WHeimann
Der Shar-pei ist in Hagen/Westfalen als Listenhund der Liste 1 als "Chinesischer Kampfhund" mit auf die Liste gesetzt. Begründung: Dieser Hund wurde mal zum Kämpfen gezüchtet.
Laut LHV NRW bedeutet dieses:
Die Zucht mit mit Hunden der Anlage 1 ist verboten.
Haltern von Hunden der Anlage 1 wird die
Haltungserlaubnis nur erteilt, wenn ein überwiegendes besonderes Interesse für das Halten, die Ausbildung oder das Abrichten nachgewiesen wird.
Obwohl der Shar-Pei garnicht in der Anlage der LHV NRW aufgeführt ist, wird er einfach von den Behörden als "Chinesischer Kampfhund" aufgeführt.
Hier sieht man wieder, dass einfach irgendwelche Hunderassen in die Hundeverordnung aufgenommen werden und dann plötzlich Leinen- & Maulkorbzwang haben.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
http://www.hundeschule-iserlohn.de.vu
Laut LHV NRW bedeutet dieses:
Die Zucht mit mit Hunden der Anlage 1 ist verboten.
Haltern von Hunden der Anlage 1 wird die
Haltungserlaubnis nur erteilt, wenn ein überwiegendes besonderes Interesse für das Halten, die Ausbildung oder das Abrichten nachgewiesen wird.
Obwohl der Shar-Pei garnicht in der Anlage der LHV NRW aufgeführt ist, wird er einfach von den Behörden als "Chinesischer Kampfhund" aufgeführt.
Hier sieht man wieder, dass einfach irgendwelche Hunderassen in die Hundeverordnung aufgenommen werden und dann plötzlich Leinen- & Maulkorbzwang haben.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
http://www.hundeschule-iserlohn.de.vu