Silvester - alleine feiern in einer einsamen Gegend verboten

Auch mit dem Womo kann man momentan leider nicht "Touristisch Reisen". Es ist untersagt, die öffentlichen Womo-Stellplätze sind geschlossen und selbst das Recht irgendwo eine Nacht zu schlafen, zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, ist durch die Corona-Verordnung ausgehebelt. Wenn du keinen triftigen Grund hast durch die Gegend zu fahren, hast du auch keinen Grund um irgendwo übernachten zu müssen.
 
  • 24. April 2024
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Hi Matthias W. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Stimmt, du hast (leider) recht. Mir ging es in diesem Fall nur um die Unfallzahlen (Unfälle durch Böller vs. Unfälle im Haushalt)

Die Argumentation ist quatsch. Es wird ja nur an einem Tag (oder lass es halt 5 Tage sein) geböllert. Das heißt all diese Verletzungen geschehen auf einem Haufen. Während es im Jahr zusammengenommen natürlich wesentlich mehr Verletzungen im Haushalt gibt, sieht das an Silvester halt völlig anders aus. Und natürlich werden die Einsatzkräfte und Krankenhäuser damit massiv belastet, was während Corona halt ein bisschen Blödsinn ist.
 
Ausnahmen gelten nur für beruflich notwendige Übernachtungen und familiäre medizinische Erfordernisse (unmittelbar bevorstehende Geburt oder Sterbebegleitung). Telefonische Auskunft des Landes Hessen vor zwei Wochen.
 
selbst das Recht irgendwo eine Nacht zu schlafen, zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, ist durch die Corona-Verordnung ausgehebelt. Wenn du keinen triftigen Grund hast durch die Gegend zu fahren, hast du auch keinen Grund um irgendwo übernachten zu müssen.
Nein, das stimmt so nicht. Keinem ist es verboten, durch die Gegend zu fahren. Und die Regeln der StVO gelten natürlich weiterhin . Da würde ich mich schon jetzt auf das Bussgeldverfahren freuen.
 
Nein, das stimmt so nicht. Keinem ist es verboten, durch die Gegend zu fahren. Und die Regeln der StVO gelten natürlich weiterhin . Da würde ich mich schon jetzt auf das Bussgeldverfahren freuen.
Kommt drauf an wo. Hier und da wird über Ausgangssperren diskutiert. Werden sie verhängt, ist durch die Gegend fahren verboten.
 
Touristische Reisen sind nicht erlaubt, Übernachtungen sind nicht erlaubt, durch die Gegend fahren ist erlaubt. Praktisch fährt man dann 2 Stunden auf der AB in Richtung Süden, dreht um und fährt dann wieder zurück?



 
und selbst das Recht irgendwo eine Nacht zu schlafen, zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, ist durch die Corona-Verordnung ausgehebelt.
Das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Was hat Corora damit zu tun, wenn ich mit meinem Womo - ggfs. auch PKW - irgendwo über Nacht stehen bleibe? Ich bin ja grade mit dem WoMo nicht auf einen Campingplatz oder so was angewiesen. Ich kann mich doch ganz alleine irgendwo auf einen Waldparkplatz stellen. Oder meinetwegen auf einen Autobahnparkplatz. Wie sollte das eine Corona-Verordnung tangieren?
 
Touristische Reisen sind nicht erlaubt, Übernachtungen sind nicht erlaubt, durch die Gegend fahren ist erlaubt. Praktisch fährt man dann 2 Stunden auf der AB in Richtung Süden, dreht um und fährt dann wieder zurück?
Die StVO ist mitnichten ausgehebelt. Ich darf im WOMO schlafen, um die Verkehrstüchtigkeit wiederherzustellen.
Falls das ein Polizist anders sehen sollte, gibts halt ein Bußgeld :kp:
 
Das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Was hat Corora damit zu tun, wenn ich mit meinem Womo - ggfs. auch PKW - irgendwo über Nacht stehen bleibe? Ich bin ja grade mit dem WoMo nicht auf einen Campingplatz oder so was angewiesen. Ich kann mich doch ganz alleine irgendwo auf einen Waldparkplatz stellen. Oder meinetwegen auf einen Autobahnparkplatz. Wie sollte das eine Corona-Verordnung tangieren?
das perfide ist nicht, dass du ggf. bestraft wirst, weil du da stehst. sondern, aus welchem Grund du in die Situation gekommen bist, dort stehen zu müssen.
 
