Sie sind schuldig !! GENF

Sonic

20 Jahre Mitglied
SIE SIND SCHULDIG !!!!

Urteil

des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte

vom 7. Mai 2001

in der Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in
Deutschland

Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen
Gerichtshofes für Tierrechte,

Aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,

In Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen
Brief
und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes,

fällt der Internationale Gerichtshof für Tierrechte folgendes Urteil

Urteilsspruch
Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph
Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta
Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere
verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für
schuldig befunden worden,

die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer
Halter
nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.


Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von
Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel zu schieben – trotz
jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit
und
Untätigkeit als Gesetzgeber sind die Angeklagten in höchstem Masse
verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von
kriminellen
Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem
artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.


Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und
als
Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern
tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den
psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.


Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und
systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche
Meinungsmache
der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung,
der
seelischen Not auszusetzen.


Sie sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil
der
Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.


Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden,
durch
die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes
gegen
die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger
in
Deutschland zu verstossen.


Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter
Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.


Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte,
unerbittlich durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der
internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte
Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und
dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.


Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und
internationalen
Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der
Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen.


Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere
EU-Staaten auszudehnen.


Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender,
von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Klägerschaft :

Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR
Deutschland
und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund
ihrer Rassenzugehörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen
Bundesgesetzes
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001.

Öffentliche Rehabilitierung der in Rassenlisten erfassten Hunde und
ihrer
Halter. Jegliche rassenbezogene Diskriminierung (Wesenstests, «
Kampfhunde
»steuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von
Hunden und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen.
Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen
befindlichen Hunde sind Massnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu
stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und
tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die deren
Vermittlungschancen fördern.


Bereits verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem
kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesenstest durch ein
unabhängiges,
gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu
unterziehen.


Hundehalter und –züchter sind durch ein Heimtierschutz- und
–zuchtgesetz
streng zu überwachen.
Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung und/oder
Training
für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig
zu
ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind
Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser
Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und
keines
der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.

Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltsstelle für
Hunde,
besonders auch die Ernennung von und Hundeanwälten durch die
Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und
Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als
unumgänglich.

Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs-
und europarechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von
Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen,
nicht
zu folgen.

Genf, 7. Mai 2001

Urteil geht an :

alle Beklagten

alle Regierungen der EU-Staaten

EU-Kommission

Europaparlament

UNO

Unesco

Europarat

Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
 
Ein anderes Urteil wäre auch nicht möglich gewesen.
Vieleicht hilft uns das ein wenig.
 
Hallo Susanne,

schau mal bitte im Forum "wichtige Ankündigungen", dort auch unter die bereits laufende Diskussion gestellt
smile.gif


watson
 
@ daggi :

gerechtigkeit !!?

..die sind verurteilt worden.
 
Strafe???
Unsere Politiker sitzen wie festgesaugt mit ihren dicken Hintern auf ihren Stühlen und lachen sich einen ab......



bl_paw.gif
Beckersmom
bl_paw.gif

frankenstein.jpg

In every Bully lives a little Frankenweenie
www.hund-und-halter.de
 
ich glaube nicht, dass die sich einen ablachen.
das ist doch ein grosser erfolg.
für die laufenden / event. kommenden klagen ist das doch eine basis.
ich find das super und durchaus positiv....mensch, nun freut euch doch mal!
 
@daggi : hast du das nicht richtig gelesen ??
die sind verurteilt, die verordnungen und das gesetz rückgängig zu machen.
stellt euch das mal vor....
das wäre ja...*sprachlosvorbegeisterung*
 
Ähm... Ich will ja niemanden herunterholen - aber dieser "Gerichtshof" ist ein selbsternanntes Tribunal - mehr nicht. Dieses "Urteil" hat nicht die geringste Auswirkung auf die Deutsche Gesetzgebung oder laufende Klagen hinsichtlich der Verordnungen.

Liebe Grüße

Sabine :verlegen:)









...out of the dark - into the light, the brightness...
 
WAS ?!
wieso dann der ganze häck-mäck ??!
*runtergeholt*
 
Hallo Schmuser,
kann uns denn jetzt mal einer Aufklären.
Hatte es denn überhaupt einen Sinn sich zu freuen? Mir standen schon die Tränen in den Augen (vor Freude). Was soll das denn jetzt, ich verstehe gar nichts mehr
frown.gif
.

Werden diese Politiker nur aufgefordert, daß Gesetz rückgängig zu machen, oder müssen sie es???????



