SIE SIND SCHULDIG !!!!
Urteil
des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte
vom 7. Mai 2001
in der Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in
Deutschland
Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen
Gerichtshofes für Tierrechte,
Aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,
In Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen
Brief
und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes,
fällt der Internationale Gerichtshof für Tierrechte folgendes Urteil
Urteilsspruch
Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph
Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere
verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für
schuldig befunden worden,
die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer
Halter
nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.
Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von
Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel zu schieben – trotz
jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit
und
Untätigkeit als Gesetzgeber sind die Angeklagten in höchstem Masse
verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von
kriminellen
Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem
artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.
Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und
als
Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern
tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den
psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.
Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und
systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche
Meinungsmache
der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung,
der
seelischen Not auszusetzen.
Sie sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil
der
Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.
Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden,
durch
die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes
gegen
die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger
in
Deutschland zu verstossen.
Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter
Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte,
unerbittlich durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der
internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte
Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und
dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.
Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und
internationalen
Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der
Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen.
Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere
EU-Staaten auszudehnen.
Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender,
von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Klägerschaft :
Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR
Deutschland
und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund
ihrer Rassenzugehörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen
Bundesgesetzes
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001.
Öffentliche Rehabilitierung der in Rassenlisten erfassten Hunde und
ihrer
Halter. Jegliche rassenbezogene Diskriminierung (Wesenstests, «
Kampfhunde
»steuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von
Hunden und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen.
Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen
befindlichen Hunde sind Massnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu
stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und
tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die deren
Vermittlungschancen fördern.
Bereits verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem
kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesenstest durch ein
unabhängiges,
gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu
unterziehen.
Hundehalter und –züchter sind durch ein Heimtierschutz- und
–zuchtgesetz
streng zu überwachen.
Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung und/oder
Training
für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig
zu
ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind
Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser
Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und
keines
der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.
Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltsstelle für
Hunde,
besonders auch die Ernennung von und Hundeanwälten durch die
Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und
Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als
unumgänglich.
Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs-
und europarechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von
Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen,
nicht
zu folgen.
Genf, 7. Mai 2001
Urteil geht an :
alle Beklagten
alle Regierungen der EU-Staaten
EU-Kommission
Europaparlament
UNO
Unesco
Europarat
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Urteil
des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte
vom 7. Mai 2001
in der Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in
Deutschland
Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen
Gerichtshofes für Tierrechte,
Aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,
In Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen
Brief
und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes,
fällt der Internationale Gerichtshof für Tierrechte folgendes Urteil
Urteilsspruch
Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph
Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere
verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für
schuldig befunden worden,
die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer
Halter
nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.
Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von
Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel zu schieben – trotz
jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit
und
Untätigkeit als Gesetzgeber sind die Angeklagten in höchstem Masse
verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von
kriminellen
Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem
artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.
Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und
als
Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern
tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den
psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.
Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und
systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche
Meinungsmache
der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung,
der
seelischen Not auszusetzen.
Sie sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil
der
Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.
Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden,
durch
die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes
gegen
die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger
in
Deutschland zu verstossen.
Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter
Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte,
unerbittlich durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der
internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte
Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und
dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.
Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und
internationalen
Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der
Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen.
Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere
EU-Staaten auszudehnen.
Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender,
von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Klägerschaft :
Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR
Deutschland
und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund
ihrer Rassenzugehörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen
Bundesgesetzes
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001.
Öffentliche Rehabilitierung der in Rassenlisten erfassten Hunde und
ihrer
Halter. Jegliche rassenbezogene Diskriminierung (Wesenstests, «
Kampfhunde
»steuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von
Hunden und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen.
Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen
befindlichen Hunde sind Massnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu
stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und
tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die deren
Vermittlungschancen fördern.
Bereits verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem
kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesenstest durch ein
unabhängiges,
gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu
unterziehen.
Hundehalter und –züchter sind durch ein Heimtierschutz- und
–zuchtgesetz
streng zu überwachen.
Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung und/oder
Training
für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig
zu
ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind
Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser
Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und
keines
der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.
Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltsstelle für
Hunde,
besonders auch die Ernennung von und Hundeanwälten durch die
Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und
Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als
unumgänglich.
Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs-
und europarechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von
Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen,
nicht
zu folgen.
Genf, 7. Mai 2001
Urteil geht an :
alle Beklagten
alle Regierungen der EU-Staaten
EU-Kommission
Europaparlament
UNO
Unesco
Europarat
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte