezielle Sachkunde und der Ausbildung als Hundetrainer / Hundefuehrer.
Verhaltenstest, Hundefuehrerschein und Ausbildung:
Eine Neuerung sieht einen Verhaltenstest fuer die Hunde und Sachkunde fuer die Halter vor. Dies gilt fuer Kat 1 und Kat 2 Hunde, sowie fuer alle anderen auffaellig gewordenen Hunderassen.
Der Verhaltenstest geht in der Regel zu Lasten der Besitzer und Halter. Die Stadt Grenoble z.B. bietet jedoch kostenlose Kurse fuer Halter von Kat 1 und Kat 2 Hunden an. Der Kurs dauert zwar nur 4 Stunden, soll den Haltern jedoch die Grundelemente der Hundeerziehung und Haltung vermitteln und sie dazu bewegen mehr mit ihren Hund zu machen (z.B. Hundeschule). Quelle: (in franzoesischer Sprache).
Auch ein interessantes Interview unter anderem mit einem franzoesischen Polizisten zu dem Thema und speziell zu Rottweilern, da er dienstlich einen Rottweiler fuehrt: .
Fuer alle die kein Franzoesisch verstehen eine grobe Uebersetzung:
Er sagt, dass der Rottweiler kein Kampfhund sei und es generell an den Haltern liegt. Wenn eine Oma mit einem kleinen Hund nicht zurecht kommt, koennte man darueber noch lachen bei einem Rottweiler oder Pit Bull, kann das jedoch zur Gefahr werden. Leider erzaehlt er dann auch noch Halbwahrheiten im Bezug auf Pit und Am Sataff,die laut seiner Aussage seit 80 Jahren fuer Kaempfe gezuechtet wuerden... .
Auch wird uber eine Rettungshundestaffel berichtet, bei denen 2 Rottweiler und 3 Pit Bulls mit arbeiten.
François Rostolland - Präsident und Gründer des Zentrums zur Ausbildung von Hunde-Hilfe sagt dazu, dass jeder Hund scharf gemacht werden kann, egal ob Chihuahua oder Rottweiler, nur seien die Auswirkungen der Bisse unterschiedlich, daher ist er seit Langem dafuer, dass man fuer grosse molosoide Hunderassen eine Art Hundefuehrerschein und Wesenstest machen soll. Die meisten Beissvorfaelle gibt es jedoch mit Modehunderassen. Am haeufigsten gibt es Vorfaelle mit Schaeferhunden und mit Labradors, die auch am haeufigsten Kinder beissen wuerden, da sie als Modehund in vielen Familien gehalten werden.
Ich bitte darum, das dieser Thread sachlich bleibt. Es bringt niemanden etwas, wenn man Geruechte als Wahrheit hier veroeffentlicht!
Wer Fragen zum Thema hat, soll sie bitte stellen. Wer sachliche Informationen hat - mit Quellenangabe, kann sie gerne posten aber bitte keine "Ich habe mal irgendwo gelesen oder gehoert" Beitraege, die ihr dann als Wahrheit und nichts als die Wahrheit "verkaufen" wollt.
Hier meine Quellen zum Thema:
Letzter Link enthaelt lediglich die Aenderungendes Gesetzes ( Datum 20.06.0
, in dem es primaer um die Geld und Haftstrafen geht, die Halter erwarten, wenn sie einen Hund scharf gemacht haben oder anderweitig dafuer verantwortlich sind, dass ihr Hund (egal welcher Rasse) einen Menschen verletzt oder getoetet haben.
Ihr koennt euch jedoch gerne weiter auf der HP umschauen, es gibt dort noch weitere interessante Gesetze im Bezug auf Haustiere.
Was Halter von Haustieren unbedingt beachten sollten:
Haut euer Tier in Frankreich ab und es wird eingefangen und in ein "Tierheim" gebracht, habt ihr lediglich 8 Tage Zeit das Tier dort wieder raus zu bekommen, die Kosten fuer das Einfangen und die Unterkunft muesst ihr zahlen, bevor ihr euer Tier wieder zurueck haben koennt. Sollte das Tier in den 8 Tagen nicht abgeholt werden, entscheidet der Buergermeister oder eine andere zustaendige Person darueber, was mit dem Tier geschieht. Entweder es wird vermittelt oder eingeschlaefert.
Hier mal eine kurze Zusammenfassung von den aktuellen Tatsachen bezueglich Frankreich und SoKas:
Einfuhr / Haltung:
Kat 1:
Rassen:
Pit Bull
APBT
Staffordshire Terrier ohne FCI Papiere - ohne Papiere gilt er als Pit Bull
Am Staff ohne FCI Papiere - ohne Papiere gilt er als Pit Bull
Mastiff - ohne Papiere
Boerbul - ohne Papiere
Tosa Inu - ohne Papiere
Verbote: Erwerb, Verkauf und Einfuhr, Zugang zu oeffentlichen Verkehrsmitteln, fuehren an oeffentlichen Orten, Anleinen an Mehrfamilienhaeusern. Pflicht Sterilisation.
Kat 2: erlaubt aber bitte Auflagen beachten!
