Soka als Pflegehund nach Brandenburg?

Puppyclip

KSG-Pudelkrönchen™
15 Jahre Mitglied
Ich hab da mal eine Grundsatzfrage.
Darf man als Brandenburger eigentlich einen Soka (Kat 1) von einer Orga vorübergehend in Pflege nehmen? So ganz genau hab ich keine Antwort darauf gefunden, aber wir haben im Bekanntenkreis schon viel darüber diskutiert.

Meiner Meinung nach wäre das nur mit Erfüllung aller Auflagen überhaupt möglich. Also Polizeiliches Führungszeugnis, Sachkundenachweis und blabla. Nun schreibt aber die VO den Nachweis des berechtigten Interesses vor. Hat das für Pflegehunde auch Gültigkeit?

Wie gesagt, so recht schlau konnte ich mich bisher noch nicht machen und wäre froh, wenn hier Jemand genau darüber Auskunft geben könnte.

Gruß Puppy





... ... ... ... ... ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
  • 29. November 2023
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Hi Puppyclip ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Puppyclip,

ich würde Dir empfehlen, Dich mit dieser Frage an Dein zuständiges Ordnungsamt zu wenden. Es muß ja zur VO Brandenburg auch Durchführungsbestimmungen geben.

Ich hab vor 2 Jahren den IM in Brandenburg angerufen, wegen eines Urlaubs mit Bullterrier dort. Wurde mir schichtweg untersagt. Ich könnte zwar 2 Tage mit Bullterrier einreisen, aber ab 3 Tagen wäre es dann schon unerlaubte Haltung eines Kat.1 Hundes (selbst als Besucher) und man könnte mir den Hund unterm Hintern beschlagnahmen.
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Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
  • 29. November 2023
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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Gilt den die Ausnahme zum Bundesgesetz nur für ausländische Urlauber?

Bundesrecht steht doch über Länderrecht bzw. ein Gesetz über der HVO?

Falls es nur für aus dem Ausland urlaubende Hunde gilt, könnte man da nicht mit einer Verletzung der Gleichstellung oder wie das heißt argumentieren?

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
Hi Puppy,
dafür gibt es nur konkrete Antworten mit Hund und Halter.....und entsprechenden Kontakten.....
Gruß
Mrgrit

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
HI Marion,

mag sein, daß es jetzt anders ist. Vor 1 1/2 Jahren gab's das Bundesgesetz noch nicht. Also werd ich noch mal freundlichst nachfragen
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
  • 29. November 2023
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Marion:
Bundesrecht steht doch über Länderrecht bzw. ein Gesetz über der HVO?
[/quote]

Das ist ja genau einer der bedenklichen Punkte des Bundesgesetzes. Das Bundesgesetz macht Landesrecht im jeweiligen Land zum Bundesrecht. Das ist verfassungswidrig.

§1 Gefährlicher Hund: Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.

Und auch:

§ 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden:
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung [....] einen gefährlichen Hund hält.

Ein Verfassungsrechtler kann das bestimmt erklären, aber soweit ich weiß dürfen Landesbestimmungen nicht in den Rang von Bundesrecht erhoben werden.

Micha
 
Das ist ja eine sehr heikle Angelegenheit. Mein Kumpel hat einen in Brandenburg angemeldeten Kat 1 Hund (AmStaff)mit grüner Marke und nun haben wir uns gefragt, ob man den Hund in Pflege nehmen könnte, wenn unser Feund z.b. mal ins Krankenhaus muß. Dadurch entstand dann die Diskussion, ob man überhaupt vorübergehend "solche" Hunde beherbergen dürfte.

Das mit dem Bundesrecht vor Landesrecht...da frag ich auf jeden Fall gleich am Montag einmal nach.

Weiß Jemand, ob da schon diverse Klagen laufen?

Gruß Puppy





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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Hallo erstmal!
Also die Leute von haben mir gesagt das ein kat1 Hund nicht länger als 48h in Pflege genommen werden darf.
 
Schande, da kann man ja nur hoffen, daß ein Kat1- Hundebesitzer niemals krank wird oder einen Unfall hat und falls es eine Frau ist, muß sie dem Hund zuliebe sogar zu Hause entbinden
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Weiß Jemand, was in diesem Falle mit dem Hund passieren würde? Ich kenne Tierheime, die nehmen "solche" Hunde nicht an! Pension würde doch auch flach fallen...

Für mich ist das, als wäre ich gerade wach geworden!
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Gruß Puppy





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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Da hilft wirklich nur sich eine Ausnahmegenehmigung zu besorgen
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Mal beim zuständigen OA nachfragen. Stellen die sich quer, freut sich das Innenministerium sicher über Nachfragen
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HBO hin oder her - bei einem Krankenhausaufenthalt kann niemand gezwungen werden den eigenen (vorher ordnungsgemäß gemeldeten und geführten) Hund abzuschaffen (wohin im zweifelsfall) oder einzuschläfern. Das verstößt eindeutig gegen das Tierschutzgesetz.

watson
 
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