Ich hab da mal eine Grundsatzfrage.
Darf man als Brandenburger eigentlich einen Soka (Kat 1) von einer Orga vorübergehend in Pflege nehmen? So ganz genau hab ich keine Antwort darauf gefunden, aber wir haben im Bekanntenkreis schon viel darüber diskutiert.
Meiner Meinung nach wäre das nur mit Erfüllung aller Auflagen überhaupt möglich. Also Polizeiliches Führungszeugnis, Sachkundenachweis und blabla. Nun schreibt aber die VO den Nachweis des berechtigten Interesses vor. Hat das für Pflegehunde auch Gültigkeit?
Wie gesagt, so recht schlau konnte ich mich bisher noch nicht machen und wäre froh, wenn hier Jemand genau darüber Auskunft geben könnte.
Gruß Puppy
... ... ... ... ... ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.
Albert Schweitzer[/quote]
Darf man als Brandenburger eigentlich einen Soka (Kat 1) von einer Orga vorübergehend in Pflege nehmen? So ganz genau hab ich keine Antwort darauf gefunden, aber wir haben im Bekanntenkreis schon viel darüber diskutiert.
Meiner Meinung nach wäre das nur mit Erfüllung aller Auflagen überhaupt möglich. Also Polizeiliches Führungszeugnis, Sachkundenachweis und blabla. Nun schreibt aber die VO den Nachweis des berechtigten Interesses vor. Hat das für Pflegehunde auch Gültigkeit?
Wie gesagt, so recht schlau konnte ich mich bisher noch nicht machen und wäre froh, wenn hier Jemand genau darüber Auskunft geben könnte.
Gruß Puppy
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.
Albert Schweitzer[/quote]