Rassen:
Staffordshire Terrier mit FCI Papieren
Am Staff mit FCI Papieren
Mastiff mit FCI Papieren
Boerbul mit FCI Papieren
Tosa Inu mit FCI Papieren
Rottweiler mit oder ohne FCI Papieren
Verbote: Anleinen an Mehrfamilienhaeusern
Verpflichtungen: Anmeldung bei der Gemeinde, Haftpflichtversicherung, Impfausweis, an oeffentlichen Orten: Leine und Maulkorbpflicht.
Fuer KAT 1 und KAT 2 Hunde gilt weiterhin: Halten und fuehren nur durch Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, nicht wegen Verbrechen verurteilt wurden oder denen das Halten von Hunden vorher schon verboten wurde.
Abrichten von Hunden:
Es ist verboten Hunde zum Zweck des Angriffs auf Menschen abzurichten. Eine Sonderregelung erlaubt es jedoch einigen zertifizierten Hundetrainern, Hunden diese Ausbildung zu geben, damit sie als Schutz und Wachhunde eingesetzt werden. Fuer die Ausbildung und fuer das Halten eines solch ausgebildeten Hundes bedarf es einer Sondergenehmigung und ein Zertifikat ueber die spezielle Sachkunde und der Ausbildung als Hundetrainer / Hundefuehrer.
Verhaltenstest, Hundefuehrerschein und Ausbildung:
Eine Neuerung sieht einen Verhaltenstest fuer die Hunde und Sachkunde fuer die Halter vor. Dies gilt fuer Kat 1 und Kat 2 Hunde, sowie fuer alle anderen auffaellig gewordenen Hunderassen.
Der Verhaltenstest geht in der Regel zu Lasten der Besitzer und Halter. Die Stadt Grenoble z.B. bietet jedoch kostenlose Kurse fuer Halter von Kat 1 und Kat 2 Hunden an. Der Kurs dauert zwar nur 4 Stunden, soll den Haltern jedoch die Grundelemente der Hundeerziehung und Haltung vermitteln und sie dazu bewegen mehr mit ihren Hund zu machen (z.B. Hundeschule). Quelle: (in franzoesischer Sprache).
Auch ein interessantes Interview unter anderem mit einem franzoesischen Polizisten zu dem Thema und speziell zu Rottweilern, da er dienstlich einen Rottweiler fuehrt: .
Fuer alle die kein Franzoesisch verstehen eine grobe Uebersetzung:
Er sagt, dass der Rottweiler kein Kampfhund sei und es generell an den Haltern liegt. Wenn eine Oma mit einem kleinen Hund nicht zurecht kommt, koennte man darueber noch lachen bei einem Rottweiler oder Pit Bull, kann das jedoch zur Gefahr werden. Leider erzaehlt er dann auch noch Halbwahrheiten im Bezug auf Pit und Am Sataff,die laut seiner Aussage seit 80 Jahren fuer Kaempfe gezuechtet wuerden... .
Auch wird uber eine Rettungshundestaffel berichtet, bei denen 2 Rottweiler und 3 Pit Bulls mit arbeiten.
François Rostolland - Präsident und Gründer des Zentrums zur Ausbildung von Hunde-Hilfe sagt dazu, dass jeder Hund scharf gemacht werden kann, egal ob Chihuahua oder Rottweiler, nur seien die Auswirkungen der Bisse unterschiedlich, daher ist er seit Langem dafuer, dass man fuer grosse molosoide Hunderassen eine Art Hundefuehrerschein und Wesenstest machen soll. Die meisten Beissvorfaelle gibt es jedoch mit Modehunderassen. Am haeufigsten gibt es Vorfaelle mit Schaeferhunden und mit Labradors, die auch am haeufigsten Kinder beissen wuerden, da sie als Modehund in vielen Familien gehalten werden.
Ich bitte darum, das dieser Thread sachlich bleibt. Es bringt niemanden etwas, wenn man Geruechte als Wahrheit hier veroeffentlicht!
Wer Fragen zum Thema hat, soll sie bitte stellen. Wer sachliche Informationen hat - mit Quellenangabe, kann sie gerne posten aber bitte keine "Ich habe mal irgendwo gelesen oder gehoert" Beitraege, die ihr dann als Wahrheit und nichts als die Wahrheit "verkaufen" wollt.
Hier meine Quellen zum Thema:
Letzter Link enthaelt lediglich die Aenderungendes Gesetzes ( Datum 20.06.0

Ihr koennt euch jedoch gerne weiter auf der HP umschauen, es gibt dort noch weitere interessante Gesetze im Bezug auf Haustiere.
Was Halter von Haustieren unbedingt beachten sollten:
Haut euer Tier in Frankreich ab und es wird eingefangen und in ein "Tierheim" gebracht, habt ihr lediglich 8 Tage Zeit das Tier dort wieder raus zu bekommen, die Kosten fuer das Einfangen und die Unterkunft muesst ihr zahlen, bevor ihr euer Tier wieder zurueck haben koennt. Sollte das Tier in den 8 Tagen nicht abgeholt werden, entscheidet der Buergermeister oder eine andere zustaendige Person darueber, was mit dem Tier geschieht. Entweder es wird vermittelt oder eingeschlaefert.