Das ist doch ein völlig anderes Szenario. Wir reden hier doch nicht darüber, was wäre, sondern wie die geltende Rechtslage ist.
Und da kommt es darauf an WO. Es WÄRE ja nicht, sondern es IST, je nachdem, wo.

Und wenn touristisches reisen untersagt ist, wirst du schon erklären müssen, zu welchem Zweck du dich befindest, wo du dich befindest.
 
Und da kommt es darauf an WO. Es WÄRE ja nicht, sondern es IST, je nachdem, wo.

Und wenn touristisches reisen untersagt ist, wirst du schon erklären müssen, zu welchem Zweck du dich befindest, wo du dich befindest.
WO ist denn in Deutschland derzeit untersagt, mit einem Fahrzeug zu fahren?
 
Die StVO ist mitnichten ausgehebelt. Ich darf im WOMO schlafen, um die Verkehrstüchtigkeit wiederherzustellen.
Falls das ein Polizist anders sehen sollte, gibts halt ein Bußgeld :kp:

gerne nochmal, wie kann ich mir das vorstellen? Ich fahre also im Womo auf der AB irgendwie im Kreis, 8 Stunden oder so, dann werde ich müde, fahre runter, fahre in Richtung Pampa und übernachte dort. Wenn die Polizei kommt und fragt was ich hier mache, erkläre ich, ich darf durch die Gegend fahren, bin jetzt halt müde und muss jetzt über Nacht die Fahrtüchtigkeit wieder herstellen. So ungefähr?
 
WO ist denn in Deutschland derzeit untersagt, mit einem Fahrzeug zu fahren?
Mannheim - zB ;)

zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens ist Ausgangssperre.
Ohne triftigen Grund musst du den Hintern zu Hause lassen. Das gilt auch für Autofahrten.
Gassi gehen - alleine ohne weitere Person - ist übrigens erlaubt
 
gerne nochmal, wie kann ich mir das vorstellen? Ich fahre also im Womo auf der AB irgendwie im Kreis, 8 Stunden oder so, dann werde ich müde, fahre runter, fahre in Richtung Pampa und übernachte dort. Wenn die Polizei kommt und fragt was ich hier mache, erkläre ich, ich darf durch die Gegend fahren, bin jetzt halt müde und muss jetzt über Nacht die Fahrtüchtigkeit wieder herstellen. So ungefähr?
Ich muss nicht 8 Stunden im Kreis fahren. Ich kann meine Tour ganz normal durchziehen. Fahre hier morgens in Berlin los Richtung Süden. Mache Pause an schönen Orten (bis vor kurzem noch, um mit dem Hund ausgiebig Gassi zu gehen). Dann am Lieblingsort in Bayern angekommen (nochmal kurz Pipi mit dem Hund) ab in die Koje zum Schlafen. Morgens dann die Ruhe am See geniessen und wieder zurück nach Hause.
Das geht auch über Silvester :respekt:
 
Ich muss nicht 8 Stunden im Kreis fahren. Ich kann meine Tour ganz normal durchziehen. Fahre hier morgens in Berlin los Richtung Süden. Mache Pause an schönen Orten (bis vor kurzem noch, um nit dem Hund ausgiebig Gassi zu gehen). Dann am Lieblingsort in Bayern angekommen (nochmal kurz Pipi mit dem Hund) ab in die Koje zum Schlafen. Morgens dann die Ruhe am See geniessen und wieder zurück nach Hause.
Das geht auch über Silvester :respekt:
gehen tut es, aber erlaubt ist es nicht.
 


Die Ausgangssperre in Mannheim gilt ab Freitag (4. Dezember) in der Zeit von 21 bis 5 Uhr am Folgetag. Diese Beschränkung soll zunächst für 10 Tage bis zum 14. Dezember, 5 Uhr, gelten. Wie die Stadt Mannheim erklärt, sei eine Ausnahme dieser Ausgangsbeschränkung nur bei Vorliegen eines „driftigen Grundes“ möglich. Gründe, sich trotzdem nach 21 Uhr draußen aufhalte zu dürfen sind:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Handlungen, „die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind“
  • akut notwendige medizinische Versorgung (auch vom Tierarzt)
  • Besuch bei Lebenspartnern, Altern, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtung) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangrechts im privaten Bereich
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlung zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (nur eine Person)
 
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