Eure Anne und die dicke Nina
 
Der "Int. Gerichtshof für Tierrechte" ist eine private Initiative eines privaten Tierschützers. Die sogenannten Anklagen und daraus ergehenden Verurteilungen sind nicht mehr als ein moralischer Fingerzeig auf bestimmte Vorgehens- oder Umgangsweisen mit Tieren.

Sogesehen könnte ich rein theoretisch schon morgen einen "Nationalen Gerichtshof" hier ins Leben rufen, unsere Politiker anklagen und auch verurteilen - nutzen würde das allerdings nix.

Ich weiß, ich weiß - es tut mir auch wirklich leid - aber das ist die Realität.

Der Schuldspruch des o.a. Gerichtshofes wird aber vielleicht die Öffentlichkeit erregen - durch die Presse ist es ja wenigstens gegangen. Völlig umsonst war's also nicht.

Liebe Grüße

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Weil es so schön paßt und auch bei Ankündigungen in dieser Form eingestellt ist, verschiebe ich es mal als Einzelthema nach "Rechtliches" - da können wir dann kräftig weiter hoffen und diskutieren.

Wenn diese Urteil - möge es auch nicht viel wert sein - nur EINMAL in einer Bild-Zeitung abgebildet wäre, hätten wir gewonnen..... *träum*

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Ja, leider hat Sabine Recht. Es war ein Schauprozess. Ich kenne jemanden der dort anwesend gewesen ist. Mal sehen was ich von der Seite die Tage höre.

Außerdem gerade über den Newsticker hier gelaufen:




Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Ein Tribunal für die Rechte der Hunde

Der selbst ernannte Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf
wirft der Bundesregierung Diskriminierung von Kampfhunden vor


Von Jean-Pierre Kappa


Genf – Unter dem Beifall zahlreicher Vertreter von
Tierschutzorganisationen und Hundevereinen hat der selbst ernannte
Internationale Gerichtshof für Tierrechte am Montagabend in Genf die
deutsche Bundesregierung wegen des seit April geltenden Gesetzes zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde verurteilt und eine Änderung der
betreffenden Paragrafen gefordert. In dem von der Jury zum Abschluss des
Tribunals vor den Porträts der Angeklagten – darunter Bundespräsident
Johannes Rau, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily
– verlesenen Urteil wird die Regierung der Diskriminierung von Hunderassen
und Hundehaltern beschuldigt.

Kein Gehör fand der Appell der Verteidigung, für die Änderung der
Gesetzgebung eine einjährige Übergangsfrist einzuräumen. Da die deutsche
Regierung keinen Vertreter zu dem von Nichtregierungsorganisationen
veranstaltenen Tribunal entsandt hatte, war kurzerhand ein
Pflichtverteidiger ernannt worden. Dieser schlug außerdem die Ernennung
von „Hundeanwälten“ vor, die angehört werden müssten, um
Fehlentscheidungen bei der Hundegesetzgebung zu vermeiden.

Bei dem Tribunal ging es um die Auswirkungen des am 21*. April von Rau
unterzeichneten Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, mit dem
künftige Übergriffe von Kampfhunden verhindert werden sollen. Mit dem
neuen Gesetz wird die Haltung von Hunden gewisser Rassen, wie
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier
und Bullterrier eingeschränkt und deren Einfuhr stark reglementiert.
Auslöser war der tödliche Angriff eines Kampfhundes auf ein Kind im Juni
vergangenen Jahres in Hamburg. In Hessen ist inzwischen die Haltung von 42
Rassen eingeschränkt.
[KHP=* war es nicht der 20.?]

Die bei dem Tribunal in Genf anwesenden Vertreter von Hunde- und
Tierschutzvereinen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich
hatten zwar grundsätzlich nichts gegen eine Reglementierung der
Hundehaltung einzuwenden. Sie warfen der Regierung aber vor, das Problem
der als „Kampfwaffen missbrauchten Hunde“ jahrelang vernachlässigt zu
haben und nun unverhältnismäßig zu reagieren. Mit dem Gesetz würden die
betroffenen Hundearten in Deutschland aussterben, die Halter dieser Rassen
diskriminiert und sozial isoliert. Das Verbot der Haltung gewisser
Hundearten werde zudem nicht zum Verschwinden von Kampfhunden führen. Das
Gesetz werde lediglich bewirken, dass in Kürze andere Hunderassen als
Kampfhunde missbraucht würden.

Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte war Ende der 70er Jahre von
dem Schweizer Umweltaktivisten Franz Weber ins Leben gerufen worden. Er
führte bereits Tribunale gegen Schlachttiertransporte, die Jagd auf
Zugvögel, Elfenbeinhandel und Stierkämpfe durch.
URL:
 
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